Lieber Thailandblog und liebe Leser,

Am 14 fliege ich nach Thailand. Und am 11 reise ich wieder ab. Das würde bedeuten, dass ich länger als 2014 Tage bleibe. Und dann müsste ich ein Visum beantragen.

Ich wollte das am 8. und 0. Dezember über den Chong Chom-Kontrollpunkt machen (gehe direkt zum Chong Chom-Markt 😀). Aber ich habe das schon einmal in diesem Jahr gemacht. Am 9. Jetzt ist meine Frage, ob das nicht Probleme bereiten wird, weil sie es vielleicht als einen längeren Aufenthalt ansehen?

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Kwaipuak


Lieber Kwaipuak,

Dies wird nicht als langer Aufenthalt angesehen. Schließlich war Ihr vorheriger Visumantrag im Mai. Es gibt daher keine mehrfachen aufeinanderfolgenden Visumsläufe, die einen längeren Aufenthalt nahelegen.
Bedenken Sie, dass Sie auf dem Landweg nur 15 Tage erhalten.

Wenn Sie wirklich auf diesen Markt wollen, kann das ein Grund sein, aber in Ihrem Fall ist es nicht mehr notwendig, ein Visum zu beantragen. Sie haben „Visumbefreiung“ eingegeben. Seit Ende August können Sie eine „Visumbefreiung“ auch einmalig bei der Einreise für die Dauer von 30 Tagen verlängern. Kosten 1900 Baht.

Viel Spaß.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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