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Die Entscheidung ist gefallen. Die Grundsteuer wurde am Dienstag vom Kabinett genehmigt. Der aktuelle Vorschlag wurde leicht modifiziert: Die Steuer auf unbebautes Grundstück beginnt nun bei 2 Prozent und wird über drei Jahre um 0,5 Prozentpunkte auf maximal 5 Prozent erhöht.

In einem früheren Gesetzentwurf betrug die Steuer 1 Prozent für die ersten drei Jahre, 2 Prozent von vier bis sechs Jahren und 3 Prozent für mehr als sieben Jahre, maximal jedoch 5 Prozent.

Die Steuer gilt auch für Erstwohnungen und landwirtschaftliche Grundstücke mit einem Schätzwert von 50 Millionen Baht oder mehr. Zweitwohnungen werden mit 0,03 bis 0,3 Prozent besteuert.

Quelle: Bangkok Post

Der Gesetzentwurf muss nun vom Parlament verabschiedet werden, was zwei bis drei Monate dauern wird. Premierminister Prayuth will die Steuer so schnell wie möglich einführen. Ein Sprecher erklärt, dass die Steuer darauf abziele, Einkommensunterschiede zu verringern und die Steuerbemessungsgrundlage zu erhöhen, die Steuereinnahmen der Kommunen zu erhöhen und die Landnutzung zu verbessern.

Die neue Steuer ersetzt die alte lokale Steuer Haus und Grundstück und die lokale Entwicklung Steuer. Die neuen Grund- und Grundsteuern sind ab 2019 im April fällig.

Finanzminister Wisudhi sagt, dass die Steuer weder für Einfamilienhausbesitzer noch für landwirtschaftliche Flächen für Landwirte eine Belastung darstelle, da die Steuerschwelle recht hoch sei. Insbesondere Besitzer von Grundstücken mit industrieller und gewerblicher Nutzung müssen Steuern zahlen.

Quelle: Bangkok Post



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2 Antworten zu „Grünes Licht für Grund- und Vermögenssteuer in Thailand“

  1. ruud sagt oben

    Bleibt nur die Frage, ob zwei Grundstücke im Wert von 25 Millionen Baht genauso besteuert werden wie ein Grundstück im Wert von 50 Millionen Baht.
    Oder ob der Eigentümer nach seinem Gesamtbesitz an Land veranlagt wird

    Wenn er nur für Grundstücke im Wert von mehr als 50 Millionen Baht Steuern zahlen muss, prognostiziere ich für die Zukunft viele Aufteilungen großer Grundstücke in mehrere kleine Grundstücke.
    Natürlich nur administrativ beim Grundbuchamt.

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  2. Rob Thai Mai sagt oben

    Wer bestimmt den Wert von Grundstück und Haus? Auch hier wird wieder „Handgeld“ bei der Bodenverwaltung der Kommunen eingeführt.

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