Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe mich in den Niederlanden abgemeldet und in Thailand registriert. Ich habe ein Haus in den Niederlanden, das vermietet ist, und ich habe einige Aktien, die Dividenden abwerfen.

Ich verstehe, dass mein Haus leider in Box 3 fällt, genau wie meine zukünftige Rente. Wo soll ich meine Dividende auf Aktien deklarieren und wie? Und meine Mieteinnahmen?

Regards,

Januar

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12 Antworten auf „Thailand-Frage: Wie soll ich Dividenden und Mieteinnahmen den Steuerbehörden melden?“

  1. Jürgen sagt oben

    Bei einer Exmatrikulation ist die Rente steuerfrei.
    Die AOW-Steuer wird weiterhin einbehalten.
    Mieteinnahmen sind in NL steuerfrei, wenn Sie abgemeldet werden.
    Abhängig vom WOZ-Wert müssen Sie jedoch nach niederländischen Maßstäben als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz weiterhin Steuern zahlen

    • Cornelia sagt oben

      „Bei Exmatrikulation ist die Rente steuerfrei“: unvollständige/falsche Angaben!

    • Chris de Boer sagt oben

      Die Rente ist nur dann steuerfrei, wenn Sie die Erlaubnis dafür beim Finanzamt beantragt und erhalten haben. Und sie haben es damit nicht so einfach, selbst wenn Sie sich abgemeldet haben.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Ihre Aussage, dass eine (Betriebs-)Rente nur dann von der Lohn- oder Einkommensteuer befreit ist, wenn das Finanzamt hierfür eine Erlaubnis erteilt hat, ist leider nicht korrekt, Chris de Boer.

        Eine staatliche Rente wird nur in den Niederlanden besteuert, eine Betriebsrente ist dieses Jahr jedoch noch gesetzlich von der Steuer befreit. Darauf kann kein Steuerprüfer Einfluss nehmen. Schließlich muss er sich nur an das Gesetz oder den Vertrag halten.

        Das Einzige, was der Prüfer tun kann, ist, Sie bei der Beantragung einer Befreiung von der Lohnsteuer nachzuweisen, dass Sie tatsächlich in Thailand und nicht in Mali steuerlich ansässig sind. Sie legen dies einfach mit den Stempeln in Ihrem Reisepass, mit einer aktuellen thailändischen Steuererklärung des Wohnsitzlandes (das thailändische Formular RO22) oder mit einer aktuellen Einkommensteuererklärung (Rückgabeformular RND90 oder – normalerweise – RND91) vor, ebenfalls beglaubigt durch eine aktuelle Stellungnahme der thailändischen Steuerbehörde RO21.

        Damit ist die Angelegenheit für den Prüfer erledigt, es sei denn, er ist der Ansicht, dass es Gründe dafür gibt, Sie auch als Steueransässigen in den Niederlanden zu bezeichnen. In diesem Fall liegt die Beweislast jedoch beim Prüfer.

        Bei der Einkommensteuererklärung, in der Sie die Rückerstattung der nicht geschuldeten, aber nachträglich einbehaltenen Lohnsteuer beantragen, müssen Sie nicht einmal nachweisen, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind. In diesem Fall folgt der Inspektor blind Ihrer Registrierung im Register of Non-Residents (RNI).

        • Lammert de Haan sagt oben

          „RND90“ und „RND91“ sollten natürlich „PND90“ und „PND91“ sein.

        • Chris de Boer sagt oben

          Lieber Lambert,
          Für meine staatliche Rente und meine Betriebsrente musste ich (bei meinen Rententrägern) eine Steuerbefreiung beantragen und habe diese auch erhalten, da ich seit 2006 abgemeldet bin und in Thailand gearbeitet und Steuern gezahlt habe.

          • Lammert de Haan sagt oben

            Hallo Chris,

            In dir steckt mehr. Sie schreiben nun, dass Sie auch eine Befreiung für Ihre staatliche Rente (öffentlich-rechtliche Rente) erhalten haben. Aber dann war der Inspektor etwas zu großzügig. Gemäß Artikel 19 des Vertrags wird eine staatliche Rente in den Niederlanden stets besteuert. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie in Thailand gearbeitet und dort Steuern gezahlt haben.

            Allerdings gilt Ihre ABP-Rente möglicherweise nicht als Rente aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Die ABP zahlt auch zahlreiche private Renten aus, die nur in Thailand besteuert werden.

            Ich habe dem im Thailandblog viel Aufmerksamkeit geschenkt. Sehen:
            https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/waar-laat-jij-je-abp-pensioen-belasten/

            Wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Rente aus der ABP handelt und Ihnen dennoch eine Befreiung gewährt wurde, dann haben Sie großes Glück gehabt. Aufgrund des erzeugten Vertrauens kann der Prüfer im Nachhinein nicht mehr darauf zurückgreifen.

    • Johannes 2 sagt oben

      Mieteinnahmen sind in NL ebenfalls steuerfrei, wenn Sie registriert sind. In NL wird die Miete unter keinen Umständen besteuert. Sie nehmen Ihren WOZ-Wert und tragen ihn in Box 3 ein. Dort berechnen sie derzeit eine fiktive Rendite von 6,17 % und besteuern ihn mit 33 %. Das bringt Vermieter in große Schwierigkeiten.

      Für das nächste Jahr scheinen es diese Zahlen zu sein, wenn ich meinem Steuerberater Glauben schenken darf >
      6,04 % fiktive Rendite auf den WOZ-Wert, besteuert mit 34 %.

      In NL geht es in eine sehr gefährliche Richtung. Denn wenn Ihre Wohnung nicht den richtigen Energie-/Umweltanforderungen entspricht, landen Sie bald auf einem regulierten Markt, auf dem Hugo de Jonge die Höhe Ihrer Miete bestimmt (denken Sie an Sonnenkollektoren, Warmwasserpumpe und Doppelverglasung). In vielen Fällen wird dies weniger sein, als Sie an Steuern abführen müssen.

      Wenn jemand hier etwas Nützliches zu sagen hat, würde ich es gerne hören. Vor allem, wie Sie all dieses Elend verhindern können. Manche Unternehmer haben dies als Rente. Aber wenn es nach Hugo geht, nicht mehr.

      • Eric Kuypers sagt oben

        Johan2, zum Glück bestimmt Hugo de Jonge nicht die Gesetzgebung und wir haben zwei Kammern im Parlament, die zusammen mit der Regierung den Gesetzgeber bilden. Und wie Sie wissen, nimmt die Unterstützung für das R4-Gehäuse zusehends ab.

        Diese fiktive Rückgabe in Box 3 ist eine Monstrosität, für die schnell etwas anderes gefunden werden muss, weil das Gericht bereits in dieses System eingegriffen hat. Aber was dann? Zurück zur Besteuerung der Miete und zur Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten wie bisher? Darauf wartet auch niemand.

        Dann ist es eine Lösung, die gesamte Vermietung von Häusern den Konzernen zu überlassen und dies bei der Bewältigung der Isolierungs- und Gasprobleme zu erleichtern. Übernehmen Sie dieses Portfolio von Investoren, kaufen Sie sie auf und regulieren Sie dies auf nationaler Ebene. War das nicht einmal ein linkes Steckenpferd? Aber ich glaube nicht, dass NL es auf der linken Seite so schnell schaffen wird.

  2. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Jan,

    Ihr Zweitwohnsitz in den Niederlanden, jedoch nicht Ihre zukünftige Rente, wird in Box 2 besteuert.

    Bedenken Sie, dass die Einkommensteuer für Ihr Zweithaus in den Niederlanden aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 2. Dezember 24 (dem sogenannten Weihnachtsurteil) im Jahr 2021 doppelt so hoch ausfallen kann wie im Jahr 2023.
    Auf die Mieteinnahmen zahlen Sie keine Steuern. Dies wurde bereits bei der Ermittlung der (fiktiven) Rendite im Rahmen der Kapitalertragsteuer gemäß Box 3 berücksichtigt.

    Da Sie nicht explizit von einer staatlichen Rente schreiben, gehe ich davon aus, dass es sich um eine Betriebsrente handelt. Wenn Sie im Jahr 2023 noch eine Rente beziehen, ist diese in den Niederlanden steuerfrei. Nach Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens mit Thailand (sehr wahrscheinlich ab dem 1. Januar 2024) wird eine Betriebsrente auch in den Niederlanden besteuert.

    Bezüglich Ihrer Dividendenzahlung gehe ich davon aus, dass es sich um eine niederländische Investmentdividende handelt (Sie besitzen nicht 5 % oder mehr des Aktienkapitals des niederländischen Unternehmens).
    Darauf können beide Länder eine Abgabe erheben. Thailand macht das nicht, es sei denn, Sie bringen diese Dividende in dem Jahr, in dem Sie sie genießen, als Einkommen in Thailand ein und ich gehe davon aus, dass die Dividendensteuer als Quellensteuer in den Niederlanden bereits einbehalten wurde.

  3. Getreide sagt oben

    Normalerweise erhalten Sie zu Beginn des Jahres ein Schreiben vom Finanzamt, in dem Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden. Wenn Sie dies tun, erhalten Sie letztendlich eine IB-Bewertung, die aufgrund der Auswanderung mit 0 endet.
    Menschen bleiben gerne informiert. Mein Rat ist, einen Buchhalter zu beauftragen.

  4. Eric Kuypers sagt oben

    Jan, Renteneinkommen fallen in Feld 1. Es gibt eine unterschiedliche Behandlung zwischen betrieblicher und staatlicher Rente, wenn Sie NL nach TH verlassen.

    Die staatliche Rente wird in NL genauso besteuert wie die AOW. Betriebsrenten werden in TH besteuert und Sie können hierfür in NL eine Befreiung beantragen; aber ich habe gelesen, dass Ihre Rente noch nicht begonnen hat. TH kann Steuern auf Ihre staatliche Rente erheben, muss dann aber eine Kürzung gewähren; Lesen Sie den Rat von Lammert de Haan in diesem Blog.

    Zwischen NL und TH steht ein neues Steuerabkommen an. Wenn dies am 1 in Kraft tritt, werden nach derzeitigem Kenntnisstand alle NL-Renten bei der Auswanderung nach Thailand in NL besteuert, ebenso wie die AOW und ähnliche Leistungen aus der Sicherheit.

    Immobilien (und bestimmte Rechte daran sowie Unternehmensvermögen in den Niederlanden) werden in dem Land besteuert, in dem sich diese Immobilien befinden, also in den Niederlanden in Feld 3.


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