Leserfrage: Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft bei der Geburt eines Jungen
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe eine Frage zur Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft bei der Geburt eines Jungen ** möglicherweise. Vor- und Nachteile und Anleitungen… **
Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet. Ich habe die niederländische Staatsangehörigkeit und meine Frau hat die thailändische Staatsangehörigkeit. Meine Frau erwartet einen Jungen und er wird nach der Geburt einen niederländischen Pass und die niederländische Staatsangehörigkeit erhalten. Meine Frage ist folgende:
1. Kann der Junge auch sofort die thailändische Staatsangehörigkeit/den thailändischen Reisepass erhalten (über die thailändische Botschaft in den Niederlanden)?
2. Kann der Antrag auf thailändische Staatsangehörigkeit ggf. gestellt werden? zu einem späteren Zeitpunkt (zum Beispiel erst nach 5, 8 oder 10 Jahren beantragt werden)?
3. Sind für den Antrag neben dem Reisepass besondere (zusätzliche) Dokumente erforderlich?
4. Gibt es Konsequenzen nach der Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft? Denken Sie zum Beispiel an: Wehrpflicht ... oder andere Verpflichtungen, die Thailand möglicherweise auferlegt ...?
Hat jemand Erfahrung damit? Alle Informationen, Ratschläge, Tipps und Links sind willkommen!
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael
Michael
Wenn er in den Niederlanden aufwächst und einen thailändischen Pass besitzt,
dann muss er im Alter von 17 Jahren der thailändischen Armee beitreten.
Ich glaube nicht, dass das eine kluge Entscheidung ist.
Eric Fuchs
Er muss sich im Alter von 17 Jahren bei der Amphur melden, bei der er registriert ist, was er nicht tut, da er in den Niederlanden lebt. Die Lotterie findet im 20. Jahr statt. Ich denke, er sollte die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen. Immer einfach.
Ich kann Ihnen keine direkten Ratschläge geben, sondern nur meine eigenen Erfahrungen teilen.
Ich habe einen 14-jährigen Sohn.
Sein Vater ist Thailänder und ich (seine Mutter) bin Niederländerin.
Unser Sohn wurde in den Niederlanden geboren und erhielt daher die niederländische Staatsangehörigkeit.
Aber als wir unseren Sohn in den Niederlanden registrierten, erhielt er automatisch die thailändische Staatsangehörigkeit in seinem niederländischen Pass. Als Eltern hatten wir keine Wahl.
Wir haben ihn bewusst nie in Thailand registriert, um zu verhindern, dass er dort beschäftigt werden muss.
Sein Vater lebt seit einigen Jahren in Thailand und möchte ihm irgendwann sein Land und seine Häuser geben. Ich weiß noch nicht, welche Schritte wir dafür unternehmen sollen. Und ob es für unseren Sohn besonders schwierig wird, wenn er später seinen thailändischen Pass bekommen möchte.
Dein;
Sandra
Hallo,
Meine Frau ist Thailänderin und ich bin Niederländerin. Unser Sohn ist 10, unsere Tochter ist 12.
Unser Sohn und unsere Tochter haben beide einen eigenen niederländischen Pass, in dem nichts über die thailändische Staatsangehörigkeit steht. Es gibt also einen Unterschied zu Sandra.
Unser Sohn hat nur die niederländische Staatsangehörigkeit.
Unsere Tochter hat beide zwei Nationalitäten und hat drei Monate nach der Geburt beim Konsulat in Den Haag einen Antrag gestellt. Sie hat auch einen thailändischen Pass.
(Frage 1 beantworten)
Laut meiner Frau kann die thailändische Staatsangehörigkeit auch in einem späteren Alter beantragt werden. (Beantworten Sie Frage 2).
Um die thailändische Staatsbürgerschaft zu beantragen, genügten der Personalausweis meiner Frau und eine internationale Geburtsurkunde, die bei der Gemeinde erhältlich ist. (Beantworten Sie Frage 3).
Frage 4:
Im Fall meines Sohnes muss er dann, wie bereits von Eric Vos angedeutet, Militärdienst leisten.
Ich weiß nicht, bis zu welchem Alter die Staatsangehörigkeit auch beantragt werden kann (bis nach dem Wehrdienstalter).
Ich weiß auch nicht, wie es mit der Befreiung aufgrund von Schule oder Studium ist.
Ich würde auch gerne mehr darüber erfahren.
Auch als Erwachsener kann man die Staatsangehörigkeit beantragen, allerdings gelten dann zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Sprachkenntnissen und Finanzen.
Ansonsten verweisen wir auf die Quelle, das thailändische Staatsangehörigkeitsgesetz:
http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf
Was die Wehrpflicht betrifft, gilt das nicht nur für junge Männer, die im blauen Hausbuch (thibaan) eingetragen sind, die Namen (Bälle) werden anhand der Register der Aphur (Gemeinde) gezogen? Wenn Ihr Sohn in NL lebt und nicht als Einwohner in TH gemeldet ist, sollte daran nichts auszusetzen sein? Ich erinnere mich vage an so etwas aus früheren Beiträgen auf dem Thailand-Blog vor ein paar Jahren, aber ich musste mich nie damit befassen, also erinnere ich mich vielleicht völlig falsch daran.
Liebe,
Frage 1 ist JA
Frage 2 lautet JA
Bei Frage 3 lautet JA, die Geburtsurkunde der Niederlande, der Nachweis einer Heiratsurkunde und beides
Reisepass kopieren. Ihr Wohnort usw.
Frage 4 lautet NEIN, Ihr Kind wurde ursprünglich in den Niederlanden geboren und das ist für Sie nicht erforderlich
in der thailändischen Armee zu dienen.
Dies ist unsere Erfahrung bei der Beantragung eines thailändischen Passes für unseren Sohn
2008 ..
Das ist schon einige Zeit her und es könnte sein, dass sich in den Zeitungen einiges geändert hat.
Wenn ich falsch liege, würde ich gerne von unseren Bloggerkollegen hören.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin
Ich glaube, dieser Junge ist bereits bei der Geburt Thailänder, weil seine Mutter Thailänderin ist. Genauso wie mein Sohn und meine Tochter die niederländische und thailändische Staatsangehörigkeit bekommen haben, weil ich Niederländer bin. Sie müssen es der thailändischen Botschaft melden, die Ihnen den Rest erklären wird. Mach dir keine Sorge. Darüber hinaus kommen all die Horrorgeschichten nicht vor, dass er auf Suwannapoom oder Swampy verhaftet wird, weil er sich dem Militärdienst entzogen hat. Dies gilt nur für einen Thailänder, der lebt UND bei der Amphur seines Wohnortes registriert ist. Die Amphur oder die Armee werden dann einen Haftbefehl erlassen. So sollte es sein, aber da es sich um Thailand handelt, passiert wenig oder gar nichts. Das BIB ist zu sehr damit beschäftigt, 80-jährige Kartenspieler zu jagen.