Liebe Leserinnen und Leser,

Wie ich kürzlich berichtet habe, haben wir in Krabi einen Massageshop. Ich stecke den Großteil des Geldes ein und mein Partner erledigt die Arbeit. Weil das nicht erlaubt ist, kooperiere ich nicht. Ja, in der Gründungsphase habe ich manchmal die Ärmel hochgekrempelt, aber das war’s auch schon.

Meine Frage betrifft die Arbeitserlaubnis. Ich kann im Internet nicht finden, ob es möglich ist, eine Arbeitserlaubnis für unser eigenes Geschäft zu erhalten. Ich glaube nicht, dass es in die Kategorien fällt, von denen Ausländer ausgeschlossen sind. In unserem Geschäft arbeiten keine anderen Personen.

Ich kann auch nicht für meinen Partner arbeiten. Aber kann ich als Miteigentümer eine Arbeitserlaubnis bekommen?

Vielen Dank für deine Hilfe,

Martin

6 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich eine Arbeitserlaubnis für unseren Massagesalon bekommen?“

  1. Angelique sagt oben

    Natürlich weiß ich es nicht genau, aber ich denke, das fällt unter *Arbeit, die von einem Thailänder erledigt werden kann* und wird fast immer erledigt, und deshalb (ich bin mir wieder nicht sicher) bekommt man dafür keine Arbeitserlaubnis Das. Aber ansonsten fragen Sie bei der Einwanderungsbehörde nach, sie können Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen

  2. Keith 2 sagt oben

    Einfach googeln:

    Unternehmer gründen Ihr eigenes Unternehmen:

    Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, können Sie eine Arbeitserlaubnis für sich selbst erhalten, indem Sie ein Unternehmen gründen, Thailänder beschäftigen (normalerweise 4 pro Arbeitserlaubnis), sich selbst ausreichend bezahlen (mindestens 50,000 Baht pro Monat für Ausländer) und zahlen alle Steuern.

    Das Mindeststammkapital eines Unternehmens muss 2,000,000 Baht pro Arbeitserlaubnis betragen, bzw. 1,000,000 Baht, wenn der Arbeitserlaubnisantragsteller rechtmäßig mit einem Thailänder verheiratet ist.
    Lesen Sie weiter: http://www.thailandguru.com/work-permit-thailand.html

  3. Gerard sagt oben

    NEIN. Das ist nicht möglich.

    Sie könnten ein thailändisches Unternehmen gründen, wie Kees vorschlägt.

    Viel Glück!

  4. Rudi sagt oben

    Mehr Klarheit hier:
    http://www.thailawonline.com/en/others/labour-law/forbidden-occupations-for-foreigners-jobs.html

  5. Matthew Hua Hin sagt oben

    Sie können jederzeit ein Unternehmen gründen und eine Arbeitserlaubnis als Geschäftsführer dieses Unternehmens beantragen. Allerdings dürfen Sie die leitende Tätigkeit nicht selbst wahrnehmen. Die Frage ist natürlich, ob die Kosten (insgesamt ist es ziemlich viel für eine Arbeitserlaubnis, vielleicht ein Geschäftsvisum, 4 thailändische Mitarbeiter, für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, ein obligatorisches Mindestgehalt von 50,000 Baht für sich selbst, usw.) überwiegen die Vorteile. Denn welchen Mehrwert bringen Ihre Bemühungen/Präsenz für das Unternehmen?

    • Daniel M sagt oben

      Ich stelle tatsächlich die gleiche Frage. Man muss sich also sehr sicher sein. Andernfalls könnte es zu einem schweren finanziellen Kater kommen.

      Verfügt der thailändische Partner bereits über Berufserfahrung in einem (Massage-)Shop? Weiß sie etwas über Geschäfte in Thailand?

      Ich denke, dass es sehr nützlich sein kann, die Insider rechtzeitig darüber zu informieren.

      Ich persönlich halte es für ein Risiko. Sie müssen 4 Thailänder beschäftigen. Ich sehe darin auch potenzielle Probleme: Es gibt gut motivierte Thailänder und es gibt „Smartphone“-Thailänder (womit ich Thailänder meine, die fast ständig auf Facebook sind)…


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