Das Department of Health Service Support (DHSS) warnt private Krankenhäuser, dass ein neues Gesetz sie dazu verpflichtet, eingelieferten Patienten 72 Stunden lang Notfallversorgung (ER) anzubieten. Die Kosten dafür dürfen sie ihnen nicht in Rechnung stellen.

Die Regelung ergibt sich aus dem neuen Gesetz zur „allgemeinen Absicherung von Notfallpatienten“, das am Samstag in Kraft getreten ist. Generaldirektor Visit sagt, dass die ersten 72 Stunden nach einem Vorfall, etwa einem Verkehrsunfall, von großer Bedeutung für die Überlebens- oder Genesungschancen der Opfer seien.

Manche Privatkliniken möchten eine Notfallversorgung nur dann anbieten, wenn die Patienten eine Versicherung nachweisen können oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Eine Verweigerung kann nach dem neuen Gesetz mit maximal zwei Jahren Gefängnis und/oder einer Geldstrafe von 40.000 Baht pro Verstoß geahndet werden.

Die kostenlose Behandlung ist 72 Stunden lang gültig, danach müssen die Patienten in das Krankenhaus verlegt werden, in dem sie registriert sind. Du kannst auch bleiben, musst dann aber bezahlen.

Regierungssprecher Sansern hatte zuvor erklärt, dass die Regierung mit dem neuen Gesetz allen den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen will, um die Kluft zwischen reichen und armen Thailändern zu verringern.

Nach Angaben des National Institute of Emergency Medicine wurden in Thailand im vergangenen Jahr 12 Millionen Patienten in der Notaufnahme behandelt. Diese Zahl wird voraussichtlich steigen, auch aufgrund des neuen Gesetzes.

Quelle: Bangkok Post

12 Antworten zu „Patienten haben Anspruch auf 72 Stunden kostenlose Notfallversorgung in Krankenhäusern“

  1. Lunge Jan sagt oben

    Bitte beachten Sie: In der englischsprachigen Nachrichtensendung auf NBT (morgens um 08:00 Uhr) wurde klargestellt, dass es sich um „Bürger“ handelt… Folglich gilt dies nicht für Expats… leider.

  2. erik sagt oben

    „Jeder hat in den ersten 72 Stunden gleichen Zugang zur Pflege“

    Jeder kommt mir wie ein Ausländer vor. Aber sehe ich das richtig? Habe meine Zweifel.

  3. Januar sagt oben

    Hoffentlich gilt diese Regelung auch für Touristen? Bislang mussten in Krankenhäusern oft allerlei Formalitäten erledigt werden, bevor die Arbeit mit einem (ausländischen) Patienten aufgenommen wurde.

  4. Getreide sagt oben

    Alle Patienten? Also auch Expats? und Urlauber?

    • Onkel Jan sagt oben

      Nein! … Touristen oder Nicht-Einwanderer sind keine „Bürger“ … Vorsicht!

  5. René Martin sagt oben

    Ist dieses Gesetz auch für Nicht-Thailänder gedacht?

  6. Peter sagt oben

    Gilt dieses neue Gesetz nur für Thailänder oder auch für Expats?
    Was verstehen sie unter Notfallversorgung? Verletzungen durch einen Verkehrsunfall scheinen mir klar zu sein. Aber auch ein akuter Herzinfarkt oder eine Lungenentzündung fallen in der Regel unter die Notfallversorgung. Ich frage mich, ob das Bangkok Hospital dieses Gesetz einhalten wird. Meine Erfahrung war, dass sie mich erst nach Rücksprache und Zustimmung meiner Versicherung aufnehmen und behandeln wollten. Und in meinem Fall hat es unverantwortlich lange gedauert. Es ist alles viel zu vage und daher eine Quelle von Konflikten.

  7. Onkel Jan sagt oben

    Ich habe dies bereits erwähnt, sehe hier jedoch viele fragwürdige Fragen. Noch einmal: Die dringende Sorge in den Nachrichten betrifft „Bürger“ … und dazu gehören nicht die Farangs … also: Vorsicht!

  8. René Martin sagt oben

    Auch Rentner, Studenten und Expats sind meiner Meinung nach Residenten. Offensichtlich keine Touristen. Ich denke, es wäre gut, wenn es diesbezüglich mehr Klarheit gäbe.

  9. Renevan sagt oben

    Die Absicht besteht darin, dass Krankenhäuser Teams bilden, um festzustellen, ob jemand Anspruch auf eine Notfallversorgung hat. Die Frage ist also nur, was daraus wird. Das kann der Fall sein, kein Geld oder keine Versicherung, dann nicht dringend. Ich halte das für eine weitere halbherzige Maßnahme, deren Umsetzung nicht richtig durchdacht ist.

  10. David H. sagt oben

    Ich gehe davon aus, dass diese dringende, nicht kostenpflichtige Hilfe...(!) vom Bangkok Hospital und „Vergleichspartnern“ in ihren allgemeinen Preisen abgerechnet wird… also werden sie ihren normalen Kunden einfach etwas mehr in Rechnung stellen… oder Mit anderen Worten: „Die stärksten Schultern tragen die Hauptlast.“ Lasten des Minderwertigen“ Prinzip …….Buchhaltungslösung ..!

  11. Colin Young sagt oben

    Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Ich kenne einen Fall, in dem ein Farang in ein staatliches Krankenhaus gebracht wurde und unterwegs starb. Dieses Krankenhaus musste einen hohen Entschädigungsanspruch an die Angehörigen zahlen.


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