Leserfrage: Kapitalertragssteuer nach der Auswanderung

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16 September 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Frage zur Kapitalertragssteuer. Ich bin am 01 nach Thailand ausgewandert und habe mich aus den Niederlanden abgemeldet.

Müssen Sie diese Steuer das ganze Jahr über zahlen oder nur für die drei Monate, in denen Sie in den Niederlanden gelebt haben?

Kann nirgendwo etwas darüber finden. Spart 75 %! Den Aufwand wert!

Mit freundlichen Grüßen,

Henk

6 Antworten auf „Leserfrage: Kapitalertragssteuer nach der Auswanderung“

  1. inez sagt oben

    Leider, Henk, ist das Referenzdatum der 1. Januar, Sie zahlen also für das ganze Jahr.
    Sehen Sie hier die Steuerbehörden.

    Vermögen ist der Wert Ihres Vermögens abzüglich Ihrer Schulden. Sie erhalten am 1. Januar den Wert aller Ihrer Besitztümer. Hierzu können Sie auch den Wert des Vermögens Ihres steuerlichen Partners und/oder Ihrer minderjährigen Kinder hinzurechnen. Sie ziehen Ihre Schulden abzüglich des Freibetrags ab. Dasselbe machen Sie auch mit den Schulden Ihres steuerlichen Partners und minderjähriger Kinder.

  2. RuudH sagt oben

    Meines Wissens nach ein halbes Jahr Kapitalertragssteuer

  3. Duang sagt oben

    Möglicherweise haben Sie etwas damit zu tun: https://goo.gl/w1yJvc

  4. Rembrandt van Duijvenbode sagt oben

    Lieber Henk.
    Dabei zählen nur die vollen Monate eines Jahres. Also nur Januar bis März 2014. Das habe ich 2012 vorgegeben und das wurde auch genehmigt. Schade, dass Sie nicht zum 31. März exmatrikuliert wurden.
    Rembrandt

  5. Alberto sagt oben

    Habe mich zum 01 aus den Niederlanden abgemeldet. Nur für die ersten 06 Monate im Jahr 2008 bezahlt. So habe ich viel Geld gespart. Habe es 2008 herausgefunden, als ich meine Steuererklärung einreichen musste. Gr. Alberto

  6. William van Beveren sagt oben

    Ich bin 2011 ausgewandert und habe mich von der GBA abgemeldet, aber meines Wissens habe ich letztes Jahr in 2 Jahren immer noch Kapitalertragssteuer gezahlt, kann den Grund nicht verstehen, da ich selbst nie einen Steuerbescheid erhalten habe (weil meine Adresse aus steuerlichen Gründen falsch war). ), die dann von meiner staatlichen Rente abgezogen wurden. Soweit ich jetzt weiß, muss man sich auch von der Steuer in Roermond abmelden?
    Wenn ja, kann ich eine Rückerstattung erhalten?


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