Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe der SVB gemeldet, dass ich mit meinem thailändischen Partner zusammen lebe. Mein AOW wird automatisch angepasst. Einige Zeit später erhielt ich einen Brief von der ABP, in dem es hieß, sie habe von der SVB eine Auskunft erhalten und daraufhin den Selbstbehalt bei der Rentenfestsetzung erhöht.

Jetzt kenne ich mich in dieser Angelegenheit nicht besonders gut aus und habe der ABP erklärt, dass mein Partner Thailänder ist, unter 60 Jahre alt ist und kein Einkommen hat. Auch kein Anspruch auf staatliche Rente, da sie noch nie in den Niederlanden waren. Die Antwort der ABP bezog sich nicht auf meine Frage, sondern darauf, ob ich eine Partnerzulage erhalten sollte oder nicht. Der SVB antwortete zweimal nicht auf eine Erklärungsanfrage.

Ich würde daher gerne wissen, ob der erhöhte Selbstbehalt und damit eine Kürzung der Rente bei nicht niederländischen Personen angewendet werden kann, die kein Einkommen haben und keinen Anspruch auf eine staatliche Rente haben. Welche Informationen können im Falle einer fehlerhaften Anwendung im Falle eines Widerspruchs als Beweismittel herangezogen werden? Schließlich hat der Partner nur einen thailändischen Pass und sonst nichts.

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Klaasje

8 Antworten auf „Leserfrage: Rentenanpassung für thailändischen Partner“

  1. Tonne sagt oben

    Ich sitze im selben Boot. Sowohl SVB als auch abp sind unermüdlich. ABP bezieht sich einfach auf SVB.
    Würde mich freuen, wenn jemand hierfür eine Lösung hätte.

  2. Rechnen sagt oben

    Das Gleiche gilt für mich, aber es scheint ihnen erlaubt zu sein. Mein AOW ist gestiegen, aber die ABP-Rente ist gesunken.
    Ich kontaktierte den Renten-Ombudsmann (das musste schriftlich erfolgen) und er leitete meinen Brief mit seinen Kommentaren weiter. Ich erhielt auch einen Brief von der ABP, in dem sie meine Rente neu berechnen würden. Prompt erhielt ich zusätzlich 85 € pro Monat.
    Die ABP antwortet nur auf schriftliche Fragen, telefonisch wird man abgewiesen. Der ABP-Helpdesk wird Ihnen nicht weiterhelfen

    Nutzen Sie es zu Ihrem Vorteil

    was das Rechnen angeht

  3. Jack Brown sagt oben

    Ich bin in der gleichen Situation, du hast einfach keinen Anspruch auf irgendetwas

  4. Gert sagt oben

    Interessante Angelegenheit, aber was ist, wenn Sie wie ich noch keine staatliche Rente haben und einen thailändischen Partner haben, mit dem ich zusammen lebe? Ich bin bei der ABP und sie wollen meine Freundin nur dann als Partnerin akzeptieren, wenn ich einen notariell beglaubigten Lebensgemeinschaftsvertrag habe oder meine Freundin heirate oder eine Partnerschaft eintrage. Ich möchte eine Partnerschaft eintragen (gleichbedeutend mit einer Ehe), aber meine eigentliche Frage ist, ob dies Auswirkungen auf die monatliche Prämie hat, die ich zahle? Oder sollte ich warten, bis ich fast das Rentenalter (67) erreiche? Ich bekomme diesbezüglich von ABP keine Klarheit. Wer kennt die Antwort darauf?

    • Rechnen sagt oben

      Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung heiraten oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen, erhält Ihre Ehefrau oder Freundin KEINE Hinterbliebenenrente

      Sie müssen vor Ihrer Pensionierung heiraten.

      gr Compuding

  5. Gertg sagt oben

    Hängt davon ab, wann Sie zusammenleben oder heiraten. Auch das Alter Ihres Partners ist wichtig.
    Die Informationen hierzu finden Sie übersichtlich auf der Website der SVB.

    Um Anspruch auf die Partnerzulage zu haben, müssen Sie vor dem 31.12.2015 verheiratet sein oder zusammenleben. Der Freibetrag wird jährlich um 2 % gekürzt, wenn Ihr Partner jünger als 65 Jahre ist.

    • kleiner Junge sagt oben

      Das Problem liegt nicht in der Partnerzulage, sondern in einer Erhöhung des Selbstbehalts. Das ist etwas anderes. Und ich konnte auf der SVB-Seite keine Informationen über das Franchise finden.

  6. Simon Borgers sagt oben

    Außerdem bin ich seit 12 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet und erhalte kein Partnergeld. Ich bin aus März 1951, das macht einen Unterschied von fast 300 Euro im Monat und ich habe noch nie Kindergeld bekommen, was ich auch nicht hatte Anspruch nach der damaligen SVB. Wer allein lebt, bekommt 100 %. Deshalb fühle ich mich diskriminiert.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website