Thailand-Frage: Kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern?

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Posted in Leserfrage
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21 September 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Frau (Thailänderin) und ich leben seit mehreren Jahren in Thailand. Jetzt erhalten wir regelmäßig eine Rechnung aus den Niederlanden (die Arbeit wurde in den Niederlanden durchgeführt oder ein Produkt wurde in den Niederlanden gekauft). Die Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung ausgewiesen, so dass mit der Bezahlung der Rechnung auch die Mehrwertsteuer bezahlt ist.

Kann ich dies von den niederländischen Steuerbehörden zurückfordern und wie soll ich das tun?

Regards,

Sjaak

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3 Antworten auf „Thailand-Frage: Kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern?“

  1. Eddy sagt oben

    Interessante Frage, Jack!

    Ich bin selbst Kleinunternehmer und denke, dass das Finanzamt folgende Möglichkeiten für eine Rückerstattung bietet:

    1) unabhängig von Ihrem Wohnort, nur wenn Sie das Produkt oder die Dienstleistung geschäftlich nutzen, also über Ihr [eigenes] Unternehmen.

    https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/internationaal/btw_voor_buitenlandse_ondernemers/btw_aftrekken_en_terugvragen/voorwaarden_bij_aftrekken_of_terugvragen_van_btw

    2) Vorausgesetzt, dass Sie außerhalb der EU leben und ein Produkt kaufen (gilt also nicht für eine Dienstleistung) und Sie den Verkäufer im Voraus um seine Mitarbeit bitten, um bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer behilflich zu sein, folgt dieses Verfahren. Eine nachträgliche Nachfrage ohne Mitwirkung des Verkäufers ist daher nicht möglich:

    https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/btw/zakendoen_met_het_buitenland/zakendoen_buiten_de_eu/btw_berekenen/btw_berekenen_bij_export_van_goederen_naar_niet_eu_landen/export_door_particulier_die_buiten_de_eu_woont

  2. John Koh Chang sagt oben

    um es einfach zu halten. Zunächst muss die Durchführung außerhalb der EU erfolgen. Dienstleistungen sind schwierig zu erbringen, sodass dies nicht mehr möglich sein wird.
    Es gibt einen Mindestbetrag von 50 €. Sie können die verschiedenen Lieferanten nicht addieren. Und auch für den Lebensversicherer ist es einiges an Arbeit. Er berechnet auch einen Preis für die von ihm zu erbringenden Zusatzleistungen. Wird wahrscheinlich insgesamt nicht viel bringen.

  3. Erik sagt oben

    Sjaak, woran ich mich erinnere, ist, dass man nachweisen muss, dass man es in das andere Land importiert hat. Dort müssen Sie die thailändische Mehrwertsteuer (7 %) und eventuell Einfuhrzoll bezahlen. Und bei all der verlorenen Zeit und den Reisekosten: Haben Sie etwas verdient?


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