Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe meine thailändische Frau in den Niederlanden geheiratet und wir haben einen Ehevertrag. Der erste Teil des Geldes gehört mir, danach ist es jeweils die Hälfte. Der Grund für diesen Vertrag ist, dass ich bereits vor unserer Heirat ein Haus und Vermögen hatte.

Jetzt leben wir in Thailand und welche Regeln gelten, wenn wir uns scheiden lassen? Werden die Papiere aus den Niederlanden verlangt und gelten diese auch im Falle einer Scheidung oder anderer Probleme?

Ich weiß, dass Sie zu gegebener Zeit einen Anwalt beauftragen müssen. Aber jetzt ist das Problem noch nicht da, aber ich möchte das rechtzeitig im Voraus lösen. Wenn es Probleme gibt, ist es zu spät.

Regards,

Jack

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8 Antworten auf „Thailand-Frage: Wir leben jetzt in Thailand, welche Regeln gelten, wenn wir uns scheiden lassen?“

  1. PEER sagt oben

    Lieber Jack,
    Aus Ihren Informationen geht hervor, dass Sie im Rahmen einer „Ehevereinbarung“ verheiratet sind.
    Stellen Sie daher sicher, dass jedes Jahr eine Art Bilanz Ihres Sondereigentums und ggf. der Einlage Ihres Gesamteigentums erstellt wird.
    Damit im Falle einer Scheidung klar ist, was jeder Einzelne besitzt.
    Wenn Sie in Thailand ein Haus mieten, können Sie gemeinsam besprechen, aus wessen Vermögen die Miete/Energie/Wasser bezahlt wird.
    Anders verhält es sich, wenn Sie kaufen, und selbst dann ist es ratsam, festzuhalten, wer den Kaufpreis zahlt. Im Falle einer Scheidung muss der „Zahler“ nachweisen, dass der Immobilienbetrag aus seinem Vermögen stammt.
    Und dann wird es viel Mühe kosten, gemeinsam zufrieden daraus hervorzugehen.
    Stellen Sie sicher, dass es nicht auf dem Boden liegt. Als Ausländer können Sie dies nicht geltend machen.
    Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll, sich auch in Thailand von einem Anwalt oder Notar informieren zu lassen.

    • So sagt oben

      Eheverträge werden in einem Ehevertrag niedergelegt. Ein solcher Vertrag ist nach Hinterlegung im Eheregister der Amphur gültig. Artikel 1467, Kapitel IV des thailändischen Zivilgesetzbuchs besagt dazu: „Nach der Eheschließung kann die Ehevereinbarung nur mit Genehmigung des Gerichts geändert werden.“ Es handelt sich also um eine ernste Angelegenheit und nicht nur um eine Jahresbilanz auf einem A4.

  2. PEER sagt oben

    ZUBEHÖR:
    Hoffentlich brauchst du nur deinen Willen!!

    • So sagt oben

      Die Frage betraf die Scheidung und nicht, was im Todesfall zu tun sei. Jack fragt sich, was mit seinem niederländischen Ehevertrag im Falle einer Scheidung in Thailand passieren wird.

      • Ruud sagt oben

        Der Kommentar von Peer zielt auf den Wunsch ab, dass sie sich in Zukunft nicht mehr scheiden lassen müssen, Soi 😉

  3. Arnold sagt oben

    Außerdem lebe ich seit 4,5 Jahren mit meiner zweiten thailändischen Frau und meinem zweiten Sohn in Thailand.
    Mit meiner ersten thailändischen Frau habe ich in Bangkok geheiratet und mich nach thailändischem Recht scheiden lassen.
    Mein Ex hat mein voreheliches Vermögen verloren. Wir haben nichts erhalten, nach thailändischem Recht haben wir vor der Heirat keinen Anspruch auf die Besitztümer/Vermögenswerte des anderen. Vorher habe ich von einem thailändischen Anwalt keinen Unterhalt und keine Hinterbliebenenrente eintragen lassen. Bleiben Sie während der Scheidung ruhig und freundlich.

    Ich habe die Unterlagen bei meiner niederländischen Pensionskasse eingereicht. Vor drei Wochen habe ich von meiner Pensionskasse die Bestätigung erhalten, dass mein Ex keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat.

    • So sagt oben

      Liebe Arnolds, Sie haben gut daran getan, alles über mögliche Unterhaltszahlungen und den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente von einem thailändischen Anwalt dokumentieren zu lassen. Aber das alles ist noch kein Ehevertrag. Tatsächlich benötigt eine NL-Pensionskasse vorab einen Verzicht, wenn Partner auf gegenseitige Rentenansprüche untereinander verzichten.
      Der Verzicht auf Rentenansprüche kann eine der in einem Ehevertrag niedergelegten Ehevereinbarungen sein.
      Im Übrigen heißt es im thailändischen Recht: „Jede Klausel im Antiehevertrag (auch Ehevertrag genannt), die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt oder vorsieht, dass die Beziehungen zwischen ihnen in Bezug auf solche Güter ausländischem Recht unterliegen sollen, ist ungültig.“ .“ Das bedeutet, dass Ehepartner in Thailand nach thailändischem Recht behandelt werden. Zweifellos also auch ein Hinweis für diejenigen, die die Abwicklung einer möglichen Scheidung geordnet sehen wollen. Für den Enthusiasten: Wenn Sie sich nicht um Sin Somros kümmern, gilt Sin Suan Tua. (Kunst 1465-1493)

  4. So sagt oben

    Lieber Jack, gemäß Artikel 1459 des thailändischen Gesetzes gilt Folgendes: „Eine Eheschließung im Ausland zwischen einem Thailänder und einem Ausländer kann gemäß den Verfahren durchgeführt werden, die im thailändischen Recht oder im Recht des Landes, in dem die Eheschließung stattfindet, vorgeschrieben sind.“ Wenn die Ehegatten die Ehe nach thailändischem Recht eintragen lassen möchten, muss die Eintragung durch einen thailändischen Diplomaten oder Konsularbeamten erfolgen.“ (Das heißt, dass eine Ehe in den Niederlanden, auch wenn sie nicht in Thailand registriert ist, immer noch legal ist. Artikel 1452 ist diesbezüglich klar.)

    Um im Falle einer unerwarteten Scheidung Probleme zu vermeiden, sollten Sie Ihre Eheschließung beim örtlichen Amtsgericht anmelden. Sie geben nicht an, dass Sie dies bereits getan haben. In den Niederlanden ist es sogar Pflicht, eine ausländische Ehe zu melden. Bitte legalisieren Sie daher Ihre niederländische Heiratsurkunde. Die Registrierung Ihrer Ehe ist notwendig, um Ihren Ehevertrag rechtsgültig zu machen. Im Artikel 1466 heißt es dazu: „Der Ehevertrag ist nichtig, wenn er zum Zeitpunkt seiner Geltung nicht im Eheregister eingetragen ist.“

    Ein Ehevertrag muss nicht unbedingt von einem thailändischen Anwalt erstellt werden. Kannst du es selbst machen? In besagtem Artikel 1466 heißt es nämlich weiter: „…schriftlich erstellt und von beiden Ehegatten und von mindestens zwei Zeugen unterzeichnet und zum Zeitpunkt der Heiratsurkunde in das Eheregister eingetragen, mit der Angabe, dass die Heiratsurkunde beigefügt ist.“

    So: 1- Legalisieren Sie Ihre niederländische Heiratsurkunde; 2- Erstellen Sie selbst oder mit Hilfe eines Anwalts einen Ehevertrag; und 3- Hinterlegung der Urkunde und der Bedingungen beim örtlichen Amtsgericht im Heiratsregister.
    Fragen Sie den Amphur im Voraus, wie viele und welche Zeugen anwesend sein sollen. Die Leute wollen oft den (Nachbarschafts-)Poojei-Job in der Verwaltungssiedlung.

    (Text ohne Rücksprache mit der Chatbox, aber ja https://www.samuiforsale.com/)


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