Lieber Rob

Mein thailändischer Partner und ich führen seit 5 Jahren eine feste Beziehung, ich verbringe durchschnittlich 9 Monate im Jahr in Thailand, mein Partner hat einen Job und ein festes Einkommen bei einem großen Unternehmen. Mein Partner hat auch ein Haus in Thailand.

Ich möchte erneut ein Touristenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Besuch von Familie/Freunden) beantragen, um meinen Partner nach Belgien zu bringen.
Mein Partner hat bereits 2019 ein Touristenvisum für einen Kurzaufenthalt von 14 Tagen beantragt und dieses problemlos erhalten. Dann wurde das Visum von VFS ausgestellt. Die An- und Rückreise verliefen ohne Probleme.

Wir wollen nun erneut ein Visum beantragen, dieses Mal muss der Antrag bei TLS eingereicht werden.

Im Jahr 2019 musste ich nicht selbst als Bürge eintreten, da mein Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügt und sich die Reise leisten konnte. Anschließend wurden Kontoauszüge angefordert, um nachzuweisen, dass mein Partner über ausreichende Mittel verfügte (14 Tage à 45 Euro pro Tag). Jetzt heißt es auf der TLS-Website, dass ich für ein Kurzaufenthaltsvisum für Besuche von Familie/Freunden selbst garantieren muss. Sie können bei VFS nicht mehr wie bisher wählen, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein Touristenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt.

Wenn ich als Belgier als Bürge fungieren möchte, muss bei der Gemeinde ein Dokument „Zahlungspflicht“ eingeholt werden. Ich muss daher nachweisen, dass ich über ein ausreichendes Einkommen verfüge. Mein monatliches Nettoeinkommen ist mehr als ausreichend, allerdings kann ich dies nicht mit Gehaltsabrechnungen oder einer Steuererklärung nachweisen, wohl aber mit Kontoauszügen. Mein Einkommen stammt aus dem Unterhalt aus einer früheren Ehe.

Werden Kontoauszüge als Nachweis dafür akzeptiert, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und alle Tipps sind willkommen.


Lieber Top,
Die Schengen-Visabestimmungen haben sich im Jahr 2020 geändert, nicht jedoch die Art und Weise, wie jemand die finanziellen Anforderungen erfüllen kann. Ein Antragsteller, der in den Schengen-Raum einreisen und bei Freunden oder Familie wohnen möchte, kann die Voraussetzung „ausreichender finanzieller Mittel“ dennoch mit eigenem Geld erfüllen. Wenn Sie als Referenzgeber nicht als Bürge auftreten möchten (oder können), müssen Sie dies nicht tun. Es ist wahrscheinlich, dass in vielen Fällen die Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt, auch als Bürge auftritt (in Belgien mit dem 3Bis-Formular), daher geht die Checkliste auch davon aus ... nun ja ... Ich habe in der Vergangenheit verschiedene Botschaften auf solche Ungenauigkeiten hingewiesen, aber das scheint so auf taube Ohren gestoßen sein.
Wenn Sie aber bei der DVZ nachfragen, wird Ihnen trotzdem mitgeteilt, dass Ihr thailändischer Partner die Einkommensvoraussetzung auch aus eigenen Mitteln erfüllt. Der Einfachheit halber zitiere ich hier die DVZ-Website: 
„Welche Mittel zum Lebensunterhalt muss ich für einen kurzen Aufenthalt in Belgien bereitstellen? Sie müssen nachweisen, dass Sie persönlich über mindestens 45 Euro pro Tag für einen Aufenthalt bei Freunden oder der Familie und 95 Euro pro Tag für einen Aufenthalt in einem Hotel verfügen. Als Nachweis können akzeptiert werden: Reiseschecks, Kreditkarte oder Bargeld. Wenn Sie nicht über ausreichende persönliche Mittel verfügen, können Sie auf einen Bürgen zurückgreifen, der eine Unterhaltserklärung abgeben muss (Anlage 3bis).“ 
Wenn Sie befürchten, dass der TLS-Mitarbeiter darüber stolpert, weil es sich nicht um Entscheidungsträger handelt, sondern um grundlegend geschulte Mitarbeiter einer externen, kommerziellen Partei, dann würde ich empfehlen, sich per E-Mail an die belgische Botschaft und/oder die Einwanderungsbehörde zu wenden. Bestätigung, dass Ihr Partner auch mit eigenem Geld bei Ihnen wohnen kann und 3bis daher nicht notwendig ist. Nun haben die Mitarbeiter, die den Antrag entgegennehmen, nicht das Recht, Unterlagen aus dem Antrag zu entnehmen oder den Antrag nicht an die belgische Botschaft weiterzuleiten, aber wenn ein solcher Schaltermitarbeiter überzeugend auf eine Checkliste hinweist, hätte ein Antragsteller dies aber können es wurde weggeschickt... 
Und wer weiß, vielleicht wacht jemand in der Botschaft auf, wenn genügend Leute darauf hinweisen und die Informationen anpassen/klarstellen.
Viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Rob V.

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