Kein Gehalt für Go-Go-Tänzer

Von Lodewijk Lagemaat
Posted in Bemerkenswert
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November 8 2019

Es kommt einfach vor, dass man jede Nacht fast nackt arbeitet und dann unverschuldet in Schwierigkeiten gerät. Etwa dreißig Walking-Street-Tänzer einer Go-Go-Bar erstatteten Anzeige bei der Polizei, ihr Chef habe sie nicht bezahlt und seien verschwunden.

Das Bemerkenswerte an dieser Anklage war, dass dieser Mann ein Ausländer war und die Leute nicht wussten, wie dieser Mann hieß und aus welchem ​​Land er stammte. Zumindest hat Pattaya Mail das nicht erwähnt.

Die verärgerten Angestellten der Go-Go-Bar riefen die Polizei, um diesen namenlosen Ausländer aufzuspüren und die Bücher der Bar zu untersuchen. Einer Frau zufolge, die im Namen der anderen sprach, arbeiteten sie mit einem 10-Tage-Vertrag und einem Einkommen von 1.200 Baht pro Tag.

Zahltag sollte der 14. Oktober sein, aber der Chef sagte ihnen, dass sie dieses Mal bis zum 28. Oktober warten müssten, um ihren Lohn zu erhalten. Allerdings am 28e Im Oktober war der „Arbeitgeber“ mit dem Geld verschwunden. Das Personal, fast 70, wurde nicht bezahlt.

Die seltsame Reaktion der Polizei war folgende: Sie würden die Angelegenheit untersuchen, ihre Beschwerde musste jedoch beim Arbeitsamt der Provinz Chonburi eingereicht werden.

Quelle: Pattaya Mail

10 Antworten zu „Kein Gehalt für Go-Go-Tänzer“

  1. Khan Koen sagt oben

    Ist das nicht so seltsam?
    Ich denke, dass es in Holland genauso ist.
    Tatsächlich handelt es sich um einen Konflikt zwischen Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber.
    Das Arbeitsamt wird dann die Polizei rufen, wenn keine Lösung gefunden werden kann

    • Leo Th. sagt oben

      Aber Thailand ist nicht Holland. Die thailändische Polizei vermittelt häufig, beispielsweise bei der Festlegung der Entschädigungshöhe bei (Verletzungs-)Schäden nach Kollisionen, bei Nichterhalt einer Kaution, bei der Entschädigung für Schäden an gemieteten Motorrädern oder Jetskis und damit auch bei einem Schadensersatz Arbeitgeber zahlt nicht. Kein Richter beteiligt. Zweifellos wird die Polizei in dieser Angelegenheit den betreffenden ausländischen „Arbeitgeber“ ermitteln. Aber der Vogel ist geflogen, daher kann nichts über ihn gesagt werden. Vielleicht bringt der Bestand oder die Handelsware der Bar etwas. Das erwähnte Gehalt von 1200 Baht pro Tag (Nacht) erscheint mir sehr hoch.

      • rori sagt oben

        Meine Frau arbeitete in der Polizeibehörde Jomtien-Pataya.
        Oft saß er auch als „Touristen“-Agent auf der Straße.
        Das 1200-Bad ist in der Tat etwas teuer. Die Basis ist oft ein 800er Bad mit 50 % der Barfine und dann trinkt die Dame.
        Abhängig von den „Leistungen“ gibt es jedoch auch andere Formen

        Meine Frau kennt ein paar und dann habe ich aus der Zeit vor 2008 erfahren, dass die Leute dort bereits für einen Nettolohn von 70.000 Baht pro Monat arbeiteten.

        Bei den 1200 kommt man bei globalen 24 Tagen im Monat (1 freier Tag pro Woche) auf weniger als 30.000 pro Monat.
        Es kommt also auf den Vertrag an. Die Realität ist jedoch, dass sich die Polizei in Thailand nicht mit solchen Angelegenheiten befasst. Muss in der Tat zunächst über das Arbeitsamt gehen. Oder über einen Anwalt (kann einer einer Gewerkschaft in der EU sein) vor Gericht für einen ziviltechnischen Fall.

        In Thailand in diesem Fall keine Chance. Insbesondere dann, wenn Name, Wohnort und Anschrift des Arbeitgebers unbekannt sind.

        • Leo Th. sagt oben

          Was soll ich mir unter diesem Vertrag vorstellen, ist es ein von beiden Parteien unterzeichneter Arbeitsvertrag oder soll ich ihn als mündliche Vereinbarung interpretieren? Zweifellos wird es Tänzer in einer Go-Go-Bar geben, die durch die Entwicklung von „Nebenaktivitäten“ ein monatliches Einkommen von 70.000 Baht oder sogar mehr erwirtschaften, aber das ist ein Grundgehalt, ohne Anteil an der Bargebühr oder Provision für die Drinks der Dame, auf die viele verzichten davon abhängen, etwas Geld zu verdienen. Und wie ich bereits angemerkt habe, erscheint mir ein Betrag von 1200 Baht p/Tag sehr hoch. Natürlich auch abhängig vom Status der jeweiligen Go-Go-Bar, aber ich habe von diversen Leuten auch andere und (viel) geringere Beträge als Tagesverdienst gehört. Aber wer weiß, vielleicht irre ich mich, das spielt keine Rolle. Bezüglich der Rolle der Polizei weiß ich von Angehörigen meines Partners, dass sie sich an die Polizei wenden, wenn es Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des gezahlten Lohns gibt oder diese gar nicht gezahlt werden. Anschließend kontaktiert der Agent den Arbeitgeber zur Vermittlung. Auch wenn sich die monatliche Rückzahlung für ein im Rahmen eines Mietkaufs erworbenes Motorrad verzögert, kann die Polizei eingreifen, bevor sie mit der Bergung des Fahrzeugs fortfährt. Angesichts des Ausmaßes dieses Falles, in den es um die Go-Go-Tänzer geht, ist es nicht verwunderlich, dass die Polizei von Pattaya empfohlen hat, die Beschwerde auch bei einer anderen Behörde einzureichen. Die Aussicht auf Erfolg scheint mir nahezu gleich Null.

        • Jürgen sagt oben

          Seltsamer Fall, dieser Ausländer hat eine GO Go-Bar in der Walking Street, entweder gepachtet oder gekauft, und die Polizei weiß nicht, wer dieser Mann ist ...? aber jeder Ausländer muss sich trotzdem bei der Einwanderungsbehörde melden...
          Seltsam ……

          • l.geringe Größe sagt oben

            Seine thailändische Frau/Freundin muss als Tarnung gedient haben.
            Sie verschwanden jedoch gemeinsam.

    • l.geringe Größe sagt oben

      Der Arbeitgeber rennt davon und zahlt nicht. Ist etwas anderes als ein Konflikt, eher ein Betrug!

      • Leo Th. sagt oben

        Das hast du vollkommen richtig verstanden! Aber auch im Falle eines Betrugs müssen sie dennoch Anzeige bei der Polizei erstatten. Es versteht sich von selbst, dass sie in diesem Fall auch über andere Kanäle versuchen müssen, ihr Gehalt auszuzahlen.

  2. Jacques sagt oben

    In Zivilsachen sind keine polizeilichen Ermittlungen angebracht. Sicherlich nicht in den Niederlanden, aber auch nicht hier. Beauftragen Sie als Gruppe einen Anwalt und reichen Sie eine Zivilklage ein. Vielleicht hat der „Boss“ das Land bereits verlassen und wird bald woanders sein Kunststück treiben. Manche Leute halten das für ein kluges Geschäft. Meiner Meinung nach ist es die Mentalität, meine Strickjacke zu lecken. Werden beim Arbeitsamt Straftaten festgestellt, kann die Polizei Anzeige erstatten und ermitteln.

  3. Harry sagt oben

    Natürlich hat ihr „Arbeitgeber“ keinen Cent in TH hinterlassen, wo ihre Forderung eingetrieben werden kann.
    Erlassen Sie also irgendwann einen internationalen Haftbefehl. Muss für Arbeitsamt, Polizei, OM und alle anderen, die „mitessen“ wollen, eine Menge „Verwaltungsaufwand“ mit sich bringen.


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