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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Wer in Thailand kann mir bei meiner Steuererklärung helfen?
Liebe Leserinnen und Leser,
Mein Steuerberater in den Niederlanden hat kürzlich meine Steuererklärung eingereicht, die ich noch unterschreiben und zurücksenden muss. Ich habe ihn wiederholt darauf hingewiesen, dass ich meiner Meinung nach zwar Steuern auf meine staatliche Rente schulde, nicht aber auf meine Rente.
Gibt es jemanden in Thailand oder in den Niederlanden, der mir (möglicherweise gegen eine Gebühr) dabei helfen kann, mit den Steuerbehörden in Heerlen alles in Ordnung zu bringen?
Ich habe versucht, die Steuerakte von Thailandblog zu lesen, aber das ist für Insider und geht weit über meinen Hut hinaus.
Regards,
Hans Vliege
Probieren Sie Tysma und Lems, sie sind auf Expats spezialisiert
Können Sie helfen, aber wo wohnen Sie?
Sehr geehrter Herr Landwirt,
Ich antworte auf die Frage von Hans Vlieg. Außerdem sind wir auf der Suche nach einem Experten, der uns später im Jahr 2015 beim IB-Formular unterstützen kann. Ich bin ein absoluter Laie und suche bereits jetzt einen Experten für die Zukunft.
Aufrichtig/
Wijcher
Hallo, war ein paar Tage weg.
Wir leben in Khok Charoen, Lopburi in Thailand.
Was soll ich tun oder was möchten Sie wissen, um mir zu helfen?
Regards,
Ich bin gespannt auf die Antworten.
Für Heerlen müssen Sie eine Steuerbefreiung beantragen.
Dafür gibt es ein Formular.
Bescheinigung über die Abmeldung in den Niederlanden.
Nachweis, dass Sie tatsächlich in Thailand leben.
Dies ist mit dem gelben Hausmietvertragsheft möglich
Sie können dann eine Befreiung von der Betriebsrente erhalten.
Heerlen leitet dies dann an Ihre Pensionskasse weiter und alles ist geregelt
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie einfach Heerlen an, die Leute sind sehr nett und helfen Ihnen gerne weiter.
Durch das Ausfüllen eines Steuerformulars erhalten Sie keine Steuerbefreiung!!
Telefonnummer: 00 31 070 3921 947.
Herr JC Heringa, Segbroeklaan 112, 2565 DN Den Haag
Nehmen Sie Kontakt mit dieser Person auf, ich bin sehr zufrieden mit ihm.
E-Mail [E-Mail geschützt] ist eine Ergänzung zum Kommentar von 11.40:XNUMX Uhr
Ihr Berater muss in Ihrem Namen bei Ihrer aktuellen Steuerbehörde (nicht in Heerlen, es sei denn, Sie wohnen dort) eine Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer und der Prämien aufgrund der Auswanderung beantragen. Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich in Thailand leben. Sie können sich auch mit einem Mietvertrag bei der Einwanderungsbehörde anmelden. Außerdem müssen Sie sich an Ihrem (mittlerweile aufgegebenen) Wohnort unter Angabe Ihrer neuen Wohnadresse in Thailand abmelden. Hinweis: Sie sollten sich auch beim Wahlrat in Den Haag und bei der Botschaft in Bangkok anmelden (beides nicht obligatorisch, aber sinnvoll).
Lieber Bob,
Der Fragesteller (Hans) ist nur an korrekten Informationen interessiert. Warum dann Tons Nachricht (der darauf hinweist, dass die Befreiung beim Büro in Heerlen eingereicht werden muss) hier mit dem Hinweis streichen, dass der Antrag bei der „aktuellen“ Inspektion eingereicht werden muss? Nichts ist weniger wahr.
Der Antrag ist (sofern nicht bereits eingereicht) zu richten an:
Steuer- und Zollverwaltung / Auswärtiges Amt
Attn. Department of Payroll Taxes for Individuals
PO 2865
6401 DJ Heerlen
Die Niederlande.
Link zum Herunterladen des Formulars:
http://download.belastingdienst.nl/belastingdienst/docs/ver_vrijstel_inh_lb_pr_volksverz_lh0201z2fol.pdf
Dies können Sie in diesem Formular nachlesen.
Lammert.
Vielen Dank für diesen Rat und diese Informationen.
Lieber Lambert,
Es ist nicht klar, wo der Fragesteller zum Zeitpunkt seiner Fragestellung wohnt. Ich ging davon aus, dass der Fragesteller in den Niederlanden lebt und dann an seiner eigenen Inspektion teilnehmen muss. Er ist in Heerlen (noch) nicht bekannt. Erst nach der Abmeldung und Abreise wird die Akte (teilweise) nach Heerlen verschoben und es sind grundsätzlich zwei Kontrollen durchzuführen. Das ursprünglich für die Erledigung aktueller Angelegenheiten und Heerlen für nach dem Abreisedatum. Ein Beispiel: Die Aufforderung, eine Erklärung für 2 abzugeben, habe ich von meiner ursprünglichen Inspektion (und damit nicht von Heerlen) erhalten, während ich bereits 2014 mit allem Drum und Dran und Formularen und Erklärungen etc. offiziell ausgewandert war. Sie sehen also…. .
Lieber Bob,
Frans (der Fragesteller) bittet jemanden in Thailand oder in den Niederlanden, ihm bei der Einreichung einer Einkommensteuererklärung zu helfen (siehe Thema dieses Themas). Dann spricht er über seinen „Steuerberater in den Niederlanden“. Er weist außerdem darauf hin, dass er in den Niederlanden zwar Steuern auf seine staatliche Rente, aber keine Steuern auf seine (Betriebs-)Rente schulde.
All das deutet für mich darauf hin, dass er bereits in Thailand ist und Hilfe bei der Einreichung einer Muster-C- oder M-Erklärung sucht. Wenn er noch in den Niederlanden leben würde, wäre es seltsam, jemanden in Thailand um Hilfe zu bitten.
Und ich denke, Sie haben in Ihrer ersten Antwort auch angenommen, dass Frans bereits in Thailand lebt, mit der Bemerkung: „Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich in Thailand leben.“
In dieser Antwort machen Sie Frans darauf aufmerksam, dass „Ihr Berater bei Ihrer aktuellen Inspektion (nicht in Heerlen, es sei denn, Sie wohnen dort) eine Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer und der Prämien in Ihrem Namen aufgrund der Auswanderung beantragen muss.“
Einige Kommentare zum oben Gesagten:
a. Es ist richtiger, von „Befreiung“ statt von „Befreiung“ zu sprechen; Für Steuerfachleute sind das zwei völlig unterschiedliche Konzepte.
B. der Befreiungsantrag betrifft nicht die Zahlung der Einkommensteuer, sondern den Einbehalt der Lohnsteuer (die Quellensteuer);
C. dies ist erst möglich, nachdem sich der Antragsteller im Ausland niedergelassen hat (dort, wo der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen liegen muss);
D. Seit Jahren spricht man nicht mehr von „Inspektionen“, sondern von „Finanzämtern“ (die Bezeichnung „Inspektor“ wurde nicht abgeschafft);
e. Die einzige zur Bearbeitung dieser Anträge befugte Stelle ist: Steuerbehörde / Auswärtiges Amt in Heerlen; Das Finanzamt, dem sein früherer Wohnsitz in den Niederlanden unterstand, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Ich hoffe, das ist etwas klarer geworden.
Regards,
Lammert de Haan.
Danke für den Hinweis.
Lieber Hans,
Unter der Annahme, dass es sich bei Ihrer Rente um eine Betriebsrente handelt, finde ich es seltsam zu lesen, dass Sie Ihren Steuerberater darauf hinweisen sollen, dass diese Rente nicht in den Niederlanden, sondern in Thailand besteuert wird.
Sollten Sie mit ihm nicht weiterkommen, erledige ich gerne die Einkommensteuererklärung 2014 für Sie. Seit rund 45 Jahren betreibe ich eine eigene Steuerberatungs- und Verwaltungskanzlei mit dem Schwerpunkt internationales Steuerrecht. Die meisten IB-Kunden leben daher im Ausland (von den USA über die meisten europäischen Länder bis hin zu Thailand und den Philippinen). Normalerweise sind sie im Ruhestand.
Bei Interesse erreichen Sie mich unter:
http://www.lammertdehaan.heerenveennet.nl
oder per E-Mail: [E-Mail geschützt] .
Lammert de Haan.
Meiner bescheidenen Meinung nach erhält man eine Entschädigung nur, wenn man tatsächlich in Thailand Steuern zahlt und dies nachweisen kann und nicht, wenn man nur dort lebt.
Lieber glücklicher Mann,
Dies ist mittlerweile ein weit verbreitetes Missverständnis. Erstens: Es geht nicht um eine „Entschädigung“ von der Steuer, sondern um die Befreiung von der Abgeltung der Lohnsteuer bei der Abgeltungsteuer (wie es bei AOW und (Betriebs-)Rentenzahlungen der Fall ist).
Anschließend regelt das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand, WELCHEs Land zur Erhebung von Steuern berechtigt ist. Fehlt eine solche Regelung, wie es beispielsweise bei Sozialleistungen der Fall ist, ist der Quellenstaat zuständig. So ist es den Niederlanden beispielsweise gestattet, Steuern auf beispielsweise die AOW-Leistung zu erheben, während das Doppelbesteuerungsabkommen die Erhebung von Steuern beispielsweise auf Betriebsrenten Thailand zuordnet.
Dann finden Sie im Abkommen nirgends etwas, das in Thailand tatsächlich Steuern zahlen muss. Nicht jede „Steuerschuld“ führt zu einer „Steuerschuld“ (mit der Verpflichtung, diese Schuld zu „bezahlen“). Die weitreichenden Befreiungen im thailändischen Steuersystem sind hierfür natürlich kein Unbekannter. Das Doppelbesteuerungsabkommen bezieht sich nur auf „Steueransässige“.
Wie bereits gesagt: Die Verwirrung um „Steuerschuld/Steuer zahlen“ und „Steuerschuld“ begegnet mir viel zu oft. Selbst die Steuerbeamten des Büros Buitenland in Heerlen müssen allzu oft auf diesen Unterschied hinweisen. Ich hoffe, dass diese Sprachverwirrung eines Tages ein Ende hat!
Sie können auf vielfältige Weise nachweisen, dass Sie als Steuerinländer gelten. Dabei sind Sie völlig frei. Thailandblog enthält eine ziemlich ausführliche Steuerdatei. Weitere Informationen zur Qualifizierung finden Sie in Frage 6 dieses Dossiers.
Ich möchte jedem raten, dieser Steuerakte und in diesem Fall insbesondere der Frage 6 mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Lammert de Haan.
Auf der Website des NL-Belastungsdienstes finden Sie alle Informationen darüber, was getan werden muss, um eine Steuerbefreiung zu erhalten. Ein Befreiungsantragsformular kann ebenfalls heruntergeladen werden. In diesem Formular ist auch klar angegeben, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, wie zum Beispiel:
1- dass Sie tatsächlich in TH leben müssen. Wie Sie dies beweisen, bleibt Ihnen überlassen. In früheren Antworten wurden mehrere Beispiele genannt.
2- Lassen Sie sich außerdem von der Gemeinde Ihres letzten niederländischen Wohnsitzes abmelden.
Bitte beachten Sie: Für eine Steuerbefreiung reicht ein Wohnsitz in TH nicht aus. Auch wenn Sie beispielsweise seit Jahren im Besitz einer gelben Tabienschiene sind und seit Jahren bei der niederländischen Botschaft registriert sind, spielt das keine Rolle.
3- Sie müssen nachweisen, dass Sie in TH steuerlich ansässig sind. Dies können Sie durch eine Erklärung der TH-Steuerbehörden, dass Sie als steuerlich ansässig gelten, oder durch eine aktuelle Kopie einer Steuererklärung oder Bescheid des TH-Finanzamtes.
Noch einmal: Die Registrierung bei einer TH-Gemeinde und/oder einem NL-Konsulat in TH zeigt nicht, dass Sie steuerlich ansässig sind. Sie müssen nachweisen, dass Sie in TH tatsächlich steuerpflichtig sind.
Tatsächlich ist es völlig richtig, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind.
Sie müssen daher eine thailändische TAXCARD beim Finanzamt in Pattaya beantragen.
Zeigen Sie bei Ihnen tatsächlich, dass Sie in Thailand Steuern zahlen. Wenn Sie über ein thailändisches Bankkonto verfügen und darauf die üblichen 15 % Steuern zahlen, haben Sie somit nachgewiesen, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind und erhalten vom Finanzamt die Steuerkarte, von der Sie dann eine Kopie zusenden an das ausländische Finanzamt in Heerlen. Anschließend erhalten Sie und Ihre Pensionskasse eine 10 Jahre gültige Bestätigung des Finanzamtes.
Hallo Hans.
Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Steuererklärungen.
Können Sie mir bei der Deklaration behilflich sein, ggf. nur wie jetzt abgeschlossen prüfen oder komplett nochmal
Sie können Ihre Daten per E-Mail an senden [E-Mail geschützt]
Ich freue mich auf ihre Antwort
Werde ich wiederkommen, vielen Dank im Voraus?
Auf Wunsch meines Steuerberaters:
Vielleicht ist es zur Vervollständigung meiner Situation wichtig, dass ich 2014 in den Niederlanden eine Hypothekenschuld hatte, die von meinem Einkommen abgezogen wird und dass ich auch in den Niederlanden Unterhalt zahle. Außerdem wurde „mein“ Haus erst 2013 verkauft.
Bisher vielen Dank für die bisherige Antwort!