Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Frau (eine Thailänderin) hat bis Mai 2017 ein mehrfaches Einreisevisum für Schengen. Bedeutet das, dass sie bis dahin kein Visum mehr beantragen muss und einfach alle 3 Monate in die Niederlande reisen kann?

Groetjes,

Johan

10 Antworten auf „Leserfrage: Meine Frau hat ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise; Kann sie alle drei Monate in die Niederlande fahren?“

  1. Gerrit sagt oben

    Ich denke, das ist es, was es tatsächlich bedeutet. Meine Frau hat bis August 2015 ein Visum für die mehrfache Einreise, also 3 Monate rein, 3 Monate raus. Vor nicht allzu langer Zeit habe ich hier im Thailand-Blog eine Frage dazu gestellt. Es ist wahrscheinlich noch zu finden. Rob V ist ein Experte, weiß alles darüber :). Ihm zufolge kann eine Botschaft ein Visum für die mehrfache Einreise für 5 Jahre ausstellen.Gr.Gerrit

    • Rob V. sagt oben

      Klingt nach einem Bus, Gerrit, also kann Johans Partner bis zum Ende des Gültigkeitsdatums im gesamten Schengen-Raum ein- und ausfahren. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt weiterhin 90 von 180 Tagen. Das kannst du zerschneiden. Bei einer Kontrolle prüfen sie, wie viele Tage Sie sich in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum aufgehalten haben, mehr als 90 Tage sollten dies nicht sein. Wer es ruhig angehen lassen möchte, kommt 90 Tage, bleibt 90 Tage weg und wechselt dies in den kommenden Jahren.

      Ich würde mich nicht als Experte bezeichnen, dann muss man mit jemandem zusammen sein, der den Visa-Code auswendig kennt, da sind alle Regeln drin. Das meiste davon habe ich durch den Ordner gelernt, der einmal auf IND.nl, rijksoverheid.nl, internationalepartner.nl war, und durch ein paar Stücke aus dem Visakodex und dem Visa-Handbuch (beides sind offizielle EU-Dokumente, hartes Zeug). Thailandblog hat seit einiger Zeit auch ein wunderbares Dossier zum Schengen-Visum.

      Ihre ähnliche Leserfrage finden Sie hier:
      https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/thaise-vrouw-ander-visum/

      All dies sollte Johans Frage ausreichend beantworten. Die einfachste Antwort ohne Nuancen und Details lautet: Ja, das stimmt (90 Tage an, 90 aus, also nicht 3 ganze Monate). 🙂

      • Rob V. sagt oben

        Hoffentlich unnötig: Sie müssen an der Grenze noch nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen als Visuminhaber erfüllen (Reiseversicherung, Unterkunft, finanzielle Mittel etc.), also nehmen Sie für den Fall der KMAR eine Kopie der wichtigen Papiere mit (wenn Sie über die Niederlande reisen, aber nicht müssen) oder einen anderen Grenzposten als Nachweis. Ein Visum berechtigt Sie nicht zur Einreise, sie können Ihnen die Einreise in den Schengen-Raum verweigern, wenn sie nicht feststellen können, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

        Eine Ausnahme hiervon gibt es: Für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht in ihr eigenes Land (außerhalb des eigenen Landes, als EU-Bürger haben Sie das Recht auf Personenfreizügigkeit, Freizügigkeit) reisen und gemeinsam mit reisen der Unionsbürger: Dann erlöschen fast alle Pflichten, auch die Gebühr von 60 Euro. Ein thailändischer Ehepartner eines Niederländers oder Belgiers kann beispielsweise ein kostenloses Visum für Spanien beantragen, ein Nachweis der familiären Beziehung (mit der Heiratsurkunde) reicht aus. Wenn Sie zusammen reisen, sind keine weiteren Papiere erforderlich. Die meisten Bewerber müssen jedoch lediglich die Standardanforderungen erfüllen.

  2. Gerard sagt oben

    @Rob V. Die von Ihnen angegebenen Informationen sind falsch. Wenn Sie die Pflichten zur Erlangung eines Schengen-Visums erfüllt haben (z. B. ordnungsgemäße Reiseversicherung, finanzielle Mittel usw.), müssen Sie keine Kopien mit sich führen. Der Visumaussteller (in der Regel die Botschaft) hat die Voraussetzungen geprüft und zur Erteilung freigegeben. Dass ein Visum nicht automatisch die Einreise ermöglicht, ist ganz anderer Natur. Die KMAR prüft lediglich, ob noch ausstehende Bußgelder verhängt wurden, ob eine Straftat vorliegt usw
    Kurz gesagt, ganz anderer Natur. Gerard, ehemaliger KMAR-Offizier.

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Gerard, ich würde das gerne als wahr akzeptieren, aber es gibt mehrere offizielle Quellen, die nicht deiner Meinung sind. Sie können wahrscheinlich sagen oder bestätigen, ob „Sie“ bei der KMAR in der Praxis damit flexibler sind – obwohl hier auch einige Geschichten von Menschen sind, die die größten Probleme mit der KMAR hatten und weinend in einem Büro auf den niederländischen Partner warteten –. In den offiziellen Quellen heißt es wirklich, dass man diese Papiere vorzeigen muss, weil die Leute danach fragen und möglicherweise den Zugang verweigern können (ich denke, das wird kaum passieren):

      Quelle 1: Der Schengen-Visakodex, ein offizielles EU-Dokument, das die Rechte und Pflichten für Schengen-Reisende festlegt, Artikel 47 über öffentliche Informationen:
      „Der bloße Besitz eines Visums berechtigt nicht automatisch zur Einreise und Visuminhaber müssen nachweisen, dass sie die Einreisebedingungen an den Außengrenzen gemäß Artikel 5 des Schengener Grenzkodex erfüllen.“
      Quelle: http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=nl&ihmlang=nl&lng1=nl,en&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,ga,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=500823:cs

      Quelle 2: Rijksoverheid.nl
      Bringen Sie Dokumente mit, wenn Sie mit einem Schengen-Visum reisen
      Mit einem Schengen-Visum erhalten Sie nicht immer automatisch Zugang zum Schengen-Raum. Möglicherweise müssen Sie zunächst Unterlagen über Ihre finanzielle Situation oder den Zweck Ihrer Reise vorlegen. Nehmen Sie daher auf Reisen immer Kopien der Dokumente mit, die Sie für die Beantragung eines Schengen-Visums benötigen.
      Siehe: http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/visa/visum-voor-kort-verblijf-nederland

      Quelle 3: IND>nl-Ordner Kurzaufenthaltsvisum:
      „In Schiphol oder einem anderen Grenzposten kann Ihr Ziel ebenfalls überprüft werden
      und Ihre finanziellen Mittel. Nehmen Sie auf Ihrer Reise in die Niederlande immer die notwendigen Informationen und Dokumente mit. Dies verhindert Verzögerungen und andere Unannehmlichkeiten an der Grenze.“
      Siehe: https://ind.nl/particulier/kort-verblijf/formulieren-brochures/Paginas/default.aspx

      Quelle 4: Die Botschaft in Bangkok:
      Bei einem Visum (C und D) klebt die Botschaft in Thailand zusätzlich ein Merkblatt mit den Anforderungen, hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man nachweisen kann, dass man versichert ist, finanzielle Mittel nachweisen muss usw. Siehe Das zweite Foto in dieser Nachricht ist von vor 2 Jahren, die Komplizenschaft mit VP ist natürlich am 1 abgelaufen: http://www.buitenlandsepartner.nl/showthread.php?44701-Met-MVV-toegestaan-om-in-ander-land-dan-NL-aan-te-komen&p=580390&viewfull=1#post580390

      Jetzt möchte ich nicht plaudern und bin bereit, Ihnen beim Wort zu vertrauen, dass die KMAR niemals nach finanziellen Mitteln, einem Nachweis Ihres Reisezwecks usw. verlangt, aber es erscheint mir immer noch nicht klug, das zu sagen dass der Papierkram nicht als mehrere offizielle Dokumente beigefügt werden muss. Quellen – von denen der Schengener VIsum-Kodex die wichtigste Quelle ist, an die sich alle Behörden halten müssen – besagen, dass Sie an der Grenze nachweisen können müssen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen Bedingungen für das Visum. Es versteht sich von selbst, dass es nicht praktikabel ist, und wenn Sie glauben, dass die KMAR in der Praxis tatsächlich nach den Dokumenten fragt, wäre das natürlich schön. Glücklicherweise hatten wir nie Probleme mit der KMAR, meine Freundin konnte nach Vorlage ihres Visums immer durchgehen, nachdem sie nur geantwortet hatte, dass sie hierher gekommen sei, um ihren Freund (mich) zu besuchen.

      Abschließend: Für Leser, die mehr über die EU-Vorschriften zur Leerbefreiung und Mindestdokumente für EU-Familienangehörige erfahren möchten, die das Recht auf Freizügigkeit nutzen können, siehe: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm

      – Ich hoffe, der Moderator lässt diesen Beitrag durch. Ich wollte nur etwas zu den Vorschriften klarstellen, bin mir aber bewusst, dass wir jetzt von der Frage abweichen. Entschuldigung dafür, aber ich versuche nur, die Leute so korrekt wie möglich zu informieren. Kenntnisse (Rechte und Pflichten) und Vorbereitung sind mehr als die halbe Miete und natürlich möchten Sie keinen Ärger mit den Behörden wegen Ihres Visums haben … –

    • Arie sagt oben

      Als meine Schwiegermutter vor ein paar Jahren für einen Urlaub in die Niederlande kam und bei der Botschaft ordentlich ein Schengen-Visum beantragt und erhalten hatte, für das alle notwendigen Dokumente eingereicht worden waren, dauerte es 3 Stunden, bis ich sie bekam vorbei an der KMAR. Erst als ich zustimmte, eine weitere Garantie (von der KMAR erstellt, also kein vorgedrucktes Formular) zu unterzeichnen, in der ich erklärte, dass ich für alle Kosten meiner Schwiegermutter bürge, war die KMAR bereit zu geben ihr Zugang zu den Niederlanden. Auf die Frage, warum dies noch einmal gemacht werden müsse, weil diese Garantieerklärung bereits Voraussetzung für die Beantragung eines Visums bei der Botschaft sei, wurde mir gesagt: Ja, das ist so, aber wir haben unsere eigene Verantwortung.
      Also ja, offenbar können die Mitarbeiter der KMAR die Gesetze ziemlich individuell interpretieren. Allerdings brauchten zwei KMAR-Mitarbeiter drei Stunden, bis ich meine Schwiegermutter endlich in den Niederlanden begrüßen konnte. Wie willkommen sie war……………

    • Japio sagt oben

      In diesem Punkt muss ich Rob V. zustimmen. Vor etwa 6 Jahren verbrachte ich mindestens 1 1/2 Stunden beim Zoll, als meine damalige thailändische Freundin mit einem VKV in Schiphol ankam. Ich war überrascht, als uns der Zollbeamte mitteilte, dass das Visum im Reisepass meiner damaligen Freundin nicht automatisch die Einreise in den Schengen-Raum ermöglichte. Laut Zollbeamten mussten wir nachweisen, dass meine Freundin die Voraussetzungen für das Visum erfüllt hatte.

      Keiner von uns hatte Kopien dabei, da auf der Website der Botschaft in BKK noch nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Visuminhaber bei seiner Reise in den Schengen-Raum Kopien mitbringen musste.

      • Lex K. sagt oben

        Lieber Japaner,
        Dies ist ein Missverständnis, das viele Menschen haben. Der Zoll hat nichts mit Pässen und Visa zu tun, die Königliche Niederländische Marechaussee prüft die Pässe und Visa und stellt fest, ob Sie in die Niederlande einreisen dürfen. Wenn Sie die Passkontrolle bestanden haben, kommen Sie nur zum Zoll und dort wird nur geprüft, ob Sie berechtigt sind verbotene oder einfuhrzollpflichtige Waren mit sich führen, etwa gefälschte Artikel oder Souvenirs, die einen bestimmten Wert überschreiten.

        Mit freundlichen Grüßen,

        Lex K.

    • Khan Martin sagt oben

      Rob V. Die von Ihnen gemachten Angaben sind als Bus absolut korrekt und korrekt!

  3. John sagt oben

    Ich kann das Gesagte bestätigen, die Botschaft hatte beim Visum angegeben, dass ich Kopien aller Dokumente mitbringen muss. Allerdings hatte ich keine Kopien angefertigt. Die Botschaft hat sie mir geschickt.
    In letzter Minute von der Post abgeholt und ungeöffnet mitgenommen. Als sie bei der Passkontrolle eine Garantie verlangten, dachte ich, es handele sich um das bei der Gemeinde unterzeichnete Dokument. Nein, dieses Stück war nicht da, kurz gesagt, drei Stunden später konnte ich aufgrund einer kaputten Rohrpost ein von ihnen erstelltes Formular (KMAR) unterschreiben und nach unserem Gepäck suchen, das schon lange entfernt worden war der Gürtel. Zum Glück warteten die Sammler noch auf uns.


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