Willkommen bei Thailandblog.nl
Mit 275.000 Besuchen pro Monat ist Thailandblog die größte Thailand-Community in den Niederlanden und Belgien.
Melden Sie sich für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an und bleiben Sie informiert!
Newsletter
Spracheinstellungen
Bewerten Sie den thailändischen Baht
Sponsor
Letzte Kommentare
- Rudolf: Zitat Khoen: Sie können keine Lohnsteuergutschriften mehr nutzen, aber Sie zahlen auch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, keine Beiträge
- Henk: Walter, dein Sohn sollte einfach mit den Besitzern von Tauchhallen reden und fragen, ob es einen Job gibt
- HenkLesen Sie hier: Da irren Sie sich gleich doppelt: Ein gelbes Hausbuch ist kein Eigentumsdokument, sondern lediglich ein Nachweis, dass Sie an einer bestimmten Adresse gemeldet sind.
- Eric Kuypers: George, diese Ermäßigung von fast 100 Euro pro Monat, was bedeutet das im Gegenzug? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Gegenleistung gibt
- Geert: Ich verwende immer Google Translate. Es ist immer noch das genaueste. Denken Sie daran, dass Google alles zuerst übersetzt
- Lunge Addie: Lieber Peter, ich bin Funkamateur und habe eine Lizenz in Thailand. Mein zugewiesenes Rufzeichen ist HS0ZJF. Ich bin sehr aktiv
- Eric Kuypers: Khoen, ist das dein letzter Satz? Lesen Sie dennoch hier: https://www.siam-legal.com/realestate/Usufructs.php Ich sehe Nießbrauch
- Ger Korat: Sie können Ihr gesamtes Haus mit den Habseligkeiten Ihres Partners füllen, solange Sie nicht verheiratet sind und beide ein eigenes Zuhause haben.
- Ger Korat: Das Letzte, was Koen schreibt, ist nicht korrekt: Wenn Sie verheiratet sind und nicht zusammenleben, erhalten Sie als A immer noch 50 % des Mindestlohns
- Michael: ABP wird der einzige Pensionsfonds sein, der die Rente kürzt. In meinem Fall mit einem Kleinbetrag unter 100 Euro pro Monat. Nimm C
- Khoen: Das thailändische Gesetz sieht vor, dass Ausländer nicht arbeiten dürfen. Sicherlich nicht, wenn es sich um einen „verbotenen“ Beruf handelt, wie z
- Arno: Eigentlich seltsam, ein Niederländer darf für das Haus bezahlen, konnte aber kein Haus auf seinen/ihren Namen besitzen, also hat er ein gelbes Hausbo
- Arno: Keine Ahnung, wie Scholl qualitativ steht, ich habe schon einige Male in Thailand Bata-Sandalen gekauft, Bata, eine sehr bekannte Marke
- Khoen: Das Problem ist, dass Hans kein Partner im Sinne des thailändischen Rechts ist, sondern nur ein Freund. Er erbt nicht. Nun ja, die Familie. Ohne l
- Khoen: Französisch, vor dem Buddha zu heiraten hat nur eine zeremonielle Bedeutung und es gibt kein Gesetz in Thailand und schon gar nicht in den Niederlanden
Sponsor
Wieder Bangkok
MENÜ
Aufzeichnungen
Themen
- Hintergrund
- Aktivitäten
- Advertorial
- Veranstaltungs-kalender
- Steuerfrage
- Belgien-Frage
- Attraktionen
- Bizarr
- Buddhismus
- Bücherbewertungen
- Kolonne
- Corona-Krise
- Kultur
- Tagebuch
- Partnersuche
- Die Woche von
- Datei
- Tauchen
- Wirtschaft
- Ein Tag im Leben von…..
- Inseln
- Essen und Trinken
- Veranstaltungen und Festivals
- Ballon-Festival
- Bo Sang Umbrella Festival
- Büffelrennen
- Chiang Mai Blumenfest
- Chinese New Year
- Vollmondparty
- Weihnachten
- Lotusfest – Rub Bua
- Loy Krathong
- Naga-Feuerball-Festival
- Silvesterfeier
- Phi Ta Khon
- Vegetarisches Festival in Phuket
- Raketenfest – Bun Bang Fai
- Songkran – thailändisches Neujahr
- Feuerwerksfestival Pattaya
- Expats und Rentner
- AOW
- Autoversicherung
- Bankwesen
- Steuer in den Niederlanden
- Thailand-Steuer
- Belgische Botschaft
- Belgische Steuerbehörden
- Beweis für Leben
- DigiD
- Auswandern
- Ein Haus mieten
- Ein Haus kaufen
- In memoriam
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Königstag (NL)
- Lebenskosten
- Niederländische Botschaft
- Niederländische Regierung
- Niederländischer Verein
- Presse
- Versterben
- Reisepass
- die Pension
- Führerschein
- Verteilungen
- Wahlen
- Versicherungen im Allgemeinen
- Visa
- Werken
- Krankenhaus
- Krankenversicherung
- Flora und Fauna
- Foto der Woche
- Gadgets
- Geld und Finanzen
- Geschichte
- Gesundheit
- Wohltätigkeitsorganisationen
- Hotels
- Häuser betrachten
- Isaan
- Khan Peter
- Koh Mook
- König Bhumibol
- Lebe in Thailand
- Lesereinreichung
- Leseraufruf
- Lesertipps
- Leserfrage
- Gesellschaft
- Marktplatz
- Medizintourismus
- Mitte
- Nachtleben
- Nachrichten aus den Niederlanden und Belgien
- Neuigkeiten aus Thailand
- Unternehmer und Unternehmen
- Onderwijs
- Forschung
- Entdecken Sie Thailand
- Erfahrungen
- Bemerkenswert
- Zum Handeln aufrufen
- Überschwemmungen 2011
- Überschwemmungen 2012
- Überschwemmungen 2013
- Überschwemmungen 2014
- überwintern
- Politik
- Umfrage
- Reisegeschichten
- Reizen
- Beziehungen
- Shoppen
- Soziale Medien
- Spa & Wellness
- Sport
- Städte
- Statement der Woche
- Viele immer wieder verschiedene Strände
- Sprache
- Zu Verkaufen
- TEV-Verfahren
- Thailand im Allgemeinen
- Thailand mit Kindern
- thailändische Tipps
- Thailändische Massage
- Tourismus
- Ausgehen
- Währung – Thailändischer Baht
- Von der Redaktion
- Eigentum
- Verkehr und Transport
- Visum für Kurzaufenthalte
- Visum für einen längeren Aufenthalt
- Visumsfrage
- Flugtickets
- Frage der Woche
- Wetter und Klima
Sponsor
Übersetzungen des Haftungsausschlusses
Thailandblog verwendet maschinelle Übersetzungen in mehreren Sprachen. Die Nutzung übersetzter Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Fehler in Übersetzungen übernehmen wir keine Haftung.
Lesen Sie hier unseren vollständigen Text Haftungsausschluss.
Urheberrecht
© Copyright Thailandblog 2024. Alle Rechte vorbehalten. Sofern nicht anders angegeben, liegen alle Rechte an Informationen (Text, Bild, Ton, Video usw.), die Sie auf dieser Website finden, bei Thailandblog.nl und seinen Autoren (Bloggern).
Die vollständige oder teilweise Übernahme, Platzierung auf anderen Websites, Vervielfältigung auf andere Weise und/oder kommerzielle Nutzung dieser Informationen ist nicht gestattet, es sei denn, Thailandblog hat eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.
Das Verlinken und Verweisen auf die Seiten dieser Website ist gestattet.
Startseite » Leserfrage » Thailand-Frage: Wir leben jetzt in Thailand. Welche Regeln gelten, wenn wir uns scheiden lassen?
Thailand-Frage: Wir leben jetzt in Thailand. Welche Regeln gelten, wenn wir uns scheiden lassen?
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe meine thailändische Frau in den Niederlanden geheiratet und wir haben einen Ehevertrag. Der erste Teil des Geldes gehört mir, danach ist es jeweils die Hälfte. Der Grund für diesen Vertrag ist, dass ich bereits vor unserer Heirat ein Haus und Vermögen hatte.
Jetzt leben wir in Thailand und welche Regeln gelten, wenn wir uns scheiden lassen? Werden die Papiere aus den Niederlanden verlangt und gelten diese auch im Falle einer Scheidung oder anderer Probleme?
Ich weiß, dass Sie zu gegebener Zeit einen Anwalt beauftragen müssen. Aber jetzt ist das Problem noch nicht da, aber ich möchte das rechtzeitig im Voraus lösen. Wenn es Probleme gibt, ist es zu spät.
Regards,
Jack
Redaktion: Haben Sie eine Frage an die Leser von Thailandblog? Benutze es Kontakt.
Lieber Jack,
Aus Ihren Informationen geht hervor, dass Sie im Rahmen einer „Ehevereinbarung“ verheiratet sind.
Stellen Sie daher sicher, dass jedes Jahr eine Art Bilanz Ihres Sondereigentums und ggf. der Einlage Ihres Gesamteigentums erstellt wird.
Damit im Falle einer Scheidung klar ist, was jeder Einzelne besitzt.
Wenn Sie in Thailand ein Haus mieten, können Sie gemeinsam besprechen, aus wessen Vermögen die Miete/Energie/Wasser bezahlt wird.
Anders verhält es sich, wenn Sie kaufen, und selbst dann ist es ratsam, festzuhalten, wer den Kaufpreis zahlt. Im Falle einer Scheidung muss der „Zahler“ nachweisen, dass der Immobilienbetrag aus seinem Vermögen stammt.
Und dann wird es viel Mühe kosten, gemeinsam zufrieden daraus hervorzugehen.
Stellen Sie sicher, dass es nicht auf dem Boden liegt. Als Ausländer können Sie dies nicht geltend machen.
Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll, sich auch in Thailand von einem Anwalt oder Notar informieren zu lassen.
Eheverträge werden in einem Ehevertrag niedergelegt. Ein solcher Vertrag ist nach Hinterlegung im Eheregister der Amphur gültig. Artikel 1467, Kapitel IV des thailändischen Zivilgesetzbuchs besagt dazu: „Nach der Eheschließung kann die Ehevereinbarung nur mit Genehmigung des Gerichts geändert werden.“ Es handelt sich also um eine ernste Angelegenheit und nicht nur um eine Jahresbilanz auf einem A4.
ZUBEHÖR:
Hoffentlich brauchst du nur deinen Willen!!
Die Frage betraf die Scheidung und nicht, was im Todesfall zu tun sei. Jack fragt sich, was mit seinem niederländischen Ehevertrag im Falle einer Scheidung in Thailand passieren wird.
Der Kommentar von Peer zielt auf den Wunsch ab, dass sie sich in Zukunft nicht mehr scheiden lassen müssen, Soi 😉
Außerdem lebe ich seit 4,5 Jahren mit meiner zweiten thailändischen Frau und meinem zweiten Sohn in Thailand.
Mit meiner ersten thailändischen Frau habe ich in Bangkok geheiratet und mich nach thailändischem Recht scheiden lassen.
Mein Ex hat mein voreheliches Vermögen verloren. Wir haben nichts erhalten, nach thailändischem Recht haben wir vor der Heirat keinen Anspruch auf die Besitztümer/Vermögenswerte des anderen. Vorher habe ich von einem thailändischen Anwalt keinen Unterhalt und keine Hinterbliebenenrente eintragen lassen. Bleiben Sie während der Scheidung ruhig und freundlich.
Ich habe die Unterlagen bei meiner niederländischen Pensionskasse eingereicht. Vor drei Wochen habe ich von meiner Pensionskasse die Bestätigung erhalten, dass mein Ex keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat.
Liebe Arnolds, Sie haben gut daran getan, alles über mögliche Unterhaltszahlungen und den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente von einem thailändischen Anwalt dokumentieren zu lassen. Aber das alles ist noch kein Ehevertrag. Tatsächlich benötigt eine NL-Pensionskasse vorab einen Verzicht, wenn Partner auf gegenseitige Rentenansprüche untereinander verzichten.
Der Verzicht auf Rentenansprüche kann eine der in einem Ehevertrag niedergelegten Ehevereinbarungen sein.
Im Übrigen heißt es im thailändischen Recht: „Jede Klausel im Antiehevertrag (auch Ehevertrag genannt), die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt oder vorsieht, dass die Beziehungen zwischen ihnen in Bezug auf solche Güter ausländischem Recht unterliegen sollen, ist ungültig.“ .“ Das bedeutet, dass Ehepartner in Thailand nach thailändischem Recht behandelt werden. Zweifellos also auch ein Hinweis für diejenigen, die die Abwicklung einer möglichen Scheidung geordnet sehen wollen. Für den Enthusiasten: Wenn Sie sich nicht um Sin Somros kümmern, gilt Sin Suan Tua. (Kunst 1465-1493)
Lieber Jack, gemäß Artikel 1459 des thailändischen Gesetzes gilt Folgendes: „Eine Eheschließung im Ausland zwischen einem Thailänder und einem Ausländer kann gemäß den Verfahren durchgeführt werden, die im thailändischen Recht oder im Recht des Landes, in dem die Eheschließung stattfindet, vorgeschrieben sind.“ Wenn die Ehegatten die Ehe nach thailändischem Recht eintragen lassen möchten, muss die Eintragung durch einen thailändischen Diplomaten oder Konsularbeamten erfolgen.“ (Das heißt, dass eine Ehe in den Niederlanden, auch wenn sie nicht in Thailand registriert ist, immer noch legal ist. Artikel 1452 ist diesbezüglich klar.)
Um im Falle einer unerwarteten Scheidung Probleme zu vermeiden, sollten Sie Ihre Eheschließung beim örtlichen Amtsgericht anmelden. Sie geben nicht an, dass Sie dies bereits getan haben. In den Niederlanden ist es sogar Pflicht, eine ausländische Ehe zu melden. Bitte legalisieren Sie daher Ihre niederländische Heiratsurkunde. Die Registrierung Ihrer Ehe ist notwendig, um Ihren Ehevertrag rechtsgültig zu machen. Im Artikel 1466 heißt es dazu: „Der Ehevertrag ist nichtig, wenn er zum Zeitpunkt seiner Geltung nicht im Eheregister eingetragen ist.“
Ein Ehevertrag muss nicht unbedingt von einem thailändischen Anwalt erstellt werden. Kannst du es selbst machen? In besagtem Artikel 1466 heißt es nämlich weiter: „…schriftlich erstellt und von beiden Ehegatten und von mindestens zwei Zeugen unterzeichnet und zum Zeitpunkt der Heiratsurkunde in das Eheregister eingetragen, mit der Angabe, dass die Heiratsurkunde beigefügt ist.“
So: 1- Legalisieren Sie Ihre niederländische Heiratsurkunde; 2- Erstellen Sie selbst oder mit Hilfe eines Anwalts einen Ehevertrag; und 3- Hinterlegung der Urkunde und der Bedingungen beim örtlichen Amtsgericht im Heiratsregister.
Fragen Sie den Amphur im Voraus, wie viele und welche Zeugen anwesend sein sollen. Die Leute wollen oft den (Nachbarschafts-)Poojei-Job in der Verwaltungssiedlung.
(Text ohne Rücksprache mit der Chatbox, aber ja https://www.samuiforsale.com/)