Sehr geehrte Redakteure,

In der Visumbefreiungsakte heißt es, dass Hotelbuchungen und -bestätigungen für weitere 30 Tage eingereicht werden müssen. Nun meine Frage: Was ist, wenn Sie kein Hotel buchen, sondern bei der Familie übernachten oder herumreisen und Hotels oder Resorts vor Ort buchen?

Wir wohnen bei meinen Schwiegereltern und wenn wir irgendwohin gehen, suchen wir uns einen Schlafplatz oder buchen etwas über das Internet.

Mit freundlichen Grüßen

Luc


Lieber Lukas

Von welcher Visumbefreiungsdatei sprechen Sie hier?

Sie müssen nicht nachweisen, wo Sie sich während Ihrer Verlängerung aufhalten werden. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, nachzuweisen, dass Sie Thailand vor oder am Ende der Verlängerung, also innerhalb von 30 Tagen, verlassen werden. Dies kann durch ein Flugticket oder eine Hotelbuchung in einem anderen Land erfolgen.

In der neuen Visumdatei wird es wie folgt lauten:

Voraussetzungen für eine Verlängerung der Visumbefreiungsfrist um 30 Tage – Kosten 1900 Baht

1. Ausgefülltes Antragsformular – Formular zur Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Königreich (TM7), aktuelles Passfoto.
2. Reisepass und eine Kopie der Passseiten mit Personalien und dem Ankunftsstempel.
3. Finanzielle Mittel von mindestens 10.000 Baht pro Person (besser noch 20.000 Baht).
4. Einwanderungskarte (Abreisekarte) und eine Kopie dieser Karte.
5. Nachweis (z. B. Flugticket, Hotelbuchung), dass Sie Thailand innerhalb von 30 Tagen verlassen werden.

Dies bedeutet nicht, dass Sie alle Punkte einreichen müssen. Dies hängt von der Einwanderungsbehörde bzw. dem Einwanderungsbeamten ab. Grundsätzlich wird man sicherlich nach den Punkten 1, 2 und 4 fragen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass Nachweise zu den Punkten 3 und 5 nicht verlangt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, was zusätzlich verlangt werden kann, damit der Antragsteller nicht plötzlich vor Überraschungen steht.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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