Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe ein Nicht-IMM-O-Visum. Ich bin über 50 Jahre alt und habe den erforderlichen Betrag, mehr als 800.000, seit mehr als einem Jahr in einem thailändischen Bankbuch. Nun möchte ich nächstes Jahr nach Thailand auswandern.

Da es bei der thailändischen Botschaft mit dem Non-Immigrant-O-Visum manchmal schwierig ist und dieses nicht mehr beim Konsulat in Amsterdam ausgestellt wird, möchte ich mit einem Touristenvisum kommen und es hier bei der Einwanderung in ein Non-Immigrant-O-Visum umwandeln lassen.

Im Internet heißt es auf Niederländisch, veröffentlicht von der Einwanderungsbehörde von Chon Buri Pattaya, Stand 19, dass dies nur noch in der Zentrale in Bangkok und nicht mehr bei der Einwanderungsbehörde in der Provinz möglich sei.

Regards,

Kanya

26 Antworten auf „Touristenvisum in Nichteinwanderungsvisum umwandeln O, ist das nur in Bangkok möglich?“

  1. RonnyLatPhrao sagt oben

    Da ist etwas, das ich nicht verstehe.
    Seit wann wird in Amsterdam Nichteinwanderern die einmalige Einreise „O“ nicht mehr gewährt?
    Ich glaube nicht, aber vielleicht habe ich etwas verpasst.

    Oder Sie fahren nach Essen. Sie können auch eine „O“-Einzeleinreise für Nichteinwanderer erhalten.
    Das ist alles was Sie brauchen.

    In Thailand können Sie tatsächlich eine Änderung Ihres Status von „Tourist“ zu „Nichteinwanderer“ beantragen.
    Sie erhalten zunächst einen 90-tägigen Aufenthalt und können diesen dann um ein weiteres Jahr verlängern.

    Bisher war dies nur in Bangkok möglich. Vor langer Zeit wurde auch bestimmten Ausländerbehörden die Erlaubnis erteilt, dies durchzuführen. Vielleicht hat sich das umgekehrt. Könnte sein.
    Normalerweise können Sie Ihren Antrag jedoch weiterhin bei jeder Einwanderungsbehörde einreichen und Ihr Antrag wird nach Bangkok weitergeleitet.
    Deshalb muss bei der Antragstellung auch eine Aufenthaltsdauer von mindestens 14 Tagen vorliegen.

    Vielleicht kannst du mir den Link schicken, wo steht, dass Pattaya das nicht mehr macht und du nach Bangkok musst.

    Auf jeden Fall würde ich zunächst prüfen, ob Sie in Amsterdam, Den Haag oder Essen kein „O“ für Nichteinwanderer erhalten können ...
    Kommt mir etwas einfacher vor.

    • Jaspis sagt oben

      Ich habe gerade ein Nichteinwanderungs-O vom Konsulat in Amsterdam erhalten. Nur Vielfache sind nicht mehr möglich.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Das habe ich auch vermutet. Daher mein Rat am Ende des Kommentars.
        Die mehrfache Einreise in Amsterdam ist seit dem 15 nicht mehr möglich

  2. Sirc sagt oben

    Es ist tatsächlich so. Mit Touristenvisum keine Umwandlung in Visum O in Chonburi.
    Aber mit einem OS-Visum für 90 Tage oder einem OM-Visum für mehrere Tage halte ich eine Umwandlung in ein OA-Langzeitvisum in Chonburi für kein Problem.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Sie können ein Non-Immigrant „O“ nicht in ein Non-Immigrant „OA“ umwandeln.

      Sie verlängern Ihren Aufenthaltszeitraum um ein Jahr, den Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum „O“ oder einem Nichteinwanderungsvisum „OA“ erhalten haben.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Sie können ein Nichteinwanderungsvisum „O“ nicht in ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ umwandeln.
      Ich kann nicht zur Einwanderungsbehörde in Chonburi gehen, ich kann nicht zur Einwanderungsbehörde in Bangkok oder zu einer anderen Einwanderungsbehörde in Thailand gehen.

      Was Sie in Thailand bei einer Einwanderungsbehörde tun können, ist, Ihre Aufenthaltsdauer, die Sie mit einem Non-Immigrant „O“ oder „OA“ erhalten haben, um ein Jahr zu verlängern. Nichts anderes.

  3. Hur sagt oben

    Nur in der Hecke. Es wird innerhalb von 3 Werktagen fertig sein. Amsterdam ist nur noch ein Konsulat und stellt keine Visa mehr aus. Kein Problem in der Botschaft in Den Haag. Stellen Sie sicher, dass Sie alle auf der Website angegebenen Unterlagen bei sich haben

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Und seit wann stellt das Konsulat in Amsterdam keine Visa mehr aus?

    • Jaspis sagt oben

      Unsinn. Natürlich stellt Amsterdam auch Visa aus. Dies ist jedoch auf ein Einzelvisum beschränkt, NICHT auf ein Mehrfachvisum.

  4. willem sagt oben

    Ich denke, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen falsch sind. Amsterdam stellt immer noch ein O-Visum für Nichteinwanderer aus, allerdings nur mit einmaliger Einreise. Wenn Sie eine mehrfache Einreise wünschen, können Sie dies problemlos bei der Einwanderungsbehörde in Thailand veranlassen.

    Es stimmt, dass die Menschen etwas Schwierigeres tun und mehr auf den sogenannten Rentenstatus achten. Ich habe am 1. Oktober aufgehört zu arbeiten und habe bereits im September ein Non-Immigrant-O-Visum erhalten. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Aber wie hier bereits geschrieben wurde, sind das weniger als die 800000, die Sie auf der Bank angegeben haben, oder möglicherweise 65000 pro Monat. Bei einer Bewerbung in den Niederlanden müssen Sie ein Nettoeinkommen von 1250 Euro nachweisen. Die höheren Beträge kommen erst dann zum Tragen, wenn Sie in Thailand eine jährliche Verlängerung wünschen. Dies ist im letzten +/- Monat Ihres ersten dreimonatigen Nichteinwanderungsvisums möglich.

    Wenn Sie noch in den Niederlanden arbeiten, kann es sein, dass dies bei der Botschaft schwieriger ist als zuvor. Möglicherweise werden Sie auch mit dem Non-Immigrant-OA-Visum verwechselt. Dieses wird nur in Den Haag ausgestellt und auch nur an Personen, die einen echten „Ruhestand“ nachweisen können.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      „Wenn Sie eine mehrfache Einreise wünschen, können Sie dies problemlos bei der Einwanderungsbehörde in Thailand vereinbaren.“
      Nein, das ist in Thailand nicht möglich. Sie können in Thailand ein Visum für die einmalige Einreise nicht in ein Visum für die mehrfache Einreise umwandeln.

      Sie können eine Verlängerung beantragen und dann einen Wiedereintritt beantragen. Es ist etwas völlig anderes.
      Bei Einträgen erhalten Sie bei der Einreise einen neuen Aufenthaltszeitraum.
      Bei Wiedereinreisen behalten Sie bei der Rückkehr das zuvor erhaltene Enddatum eines Aufenthalts.

      • willem sagt oben

        Er will auswandern, daher wünscht er sich auch eine Verlängerung um ein Jahr. So auch die mehrfache Wiedereinreisegenehmigung. Das meine ich mit einfach. Kein Sinn. 🙂

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Ich verstehe.
          Solche Informationen werden jedoch schnell absorbiert und entwickeln dann ein Eigenleben.
          Anschließend werden wir gefragt, was Sie in Thailand tun müssen, um ein Visum für die einmalige Einreise in ein Visum für die mehrfache Einreise umzuwandeln.
          Ich würde das lieber sofort korrigieren 😉

  5. Vandyck Robert sagt oben

    Ich habe vor 14 Tagen im Antwerpener Konsulat ein „O“ für Nichteinwanderer abgeholt, kein Problem, es ist ein Visum für 3 Monate, einmalige Einreise

    Berndt

  6. Kanya sagt oben

    @ Ronny, ich war letzten Freitag dort und sie sagten, dass ich nach Den Haag muss, weil in Amsterdam nur Touristenvisa ausgestellt werden. Was soll ich mit all den anderen Antworten machen? Kann ich ein Touristenvisum in ein Ruhestandsvisum umwandeln, wenn ich … Habe alles in Ordnung.
    Nochmals vielen Dank und hoffe, dass ich es verstehen kann.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Erstens würde ich mich dafür entscheiden, mich in den Niederlanden zu bewerben.
      Verstehe nicht, warum sie anderen Leuten diesen Nicht-Einwanderer geben und dir nicht. Ich glaube, da liegt irgendwo ein Missverständnis vor. Man muss deutlich sagen, dass es sich um einen Single-Eintrag handelt. Seit Mitte 2016 ist die Mehrfacheinreise nicht mehr möglich. Wenn Sie danach fragen, werden Sie nach Den Haag weitergeleitet.
      Zumindest ist es auch noch auf ihrer Website zu finden.
      http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visum-aanvragen

      Voraussetzungen für einen Nichteinwanderertyp O (andere), einmalige Einreise
      – Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein.
      Hierzu sind folgende Formulare/Unterlagen erforderlich;
      -gültiger Reisepass (gültig für mindestens 9 Monate ab dem Tag der Einreise), Kopie Ihres Reisepasses, Kopie des Flugtickets/der Flugdaten, 2 aktuelle Passfotos, vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Kopie Ihrer Kontoauszüge für die letzten zwei Monate mit Angabe Ihres Namens, Kontostand, Angaben zu Ihrem Einkommen (mindestens 600 € pro Monat und Person) sowie aller Belastungen und Gutschriften, bei Verheirateten eine Kopie der Heiratsurkunde/Ehebuch (kein Lebenspartnerschaftsvertrag/eingetragene Partnerschaft). Verfügt der Partner über kein Einkommen, muss die Höhe des Einkommens mindestens 1200 Euro betragen.
      Die Kosten für einen Einzeleintritt betragen 60 € (nur Barzahlung möglich).
      * Finanzielle Übersicht
      Aus dieser Übersicht muss hervorgehen, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um finanzielle Probleme während Ihres Aufenthalts in Thailand zu vermeiden.
      Akzeptiert:
      – Kontoauszüge der letzten 2 Monate mit Ihrem Namen, aktuellem positiven Saldo, allen Gutschriften und Belastungen sowie Einnahmen
      Nicht akzeptiert:
      - Jahresabrechnung
      – nur Kredit und Lastschrift
      – Kontoauszug ohne Namen
      – Kontoauszug ohne aktuellen positiven Saldo
      – Kontoauszug mit schwarzen Streifen

      Oder fahren Sie direkt nach Den Haag. Schicken Sie ihnen vielleicht zuerst eine E-Mail mit dem, was Sie einreichen müssen.

      Sie können auch Essen in Deutschland wählen. Es gab viele positive Reaktionen von diesem Konsulat.

      Wenn Sie letztendlich eine Statusänderung von „Tourist“ zu „Nichteinwanderer“ wünschen, können Sie dies in Thailand tun.
      Das heißt, wenn es akzeptiert wird, und ich kann Ihnen diese Garantie nicht geben.
      Informieren Sie sich am besten bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde und fragen Sie, was diese sehen möchten.
      Wenn Sie nach Bangkok müssen, denken Sie daran, dass es dort eine Woche dauern wird.

      Haben Sie übrigens diesen Link, der besagt, dass Sie das in Pattaya nicht mehr tun können?
      Würde gerne sehen, was sie tatsächlich schreiben.

      • Henk sagt oben

        Liebe Leute, ich habe vor einer Woche einen Antrag für die Einreise als Nichteinwanderer gestellt. Ich kann es nur mit zusätzlichen Informationen bekommen, sonst bekomme ich ein Touristenvisum für 1 Tage.
        Die zusätzlichen Informationen bestehen aus der Vorderseite des Personalausweises meiner Frau und einer Kopie der Heiratsurkunde.
        Ich habe dies weitergeleitet und warte nun.
        Ich vermute, dass die Regeln verschärft wurden.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Das musste man vorher tun, wenn man aufgrund der Ehe fragte.
          Das ist an sich nichts Neues.

          „Wenn Sie jünger als 50 Jahre sind und mit einem thailändischen Einwohner verheiratet sind oder Eltern von Kindern mit thailändischer Staatsangehörigkeit sind, können Sie sich möglicherweise auch für dieses Visum qualifizieren.
          Zusätzlich zu den oben genannten Formularen/Dokumenten verfügen wir über eine Kopie der Heiratsurkunde, eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder und eine Kopie des thailändischen Vaters/der thailändischen Mutter des Kindes.“

          http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visum-aanvragen

  7. Kanya sagt oben

    @ Ronny Ich denke, deine Antwort auf deinen ersten Beitrag ist im dritten Teil, ist das richtig?

  8. Kanya sagt oben

    @ Ronny, ich habe auf Google geschrieben, dass man in Thailand ein Touristenvisum in ein IMM-O-Visum umwandeln soll, und dann bekommt man einen Link zum Ruhestandsvisum.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Normal.
      Dies sind dann auch die gleichen Bedingungen für die Umwandlung Ihres Status vom Touristenstatus in einen Nichteinwandererstatus auf der Grundlage der „Ruhestandsregelung“.
      Es gelten auch die gleichen Konditionen, die Sie später benötigen, um Ihre jährliche Verlängerung zu erhalten.
      Mit der Annahme erhalten Sie zunächst eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen (so wie Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum nach Thailand einreisen würden) und können diese 90 Tage später um ein Jahr verlängern.

  9. Kanya sagt oben

    @ronny, auf Google, Rentenvisum für Thailand.

  10. Sirc sagt oben

    „Sie können ein Nichteinwanderungsvisum „O“ nicht in ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ umwandeln.“

    Mein Freund kam letztes Jahr mit einem O-Visum an. Direkt zu OA Langzeitaufenthalt mit mehrfacher Einreise in Pattaya beantragt. Wurde mit 15 Monaten ausgestellt. War mit Service einer Agentur.
    Mit Touristenvisum nur in BKK möglich. Wir hatten vorher angefragt.

    Etwas irritierend war, dass kürzlich eine Änderung beim Sparbuch beantragt wurde. Also nochmal zurück zur Bank und 100Baat eingezahlt.

    Die Wahl besteht für Kanya mit Visum bei der Ankunft in BKK oder mit Nichteinwanderungsvisum O nach Chonburi für einen längerfristigen Aufenthalt.
    In Essen ist ein Mehrfachvisum für Nichteinwanderer wieder möglich, aber es ist umständlich und meiner Meinung nach eine Geldverschwendung.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      1. Sie können ein Nichteinwanderungsvisum „O“ nicht in ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ umwandeln.
      Und selbst wenn es möglich wäre, welchen Sinn hätte es, in Thailand von einem Nicht-Einwanderer „O“ zu einem Nicht-Einwanderer „OA“ zu konvertieren?
      Denn mit dem Non-immigrant „O“ erhält man bereits 90 Tage, die man um ein Jahr verlängern kann. Wenn Sie Thailand verlassen möchten, können Sie eine Wiedereinreise vornehmen.
      Warum sollte also jemand ein „O“ ohne Einwanderer in ein „OA“ umwandeln wollen? Macht keinen Sinn und ist völlig sinnlos.
      Ansonsten können Sie aber die Leistungen aufzählen, wie viel es gekostet hat und welche Formulare er einreichen musste.
      Ich kann sie anders vorhersagen. Dabei handelt es sich um die gleichen Formulare und Nachweise wie bei jährlichen Verlängerungen und Wiedereintritten.
      Das ist letztendlich das, was er erreicht haben wird, eine Verlängerung seiner ursprünglichen 90 Tage, möglicherweise ergänzt durch mehrere Wiedereintritte. Nichts übrig.

      2. Kaya verfügt nicht über ein „Visa on Arrival“, möchte aber möglicherweise mit einem „Touristenvisum“ nach Thailand einreisen.
      Auch ein „Visa on Arrival“ ist für Niederländer und Belgier nicht möglich, da diese über eine „Visa Exemption“ verfügen.

      3. Niemand sagt, dass er eine „O“-Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer benötigt. Eine Nichteinwanderungs-Einzeleinreise „O“ ist ausreichend und kann problemlos in Essen erhalten werden. Das ist zumindest die Erfahrung der Blog-Leser, denn ich selbst war noch nie dort.
      Dadurch erhält er einen 90-tägigen Aufenthalt, den er dann um weitere 12 Monate verlängern kann. Diese jährliche Verlängerung kann er dann jährlich wiederholen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
      Für jemanden, der für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nach Thailand geht und Thailand normalerweise nicht verlässt, ist eine mehrfache Einreise eine Geldverschwendung. Für 1900 Baht kann er in Thailand eine Verlängerung um ein Jahr erhalten. Wenn er dringend ausreisen muss, reicht eine Wiedereinreise von 1000 Baht.

      4. Pattaya darf den Touristenstatus möglicherweise nicht mehr in einen Nichteinwanderungsstatus umwandeln. Dies war in der Vergangenheit möglich, wurde aber möglicherweise umgekehrt. Ich weiß es nicht.
      Dann geht es nach Bangkok. Stellen Sie sicher, dass noch mindestens 15 Tage Aufenthalt verbleiben und berücksichtigen Sie, dass es 5 Werktage dauern wird, bis alles erledigt ist. Kostet 2000 Baht und dann bekommt man 90 Tage Aufenthalt, sofern erlaubt. Diese 90 Tage können Sie dann später in Pattaya ganz normal um ein Jahr verlängern.
      Mittlerweile hat mir noch niemand den Link von der Einwanderungsbehörde geschickt, dass es in Pattaya nicht mehr möglich sei, aber das kann ja durchaus sein. Ich würde einfach gerne lesen, was da eigentlich steht. Vielleicht gab es zu viele Unstimmigkeiten zwischen der Einwanderungsbehörde und den Behörden … und Bangkok hat ihnen das genommen.
      Kürzlich habe ich gelesen, dass es unter anderem in Hua Hin noch möglich ist. Stellen Sie sicher, dass Sie noch mindestens 21 Tage Aufenthalt haben, wenn Sie sich dort bewerben.

      Übrigens, was Agenturen betrifft.
      Kürzlich habe ich gelesen, dass der Chef in Chiang Mai ausgetauscht wurde.
      Das von Bangkok angeordnete neue Gesetz hätte den Agenturen verboten, Geschäfte mit der Einwanderungsbehörde zu tätigen.
      Sollte dies der Fall sein, kann man davon ausgehen, dass so etwas langfristig auch in Pattaya und anderen Einwanderungsbehörden kommt.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ergänzung

        Für diejenigen, die sich darum kümmern oder daran interessiert sind.
        Hier können Sie nachlesen, welche Formulare und/oder Nachweise erforderlich sind, um in Thailand von einem „Touristen“-Status (Visumbefreiung oder Touristenvisum) in einen „Nichteinwanderungsstatus“ (Nichteinwanderungsvisum) zu wechseln.
        „Visum“ muss im folgenden Text manchmal weit ausgelegt werden. Bei der Annahme erhalten Sie zunächst eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, genau so, als ob Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum eingereist wären. Das „Visum“, das Sie in Ihrem Reisepass erhalten (ein Stempel mit „O“ für Nichteinwanderer, dem Grund „Retirement of Thai Marriage“ und einer Nummer) dient daher nur als Referenz zur Rechtfertigung des anfänglichen 90-tägigen Aufenthalts. Sie können damit also keine Einträge erhalten. Wenn Sie während dieser 90 Tage dringend ausreisen müssen, kann eine „Wiedereinreise“ immer eine Lösung bieten. Genau wie bei einer Nichteinwanderungs-„O“-Einzeleinreise.

        Noch ein Tipp für Bewerber.
        Dies soll nur eine Richtlinie sein. Ich empfehle außerdem, sich an die Einwanderungsbehörde zu wenden und zu fragen, was sie genau sehen möchte. So können Sie sicher sein, dass Sie über die neuesten Informationen verfügen.

        Erfolg.

        Zur Unterstützung des Antrags auf Visum- oder Visumstatusänderung (NON-O) einzureichende Dokumente: für Ruhestandszwecke.

        Der Antrag muss mehr als 15 Tage vor Ablauf des Visums eingereicht werden. Im Falle einer Überschreitung des Aufenthalts in Thailand kann der Antrag nicht eingereicht werden.
        1.1.1 Formular TM.86 für den Ausländer, der ein Touristen- und Transitvisum besitzt und eine Änderung des Visumstatus sowie ein Nichteinwanderungsvisum beantragt; oder
        1.2 Formular TM.87 für Ausländer, die ohne Visum nach Thailand einreisen, sich aber mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 15 Tagen, 30 Tagen oder 90 Tagen in Thailand aufhalten dürfen und ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
        2. Eine Kopie der Passseiten (z. B. Seite mit persönlichen Daten, Stempel der letzten Einreise, Visumaufkleber und Verlängerungsstempel (falls vorhanden) und Ausreisekarte (Formular TM.6))
        3. Entweder ein 4×6 cm großes Foto oder ein 2 Zoll großes Foto
        4. Anmeldegebühr von Baht 2,000
        5.5.1 Ein Garantieschreiben der Bank in Thailand in thailändischer Sprache (Achtung: Immigration Commissioner)*
        5.2 Eine Kopie aller Einträge im Sparbuch des Antragstellers, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über ein Spar- oder Festgeldkonto von mindestens 800,000 Baht* verfügt (alle Dokumente müssen auf den Namen des Antragstellers lauten).
        5.3 Nachweis über den Transfer von Fremdwährungsgeldern nach Thailand*
        *(Dokumente gemäß 5.1, 5.2 und 5.3 müssen ausgestellt und aktualisiert werden, um das gleiche Datum wie der Antrag zu haben, und alle Dokumente müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein.)
        or
        6. Ein Garantieschreiben der örtlichen oder ausländischen Botschaft oder des Konsulats, aus dem hervorgeht, dass die monatliche Rente des Antragstellers mindestens 65,000 Baht pro Monat beträgt (zusammen mit Referenzdokumenten, aus denen die Quelle dieser monatlichen Rente hervorgeht); oder
        7. Nachweis über eingezahltes Geld gemäß Abschnitt 5 und Einkommensnachweis gemäß Abschnitt 6 (für ein Jahr), aus dem hervorgeht, dass der Gesamtbetrag nicht weniger als 800,000 Baht beträgt

        Bemerkungen
        1. Der Antragsteller muss jedes Mal persönlich erscheinen.
        2. Der Antragsteller muss die Bescheinigung auf jeder Seite der Unterlagen des Antragstellers unterzeichnen.
        3. Aus Bequemlichkeitsgründen und für eine schnelle Bearbeitung muss der Antragsteller für ein Visum oder eine Änderung des Visumstatus einen vollständigen Dokumentensatz in ordnungsgemäßer Reihenfolge bereitstellen und einreichen sowie die Originale als Nachweis vorbereiten.
        4. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter http://bangkok.immigration.go.th

        http://bangkok.immigration.go.th/en/base.php?page=service#

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ergänzung

        Für Verheiratete, Kinder, Eltern.
        (Auch hier ist der Text sehr verwirrend, weil alles zusammengestellt wurde, aber er gibt einem eine Vorstellung)
        Auch hier empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen, um genau zu erfahren, was sie sehen möchten.

        Zur Unterstützung des Antrags auf Visum- oder Visumstatusänderung (Nicht-O) einzureichende Dokumente: für ein Familienangehöriges eines Thailänders (gilt nur für Eltern, Ehepartner oder Kind).

        Der Antrag muss mehr als 15 Tage vor Ablauf des Visums eingereicht werden. Im Falle einer Überschreitung des Aufenthalts in Thailand kann der Antrag nicht eingereicht werden.
        1.1.1 Formular TM.86 für den Ausländer, der ein Touristen- und Transitvisum besitzt und eine Änderung des Visumstatus sowie ein Nichteinwanderungsvisum beantragt; oder
        1.2 Formular TM.87 für Ausländer, die ohne Visum nach Thailand einreisen, sich aber mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 15 Tagen, 30 Tagen oder 90 Tagen in Thailand aufhalten dürfen und ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
        2. Eine Kopie der Passseiten des Antragstellers (z. B. Seite mit persönlichen Daten, Stempel der letzten Einreise, Visumaufkleber und Verlängerungsstempel (falls vorhanden) und Ausreisekarte (Formular TM.6))
        3. Entweder ein 4×6 cm großes Foto oder ein 2 Zoll großes Foto
        4.4. Anmeldegebühr von Baht 2,000
        5.5.1 Im Falle eines thailändischen Staatsbürgers legen Sie bitte Folgendes vor: Eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie der Hausregistrierungspapiere und eine Kopie des Personalausweises eines Mitarbeiters oder Regierungsbeamten;
        5.2 Im Falle eines Ausländers mit einer Aufenthaltserlaubnis in Thailand oder einer Person, die thailändischer eingebürgerter Staatsbürger geworden ist, legen Sie bitte Folgendes vor: Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerregistrierungsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, eine Kopie des Reisepasses und der Hausregistrierung sowie eine Kopie der entsprechenden Dokumente Thailändische Einbürgerung.
        6.6.1 Nachweis, dass der Antragsteller Vater, Mutter oder Kinder ist, oder Geburtsurkunde; oder
        6.2 Brief einer Regierungsstelle, Botschaft oder eines Konsulats, in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller ein Mitglied der empfohlenen Familie ist; Garantieschreiben der Protokollabteilung des Außenministeriums (Dokumente unter 6.1 und 6.2 müssen ins Thailändische oder Englische übersetzt und von der örtlichen oder ausländischen Botschaft oder dem Konsulat des Ausländers sowie von der Legalisierungsabteilung des thailändischen Außenministeriums beglaubigt werden) (Für weitere Informationen rufen Sie bitte 0-2575-1056-9 an)
        7. Falls der Vater ein Ausländer ist: Vorlage eines amtlichen, notariell beglaubigten Dokuments eines Gerichts, das bescheinigt, dass das Kind ein biologischer Nachkomme des ausländischen Vaters ist.
        8. Folgende Einkommensnachweise sind einzureichen.
        8.1 Ein Garantieschreiben der örtlichen oder ausländischen Botschaft oder des Konsulats, aus dem hervorgeht, dass das monatliche Einkommen des Antragstellers mindestens 40,000 Baht* pro Monat beträgt; oder
        8.2 Ein Garantieschreiben in thailändischer Sprache von der Geschäftsbank in Thailand (Achtung: Immigration Commissioner) und eine Kopie aller Einträge im Sparbuch des Antragstellers, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller über ein Spar- oder Festgeldkonto von mindestens 400,000 Baht* verfügt (Dokumente unter 8.1 und 8.2 müssen auf das gleiche Datum wie der Antrag ausgestellt und aktualisiert werden und alle Dokumente müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein.)

        Bemerkungen

        1. Sowohl der Antragsteller als auch der thailändische Staatsbürger oder eine Person mit Wohnsitz in Thailand müssen persönlich erscheinen

        2. Handelt es sich bei der unterstützten Person um ein Kind, darf es nicht verheiratet sein und als Mitglied der vermittelten Familie leben.

        3. Wenn es sich bei der unterhaltsberechtigten Person um Vater oder Mutter handelt, muss sie über 50 Jahre alt sein. Handelt es sich bei der unterhaltsberechtigten Person um ein Kind, darf diese nicht verheiratet sein, als Mitglied der vermittelten Familie leben und nicht älter als 20 Jahre sein.

        4. Der Antragsteller muss die Bescheinigung auf jeder Seite der Unterlagen des Antragstellers unterzeichnen.
        5. Um einen bequemen und schnellen Service zu gewährleisten, muss der Antragsteller ein Visum oder eine Änderung des Visumstatus veranlassen
        und muss einen vollständigen Satz von Dokumenten in ordnungsgemäßer Reihenfolge einreichen und die Originale als Nachweis vorbereiten.
        6. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter http://bangkok.immigration

        ZUR UNTERSTÜTZUNG DES ANTRAGS AUF GEWÄHRLEISTUNG ODER ANHÄNGIGKEIT EINES THAILANDISCHEN BÜRGERS ODER EINER PERSON MIT WOHNSITZ IN THAILAND (Ehegattenvisum) (NICHT-O)
        Der Antrag muss mehr als 15 Tage vor Ablauf des Visums eingereicht werden. Im Falle einer Überschreitung des Aufenthalts in Thailand kann der Antrag nicht eingereicht werden.
        1.1.1 Formular TM.86 für den Ausländer, der ein Touristen- und Transitvisum besitzt und eine Änderung des Visumstatus sowie ein Nichteinwanderungsvisum beantragt; oder
        1.2 Formular TM.87 für Ausländer, die ohne Visum nach Thailand einreisen, sich aber mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 15 Tagen, 30 Tagen oder 90 Tagen in Thailand aufhalten dürfen und ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
        2..Eine Kopie der Passseiten des Antragstellers (z. B. Seite mit persönlichen Daten, Stempel der letzten Einreise, Visumaufkleber und Verlängerungsstempel (falls vorhanden) und Ausreisekarte (Formular TM.6))
        3. Entweder ein 4×6 cm großes Foto oder ein 2 Zoll großes Foto
        4. Anmeldegebühr von Baht 2,000
        5.5.1 Im Falle eines thailändischen Staatsbürgers legen Sie bitte Folgendes vor: Eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie der Hausregistrierungspapiere und eine Kopie des Personalausweises eines Mitarbeiters oder Regierungsbeamten; oder
        5.2 Im Falle eines Ausländers mit einer Aufenthaltserlaubnis in Thailand oder einer Person, die thailändischer eingebürgerter Staatsbürger geworden ist, legen Sie bitte Folgendes vor: Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerregistrierungsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, eine Kopie des Reisepasses und der Hausregistrierung sowie eine Kopie der entsprechenden Dokumente Thailändische Einbürgerung.
        6.6.1 Im Falle einer in Thailand eingetragenen Eheschließung legen Sie bitte Folgendes vor:
        – – 6.1.1 Heiratsurkunde (Formular Kor Ror.2)
        – – 6.1.2 Heiratsurkunde (Formular Kor Ror.3)
        – – 6.1.3 Eine Kopie des Schreibens zur Bestätigung des Familienstandes vor der Eintragung der Ehe oder eine Kopie des Schreibens zur Bestätigung, dass der Antragsteller ledig ist (Liegt kein solches Schreiben vor, kann eine Kopie davon beim Bezirksamt angefordert werden, in dem die Ehe eingetragen wurde. )*oder
        6.2 Im Falle einer im Ausland eingetragenen Eheschließung legen Sie bitte Folgendes vor:
        Familienstandsregistrierung (Formular Kor Ror.22) und Heiratsurkunde im Ausland registriert
        6.3 Ein Schreiben einer Regierungsstelle, Botschaft oder eines Konsulats, in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller ein Mitglied der empfohlenen Familie ist*
        *(Dokumente gemäß 6.1.3, 6.2 und 6.3 müssen ins Thailändische oder Englische übersetzt und von der örtlichen oder ausländischen Botschaft oder dem Konsulat des Ausländers sowie von der Legalisierungsabteilung des thailändischen Außenministeriums beglaubigt werden.) (Für weitere Informationen rufen Sie bitte an 0-2575-1056-9)
        7. Wenn der Ehemann Ausländer ist, müssen die folgenden Einkommensnachweise vorgelegt werden.
        7.1 Ein Garantieschreiben der örtlichen oder ausländischen Botschaft oder des Konsulats, aus dem hervorgeht, dass die monatliche Rente des Antragstellers mindestens 40,000 Baht* pro Monat beträgt; oder
        7.2 Ein Garantieschreiben in thailändischer Sprache von der Geschäftsbank in Thailand (Achtung: Einwanderungsbeauftragter) und eine Kopie aller Einträge im Sparbuch des Antragstellers, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller über ein Spar- oder Festgeldkonto von mindestens 400,000 Baht* verfügt.
        (Dokumente gemäß 7.1 und 7.2 müssen so ausgestellt und aktualisiert werden, dass sie das gleiche Datum wie der Antrag haben, und alle Dokumente müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein.)
        8. Wenn der Ehemann die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, muss eine Beschäftigungsbescheinigung vorgelegt werden (beglaubigt vom Leiter seiner Abteilung, nicht älter als ein Monat).
        9. Ungefähr 4 Fotos von Hochzeitszeremonien oder Familienfotos

        Bemerkungen

        1. Bei der Einreichung des Antrags müssen jeweils Ehemann und Ehefrau persönlich erscheinen.
        2. Der Antragsteller muss die Bescheinigung auf jeder Seite der Unterlagen des Antragstellers unterzeichnen.
        3. Aus praktischen Gründen und für eine schnelle Bearbeitung muss der Antragsteller für ein Visum oder eine Änderung des Visumstatus einen vollständigen Satz Dokumente in ordnungsgemäßer Reihenfolge bereitstellen und einreichen sowie die Originale als Nachweis vorbereiten
        4. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter http://bangkok.immigration.go.th


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