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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Wo in Hua Hin finde ich die thailändischen Steuerbehörden?
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe eine Frage an die Experten unter uns…. wie einige wissen, bin ich seit 2012 „vorzeitig“ pensioniert. Das heißt, keine Rente, sondern eine schöne Übergangsregelung meines Arbeitgebers, wobei ich trotzdem Steuern zahlen muss.
Da ich mein Einkommen jetzt in Deutschland beziehe, kann mir das Finanzamt in Heerlen dabei nicht weiterhelfen. Die deutschen Finanzbehörden benötigen für das Formular „Bescheinigung außerhalb EU/EWR“ eine Bestätigung einer thailändischen Steuerbehörde.
Meine Frage ist: Wer weiß, wo ich ein Finanzamt finde, wo ich besagtes Formular abstempeln lassen kann? Ich war bereits in der Soi 88 in Hua Hin, aber dort konnte man mir nicht helfen.
Außerdem habe ich im Internet gesucht und eine Zweigstelle der Steuerbehörde der Region Pranburi gefunden. Aber ist es das, wonach ich suche? Ich fürchte, das hat die gleiche Funktion wie der Schreibtisch in der Soi 88 in Hua Hin.
Vielen Dank im Voraus für ein paar gute Tipps!!
Mit freundlichen Grüßen,
Jack S
Organisieren Sie das nicht selbst. Ich spreche aus Erfahrung, beauftrage aber einen erfahrenen Buchhalter.
Peter, warum sollte ich das nicht selbst arrangieren? Können Sie mir erklären, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und warum es besser ist, einen erfahrenen Buchhalter zu engagieren?
Es handelt sich um ein Formular, das bestätigt, dass ich hier in Thailand registriert bin und das von den thailändischen Steuerbehörden ausgefüllt werden muss. Auch auf den deutschen Blogs kann ich dazu nichts finden.
Ich habe sogar (nachdem ich meine Frage hier im Blog gepostet hatte) eine E-Mail an das deutsche Konsulat geschickt. Sie schrieben zurück, dass sie mein EU/EWR-Formular ausfüllen würden und bestätigten, dass ich in Thailand keine Steuern zahlen müsse. Dies für 40 Euro (1700 Baht).
Seit 2007 darf das Land, in dem Sie Ihr Einkommen erzielen, Steuern auf Ihr Einkommen erheben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie dies nur in einem Land tun.
Aber ich habe auch gelesen, dass man dort Steuern zahlt, wo man sich physisch aufhält. Das sollte also Thailand sein. Soweit ich weiß, gibt es in Thailand weniger oder gar keine Steuern. Und es geht den deutschen Fiskus nichts an, wie viel Steuern ich hier zahle oder nicht zahle. Der Punkt ist, dass ich hier aus steuerlichen Gründen registriert bin.
Und das ist es, was ich suche. Ein Finanzamt, das bestätigen kann, dass ich hier angezeigt wurde. Mir würde das auch gefallen.
Lieber Sjaak, ich selbst hatte das gleiche Problem, aber es ging darum, eine Ausnahmegenehmigung in den Niederlanden zu erhalten. Die niederländischen Steuerbehörden forderten von mir den Nachweis, dass ich in Thailand Steuern zahle. Ich antwortete, dass ich die erste Befreiung wollte, um zu vermeiden, dass ich zweimal Steuern zahlen muss.
Dennoch wollte sie Beweise. Ich ging zum Finanzamt in der Soi 88, wo mir gesagt wurde, dass sie keine Erklärung ausstellen würden, dass ich in Thailand steuerlich ansässig sei. Sie gab mir nicht einmal eine Nachricht, in der stand, dass ich in ihrem Büro gewesen sei. NL-Steuer Ich habe angegeben, dass Sie nach thailändischem Recht steuerpflichtig sind, wenn Sie (glaube ich) 180 Tage in Thailand bleiben.
Ich kenne nur eine Person, die in Pattaya eine solche Bescheinigung erhalten hat, weil sie dort einen guten Bekannten beim thailändischen Finanzamt hatte.
Ich bin mir nicht sicher, ob das für Sie von Nutzen ist ... Erfolg auf jeden Fall.
Dieselbe Erfahrung wie Rob Piers und ich hatten einen befreundeten thailändischen Buchhalter, der das für mich erledigen wollte und zum Finanzamt in Chonburi ging und mit leeren Händen zurückkam. Ihre Begründung lautete: „Er ist ein Tourist und daher in Thailand nicht steuerpflichtig.“ Dabei lebe ich seit etwa 40 Jahren hier. Aber ja, das ist TIT.
Sehr geehrter Herr Sjaak S.,
Wenn ich Ihre Geschichte lese, denke ich, dass Sie sich an die deutsche Finanzverwaltung (DB) wenden wollen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ich gehe davon aus, dass es auch zwischen Deutschland und Thailand einen solchen Vertrag gibt. Die DB bittet Sie, das Formular „Bescheinigung ausserhalb EU/EWR“ von der thailändischen Steuerbehörde ausfüllen zu lassen. Ein englisches Formular kann in der DB heruntergeladen werden und die Seiten 3 und 4 müssen daher von den thailändischen Steuerbehörden ausgefüllt werden. Aus der Abrechnung geht hervor, wie viel Einkommen Sie in Thailand angegeben haben und dass Thailand Ihr (steuerlicher) Wohnsitz ist.
Sie haben versucht, es vom Finanzamt in Hua Hin ausfüllen zu lassen, das sich in der Erweiterung der Soi 88 Hua Hin befindet, und ich glaube, das ist das einzige Finanzamt in Hua Hin. In der Vergangenheit habe ich für die niederländischen Steuerbehörden Erklärungen in englischer Sprache angefordert, und diese Erklärungen wurden alle vom regionalen Finanzamt in Nakorn Pathom ausgestellt. Ich glaube, dass nur regionale Ämter diese Erklärungen abgeben. Die Adresse des für Hua Hin zuständigen Büros lautet Regional Revenue Office 6, 65 Thesa Road, Muang District, Nakornprathom, 73000 Thailand, Telefon 66 (0) 3421 3594, Fax 66 (0) 3425 5045
Es gibt auch eine englische Erklärung, aus der hervorgeht, dass Thailand für das gewünschte Jahr Ihr steuerlicher Wohnsitz ist. Dabei handelt es sich um das „Certificate of Residence: RO 22“. Dieses wird nur ausgestellt, wenn Sie für das betreffende Jahr auch eine Steuererklärung abgegeben und Steuern gezahlt haben. Meines Erachtens muss die Erklärung für die DB daher bei der oben genannten Regionalstelle ausgefüllt werden.
Rembrandt
Danke Rembrandt,
Das ist eine sehr wertvolle Antwort auf meine Frage. Das Formular, das ich vom deutschen Finanzamt erhalten habe, hat auch eine englische Folge. Also ich habe schon…
Ich hoffe, dass an dieser Adresse etwas unternommen werden kann.
Ich glaube, man bekommt nur dann eine Abrechnung, wenn man in Thailand tatsächlich Steuern zahlt.
Mit den ausgefüllten Steuerpapieren nach Nakornprathom (bei mir war es Chonburi) und nach ein paar Tagen Wartezeit kann man sich eine englische Abrechnung abholen.