Leserfrage: Wie bekomme ich meine thailändischen Zwillingstöchter in die Niederlande?

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5 Februar 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Aus der Beziehung zu meiner thailändischen Frau (nicht offiziell verheiratet) wurden in Thailand selbst Zwillingstöchter geboren. In der Zwischenzeit habe ich dafür gesorgt, dass sie nun einen niederländischen Pass haben, auf dem mein Familienname steht.

Da sie in Thailand geboren sind, besitzen sie keine TM 6-Abreisekarte. Die erste Frage ist: Wenn ich die Zwillinge in die Niederlande mitnehmen möchte, wie bekomme ich eine Ausreisekarte für sie?

Von verschiedenen Seiten höre ich, dass selbst der Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit und der Ausreisekarte für die thailändische Einwanderungsbehörde nicht ausreichen, um die Zwillinge in die Niederlande zu bringen.
Dies im Zusammenhang mit möglichem Menschenschmuggel; Sollte eine Unbedenklichkeitserklärung der thailändischen Mutter beigefügt werden (und mit wem)?

Eine zweite Überlegung besteht darin, einen thailändischen Pass für die Zwillinge zu kaufen und mit diesem Pass in die Niederlande zu reisen. Aber macht es mich nicht besonders misstrauisch, wenn ich kleine Kinder mit einem thailändischen Pass ins Ausland bringen möchte, allerdings mit meinem Nachnamen „Falang“?

Wer kann mir diesbezüglich Tipps/Ratschläge geben, damit ich ohne Probleme mit der Passkontrolle und/oder der Einwanderungsbehörde in Bangkok ins Flugzeug steigen kann?

Vielen Dank im Voraus für die Zusammenarbeit!

Gruß.

Bernhard

19 Antworten auf „Leserfrage: Wie bekomme ich meine thailändischen Zwillingstöchter in die Niederlande?“

  1. piet sagt oben

    Kein Problem, sie bekommen eine TM-Karte, aber was müssen Sie verbergen? ;Nichts; Dann gute Reise!
    Ich selbst fliege im März mit meiner Tochter und Mama geht einfach zum Flughafen, wenn es Fragen gibt!

    Erklärung Ihres Thai; Was ist hier das Problem, das ist kein Problem, oder wenn Sie etwas zurückhalten möchten, stellen Sie Ihre Frage anders!!

    • Bernhard sagt oben

      @Piet; Lieber Piet, ich habe da nichts zu verbergen, aber mir ist wichtig, dass ich die Zwillinge einfach mitnehmen kann (mit ihrem Einverständnis), OHNE dass Mama alles erklären kann.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Peter,

      Wie wird Ihre Frau das der Einwanderungsbehörde erklären? So weit kommt es nie.
      Und was ist, wenn beim Verlassen der Niederlande Fragen gestellt werden? Skypen Sie mit Ihrer Frau?

      Eine Person, die allein mit einem Minderjährigen reist, muss immer eine schriftliche Erklärung mit Zustimmung des anderen Elternteils bei sich führen. Im Normalfall muss auch dieser mit einem amtlichen Stempel versehen sein. Handelt es sich nicht um Ihr eigenes Kind, müssen beide Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dieses Kindes unterschreiben.

      Es reicht nicht aus, nur mit Ihnen zum Flughafen zu gehen, sonst werden Sie dort einen Fehler machen.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Bernhard,

        Zusätzlich. Schauen Sie hier vorbei.

        Mit einem Kind außerhalb Thailands reisen
        Ein Beispiel für eine solche „Einverständniserklärung zur Reise ins Ausland“, die im örtlichen Amphur erstellt wurde.
        Muss natürlich an Ihre Situation angepasst werden, aber genau das machen sie bei Amphur.
        http://www.thailawonline.com/en/thai-laws/free-contracts-and-documents/434-letter-of-consent-to-travel-abroad.html

        Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Botschaft, da das obige Formular wahrscheinlich nur auf Thailändisch verfügbar sein wird.
        Möglicherweise verfügen sie über ein Formular in Englisch/Niederländisch, sodass es bei Ihrer Ausreise aus den Niederlanden keine Probleme gibt.

        Besser ist es, zu viel Form dabei zu haben, statt zu wenig.

        Erfolg.

        • Bernhard sagt oben

          @RonnyLatPhrao; Das ist auch meine Erfahrung, wenn es um bürokratische Abläufe geht: Lieber ein Dokument zu viel als zu wenig. Dies wurde deutlich, als die Zwillinge einen niederländischen Pass beantragten.
          Ich habe das Beispiel des Einverständnisschreibens heruntergeladen und kann nun mit meinen Hausaufgaben beginnen, um es an meine individuelle Situation anzupassen. Außerdem werde ich bei der niederländischen Botschaft nachfragen, ob es für diese Fälle ein (Standard-)Formular gibt.
          Ich möchte mich noch einmal für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit bedanken und gebühre dafür gebührende Anerkennung!

          Bernhard

      • Bernhard sagt oben

        @RonnyLatPhrao; klare, prägnante und faktenbasierte Zusammenfassung und Erklärung!
        Alle Antworten haben mir nun klar gemacht, dass es nicht nur um die (Staatsangehörigkeits-)Pass- und/oder Dokumentanerkennung der Vaterschaft geht; Wenn Sie jedoch mit minderjährigen Kindern reisen, ist es sowohl in Thailand als auch in den Niederlanden von entscheidender Bedeutung, dass eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegt.
        Vielen Dank für Ihre prägnante Ergänzung!

  2. Wirbel sagt oben

    Besorgen Sie ihnen zunächst einen thailändischen Pass, sonst können sie nur mit einem Visum nach Thailand zurückkehren. Verwenden Sie bei der Abreise in BKK den niederländischen und thailändischen Reisepass, bei der Ankunft in AMS den niederländischen Reisepass.
    Die TM6-Abflugkarte erhalten Sie am Flughafen der Fluggesellschaft.
    Ein Dokument der Mutter/Erziehungsberechtigten in englischer Sprache, aus dem hervorgeht, dass Sie als Vater mitreisen können.
    Wenn Sie in der Geburtsurkunde als Vater aufgeführt sind, lassen Sie diese ins Englische übersetzen und nehmen Sie sie als zusätzlichen Nachweis für die Einwanderung mit.

    • Bernhard sagt oben

      @eddy; hatte nicht gewusst, dass bei der Rückkehr der Zwillinge nach Thailand die Visabestimmungen auch für Langzeitaufenthalte hier gelten und nur im Besitz eines niederländischen Passes. Deshalb ist es sinnvoll, thailändische Pässe zu beantragen!
      Auf einer thailändischen Geburtsurkunde bin ich als Vater aufgeführt, ich habe auch eine beglaubigte Übersetzung davon. Aber ich habe gehört, dass Ihnen dies NICHT die gleichen gesetzlichen Rechte einräumt, selbst wenn Sie ein leiblicher Vater sind.
      Meine Frau hat übrigens kein Problem damit, dass ich manchmal mit den Kindern in die Niederlande fahren möchte. Ich persönlich pendele jedes Jahr zwischen den Niederlanden und Thailand und verbringe normalerweise 6 bis 7 Monate in Thailand.
      Allerdings möchte ich keinen bürokratischen „Aufruhr“ oder dass meine Frau jedes Mal zur Ausländerbehörde gehen muss, um alles immer wieder zu erklären.
      Wir kümmern uns um die thailändischen Pässe, vielen Dank für die zusätzlichen Informationen!

  3. Jacques sagt oben

    Ja, das ist ein interessanter Fall. Warum erkundigen Sie sich nicht selbst bei der Einwanderungspolizei? Das sind schließlich die Experten. Meiner Meinung nach sollten Sie auf jeden Fall thailändische Pässe für Ihre Kinder kaufen. Das sorgt nur für mehr Klarheit und Sie können jederzeit beides anbieten, um ungestört fliegen zu können. Natürlich auch die Pässe mit Ihrem Nachnamen. Ich gehe davon aus, dass die Kinder von Ihnen in Thailand anerkannt wurden und Sie von der thailändischen Behörde Anerkennungspapiere erhalten haben, aus denen hervorgeht, dass Sie der Vater sind. Zusammen mit einer Einverständniserklärung der Mutter Ihrer Kinder sollte eine Reise dennoch möglich sein.

    • Bernhard sagt oben

      @Jacques; Ich bin jetzt von Ihnen und anderen Befragten davon überzeugt, dass die Beantragung eines thailändischen Reisepasses auch viele Vorteile bietet. Es ist in der Tat wichtig zu überprüfen, dass derselbe Familienname wie in einem niederländischen Pass verwendet wird.
      Ich habe die Bestätigungspapiere der örtlichen Amphur, dass ich der Vater bin.
      Die zentrale Frage, die Sie sich auch stellen, ist: Ist neben Reisepass und Anerkennungsurkunde auch die Einverständniserklärung der Mutter erforderlich?

      • Jasper sagt oben

        Tatsächlich ist hierfür AUCH ein offizielles niederländisches Dokument erforderlich: „Erlaubnis, mit einem Minderjährigen ins Ausland zu reisen“, das auf der Website des Außenministeriums heruntergeladen werden kann. Sonst können Sie die Kinder nicht nach Thailand zurückbringen!
        Darüber hinaus ist eine unterschriebene Kopie des Reisepasses der Mutter sowie eine Einverständniserklärung der Mutter, vorzugsweise in Thai und Englisch, erforderlich. Und natürlich die Anerkennungsurkunde (übersetzt!).

        Übrigens, wenn Sie nur mit dem niederländischen Pass reisen: Eine Überschreitung des Visums bis zum Alter von 15 Jahren hat keine Konsequenzen. Sehen Sie sich die „neuen Overstay-Regeln“ an, die diesen Januar in Thailand erlassen wurden.

        • kjay sagt oben

          defence.nl/english/topics/travel-documents/Contents/traveling-with-children

          • Bernhard sagt oben

            @kjay; Ich habe das Dokument heruntergeladen und zur „Akte“ hinzugefügt, auf jeden Fall vor meiner Abreise die notwendigen Daten und Unterschriften hier in Thailand veranlassen.
            Auf der Website wird näher erläutert, was mögliche Kontrollen nach sich ziehen können.
            Der Ordner ist jetzt schön gefüllt und ich denke, das Bild ist fast fertig, vielen Dank für Ihren Beitrag!

            Bernhard

        • Bernhard sagt oben

          @Jaspis; Tatsächlich hatte ich nicht damit gerechnet, dass ich, wenn ich mit meinen Töchtern mit einem niederländischen Pass und meinem Familiennamen in den Niederlanden bleibe, AUCH ein Erlaubnisformular für die Rückreise benötige. Hatte zunächst nur die Ausreiseprozeduren aus Thailand im Sinn...
          Vielen Dank für die Information über alle weiteren Unterlagen und Dokumente, die ebenfalls zur „Akte“ hinzugefügt werden müssen, genug Hausaufgaben jetzt erledigt!
          Die Tatsache, dass die Zwillinge bis zum Alter von 15 Jahren nicht länger bleiben dürfen, ist zumindest ein Lichtblick!

          Mit freundlichen Grüßen,

          Bernhard

  4. Jos sagt oben

    Wie alt/jung sind Ihre Töchter?
    Können sie Fragen des Zolls selbst beantworten?
    Sprechen sie Thailändisch und/oder Niederländisch?
    Sehen sie aus wie Holländer oder eher wie Thailänder?

    Soweit ich weiß, muss die Mutter unterschreiben. Haben Sie ein gutes Verhältnis zur Mutter? Gibt es eine Chance, dass sie unterschreibt?

    Wenn nicht, dann das:

    Sie können jederzeit angeben, dass Sie die TM6-Karte verloren haben.
    Ich denke, der Punkt ist, dass diese Kinder keine Hinreise gebucht haben.
    Sie fliegen nur mit ihnen zurück.
    Das könnte verdächtig sein.

    Wenn Sie dafür etwas arrangieren können, würde ich ihren niederländischen Pass verwenden.
    Ich glaube nicht, dass der Name der Mutter im niederländischen Pass der Kinder steht.

    Wenn Sie sich nicht trauen, überqueren Sie die Grenze nach Malaysia mit dem Zug und fliegen Sie von Kuala Lumpur in die Niederlande.
    Wenn Sie die Grenze mit dem Zug überqueren, müssen Sie als niederländischer Staatsbürger weder ein Flugticket noch ein Visum mitbringen.

    Oder übersehe ich etwas?

    • Bernhard sagt oben

      @Jos; Die Zwillinge sind fast 2 Jahre alt, daher ist das Sprechen oder Verstehen von Fragen noch nicht möglich.
      Ich verstehe mich gut mit der Mutter, die nichts dagegen hat, dass ich mit den Kindern zwischen Thailand und den Niederlanden hin- und herpendele. Ich besitze eine Bestätigung der örtlichen Amphur, dass ich der leibliche Vater bin.
      Die Frage ist, ob mir das ausreichende Rechte gibt, die Kinder in die Niederlande zu bringen, insbesondere weil ich nur mit ihnen zurückfliege, und wie Sie selbst sagen, kann dies als verdächtig angesehen werden, wobei zusätzliche „Beweise“ verlangt würden.
      Es stimmt, dass im niederländischen Pass der Zwillinge der Name der Mutter nicht erwähnt wird.
      Ich brauche also wahrscheinlich ein zusätzliches Erlaubnisformular der Mutter, von einer offiziellen Stelle, das ich jetzt nicht so schnell ausspucken kann.
      Vielen Dank für die alternativen Routen, die es Ihnen ermöglichen, bürokratische Hürden zu umgehen!!

  5. GuusW sagt oben

    Lieber Bernhard, ich halte eine schriftliche Genehmigung der Mutter für nötig. Scheint mir auch sehr richtig zu sein. Die Verbringung von Kindern in ein anderes Land als ihr Geburtsland gegen den Willen der Mutter und ohne Gerichtsurteil ist in den Niederlanden in jedem Fall eine Straftat.

    • Bernhard sagt oben

      @GuusW; Wenn ich alle Antworten zusammenfasse, denke ich, dass Ihre Aussage das Wesentliche enthält; Meine Frau hat keine Einwände dagegen, dass ich gelegentlich mit den Zwillingen von Thailand in die Niederlande und umgekehrt pendle, aber das wurde nicht offiziell in einer Erklärung oder einem Formular festgehalten. Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, wurde ich von der örtlichen Amphur als leiblicher Vater anerkannt und habe eine offizielle Kopie davon, die ausdrückliche Erlaubnis der Mutter, die Töchter ins Ausland zu bringen (wobei sie ohne weiteres kooperieren würde). wird vermisst.
      Dann stellt sich die Frage, ob man eine selbst gemachte Erklärung von einem thailändischen Notar beglaubigen lassen sollte oder ob eine thailändische Regierungsbehörde der beste Weg ist, dies zu tun.

  6. Bernhard sagt oben

    @Piet; Lieber Piet, ich habe da nichts zu verbergen, aber mir ist wichtig, dass ich die Zwillinge einfach mitnehmen kann (mit ihrem Einverständnis), OHNE dass Mama alles erklären kann.


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