Beantragen Sie ein Schengen-Visum für Ihre thailändische Freundin? Lesen Sie unsere Tipps!

Bei regelmäßigem Besuch Thailand Es besteht die Möglichkeit, dass Sie früher oder später dem Charme einer thailändischen Schönheit verfallen. Wenn diese Gefühle so weit gehen, dass Sie sich eine Zukunft mit ihr wünschen (er ist natürlich auch möglich), dann wird auch der Zeitpunkt kommen, an dem Sie ihr die Niederlande vorstellen möchten.

Leider ist das nicht einfach. Thailänder, die in die Niederlande einreisen möchten, müssen ein Schengen-Visum, auch Touristenvisum genannt, beantragen. Die offizielle Bezeichnung lautet Short Stay Visa Typ C. Ein solches Visum wird für maximal 90 Tage ausgestellt. Ein Antrag auf ein Schengen-Visum muss immer bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat im Herkunftsland eingereicht werden. In diesem Fall in der niederländischen Botschaft in Bangkok.

Wir haben bereits auf Thailandblog darüber geschrieben, aber für diejenigen, die sich zum ersten Mal mit diesem Verfahren befassen, haben wir die wichtigsten Dinge aufgelistet. Der wichtigste Aspekt eines Visumantrags ist, dass Ihre Unterlagen in Ordnung sind. Sie müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

Tipp 1 Beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Liegt eine Bürgschaft vor, muss der Bürge zusätzlich die notwendigen Unterlagen vorlegen. Beginnen Sie daher rechtzeitig mit dem Sammeln dieser Dokumente, wie z. B. einer „Bürgschaftsbescheinigung und/oder Privatunterkunftsbescheinigung“.

Der Unterkunftsanbieter und/oder der (finanzielle) Bürge können das Formular auf der IND-Website herunterladen. Einige Kommunen haben das Formular auch auf ihrer Website veröffentlicht. Der Bürge muss die Formulare ausfüllen und am Gemeindeschalter seines Wohnortes beglaubigen lassen. Dann kann er es nach Thailand schicken. Der Visumantragsteller (seine Freundin) bringt diese Dokumente zur Botschaft.

Ein legalisiertes Formular zur Unterbringung und Bürgschaft ist nicht erforderlich, wenn Ihre Freundin nachweisen kann, dass sie selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Dieser beträgt für die Dauer des Aufenthaltes einen Betrag von mindestens 34 € pro Tag (pro Person). Beispiel: Jemand möchte für 90 Tage in die Niederlande kommen, dann muss er oder sie 90 x 34 = 3.060 € haben.

Tipp 2 Berücksichtigen Sie die Dauer des Visumverfahrens
Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert einen oder mehrere Tage bis maximal 15 Kalendertage. Dieser Zeitraum kann auf 30 Kalendertage verlängert werden, wenn weitere Untersuchungen erforderlich sind. In Ausnahmefällen kann eine Untersuchung bis zu 60 Kalendertage dauern.

Insbesondere wenn Sie zum ersten Mal ein Visum beantragen, sollten Sie dies rechtzeitig vor dem geplanten Reisetermin tun, beispielsweise zwei Monate vor der Abreise. Es ist auch gut, mögliche Menschenansammlungen in der niederländischen Botschaft in Bangkok zu berücksichtigen.

Tipp 3 Stellen Sie die richtigen Dokumente bereit
Das ist vielleicht der wichtigste Tipp, denn eine unvollständige Akte erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung.

  • Bitte beachten Sie, dass der Reisepass des Antragstellers noch mindestens 3 Monate über das Ende der Visumsfrist hinaus gültig ist. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Es müssen zwei Passfotos vorgelegt werden, die den Passfotoanforderungen entsprechen.

Die Datei muss außerdem Folgendes enthalten:

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum.
  • Politik von einem Schengen-Reiseversicherung.
  • Reservierungsbestätigung für ein Rückflugticket.
  • Dokumente, die die Rückkehr in das Herkunftsland plausibel machen.
  • Garantienachweis und/oder Privatunterkunft (siehe Tipp 1).

Wenn der Bürge in den Niederlanden beschäftigt ist, müssen dem Antragsteller im Ausland folgende Unterlagen zugesandt werden:

  • die ausgefüllte und unterschriebene Garantieerklärung („Bescheinigung über die Garantie und/oder Bereitstellung einer Privatunterkunft“) der Gemeinde;
  • und eine Kopie eines Arbeitsvertrags, der ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 12 Monate gültig ist;
  • und eine Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen;
  • und eine Kopie des Reisepasses des Bürgen.

Wenn der Bürge ein unabhängiger Unternehmer in den Niederlanden ist, müssen dem Antragsteller im Ausland folgende Unterlagen zugesandt werden:

  • ein aktueller Auszug aus der Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer;
  • und der letzte endgültige Einkommensteuerbescheid der Steuer- und Zollverwaltung;
  • und eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aus der hervorgeht, wie hoch sein Nettogewinn ist;
  • und eine Kopie des Reisepasses des Bürgen.

In beiden Fällen entscheidet letztlich die Botschaft in Bangkok, welche Dokumente sie sehen möchte. Es steht der Botschaft frei, mehr oder weniger Dokumente als in den oben genannten Listen angegeben anzufordern. Gerade bei einem selbstständigen Unternehmer empfiehlt es sich daher, dass sich der Bürge und/oder Antragsteller selbst an die Botschaft wendet.

Tipp 4 Achten Sie auf die Anforderungen an Passfotos
Es gibt Richtlinien für die Anforderungen, die das Passfoto für einen Visumsantrag erfüllen muss. Mit der Bewerbung müssen zwei Passfotos eingereicht werden. Der Hintergrund des Passfotos sollte möglichst hell sein, zum Beispiel hellgrau oder weiß, am besten ein weißer Hintergrund. Darüber hinaus muss es folgende Anforderungen erfüllen:

  • das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein;
  • Breite: 35–40 mm;
  • Nahaufnahme von Kopf und Schultern, so dass der Kopf 70-80 % des Bildes einnimmt;
  • scharfes und klares Bild; Hohe Qualität, ohne Tintenstreifen oder Flecken.

Tipp 5 Machen Sie plausibel, dass keine Ansiedlungsgefahr besteht
Gemäß den europäischen Schengen-Abkommen ist die niederländische Botschaft in Bangkok verpflichtet, zu untersuchen, ob eine Ansiedlungsgefahr im Schengen-Raum besteht. Der Antragsteller muss daher nachweisen, dass das Risiko einer Ansiedlung minimal ist. Hierzu können Sie sich folgende Dokumente vorstellen:

  • urkundliche Belege, aus denen hervorgeht, dass der Visumantragsteller im Herkunftsland einer Beschäftigung nachgeht, z. B. eine Arbeitgeberbescheinigung oder ein Arbeitsvertrag;
  • Nachweis der Immatrikulation an einer Bildungseinrichtung im Herkunftsland;
  • Nachweis über die Anmeldung schulpflichtiger Kinder im Herkunftsland;
  • Nachweis des Eigentums an Ihrer eigenen Wohnung und/oder anderen Immobilien im Herkunftsland;
  • dokumentarischer Nachweis, dass er sich um andere Personen im Herkunftsland kümmert.

Tipp 6 Besuchen Sie die Website der niederländischen Botschaft
Auf der Website der niederländischen Botschaft in Thailand können Sie nachlesen, ob zusätzliche Anforderungen gelten. Die Botschaft bestimmt, welche Dokumente sie einsehen möchte.

Tipp 7: Nehmen Sie bei einem Flugticket nur eine Option in Anspruch
Kaufen Sie kein Flugticket, wenn Sie noch kein Visum haben. Bei der Beantragung eines Visums reicht eine „Option“ auf einem Flugticket aus. Sie können diese Buchungsbestätigung ausdrucken und mitnehmen. Für weitere Informationen rufen Sie eine Fluggesellschaft oder ein Reisebüro an Informationen.

Tipp 8: Schließen Sie eine gute Reiseversicherung ab
Seit dem 1. Juni 2004 ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum verpflichtend. Diese Reiseversicherung muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Gültigkeitsdauer dieser Reiseversicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
  • Die Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein (Mindestdeckung Europa).
  • Die Reiseversicherung muss Rückführungskosten und medizinische Kosten abdecken.
  • Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.

Auch für Sie als Bürge ist diese Reiseversicherung wichtig. Schließlich sind Sie finanziell für alle medizinischen Kosten verantwortlich, die Ihrem thailändischen Partner entstehen. Wenn Sie in den Niederlanden eine Reiseversicherung abschließen, unterliegen Sie niederländischem Recht. Dies bietet mehr Sicherheit im Falle eines möglichen Streits.

Noch ein Tipp. Überprüfen Sie immer, ob Sie die Prämie zurückbekommen, wenn ein Visum abgelehnt wird, sonst sind Sie verloren. Möchten Sie eine Schengen-Reiseversicherung abschließen? Das können Sie auf Reisverzekeringblog.nl tun, Sie können aus drei verschiedenen Versicherern wählen. Bei allen dreien erhalten Sie die Prämie zurück, wenn das Visum nicht zustande kommt. Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Schengen-Reiseversicherung.

Tipp 9 Nehmen Sie alle Dokumente mit auf die Reise
Besitzen Sie ein Schengen-Visum? Stellen Sie dann sicher, dass Ihr Partner immer Kopien der Beweise und Dokumente bei sich hat. Ein Schengen-Visum berechtigt nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Bei der Grenzkontrolle kann die Marechaussee Sie noch einmal auffordern, sämtliche Angaben zu machen bzw. Unterlagen über die finanzielle Ausstattung, die Aufenthaltsdauer und den Reisezweck Ihres thailändischen Gastes einzureichen.

Tipp 10 Halten Sie sich an die Regeln
Es gibt einige Regeln, die Sie befolgen müssen. Tun Sie das auch, sonst besteht die Gefahr, dass ein späterer Visumantrag abgelehnt wird. Beispielsweise musst du deine thailändische Freundin bei der Fremdenpolizei anmelden. Dies muss innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft in den Niederlanden erfolgen.

Überschreiten Sie außerdem nicht die Visumsfrist. Wenn Sie einen Tag später abreisen, kann dies Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen haben.

Zu letzt

Um Menschen, die ein Schengen-Visum für die Niederlande beantragen möchten, besser betreuen zu können, hat die niederländische Botschaft in Bangkok eine Reihe von Verwaltungsaufgaben ausgelagert. Für Informationen zu den Anforderungen oder zur Einreichung von Anträgen für Schengen-Visa für die Niederlande wenden Sie sich bitte an VFS Global Services.

Dieses Unternehmen unterstützt die Botschaft in Bangkok bei der Terminplanung, der Rücksendung von Reisepässen per Einschreiben und deren Nachverfolgung. Die Informationen für Visumantragsteller stehen in englischer und thailändischer Sprache zur Verfügung, sodass der Visumantragsteller schnell und einfach selbst alle Informationen erhalten kann.

Bitte beachten Sie: Die Beauftragung einer sogenannten Visa-Erleichterungsagentur (Visa-Büro) hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Botschaft. Ein Visumantrag für die Niederlande kostet 60 € und ist in thailändischen Baht zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Antragstellung zu zahlen. Es gibt bekannte Beispiele, bei denen Hunderte von Euro an solche Agenturen gezahlt wurden. Unnötiges und damit verschwendetes Geld!

Weitere Informationen: Visa-Informationen der niederländischen Botschaft in Bangkok und IND (zum Herunterladen eines Formulars für den „Nachweis von Sponsoring und/oder Privatunterkunft“ und weitere Informationen: IND-Kundendienstleitfaden

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