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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Wir wollen heiraten, wie bekommt meine thailändische Freundin eine Geburtsurkunde?
Leserfrage: Wir wollen heiraten, wie bekommt meine thailändische Freundin eine Geburtsurkunde?
Liebe Leserinnen und Leser,
Meine thailändische Freundin lebt seit 5 Jahren in Belgien. Wir haben im Rathaus nachgefragt, welche Dokumente wir für eine Hochzeit in Belgien benötigen.
Anscheinend nur eine Geburtsurkunde und die hat sie einfach nicht, sie hat nur eine Geburtsurkunde. Wo kann sie es bekommen, nur in ihrer Heimatstadt oder in Bangkok?
Mit freundlichen Grüßen
Hugo
Habe die gleiche Erfahrung mit meiner Frau gemacht. Sie musste zum Amphur in ihrer Heimatstadt (Nakhon Sawan) und auch dort gab es keine Aufzeichnungen. Ihr wurde befohlen, dort auf ihre frühere Schule zu gehen, und – unglaublich – es gab eine Abrechnung, dass sie dort die Schule besucht hatte. Mit dieser Bescheinigung an ihren noch lebenden ehemaligen Schulmeister, der die Schulbesuchsbescheinigung unterzeichnete und dort geboren wurde. Zurück zum Amphur und dort bekam sie in Nakhon Sawan einen offiziellen Geburtsbrief mit den Namen ihrer Eltern, die in Nakhon Sawan oder einer Buchhaltungsschule registriert waren, ich weiß nicht mehr genau. Dieser Brief wird als Geburtsurkunde anerkannt. Eine Original-Geburtsurkunde erhalten Sie nicht mehr, diese wird nur noch einmal bei der Geburt ausgestellt. Für die Verwendung in den Niederlanden musste ich es übersetzen lassen, dann für den Stempel an Laksi, Außenministerium, und dann für einen weiteren Stempel an die Botschaft und erst dann war es gebrauchsfertig. Viel Glück.
Lieber Hugo,
Aus Erfahrung weiß ich, dass auch das gilt: die Aussage zweier Zeugen. Wenn möglich: die Ehefrauen, die mitgeholfen haben, Ihre Zukunft auf die Welt zu bringen, und eine weitere Person, die bei der Geburt dabei war. Wie in der vorherigen Antwort erwähnt: Lassen Sie dieses Dokument von den verschiedenen Behörden legalisieren. Allerdings benötigen Sie weitere Dokumente, um in Belgien heiraten zu können. Sie müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie noch nicht verheiratet ist, sowie einen Nachweis über Eigentum, das sie besitzt. Wenn Sie alles strikt befolgen, werden Sie keine nennenswerten Probleme bekommen, aber versuchen Sie, keine seitlichen Sprünge zu machen, denn das kann nur zu Problemen führen.
Mit freundlichen Grüßen, Lung Addie (ebenfalls eine Belgierin)
Wir haben Ende März geheiratet und hatten das gleiche Problem, keine Geburtsurkunde. Meine Frau ging dann mit dem Dorfvorsteher (Isaan he) und einer Tante, die bei der Geburt anwesend war, nach Amphur, um zu erklären, dass sie an diesem und jenem Tag an diesem Ort geboren wurde. Es war kein Problem, die Aussage erfolgte sofort, ist aber meiner Meinung nach nur im Amphur der Geburt möglich.
Und wie Theo berichtet, lassen Sie es in Bangkok übersetzen und legalisieren.
Ich glaube, Thailand hatte bis 1995 kein Standesamt wie in den Niederlanden, die Menschen erhielten eine Geburtsurkunde, die sie für sich behalten konnten, die meisten verlieren sie, und laut meiner Frau gibt es in Thailand keine einzige Behörde, die jemals danach gefragt hat , Leute haben den Personalausweis. Es sind die ausländischen Behörden, die danach fragen, wenn man einen Thailänder heiratet. Ich würde sagen, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sollte auch ausreichen.
Auch hier: keine Geburtsurkunde mehr. Sie wurde in einem Krankenhaus in einer Großstadt geboren. Registriert und aufgewachsen in einem kleinen Dorf. Für die Geburtsurkunde ging sie dann mit ihrer Mutter und einigen Zeugen (Lehrerin ihrer Grundschule, einem Polizisten und -??-) zur Gemeinde, um eine Aussage zu machen. Die Aussage, dass sie seitdem in ihrem Dorf gemeldet sei Den niederländischen Behörden reichte die Geburt aus.
Obwohl ich manchmal immer bezweifle, was richtig wäre: Sollte in der Bescheinigung der tatsächliche Geburtsort oder der registrierte Geburtsort angegeben sein und der Ort, an dem das Kind beispielsweise seit dem ersten Tag gelebt hat?
Denn aus der Aussage lässt sich nicht schließen, dass sie tatsächlich in einem städtischen Krankenhaus geboren wurde.
Glücklicherweise hatte ich nie Fragen dazu, warum Pappoort einen anderen Ort nennt (die Provinz, wie ich sie verstehe, die in unserem Fall den gleichen Namen hat wie die Provinzhauptstadt, in der sie im Krankenhaus geboren wurde) als den alternativen Ort Geburtserklärung.
Allerdings gibt es in den Niederlanden nirgendwo die Möglichkeit anzugeben: „Sie wurde im Krankenhaus der Provinzstadt A in der gleichnamigen Provinz geboren.“ Dieses Geburtsland ist im Reisepass als „Geburtsort“ angegeben. Sie ist seit ihrer Geburt als Bewohnerin des Dorfes B registriert, wie aus der von uns vorgelegten Erklärung hervorgeht, die die verlorene Geburtsurkunde ersetzt.“