Leserfrage: Ich helfe einem Freund in Thailand und habe einige Fragen

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11 August 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich versuche, einem niederländischen Bekannten in Thailand bei den folgenden Fragen zu helfen, aber skizziere zunächst die Situation.

Er hat schon lange eine Freundin, sie haben 3 gemeinsame Kinder (ein gemeinsames), die anderen beiden Kinder stammen aus einer früheren Beziehung der Frau. Sie hat kein Einkommen und kümmert sich um die drei Kinder. Er hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente von rund 3 Euro im Monat, darin ist auch seine Krankenversicherung enthalten. Er bleibt ein halbes Jahr in den Niederlanden in einem Zimmer bei seiner Schwester, daher hat er dort auch seine Adresse. Er ist jetzt in Thailand und hat die Frau kürzlich in Thailand geheiratet. Er bemüht sich, auch alle Kinder in seinen Reisepass aufzunehmen.

  • Seine 1. Frage lautet wie folgt: Kann ich ohne finanzielle Konsequenzen dauerhaft in Thailand leben, jetzt, aber auch in Zukunft, zum Beispiel wenn ich das Rentenalter erreiche?
  • Seine zweite Frage: Kann ich eine höhere Leistung erwarten, wenn ich mit einer Frau ohne Einkommen verheiratet bin? Wenn ja, wo und wie muss ich diese beantragen?
  • Seine dritte Frage: Hat die Mutter dieser drei Kinder beispielsweise Anspruch auf Kindergeld?
  • Seine vierte Frage: Ist es sinnvoll, in den Niederlanden nach niederländischem Recht zu heiraten, oder kann ich meine thailändische Ehe bei der niederländischen Botschaft in Bangkok legalisieren lassen?
  • Seine 5. Frage: Ist es sinnvoll, dem Leistungsträger mitzuteilen, dass es sich nun um eine Ehe handelt und er daher für die Kinder finanziell gesorgt hat und noch hat?

Herzliche Grüße,

Hans

14 Antworten auf „Leserfrage: Ich helfe einem Freund in Thailand und habe einige Fragen“

  1. Cees sagt oben

    Lieber Hans

    Frage 1 Ich glaube nicht, dass sein Einkommen zu niedrig ist. Sein Einkommen muss mindestens 400.000 Baht pro Jahr oder den Betrag auf der Bank in Thailand betragen
    Frage 2 Sein höheres Einkommen würde darin bestehen, dass er als Junggeselle erstmals Steuern zahlte, als verheiratet zahlte er weniger.
    Frage 3: Er hat keinen Anspruch auf Kindergeld, siehe Website der SVB
    Frage 4 Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, aber die Botschaft kümmert sich nicht um ihn, er muss das in der Gemeinde regeln, in der er lebt.
    Frage 5 Er ist tatsächlich verpflichtet, dies weiterzugeben

    Grüße Cees Roi-et

  2. erik sagt oben

    Ist seine Frau Thailänderin, Niederländerin oder hat sie eine andere Nationalität?
    Wie alt ist er ?

    In den Niederlanden kommt man mit einer WAO von 600 Euro (ich gehe davon aus: netto) nicht aus, daher hat er dort Anspruch auf zusätzliche Hilfe, sofern er selbstständig lebt. Wenn seine Frau und seine Kinder auf ihn angewiesen sind, erhält er mehr Unterstützung. In den Niederlanden geht es ihm besser, auch was die Gesundheitskosten betrifft. Hat er Anspruch auf Kindergeld in NL, wenn die Kinder dort leben? Ja richtig?

    Für ihn ist es am besten, in NL zu leben. Wenn seine Frau keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, ist dies nicht so einfach zu regeln. Aber ich würde ihm raten, sich auf das Leben in NL zu konzentrieren.

    Unabhängig von den Visabestimmungen kann er hier mit 600 Euro, also 25.000 Baht pro Monat, leben. Dann zahlen Sie die Kosten für die Gesundheitsversorgung, den Schulbesuch der Kinder, die Unterkunft, den Transport, die Nahrung und die Kleidung – nein, das wäre tiefe Armut.

    • Fortuner sagt oben

      Und mit 600 € im Monat gibt es in den Niederlanden keine Armut.
      Angenommen, er erhält in NL aufgrund von Kindern und Heirat zusätzlich 600 €.
      Dann denke ich, dass es in NL bitteres Elend geben wird.

      Er wird sowieso ein armer Teufel bleiben, hier oder in NL.

  3. Chrisje sagt oben

    Lassen Sie uns klarstellen, was das Leben in Thailand angeht
    Sie müssen eine Nettorente von 65.000 TB nachweisen können
    Oder Sie müssen einen Betrag von 800.000 BT bei einer thailändischen Bank hinterlegen. Dieser Betrag kann auch von der Frau geteilt werden, wenn sie Geld hat
    Wenn Sie den geforderten Betrag von 65.000 BT nicht erreichen können, dürfen Sie dies tun
    Kombinieren Sie es mit Geld, damit Sie die Einwanderungsgesetze einhalten.
    Grt

    • ruud sagt oben

      400.000 Baht sowieso, weil er verheiratet ist.

  4. Cees sagt oben

    Lieber Hans
    Frage 1 Ich denke, sein Einkommen reicht nicht aus, insbesondere wenn er in Rente geht, er bekommt meiner Meinung nach 70 % seiner Rente und hat keinen Anspruch auf einen Zuschlag, dieser wurde abgeschafft, für einen Aufenthalt in Thailand braucht man ein Einkommen von mindestens 400.000 Baht oder ein Guthaben von 400.000 Baht bei einer thailändischen Bank, wenn Sie verheiratet sind.
    Frage 2 Als verheirateter Mann zahlt er weniger Steuern, wodurch sich sein Einkommen leicht erhöht
    Frage 3: Kindergeld wird nach Thailand nicht mehr gezahlt, siehe SVB-Seite.
    Frage 4: Gilt dies in den Niederlanden, wenn er offiziell mit dem Ampur verheiratet ist? Er kann dies in der Gemeinde, in der er lebt, eintragen lassen, die Botschaft ist daran nicht beteiligt.
    Frage 5 Sie müssen jede Änderung Ihres Familienstandes dem Leistungsträger melden

    Grüße Cees – Roi-et

    • theos sagt oben

      @ Cees Kindergeld wurde nie an NL-Bewohner gezahlt, deren Kinder in Thailand leben.
      Für meine (inzwischen erwachsene) Tochter und meinen Sohn, beide mit niederländischer Staatsangehörigkeit, bekam ich nichts.
      Nun, wenn ich in NL lebe oder lebe und meine Kinder in Thailand.
      Ich denke, das hast du gemeint.

  5. ruud sagt oben

    Soweit ich der UWV-Website weiß, entfallen die WAO-Vorteile, wenn er nach Thailand zieht.

    http://www.uwv.nl/Particulieren/ik_ben_ziek/ik_heb_een_WAO-uitkering/mijn_WAO-uitkering_eindigt/ik_verhuis_naar_een_niet-verdragsland.aspx

    Ich habe auch gelesen, dass die Leistungen auch wegfallen, wenn man 3 Monate im Ausland lebt, aber das
    Ich kann es nicht mehr finden.

    Auch bei einer Auswanderung entfällt der AOW-Bezug, es sei denn, er entscheidet sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger.

    Übersicht Vertragsländer:
    Thailand ist nicht enthalten.

    http://www.uwv.nl/Particulieren/internationaal/zwevend/met_welke_landen_heeft_Nederland_een_verdrag_gesloten.aspx

    • Lex K sagt oben

      Lieber Ruud,
      Ich glaube, Sie beziehen Ihre Informationen von der falschen Seite, Thailand ist tatsächlich ein Vertragsland:
      Zitat von der UWV-Website: „Vollstreckungsvertrag: In welche Länder kann ich meine Leistungen in Anspruch nehmen?“
      Möchten Sie im Ausland leben und erhalten Sie eine Leistung von der UWV? Dann können Sie Ihren Nutzen manchmal mitnehmen. Das hängt von den Vereinbarungen ab, die die Niederlande mit dem Land über den Erhalt Ihrer Leistungen getroffen haben, wenn Sie ins Ausland ziehen.
      Diese Vereinbarungen sind für jedes Land und für jede Leistung unterschiedlich. Dies können Sie in der Übersicht der Länder, in denen Sie Ihre Leistung mitnehmen können, überprüfen.
      Thailand Ja Ja 0,5 Ja Nein „“ Für die WAO ist der Länderfaktor noch nicht einmal anwendbar.
      Für aktuelle und genaue Informationen empfehle ich die folgende Seite. http://www.uwv.nl/Particulieren/internationaal/zwevend/handhavingsverdrag.aspx

      Mit freundlichen Grüßen,

      Lex K.

  6. Mein Gott, Roger sagt oben

    Lieber Hans, ich weiß nicht, wie die Situation in den Niederlanden ist, aber wenn Sie in Belgien offiziell in Thailand verheiratet sind und dies bei der Botschaft registrieren lassen, gilt dies auch nach belgischem Recht als verheiratet. So habe ich es gemacht, als ich geheiratet habe. Es ist jetzt 10 Jahre her und die Regeln haben sich vielleicht geändert, aber wenn ich Sie wäre, würde ich mich bei der niederländischen Botschaft erkundigen.
    Viel Glück.

  7. Haki sagt oben

    Leider ist nicht klar, ob Sie nur für Buddha oder legal geheiratet haben. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf Ihre gesetzlichen Rentenansprüche; In Thailand haben Sie als verheiratete Person nur Anspruch auf die geringere „Partner-Staatsrente“. Sie müssen eine Buddha-Ehe in NL nicht melden; eine legale Ehe, dachte ich, na ja.

    Ich frage mich auch, ob es möglich ist, mit diesem Mindesteinkommen ein Aufenthaltsvisum für Ihre thailändischen Familienangehörigen zu erhalten. In diesem Fall scheint es mir von Vorteil zu sein, wenn man auch rechtmäßig verheiratet ist.

    Es ist nicht einfach, weil ich in einem ähnlichen Dilemma stecke, aber ich habe noch 3 Jahre Zeit, um die richtige Entscheidung zu treffen. Nehmen Sie sich auf jeden Fall die Zeit, es gründlich zu recherchieren; das wird sich schon bald doppelt amortisieren.

    Viel Glück!

  8. erik sagt oben

    Ruud, siehe die Frage vom 9. August zur IVA-Leistung. Ich habe diesen Link dort gepostet.

    http://www.uwv.nl/particulieren/Images/AG110%2000568%2004-10%20zww.pdf

    Da ist noch etwas anderes. Thailand ist kein Land mit Sozialversicherungsabkommen, aber es ist ein BEU-Land und Sie können mit Genehmigung eine UWV-Leistung nach Thailand bringen.

  9. Peter sagt oben

    Ist er mit einer Thailänderin verheiratet, hat er Anspruch auf ein sogenanntes Vium O, er muss kein Einkommen angeben, eine Kopie seiner Heiratsurkunde und eine Kopie des Reisepasses seines thailändischen Mannes reichen zur Beantragung aus Visum. fragen. Ich würde ihm außerdem raten, seine ständige Wohnadresse in den Niederlanden beizubehalten. Bei einer vollständigen Auswanderung nach Thailand verliert er jegliche Krankenversicherung in den Niederlanden und ihm werden später für jedes Jahr, das er in Thailand gelebt hat, 2 % seines Aow abgezogen.

  10. ruud sagt oben

    Es ist natürlich schwierig, wenn die Informationen an verschiedenen Orten nicht gleich sind.
    Allerdings ist der Ordner vom April 2010 und daher möglicherweise veraltet. (Datum steht ganz unten im Ordner)
    Ich denke jedoch, dass es am einfachsten ist, wenn der Fragesteller diese Frage an die UWV stellt.
    (Und dann lassen Sie es uns hier wissen, denn wir sind auch neugierig)


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