Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte meine thailändische Freundin in die Niederlande mitbringen, habe aber zwei Fragen zur Beantragung eines Schengen-Visums.

Das erste ist: Ich bin mir nicht sicher, ob sie ein Visum bekommt, aber ich muss bei der Beantragung des Visums einen Nachweis einer Fluggesellschaft vorlegen. Wie mache ich das?

Die zweite Frage lautet: Wie mache ich das bei einer Reiseversicherung für die Deckung von 30.000 Euro bei Unfall oder Krankheit?

Ich würde gerne hören, ob jemand meine Frage beantworten kann.

Grüße,

Tonne

36 Antworten auf „Leserfrage: Fragen zum Visumverfahren für meine thailändische Freundin“

  1. Khan Peter sagt oben

    Hallo Ton, ich habe kürzlich für Thailandblog die Konsularabteilung der niederländischen Botschaft in Bangkok besucht und dort ausführlich über das Visumverfahren gesprochen.
    Es genügt die Absicht, ein Flugticket zu buchen. Sie können zum Beispiel die Online-Buchungsschritte bei einer Fluggesellschaft durchgehen und einen Ausdruck des Bildschirms erstellen, der alle Informationen wie die Route enthält (bevor Sie tatsächlich buchen und bezahlen). Sie müssen diesen letzten Schritt (Zahlung) nicht durchlaufen. Der Sachbearbeiter ist diesbezüglich recht flexibel.

    Hier können Sie eine Reiseversicherung abschließen: http://www.reisverzekeringblog.nl/visum-reisverzekering/ Bei Ablehnung des Visums wird die Prämie zurückerstattet. Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.

    Erfolg

    • Percy L. sagt oben

      Lieber Khan Peter

      Und was ist, wenn Sie in Thailand heiraten und dann mit Ihrer Frau in die Niederlande wollen?
      Muss man auch die ganze Scharade mitmachen? Trotz der Tatsache, dass sie Ihre rechtmäßig angetraute Ehefrau ist?

      • Khan Peter sagt oben

        Lieber Percy, ja, dem kann man nicht entkommen.

      • Jürgen sagt oben

        Percy
        Es macht keinen Unterschied, ob Sie verheiratet sind oder nicht
        Ihre Frau muss dann ebenfalls ein Visum für die Niederlande beantragen
        Wenn Sie die Ehe in den Niederlanden eingetragen haben, kann es anders sein, aber Sie können sich danach erkundigen, ich weiß es nicht.
        Grüße, Peter

        • Percy L. sagt oben

          Lieber Peter,

          Davor hatte ich schon Angst. Aber trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.

          Grüße, Percy

      • Rob V. sagt oben

        Ob verheiratet (oder eingetragene Partnerschaft), macht keinen Unterschied. Sie müssen lediglich die gleichen Unterlagen einreichen. Der Vorteil einer Ehe besteht darin, dass die Botschaft ein kostenloses Visum ausstellen muss, wenn Ihr Partner in ein anderes Land als Ihr Land reist (z. B. als thailändisch-niederländisches Paar nach Deutschland). Sie muss sich dann bei der Botschaft aufhalten, wo ihr Hauptwohnsitz sein wird. Selbstverständlich müssen Sie nachweisen, dass Sie verheiratet sind und aufgrund der EU-Schengen-Abkommen Anspruch auf ein kostenloses Visum haben.

        Siehe: http://www.vfsglobal.com/netherlands/Thailand/visa_exemptions.html

        Befreiung von der Visumgebühr
        Folgende Personen haben Anspruch auf ein kostenloses Visum:
        * Kinder unter 6 Jahren. Schüler, Studenten, Absolventen und begleitende Lehrkräfte, die zu Bildungszwecken reisen. Forscher, die im Schengen-Raum reisen, um wissenschaftliche Forschung zu betreiben. Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
        * .Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern, die in einen anderen Mitgliedstaat als den, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, reisen oder dort wohnen.<== Darum geht es!!!!

        Wenn Sie ein Familienmitglied eines EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen sind, können Sie sich für ein beschleunigtes kostenloses Visumverfahren qualifizieren, sofern Sie die folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind ein Familienmitglied ersten Grades (dazu gehören Ehepartner, Partner oder Kind). wer unter 21 Jahre alt ist und EU-/EWR-Staatsangehöriger oder Schweizer Staatsangehöriger ist; unddieser EU-/EWR-Staatsangehörige reist in einen anderen Mitgliedstaat als den, dessen Staatsangehörigkeit er/sie besitzt, oder wohnt dort; und Sie begleiten den EU-/EWR-Bürger oder planen, ihm/ihr nachzuziehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie für die Visaerleichterung in Frage kommen, müssen Sie bei der Einreichung Ihres Visumantrags nachweisen, dass Sie diese Kriterien erfüllen.

  2. Rob V. sagt oben

    Dieser Artikel sollte nahezu alle Ihre Fragen beantworten:
    https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/visa/schengenvisum-thaise-vriendin-aanvragen-lees-tips/

    – Für den Flug ist eine optionale/unverbindliche Reservierung eines Fluges ausreichend. Bei verschiedenen Fluggesellschaften können Sie einen Flug für ein paar Tage kostenlos buchen. Wir haben zum Beispiel bei ChinaAirlines in Thailand angerufen und dann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail erhalten. Ein solcher Vorbehalt ist auch ein Beweis dafür, dass der Ausländer beabsichtigt, den Schengen-Raum rechtzeitig zu verlassen (es besteht also keine illegale „Ansiedlungsgefahr“).
    – Es gibt verschiedene Anbieter für Reisekrankenversicherungen. Wie zum Beispiel ist OOM ein bekanntes.

  3. LEO sagt oben

    Hallo Ton,

    Wenn Sie eine nicht zu teure Reiseversicherung (98 Euro) mit allen Deckungen und einer Option für Ihren Flug wünschen, wenden Sie sich an greenwoodtravel.nl. Diese befinden sich in Bangkok und der Eigentümer ist ein Niederländer, daher ist es einfach, mit Ihnen zu kommunizieren Sie haben Fragen und wenn Ihre Freundin anrufen möchte, haben sie auch thailändisches und englisches Personal. Sie können auch einfach vorbeikommen, wenn Sie vor Ort sind. Sie befinden sich im Prince Palace Hotel in Bangkok. Die Telefonnummer und Adresse finden Sie auf der Website.

  4. Maikel sagt oben

    Hallo Ton,

    Mittlerweile sind bei mir 6 Jahre vergangen, was die Bewerbung für meine Freundin betrifft. Die Versicherung inklusive Ticket hatte ich bei Holland International abgeschlossen. Ich hatte für das Konsulat ein Schreiben über die Begründung der Beziehung und den Zweck der Reise in die Niederlande verfasst, außerdem das Schreiben, in dem es hieß, dass der Zweck ein Urlaubsaufenthalt und die Rückkehr in das Herkunftsland sei. In der Botschaft wurde sie auch zum Inhalt der Beziehung und zur Kontaktaufnahme per Mail/Telefon befragt. Die Informationen entsprachen denen, die ich zur Information angegeben hatte, daher gab es keine Abweichungen zwischen ihrer Geschichte und meiner. Ihr Visum wurde auf einmal genehmigt. Ein paar Monate später geheiratet und auch ohne Probleme, bis auf den Integrationskurs, den sie damals machen musste, der ebenfalls ohne Probleme verlief.

    • Khan Peter sagt oben

      Die Dinge haben sich in sechs Jahren verändert. Ein Empfehlungsschreiben ist nicht mehr sinnvoll. Die Bürgschaft muss mittels einer beglaubigten Bürgschafts-/Unterkunftserklärung erfolgen (muss bei der Gemeinde eingeholt werden). In dem Artikel steht alles, worauf Rob V bereits hingewiesen hat.

      • Maikel sagt oben

        Natürlich habe ich schnell geantwortet. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Brief, sondern auch um eine Erklärung, die über den Bezirk legalisiert werden musste und der Bürgschaftserklärung als Anlage beigefügt werden musste. Ich habe offiziell in Thailand geheiratet und habe dort die notwendigen Dokumente besorgt und dann meine Ehe in den Niederlanden eingetragen.

  5. Harry sagt oben

    Auch in Thailand kann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden. Bei der Beantragung eines Visums muss diese Versicherung auch bei der Botschaft eingereicht werden. Wenn es das erste Mal ist, dass Ihre Freundin/Frau in die Niederlande kommt, denken Sie daran, dass die Militärpolizei in Schiphol äußerst schwierig sein kann. Ich spreche von Erfahrungsgemäß musste ich in Schiphol sogar noch einmal eine Garantieerklärung unterschreiben, woraufhin sie einen Stempel in ihrem Reisepass erhielt „unter Auflagen zugelassen“. Sehr wichtig ist auch der Nachweis eines ausreichenden Einkommens. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie eine Kopie von allem haben, da Sie möglicherweise danach fragen. Der Fairness halber muss ich erwähnen, dass es überhaupt kein Problem war, zum zweiten und dritten Mal in die Niederlande zu kommen.

    • Khan Peter sagt oben

      Hier einige allgemeine Ratschläge. Schließen Sie eine Reiseversicherung in den Niederlanden und bei einem niederländischen Reiseversicherer ab. Stellen Sie sicher, dass Sie als Bürge auch Versicherungsnehmer sind und Ihren thailändischen Partner versichert haben. Dann erhalten Sie auch im Schadensfall das Geld.
      Wenn Ihrem Partner hohe medizinische Kosten entstehen, sind Sie als Bürge dafür verantwortlich. Mit einer niederländischen Reiseversicherung unterliegen Sie niederländischem Recht und haben im Streitfall mehr Möglichkeiten. Ich halte die Chance, dass ein niederländischer Reiseversicherer die Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt, für höher als bei einigen exotischen Versicherern in Thailand.

      • Adje sagt oben

        Als ich meine Frau vor ein paar Monaten in die Niederlande brachte, schloss ich für sie eine Reiseversicherung bei einer niederländischen Firma ab. Als wir wegen der Visa bei der niederländischen Botschaft waren, wurde die Reiseversicherung nicht akzeptiert. Aus den Papieren, die ich bei mir hatte, ging nicht eindeutig hervor, dass sie in den Niederlanden für 30.000 Euro versichert war. Als ich bei der Versicherung anrief, stellte sich heraus, dass der Abschluss einer Reiseversicherung für einen Nicht-Europa-Anwohner nicht möglich sei, da ich offenbar das Kleingedruckte nicht richtig gelesen hatte. Ich beschuldigte sie, den Antrag angenommen zu haben, als klar war, dass es sich um einen Einwohner Thailands handelte. Zum Glück haben sie sich nicht darum gekümmert und ich habe mein Geld zurückbekommen. Ich habe dann noch am selben Tag eine Versicherung in Thailand abgeschlossen. Bei der Botschaft gibt es eine Liste von Banken, bei denen man eine Versicherung abschließen kann. Es stellte sich heraus, dass die Versicherung, die wir für sie in Thailand abgeschlossen hatten, viel günstiger war als in den Niederlanden. Mein Rat: Schließen Sie eine Versicherung in Thailand ab.

        • Khan Peter sagt oben

          Gut, Adje, Billig ist oft teuer, wissen Sie. Wir hoffen, dass die Person, für die Sie eine Reisekrankenversicherung haben, nie im Krankenhaus landet. Wenn Tausende von Euro in die Niederlande überwiesen werden müssen, würde ich gerne sehen, ob Sie mit einer „günstigen“ Versicherung aus Thailand immer noch so zufrieden sind.

          • Adje sagt oben

            Okay Peter, ich glaube dir. Die niederländische Botschaft stellt eine Liste von Banken zur Verfügung, bei denen Sie eine nicht gültige Reiseversicherung abschließen können.
            Darf ich fragen, bei welcher Firma in den Niederlanden Sie die Versicherung abgeschlossen haben, damit ich beim nächsten Mal dasselbe mit ihnen machen kann? Danke schön.

            • Khan Peter sagt oben

              Dies ist mit der Europeesche, Allianz Global Assistance oder OOM Verzekeringen möglich. Bei Nichterteilung des Visums erhalten Sie die Prämie zurück.

  6. andre sagt oben

    Hallo Peter,
    Hier ist eine Frage bezüglich eines Visums für meine Freundin, obwohl dies nicht passieren wird.
    Meine Freundin verfügt über Eigenkapital, warum muss jemand als Bürge fungieren oder kann sie ohne Visum oder mit einem Visum mit Nachweis ihres Bankbuchs und Grundstücks- und 2-Häuser-Anleihen auf ihren Namen in die Niederlande einreisen?
    Vielleicht interessant für andere, die ihre Freundin mitbringen wollen und über eigenes Geld verfügen.
    Ich kenne selbst viele Inder, wahrscheinlich Import, aber thailändische Staatsangehörigkeit mit Geld, die ein Visum brauchen, aber keine Garantie von einem Niederländer?
    Ich hoffe, etwas dazu zu hören oder zu lesen, Andre.

    • Khan Peter sagt oben

      Lieber Andre, wenn dein Partner über genügend Vermögen verfügt, muss niemand garantieren:
      Anforderungen für Schengen: Nachweis, dass der Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, der Durchreise und/oder der Rückreise verfügt. Beispielsweise durch die Vorlage eines oder mehrerer Kontoauszüge oder Reiseschecks oder durch den Nachweis mit Bargeld, dass er während der Dauer des Visums über mindestens 34 € pro Tag verfügt. Der Ausländer benötigt hierfür nicht unbedingt einen Arbeitsvertrag. Möglicherweise kann er mit anderen Dokumenten nachweisen, dass er mindestens über die 34 € pro Tag verfügt, etwa Kontoauszüge.
      Quelle: IND

    • RonnyLadPhrao sagt oben

      Drei Mitglieder meiner thailändischen Familie besuchen mich derzeit in Belgien.
      Das muss niemand garantieren.
      Da sie nicht in ein Hotel gehen, habe ich einen Nachweis beigefügt, dass sie während ihres Besuchs bei mir übernachten.

      Manchmal scheint es so, als ob die Leute glauben, dass Thailänder ohne die Garantie Dritter nicht reisen dürften.
      Thailänder, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können problemlos reisen, wohin sie wollen. Dafür brauchen sie wirklich niemanden.

  7. Henk sagt oben

    Meine Erfahrung: Es ist wirklich ein Drama, ein Visum zu bekommen. Natürlich müssen Sie ein Ticket mit Rückflug haben. Auch eine (geschlossene) Versicherung. Außerdem eine Patenschaftserklärung, die Sie bei Ihrer Gemeinde einholen müssen, sowie ein Schreiben, in dem Sie die Beziehung beschreiben. Die niederländische Botschaft verlangte von uns außerdem eine Erklärung, dass meine Freundin in Thailand für ihren Lebensunterhalt sorgen könne. Das war ziemlich schwierig. Meine Freundin betreibt zusammen mit ihrer Schwester einen Friseursalon, ich habe viele Fotos von ihr gemacht, wie sie Kunden hilft. Wir machten fünf Besuche (!) bei der Botschaft wegen des Visums, wurden aber jedes Mal abgewiesen, weil sie weitere Informationen brauchten, und es dauerte einen Monat. Nachdem wir nicht mehr damit gerechnet hatten, wurde schließlich der Reisepass mit Visum verschickt. Wir waren etwa 5 km von Bangkok entfernt! Aufgrund der Reisekosten und der fünf Besuche in der Botschaft kostete es ein kleines Vermögen. Dann der Verkehr in Bangkok, stundenlange Fahrt, Staus usw. usw. Kurz gesagt, in unserem Fall scheint es sich um einen bewussten Entmutigungsversuch der niederländischen Botschaft zu handeln. Ich habe dies auch in einem Brief an sie gemeldet, aber noch keine Antwort erhalten! Wir sind jetzt zusammen in den Niederlanden, es ist eine wundervolle Erfahrung für meine Freundin, sie genießt es sehr!

    • Khan Peter sagt oben

      Meine Erfahrung ist anders. Stück Kuchen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Datei vollständig ist. Weniger als 3 % der Visumanträge bei der niederländischen Botschaft in Bangkok werden letztendlich abgelehnt. Die Hälfte davon ist auch darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt wurden.

  8. Paul Habers sagt oben

    Kann ich Ton noch einen Tipp geben? Sobald Sie mit Ihrer thailändischen Freundin in den Niederlanden ankommen (es empfiehlt sich, alle Papiere zur Kontrolle beim Zoll mitzunehmen), melden Sie sich innerhalb von drei Tagen beim IND. Dies wird oft vergessen, ist aber eine Voraussetzung. Normalerweise war das kein so großes Problem, wenn man es vergaß, aber seit dem 1. Juni 2013 gilt das neue Migrationsgesetz. Wenn Sie sich nicht innerhalb von 3 Tagen melden, stellt dies grundsätzlich einen illegalen Aufenthalt dar, auch wenn Sie in gutem Glauben sind und alle Dokumente in Ordnung sind. Eine vorgewarnte Person zählt mit 2. Wenn Ton nach einem Aufenthalt mit einem Touristenvisum in den Niederlanden beschließt, hier bei ihr zu leben, kann dies zu Problemen bei der Beantragung eines MVV führen (sie muss eine Hintergrunderklärung ausfüllen, aus der hervorgeht, dass sie noch nie in den Niederlanden gelebt hat). illegales Land zuvor). Die Niederlande waren).

    • Khan Peter sagt oben

      Lieber Paul, Sie müssen Ihren thailändischen Gast innerhalb von 72 Stunden bei der Einwanderungspolizei in Ihrer Region melden. Also nicht am IND. Darüber hinaus prüft die Marechaussee (falls erforderlich) die Papiere und nicht der Zoll.

      • Paul Habers sagt oben

        Lieber Peter,

        Im neuen Modern Migration Law Act erhält das IND ab dem 1. Juni 6 (zusätzlich zu den anderen) eine neue Aufgabe als Aufsichtsperson. Es bleibt abzuwarten, wie genau dies in der Praxis funktionieren wird. In der Region Den Haag werden Ausländer seit langem an das IND-Büro geschickt, und soweit ich weiß, funktioniert das VD in dieser Hinsicht nicht mehr. Formal ist die KMAR zwar befugt, die Papiere an der Grenze zu kontrollieren, umgangssprachlich wird dies jedoch einfach als Zoll bezeichnet.
        Ich kann Ihnen sagen, dass das neue Gesetz noch viele Unsicherheiten aufweist und damit zu rechnen ist, dass es zu Problemen kommen wird. Es ist nicht meine Absicht, die Menschen zu beunruhigen, sondern sie bestmöglich zu informieren, insbesondere die Meldepflicht innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) bei illegalem Aufenthalt. Und möglichst wenig Fachjargon verwenden. Und das war der einzige Punkt in meiner Geschichte. Ich habe auch implizit auf den Kommentar von Cornelis geantwortet. Ich würde auch gerne gute und aktuelle Informationen hören.

        • Rob V. sagt oben

          Das MoMi-Gesetz gilt nicht für Kurzaufenthaltsvisa (VKV), sondern befasst sich mit den neuen Rechten und Pflichten von Einwanderern, die mit einer MVV- oder VVR-Aufenthaltserlaubnis einreisen. Kurzaufenthalter müssen sich lediglich bei der Fremdenpolizei melden.

          • Paul Habers sagt oben

            Lieber Rob,

            Sie sagen es richtig, wenn es um MVV und VVR geht, und in diesem Zusammenhang werden Sie nach Ihrem früheren Wohnsitz in den Niederlanden gefragt (die Hintergrundüberprüfung). Das war der Sinn meiner Geschichte. Es ist schade, dass es mir offenbar nicht gelungen ist, die Botschaft richtig zu vermitteln, aber ich finde Trost in dem Gedanken, dass ich sicherlich nicht der Einzige bin. Es stellte sich heraus, dass Wissenschaftler und Anwälte viele Fragen zum neuen Gesetz hatten, wie sich letzte Woche bei einem letzten Treffen von knapp 200 Rechtsberatern herausstellte. Was mich betrifft, warten wir ab, was passiert, und für mich ist die Diskussion vorerst beendet.

    • Cornelis sagt oben

      Nicht nur der Verweis auf das IND ist falsch, auch der Verweis auf die Zollkontrolle ist falsch. Der Zoll hat keinerlei Einfluss auf Visa, Passkontrolle, Zulassung oder Nichtzulassung von Ausländern usw. usw. In den Niederlanden ist die Königlich-Niederländische Marechaussee hierfür befugt.

  9. Henk sagt oben

    Wir meldeten uns innerhalb von 72 Stunden bei der Polizei und wurden an das Internet verwiesen. Dort erfolgte die Meldung. E-Mail zurück erhalten, alles ok!

  10. Dirk weiß sagt oben

    Sie können sich mit der oom.nl-Versicherung versichern, und Sie können ein Ticket bei China Airlines in Bangkok buchen und sagen, dass Sie auf ein Visum warten, das Sie 1 bis 2 Wochen vor Abflug bezahlen müssen.
    Eine Barzahlung oder eine thailändische Banküberweisung vom eigenen Konto ist nicht möglich.
    Habe das letztes Jahr gemacht und es hat funktioniert.

  11. Roberto sagt oben

    Hallo, die niederländische Botschaft in BKK (Visa-Abteilung) macht sehr klare Angaben zum Verfahren zur Erlangung eines Touristenvisums für 3 Monate. Aus den Niederlanden: folgende Unterlagen: Bürgen-/Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde, 3 letzte Gehaltsabrechnungen und eine Kopie des Personalausweises des Bürgen. In BKK an der Sukumvit Soi 4 ​​​​(nicht weit von der Botschaft an der Soi Tonson) können Sie in jedem Reisebüro eine Flugreservierung und eine sehr günstige Versicherung (sogar besser als in den Niederlanden) sowie ein Antragsformular für ein Visum buchen (Download aus dem Internet) und 2 Passfotos. Allerdings gibt es in Thailand noch eine zusätzliche Hürde zu überwinden: die Buchung eines Termins über eine thailändische Agentur (VFS). Zahlen Sie 275 Baht bei der thailändischen Bank von Adyudja ein und treffen Sie sich am nächsten Tag online in der Botschaft. Die Bearbeitungszeit ist sehr kurz und obwohl sich die Militärpolizei in Schiphol beim ersten Mal fürchterlich beschweren wird, läuft alles ganz reibungslos, wenn die thailändische Freundin Kopien der NL-Papiere dabei hat. Niemand aus Asien, Afrika oder Südamerika wird in den Niederlanden mehr freundlich empfangen, Gastfreundschaft wurde gegen Angst eingetauscht, daher strenge Verfahren. Viel Glück und noch einmal, lesen Sie die Bedingungen zum Visumverfahren auf der Website der niederländischen Botschaft in BKK.
    Grüße, Roberto

    • Henk sagt oben

      Tut mir leid, aber ich habe andere Erfahrungen. Meine Freundin musste nachweisen, dass sie in Thailand für ihren Lebensunterhalt sorgen konnte. Das ist schwierig, weil der Friseursalon in Thailand, den sie mit ihrer Schwester betreibt, nirgends registriert ist und auch die Einkünfte nirgendwo registriert sind. Während ich der Bürge war! Meine Erfahrungen sind völlig andere als die Leute hier, die sagen, dass es einfach sei, ein Visum zu bekommen! Jedes Mal gab es einen anderen Vorwand, gegen uns zu arbeiten. Endlich, nach mehr als siebenwöchigem Kampf, bekamen wir das Visum, nachdem wir fünfmal zur Botschaft gereist waren! Wir hatten uns schon beim ersten Mal gut vorbereitet! Ticket, Versicherung, Garantie und Unterkunft, Brief mit Beschreibung der Beziehung, die wir seit mehr als zwei Jahren hatten usw. All dies geschah Anfang März. Früher waren die Leute flexibler, sagten mir Leute mit Erfahrung. Vorgewarnt zählt also für zwei!

  12. Roberto sagt oben

    Nachtrag zu meiner früheren Nachricht: Ich habe tatsächlich zum ersten Mal die Fremdenpolizei in meiner Heimatstadt besucht. Abgesehen von der Vorstellung, dass Sie einen halben Kriminellen/Asylbewerber/Geschäftsmacher mitgebracht haben (nicht Zutreffendes streichen), ist das reine Zeitverschwendung. Die Freundin erhält ein Ticket und muss es bei der Abreise in der Marechaussee in Schiphol abgeben. Das ist alles. Habe es die letzten 3 Mal nicht gemacht, spielt für den nächsten Visumsantrag keine Rolle. Es wird lediglich anhand der Stempel überprüft, ob Sie pünktlich und vorschriftsmäßig abgereist sind.
    Grüße, Roberto

    • Rob V. sagt oben

      Hallo Roberto, die Meldepflicht gegenüber dem VP ist leider zwingend und kann theoretisch zu Problemen führen, wenn man dieser nicht nachkommt. Glücklicherweise kann die Angelegenheit in den meisten Polizeibezirken innerhalb weniger Minuten über das Internet (politie.nl) erledigt werden. Das scheint mir sinnvoll zu sein, um möglichen Ärger seitens der Behörden zu vermeiden. Leider gibt es immer noch einige Regionen, in denen die Polizeiwache noch keinen Internetanschluss hat und man persönlich vor Ort sein muss und einige, in denen man nach digitaler Anmeldung trotzdem vor Ort sein muss. Wenn Sie mich fragen, ist die Meldepflicht mit dem europäischen SIS-Registrierungsnetzwerk (und der neuen Version davon) eine veraltete Sache. Dann können sie auch sehen, dass jemand rein- und rausgereist ist...

    • Adje sagt oben

      Wenn Sie Ihre thailändische Freundin/Frau nicht bei der Ausländerpolizei melden, ist dies in den Niederlanden grundsätzlich illegal. Sie können in große Schwierigkeiten geraten, wenn sie einmal angehalten wird und sich herausstellt, dass sie nicht registriert ist. Sie muss die Green Card, die sie erhält, tatsächlich an die Marechaussee zurückgeben. Merkwürdig, dass Sie das dreimal weggelassen haben, ohne etwas davon zu hören. Meine Frau reiste am 31. Januar hierher nach Thailand zurück. Ordentlich am Flughafen Schiphol abgegebene Karte. Anfang Mai stand plötzlich die Fremdenpolizei vor meiner Tür. Sie wollten wissen, wo meine Frau sei. Sie hatten die Karte nicht zurückerhalten. Es gibt also definitiv Kontrolle. Passen Sie auf, was Sie tun. Es kann Ihnen in Zukunft Probleme bereiten.

  13. John Hoekstra sagt oben

    Lieber Ton,

    Bei Oom Insurance können Sie eine Versicherung für Ihre Freundin abschließen. Ich habe auf das Touristenvisum verzichtet und gleich ein MVV-Visum für meine Freundin beantragt, da die Integrationsprüfung bald noch schwieriger werden dürfte.

    Groetjes,

    Januar


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