Leserfrage: Muss ich mich von Thailand in die Niederlande und zurück melden?

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1 Juni 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich lebe nun schon seit mehreren Jahren in Thailand und wollte bald in die Niederlande zurückkehren. Bei meiner Rückkehr möchte ich einige Bekannte in Bangkok treffen und nach einer Hotelübernachtung mit ihnen zwei Wochen durch Thailand reisen.

Meine Frage: Wenn ich an meine Heimatadresse in Thailand zurückkehre, muss ich das dann irgendwo melden, etwa bei der örtlichen Polizei oder der Einwanderungsbehörde?

Regards,

Rob

29 Antworten auf „Leserfrage: Von Thailand in die Niederlande und wieder zurück, soll ich berichten?“

  1. Francois Nang Lae sagt oben

    Der Hausbesitzer muss es mit einem TM30-Formular melden, wenn ein Ausländer bei ihm übernachtet. Wenn Sie Hausbesitzer sind, müssen Sie dies selbst melden. Ansonsten liegt die Verantwortung beim Vermieter. Einige Einwanderungsbehörden scheinen sich jedoch an den externen Lader zu wenden, wenn dies nicht geschehen ist. Andere Ämter fragen nie danach. Wenn Sie nicht der Hausbesitzer sind und sicherstellen möchten, dass die Meldung erfolgt, sollten Sie daher bei Ihrem Vermieter darauf bestehen (und ihm eventuell ein solches Formular mitbringen).

  2. Cor sagt oben

    Ja, Rob bei der Einwanderungsbehörde, das ist ausnahmslos für alle obligatorisch.
    Grüße Cor

  3. Renevan sagt oben

    Die ersten Meldungen erfolgen durch die Hotels, in denen Sie übernachten. Gemäß den Regeln müssen Sie sich bei Ihrer Ankunft an Ihrem Wohnort innerhalb von 24 Stunden mit einem TM30-Formular bei der Einwanderungsbehörde melden. Wenn keine Einwanderungsbehörde in der Nähe ist, dann auf der Polizeistation. Dies ist jedoch nicht bei jeder Einwanderungsbehörde erforderlich. Prüfen Sie daher, ob dies erforderlich ist. Es gibt Ausländerbehörden, die eine Meldepflicht sogar jedes Mal verlangen, selbst wenn man sich nur einen Tag woanders aufhält. Der Grund muss sein, dass ein Hotel oder wo auch immer Sie übernachten, Sie anmeldet und nicht abmeldet.

  4. Jack S sagt oben

    Rob, wenn Sie aus den Niederlanden nach Thailand zurückkehren, können Sie sich bei der Einwanderungsbehörde melden. In diesem Fall läuft die 90-tägige Meldepflicht ab diesem Zeitpunkt erneut.
    Als niederländischer Staatsbürger müssen Sie sich nirgendwo in den Niederlanden melden.

    Denken Sie daran, dass Sie eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen müssen. Sie können dies bei Ihrer Einwanderungsbehörde oder am Flughafen tun, bevor Sie in die Niederlande abreisen. Das kostet 1000 Baht.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Um Missverständnisse zu vermeiden.

      Ihre 90 Tage beginnen wieder ab dem ersten Tag Ihrer Ankunft in Thailand (auf dem Land-, Luft- oder Seeweg) und ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den „Ankunft“-Stempel erhalten. (Das ist natürlich auch Einwanderung)

      Es ist ein Fehler zu glauben, dass Sie erst 90 Tage nach Ihrem Besuch bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde mit dem Wandern beginnen.
      Der einzige Grund, sich bei Ihrer Rückkehr möglicherweise an Ihre Einwanderungsbehörde zu wenden, besteht darin, dass Sie für einen TM30-Bericht verantwortlich sind.
      Ansonsten ist es für nichts und schon gar nicht nötig, eine 90-Tage-Frist zu starten.

    • Cornelis sagt oben

      Unabhängig davon, ob Sie sich melden oder nicht: Die 90-Tage-Frist beginnt, sobald Sie die Einreisekontrolle am Flughafen passiert haben.

      • Jack S sagt oben

        Das kann durchaus sein, aber den Bescheid mit dem Datum, an dem man am Flughafen wieder erscheinen muss, bekomme ich nicht, sondern von meiner örtlichen Einwanderungsbehörde. Und ich denke, es ist so klug, das zu bekommen.
        Ich hätte es bekommen, wäre dumm gewesen, weil ich in meiner Agenda (Ausblick) geschrieben hatte, dass ich Ende Mai abstempeln musste. Naja, nicht gut. Es wäre so gewesen, wenn ich den normalen 90-Tage-Zyklus nicht unterbrochen hätte. Da ich aber im Januar in die Niederlande musste, scheiterte der „normale“ Bericht und der nächste war einen Monat früher.
        Dies führte zu einer Geldstrafe von 2000 Baht (3 Wochen überfällig).
        Wenn ich mir die Notiz genauer angeschaut hätte und weniger in meinem Computer, hätte ich das Geld gespart.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Bei der Einreise nach Thailand beginnt die 90-Tage-Frist immer wieder ab dem 1.
          Alles bisherige ist abgelaufen.

          Sie müssen also überhaupt kein Papier dabei haben oder es bei der erneuten Meldung Ihrer ersten 90 Tage (90 Tage nach einer letzten Abholung) vorzeigen.

          So einfach ist das und so ist es überall. Auch in Ihrer Einwanderungsbehörde.

          • RonnyLatPhrao sagt oben

            Gerade berechnet.
            Ich komme mit Ihren Angaben und ohne eine Mitteilung der Einwanderungsbehörde zurecht.

            Wenn Sie im Januar in den Niederlanden waren, bedeutet das, dass Sie im Februar, März und April in Thailand waren.
            Irgendwann Anfang Mai waren Ihre 90 Tage vergangen und Sie mussten diesen Bericht abgegeben haben.
            Wenn Sie diesen Bericht erst Ende Mai erstellt haben, waren Sie zwar etwa drei Wochen zu spät dran.
            Der Fehler liegt also allein bei Ihnen und das Bußgeld war daher gerechtfertigt.
            Richtiges Zählen spart auch Geld.

            • RonnyLatPhrao sagt oben

              Korrektur. Lesen.
              Irgendwann Ende April, Anfang Mai (abhängig von Ihrer Rückkehr nach Thailand) waren Ihre 90 Tage abgelaufen und … usw

              • Jack S sagt oben

                Genau. Die Einwanderung hatte alles richtig gemacht. Ich hab mich geirrt. Aber als ich schrieb, wäre ich pünktlich gewesen, wenn ich auf diese Notiz statt auf meinen Computer geschaut hätte. Außerdem muss ich Ende Mai, also jetzt, ein neues Jahresvisum beantragen. Das musste also Ende Mai, Anfang Juni erfolgen. Diesmal pünktlich! Aber abgesehen davon.
                Soweit ich weiß, können Sie auf diesen Vermerk verzichten und Ihr ursprünglicher Stempeltag ändert sich auf drei Monate nach der Ankunft. Die Notiz hat allerdings den Vorteil, dass man eine Erinnerung für sich selbst hat und einen Beweis dafür hat, dass man pünktlich ist. Ich mache das, weil es auch einfach ist, zur Einwanderungsbehörde in Hua Hin zu gehen.

                • RonnyLatPhrao sagt oben

                  Nun ja, jeder zählt manchmal falsch oder verfehlt.
                  Ich höre auch Jack.
                  Und wenn jemand eine Erinnerung in Form eines Einwanderungsnachweises wünscht, dann ist das natürlich nicht schlimm.

                  Was ich besonders hervorheben möchte ist, dass es nicht umgekehrt geht und das sehe ich oft. Dass etwas, das von jemandem freiwillig getan oder bereitgestellt wurde, plötzlich ein Leben mit dem Motto „Das muss man tun“ führt.

                  Menschen tun oft etwas (was auch immer es bei der Einwanderung sein mag), weil sie denken, dass es getan werden sollte. Sie sind sich nicht sicher und gehen dann in den „Overkill“, das heißt, sie werden mehr Dinge tun oder liefern, als die Einwanderungsbehörde verlangt.
                  Die Einwanderungsbehörde sagt darüber normalerweise nichts aus. Solange das, was sie verlangen, geliefert oder erledigt wird, ist es gut für sie. Der Rest des „Overkills“ interessiert sie nicht wirklich.

                  Es wird nur noch schlimmer, wenn die Menschen anfangen zu denken, dass alles, was sie bereitgestellt haben, so sein muss, wie es sein sollte, weil die Einwanderung nicht auf ihren „Overkill“ reagiert hat. Und dann kommt es zu Missverständnissen.
                  Denn dann werden sie sagen „Das musst du machen“ und was eigentlich nicht stimmt.
                  Andere greifen das auch auf, geben dann ihre eigene Version davon und die Missverständnisse sind auf der ganzen Welt …

                  Und so ist es mit vielen Dingen in der Einwanderung.
                  Die Einwanderung macht sicherlich vor Ort ihre eigenen Regeln ..., aber der „Farang“ erfindet auch seine eigenen Regeln ... das ist sicher.

                  Schönes WE.

  5. rori sagt oben

    ??? Normalerweise sind oder sollten Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde gemeldet sein?
    Wenn Sie Thailand verlassen, erhalten Sie einen Stempel in Ihrem Reisepass. Wenn Sie eine mehrfache Einreise haben, kommen Sie zurück und melden sich einfach bei der Einwanderungsbehörde.
    Ich wurde gerade in Jomtien gemeldet. soi 5.
    Wenn ich Thailand verlasse, mache ich nichts, wenn ich zurückkomme, komme einfach im Büro vorbei, melde mich, registriere mich und das war’s. Oh, die beste Zeit ist kurz vor 13 Uhr. Wenn die Leute vom Mittagessen zurückkommen, sind Sie bald an der Reihe.

    Jede Provinz hat ein solches Büro. Ich werde auch in Uttaradit gemeldet, aber das ist eigentlich überflüssig. Ich arrangiere dort nur Visumverlängerungen.

  6. John sagt oben

    Das System ist im Prinzip einfach. Wenn Sie für eine Nacht von Ihrer letzten Wohnadresse in Thailand weg sind, müssen Sie sich erneut melden, wenn Sie wieder irgendwo in Thailand übernachten. Wenn Sie in einem Hotel übernachten, erfolgt diese Benachrichtigung durch das Hotel. Es ist etwas komplizierter, aber das ist das Prinzip.
    In Ihrem konkreten Fall funktioniert das wie folgt: Sobald Sie in Thailand angekommen sind, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden melden. Da man zwei Nächte in Hotels übernachtet, wird dies, wie ich oben angedeutet habe, vom Hotel übernommen. Wenn Sie verreisen, gilt das Gleiche. Da Sie während Ihrer Reise in Hotels übernachten, wird der Bericht wiederum vom Hotel erstellt. Sobald Sie das letzte Hotel verlassen und nach Hause (in Thailand) gehen, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Meldestelle melden. Das ist vermutlich die Einwanderungsbehörde. Abschließend: Dieser letzte Bericht sollte grundsätzlich vom „Hausherrn“ erstellt werden. Wahrscheinlich Ihre thailändische Frau, denn ich glaube, das Haus trägt ihren Namen. Es gibt noch viel mehr zu schreiben, aber es ist am besten, wenn Sie sich einfach ein paar Foren durchlesen, denn es gibt alle möglichen Komplikationen. Aber das Obige ist das Grundsystem.

    • rori sagt oben

      Sowohl in Jomtien als auch in Uttaradit wird mir immer gesagt, ich solle mich nur melden, wenn ich außer Landes bin. Sonst ist es wirklich nicht nötig. Meine Adresse in Jomtien und Uttaradit ist entweder meine Wohnadresse oder die meiner Frau. Wenn ich in Hua-Hin bleibe, melde ich mich überhaupt nicht und auch nicht in Bangkok. Weitermachen. Es erscheint mir Unsinn, in jeder Stadt oder Provinz zu berichten, durch die man reist.
      Ich weiß auch, dass wenn ich in einigen Hotels übernachte, dies nicht gemeldet wird.

  7. RonnyLatPhrao sagt oben

    Es besteht große Unklarheit, da jede Einwanderungsbehörde ihre eigenen Regeln für die Beantragung aufstellt.

    Nach dem Einwanderungsrecht müssen Sie sich melden oder selbst melden (je nachdem, ob Sie „Hausmeister“ sind oder nicht), dass Sie sich an Ihrer Heimatadresse aufhalten. Auch wenn Sie innerhalb Thailands gereist sind.

    In der Praxis kommt es auf die örtliche Einwanderungsbehörde an. (Wie bei fast allem)
    – Manche gehen davon aus, dass eine Meldung auch dann erfolgt, wenn Sie außerhalb der Provinz übernachtet haben.
    – Manche erwarten, dass eine Anzeige erst dann erfolgt, wenn Sie aus dem Ausland zurückkommen.
    – Manche gehen davon aus, dass eine Benachrichtigung nur beim ersten Umzug an eine neue Adresse erfolgt. Danach ist es nicht mehr notwendig, auch wenn Sie im Ausland waren. Voraussetzungen sind in der Regel, dass Sie eine jährliche Verlängerung haben (Sie müssen sowieso jedes Jahr eine Adresse angeben) und dass die 90-Tage-Benachrichtigungen dafür ausreichen.
    - usw…. (es kann sein, dass es noch andere gibt)

    Sie müssen nun sehen, wie es bei Ihrer Einwanderungsbehörde angewendet wird.
    Das ist immer das Beste.

    Für Informationen.
    Ich selbst mache in Bangkok Folgendes.
    Wenn ich innerhalb Thailands reise, mache ich absolut nichts.
    Wenn ich aus dem Ausland zurückkomme, sende ich (offiziell meine Frau) ein Standardformular TM30.
    Ich mache das per Post, damit es mich nicht stört. Nach etwa einer Woche bekomme ich den Slip zurück.

  8. John Chiang Rai sagt oben

    Bevor Sie in die Niederlande abreisen, beantragen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung bei der Einwanderungsbehörde und melden Sie sich bei Ihrer Rückkehr aus den Niederlanden, genau wie Sjaak dies bereits beschrieben hat, erneut bei der Einwanderungsbehörde, damit die 90-tägige Meldepflicht weiterhin besteht.
    Die ersten 14 Tage Ihres Hotelaufenthalts werden vom Hotel- bzw. Boardinghouse-Eigentümer automatisch gemeldet, Sie müssen selbst nichts melden.
    Lediglich bei der Rückkehr nach Hause ist der Hausbesitzer (in Ihrem Fall vielleicht der Ehemann) verpflichtet, dies der Einwanderungsbehörde innerhalb von 30 Stunden mittels eines TM24-Formulars zu melden.
    Wenn die Einwanderungsbehörde zu weit entfernt ist, kann diese Meldung auch gemäß dem TM30-Formular bei der örtlichen Polizei erfolgen.
    Unten finden Sie einen Link zum Herunterladen des TM30-Formulars.
    http://udon-news.com/sites/default/files/files/downloads/tm30.pdf

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Nein, die Angabe der 90 Tage ist falsch.
      Sie müssen sich bei Ihrer Rückkehr zur Einwanderungsbehörde überhaupt nicht melden, da dies 90 Tage lang so bleibt.
      Es läuft automatisch ab, wenn Sie Thailand verlassen, und beginnt ab dem ersten Tag, an dem Sie den „Ankunft“-Stempel erhalten, wieder zu zählen.
      Aufgrund der 90-Tage-Benachrichtigung sollten Sie sich nach Ihrer Rückkehr nicht bei der Einwanderungsbehörde melden. Erstatten Sie Ihren normalen Bericht erst nach 90 Tagen erneut.

      Nur die verantwortliche Person (Sie können der Eigentümer, Hausmeister usw. sein) muss möglicherweise einen neuen TM30-Bericht erstellen, aber das an sich hat nichts mit einem 90-Tage-Bericht zu tun.
      Ein 90-Tage-Bericht darf nur nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen erstellt werden und ist vom TM30-Bericht getrennt

  9. Jacques sagt oben

    Ich habe von einem Freund gehört, der gerade aus den Niederlanden zurückgekehrt ist und im Besitz eines Ruhestandsvisums und einer Wiedereinreiseerlaubnis ist und der innerhalb von 30 Stunden sorgfältig mit dem TM 24-Formular bei der Einwanderungsbehörde in Jomtien (Pattaya) gemeldet hatte, dass dies nicht der Fall sei Fall. Es war mehr nötig. Ihm könnte die neue 90-Tage-Benachrichtigung genügen. Das kann in Thailand passieren.

    • John Chiang Rai sagt oben

      Lieber Jacques, bezüglich der TM 30-Form gibt es viele Geschichten und Unsicherheiten.
      Selbst wenn man mit dem Formular zur örtlichen Polizei geht, ich habe es selbst erlebt, kann es passieren, dass alle mit den Schultern zucken, weil viele Beamte noch nie von dieser Regel gehört haben.
      Auf jedem TM30-Formular ist jedoch klar angegeben, dass Sie diese Meldung unter bestimmten Umständen auch bei der örtlichen Polizei erstatten können.
      In dem Dorf, in dem wir leben, hatten die meisten Thailänder noch nie von dieser Vereinbarung gehört, daher gaben sie bestenfalls Ratschläge mit den abenteuerlichsten Vermutungen.
      Soweit ich weiß, und so habe ich es auch bei der Einwanderungsbehörde in Chiang Rai erlebt, muss sich der Hausbesitzer nach jeder Ausreise des Farang erneut melden, und die Tatsache, dass man mit dem Hausbesitzer verheiratet ist oder ein Visum hat, spielt keine Rolle.
      Meine Frage wäre: Wie kann eine thailändische Regierung jetzt verlangen, dass ein Farang das alles weiß, während die eigenen Beamten beispielsweise einer örtlichen Polizei, die, wenn man den Wortlaut des Formulars betrachtet, den Bericht erhalten müssen, immer noch scheitern? wissen.?

  10. Sylvester Clarisse sagt oben

    KÖNNEN SIE am Flughafen ein Re-Entry bekommen (kaufen)?

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Kann man am Flughafen kaufen.

      Bei der Passkontrolle gibt es einen Schalter, an dem Sie dies vor der Passkontrolle anfordern können. Bedenken Sie, dass es zwar Wartezeiten auf Sie geben kann, diese aber in der Regel reibungslos verlaufen.
      Nur die einmalige Wiedereinreise ist am Flughafen möglich und kostet 1000 Baht.
      Wenn Sie Thailand mehrmals verlassen, ist es möglich, eine mehrfache Wiedereinreise zu erwerben.
      Kostet dann 3800 Baht, ist aber nur in einer Einwanderungsbehörde erhältlich.

  11. Langer Johnny sagt oben

    Bringen Sie Ihre Wiedereinreise in Ordnung, bevor Sie ausreisen, sonst können Sie bei Ihrer Rückkehr wieder von vorne mit der Beantragung eines Visums beginnen!

    Beispielsweise wurde ich der Einwanderungsbehörde Ubon Ratchathani gemeldet.

    Alles andere wurde bereits gesagt. Ab dem Flughafen oder auf welchem ​​Weg auch immer Sie nach Thailand einreisen, beginnt die Frist von 90 Tagen. Der Hausbesitzer muss Ihre Rückkehr innerhalb von 24 Stunden melden, ausnahmsweise länger, wenn es auf ein Wochenende fällt und die Büros geschlossen sind!

  12. Brabanter Mann sagt oben

    Lebe offiziell in Thailand. Wenn ich außerhalb der Grenzen Urlaub mache und zurückkomme und in meine Heimat zurückgehe, um meinen Aufenthalt dort fortzusetzen, dann muss ich mich auf keinen Fall melden.
    Die Benachrichtigung richtet sich an alle nicht ständigen Einwohner Thailands oder diejenigen, die zwar in Thailand leben, aber ihre Nacht anderswo in Hotels in Thailand verbringen.
    Dies wurde mir mehrfach bei der Einwanderungsbehörde in Jomtien bestätigt. Und die Erfahrung zeigt, dass ich praktisch jeden Monat ohne Probleme in Thailand ein- und ausfliege!

    • Koos sagt oben

      Das Gleiche gilt für Udon. Wenn Sie dort registriert sind, ist keine Benachrichtigung erforderlich.
      Beim ersten Mal handelt es sich also um einen 90-Tage-Bericht.

  13. Ko sagt oben

    Ich gebe Ihnen die Antwort, die ich vorgestern bei der Einwanderungsbehörde in Hua Hin erhalten habe. Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland und zurück an Ihre Heimatadresse müssen Sie dies innerhalb von 24 Stunden melden. Die 90 Tage beginnen mit dem Datum dieser Mitteilung! Ich war nach meiner Auslandsreise dort und habe mich laut Immigration sehr korrekt und korrekt verhalten! Ich glaube nicht, dass ich hätte ankommen sollen mit: aber auf thailandblog ist das anders!

    • Cornelis sagt oben

      Nun ja, ich denke, der betreffende Einwanderungsbeamte hat Unrecht. Es ist einfach nicht richtig.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      NEIN. Sie müssen nicht unbedingt auf Thailandblog verweisen. Wäre zu viel Ehre.

      Man kann natürlich auf die Website seines großen Chefs in Bangkok verweisen und sehen, dass es dort anders ist. Das weiß er auf jeden Fall.
      Lesen Sie besonders den letzten Satz.
      Darin heißt es, dass die Zählung mit der Wiedereinreise des Ausländers beginnt. Nicht, wenn er sich bei seiner örtlichen Einwanderungsbehörde melden will (denn was passiert, wenn man nicht direkt zu seiner Heimatadresse geht. Zählen die Tage zwischen Ankunft und Meldung nicht?)
      Aber natürlich tun Sie das. Ich schlafe deswegen wirklich nicht.

      https://www.immigration.go.th/index

      https://www.immigration.go.th/content/sv_90day

      Note
      – Die Mitteilung über einen Aufenthalt im Königreich von mehr als 90 Tagen ist keineswegs gleichbedeutend mit einer Visumverlängerung.
      – Wenn sich ein Ausländer länger als 90 Tage im Königreich aufhält, ohne die Einwanderungsbehörde zu benachrichtigen oder die Einwanderungsbehörde später als im festgelegten Zeitraum zu benachrichtigen, wird eine Geldstrafe von 2,000 Baht erhoben. Wird ein Ausländer verhaftet, der seinen Aufenthalt nicht länger als 90 Tage gemeldet hat, wird ihm eine Geldstrafe von 4,000 Baht auferlegt.
      – Wenn ein Ausländer das Land verlässt und wieder einreist, beginnt die Zählung in jedem Fall bei 1 Tag.

      Hinweis
      การ แจ้ง ที่ พัก อาศัย กรณี คน ต่าง ด้ว อยู่ เก ิน เกิน เกิน วัน วัน ใช่ เป็น การ ขอ อยู่ ต่อ ใน ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณา จักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร รา ชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจั กร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราช อาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจั กร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอา ณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร ราชอาณาจักร
      90 Jahre alt Weitere Informationen Weitere Informationen Vor Kurzem im Jahr 2000 คนต่างด้าวถูกจับ Bildunterschrift: 4,000 Stück
      Bildunterschrift: 90 Monate

      Vielleicht schön zu wissen.
      Mir ist aufgefallen, dass wir in Texten immer häufiger als „Ausländer“ bezeichnet werden, wo wir früher ein „Alien“ waren 😉

    • Rob V. sagt oben

      Deshalb ist es auch sinnvoll, Quellen anzugeben, etwa in Ronnys Thailand-Akte und meiner Schengen-Akte. Kein vernünftiger Mensch akzeptiert den Kommentar „Das habe ich auf einer Website gelesen!“ Im Ernst, aber wenn Sie sich beispielsweise auf einen Gesetzestext oder eine andere offizielle Berichterstattung beziehen können, dann haben Sie etwas in der Hand. Und zweitens können sich Regeln und (Arbeits-)Anweisungen ändern, daher ist es auch dann sinnvoll, dass Sie selbst zur Quelle gehen und überprüfen können, ob die „vereinfachten“ Anweisungen der einen oder anderen Site oder eines anderen Kommentators (noch) korrekt sind.

      Auch Beamte machen Fehler. Ich kenne das nur zu gut von niederländischen Beamten in der Gemeinde, IND, BuZa, KMar usw. Das reicht von der Berufung auf veraltete Regeln bis hin zu der Tatsache, dass sie selbst etwas erfunden haben (Fehlinterpretation). Ihren thailändischen Kollegen wird es nicht anders ergehen.


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