Warum benötige ich bei meinem AOW-Antrag auch Angaben von meinem (Ex-)Partner?

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Posted in Leserfrage
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22 April 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Bei der Beantragung meiner gesetzlichen Rente fordert die SVB auch Informationen vom Ex-Partner meiner Frau an, und zwar:

– Vor- und Nachname z.B. Partner
– sein Geburtsdatum
– Datum der Heirat und Scheidung
– Grund, geschieden oder verstorben
– Adresse und Wohnort in welchem ​​Land
- sein Job

Kann mir jemand sagen, warum diese Fragen bei meiner eigenen AOW-Bewerbung auftauchen? Meine Frau und ihr Ex sind seit über 20 Jahren geschieden. ist inzwischen verstorben.

Alvast bedankt voor uwreaktie.

Regards,

Arnold

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3 Antworten auf „Warum benötige ich bei meinem AOW-Antrag auch Angaben von meinem (Ex-)Partner?“

  1. Keith 2 sagt oben

    Einfach „WhatsApp“ mit SVB: +31 (0)6 1064 6363 (Sie können nicht anrufen).

  2. Ger Korat sagt oben

    Sagen Sie den Beamten, dass es aus Datenschutzgründen gesetzlich nicht erlaubt ist, Informationen von Dritten an sie weiterzugeben, auch nicht Informationen über Ihre Frau. Sie müssen diese von ihr einholen und dürfen Sie nicht einmal verlassen.
    Das Einzige, woran Sie denken können, ist, dass es etwas mit dem Ex zu tun hat, weil sich das Einkommen ändert und Sie Einfluss auf den möglichen Unterhalt Ihrer Frau haben, aber ja, da es um Ihre staatliche Rente geht, müssen sie nur wissen, ob Sie rechtmäßig verheiratet sind und das ist ihnen durch die Basisregistrierung von Personen bekannt. Deshalb würde ich sie einfach fragen, warum sie das wissen wollen.

  3. Marcel sagt oben

    Antworten Sie nicht auf solche Fragen. Sie sind Beamte, die glauben, selbst Maßstäbe setzen zu dürfen. Als wir 2016 wieder in die Niederlande zogen, habe man meiner Frau einen schriftlichen Fragenkatalog geschickt, um zu gegebener Zeit ihre staatliche Rente festzulegen, hieß es in der Begründung. Sie wurde gefragt, welchen Job sie in TH habe, wie hoch ihr monatliches Einkommen sei, an welcher Adresse sie wohne, ob sie ein Haus besitze usw. Ich rief diesen Beamten an und sagte ihm, er solle sich nur darum kümmern, die Jahre zu zählen, in denen meine Frau lebte würde insgesamt in NL bleiben. Dann multiplizieren Sie diese Zahl mit 2 % des AOW-Betrags, auf den sie Anspruch hätte. Er stotterte ein wenig, gab aber schließlich nach.


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