Leserfrage: Wo soll ich ein Schengen-Visum beantragen?

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23. Oktober 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe einen Freund, der belgischer Nationalität ist und seit 40 Jahren in den Niederlanden lebt. Zum ersten Mal möchte er, dass seine Freundin aus Thailand, die er seit 12 Jahren kennt, in die Niederlande kommt.

Nun zum Schengen-Visum. Muss ich dies bei der niederländischen oder belgischen Botschaft in Bangkok beantragen? Angenommen, es ist die niederländische Botschaft oder die Agentur, die diese Anfrage für die niederländische Botschaft bearbeitet. Können sie direkt von Phuket nach Zaventem (Belgien) fliegen, oder müssen Sie in dem Land ankommen, das Ihr Visum ausgestellt hat? in diesem Fall die Niederlande.

Ich frage das, weil ich vor langer Zeit einmal einen Kollegen aus Serbien mit einem niederländischen Visum mitgebracht habe und es dann in Zaventem, gelinde gesagt, schwierig war.

Mit freundlichen Grüßen,

Jerry Q8

8 Antworten auf „Leserfrage: Wo soll ich ein Schengen-Visum beantragen?“

  1. Rob V. sagt oben

    Kurze Antwort: Seine Freundin muss bei der niederländischen Botschaft ein Visum beantragen. Die Einreise (An- und Ausreise) ist über jedes Schengen-Land möglich, sofern die Niederlande das Hauptreiseziel sind.

    Längere Antwort:
    – Gemäß Artikel 5 des Gemeinsamen Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) müssen Visuminhaber bei der Botschaft des Landes beantragen, in dem sie (meistens) ihren Hauptwohnsitz haben werden, wenn kein Hauptwohnsitz besteht Dann müssen sie ein Visum bei der Botschaft des Landes der ersten Einreise beantragen.
    – Ein Schengen-Visum (Typ C für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, Typ D für die Einreise zur Niederlassung) berechtigt zum Zugang zum gesamten Schengen-Raum. Es sei denn, es wurde eine Einschränkung verhängt. Dann steht unter „gültig für“ nicht „Schengen-Staaten“, sondern Ländercodes (BE NL LUX, zum Beispiel wenn jemand nur in die Benelux-Staaten einreisen darf).
    – In Anbetracht von Punkt 1 müssen die Niederlande der Hauptwohnsitz sein. Wenn Sie in Zaventem landen und davon ausgegangen wird, dass Sie tatsächlich die meiste Zeit in Belgien bleiben, kann es tatsächlich schwierig sein. Wenn Sie Ihre Reise direkt fortsetzen oder eine Nacht in Belgien bleiben, besteht kein Grund zur Sorge. Darüber sollten sie sich nicht beschweren, vielleicht wollen sie die Leute hinauslocken, um zu sehen, ob irgendjemand zugibt, dass Belgien tatsächlich das Hauptreiseziel war.
    – Anträge können direkt bei einer Botschaft gestellt werden oder auf Wunsch auch über einen externen Dienstleister wie VFS Global oder TLS Contact. Für ihre optionalen Dienste berechnen sie Servicekosten.
    – Im Falle eines Antrags auf einen Visumstermin muss die Botschaft diesen gemäß Artikel 2 des Visumgesetzes innerhalb von 9 Wochen bereitstellen.
    – Über den Antrag selbst wird im Regelfall innerhalb von 15 Kalendertagen entschieden, in Einzelfällen (z. B. fehlende Unterlagen) kann diese auf 30 Kalendertage verlängert werden. In Ausnahmefällen, in denen weitere Untersuchungen durch die Behörden erforderlich sind, kann diese um bis zu 60 Kalendertage verschoben werden.

    Mehr Infos:
    – Website der Botschaft
    –IND
    –EU-Website: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy/index_en.htm

  2. Noah sagt oben

    Also lieber GerrieQ8, alle weiteren Beiträge sind überflüssig und du musst sie auch nicht lesen!
    @ Rob V. Vielen Dank für die perfekte Antwort. Dies kommt uns im Thailand-Blog zugute. Geben Sie Antworten und begründen Sie es perfekt!!!

    • Rob V. sagt oben

      Danke Noah, ich hoffe, es hilft Gerrie und seinem belgischen Freund. Wenn Gerries Freundin mit der Thailänderin verheiratet ist, ist sogar ein anderes Szenario möglich: Aufgrund des Rechts auf Personenfreizügigkeit dürfen EU-Bürger und ihre Familienangehörigen frei reisen und sich in anderen EU-/EWG-Ländern niederlassen. Dies ist in der Verordnung 2004/38/EG festgelegt. Seine Frau hat dann nach gelockerten Regeln Anspruch auf ein kostenloses Visum.

      Dieses Szenario gilt nur für Nicht-EU-Staatsangehörige (Thailänder), die Familienangehörige eines EU-Staatsangehörigen sind (z. B. eine Ehe mit einem belgischen, niederländischen oder britischen Staatsbürger), die gemeinsam in ein anderes EU-/EWG-Land reisen oder wenn der Thailänder in dieses Land reist EU-Bürger mit Wohnsitz in einem anderen EU-/EWG-Land. In diesem Fall ist die Beantragung eines Visums kostenlos, die Regeln sind gelockert (z. B. keine Reiseversicherung erforderlich, Niederlassungsgefahr kann nicht geltend gemacht werden, keine finanziellen Voraussetzungen usw., was sich auch aus den Fragen mit einem * auf dem Antragsformular für ein Visum ableiten lässt). Schengen-Visum).

      Dieser Flyer gilt für alle EU-/EWG-Länder, also sowohl für den Schengen-Raum (einschließlich Niederlande und Belgien) als auch für andere EU-Länder mit eigenen Visabestimmungen (Großbritannien, Irland, …). Beispielsweise kann ein Belgier mit seiner thailändischen Frau im Rahmen dieser gelockerten Regeln für ein kostenloses Visum in den Urlaub in die Niederlande fahren, oder ein Niederländer kann mit seinem thailändischen Ehepartner zu den gleichen flexiblen Bedingungen ins Vereinigte Königreich reisen. Ein Belgier, der seine Frau nach Belgien mitbringt, unterliegt den regulären Schengen-Regeln, ebenso wie ein Belgier, der mit seinem unverheirateten Partner in den Urlaub in den Niederlanden fährt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der EU-Botschaften. in Frage (eine Botschaft ist sich darüber klarer als die andere, obwohl die Regeln offiziell überall gleich sind), und die EU: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_nl.htm

      Längerfristig (möglicherweise irgendwann im Jahr 2015) wird mein erster Beitrag überholt sein, da die EU-Kommission derzeit an flexibleren Schengen-Visa-Regeln arbeitet. Wenn alle Pläne in die Tat umgesetzt werden, wird es in Zukunft nicht mehr erforderlich sein, ein Visum im Land des Hauptwohnsitzes zu beantragen, sondern Sie können das Visum 6 Monate im Voraus (derzeit 3 ​​Monate) beantragen und ein Visum wird danach ausgestellt standardmäßig maximal 1 Woche. (jetzt 15 Tage, in der Praxis bei der niederländischen Botschaft etwa eine Woche). Für Neugierige siehe diese EU-Pressemitteilung (nein, kein Scherz vom 1. April): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-347_nl.htm An dieser Stelle gilt aber immer noch mein erster Beitrag. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen tatsächlich kommen und wann. Ich halte weitere Entspannung für eine schöne Aussicht.

      • Damian sagt oben

        Meiner Meinung nach ist dies einer davon.
        Sie müssen zwischen „Familie“ und „Familienmitglieder“ unterscheiden, da es sich dabei nicht um Synonyme handelt. Familienmitglieder sind Menschen, mit denen man tatsächlich zusammenlebt, also mit denen man eine Familie gründet.
        Ich denke, dass die Regelung des kostenlosen und einfachen Visums für den Schengen-Raum nur für Familienangehörige gilt.
        Die Tatsache, dass zwei Menschen offiziell verheiratet sind, beweist meiner Meinung nach nicht, dass sie eine Familie gründen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beide Partner in einem anderen Land leben.
        Gerries Freund lebt in den Niederlanden und seine Freundin lebt in Thailand.
        Soweit ich weiß, bilden sie keine Familie – ob verheiratet oder nicht – daher wird die Regel des kostenlosen und einfachen Visums nicht nur gelten.
        Trotzdem würde ich sagen: Vorsicht...

        • Rob V. sagt oben

          Grundsätzlich gilt das Visum nach der Verordnung 2004/38/EG für offizielle, unmittelbare Familienangehörige. Auch andere Familienangehörige können eine entsprechende Behandlung beantragen. In meinem Beispiel bin ich vom einfachsten Szenario ausgegangen: einem verheirateten Paar.

          Weitere Einzelheiten finden Sie auf der bereitgestellten EU-Website und bei der jeweiligen EU-Botschaft. Sie sollten dies sorgfältig lesen, wenn Sie ein solches kostenloses, schnelles und mit minimalen Unterlagen versehenes Visum „Familienangehöriger eines Unionsbürgers“ beantragen möchten.

          Auf der EU-Seite heißt es zu diesem Visum für Nicht-EU-Familienangehörige:
          „Wenn Sie EU-Bürger sind, können Ihre Familienangehörigen, die selbst keine EU-Bürger sind, mit Ihnen in ein anderes EU-Land reisen. (…) Ihr Ehepartner, Ihre (Enkel-)Kinder oder (Groß-)Eltern von außerhalb der EU müssen in folgenden Fällen kein Visum beantragen: (…) Auch der Partner, mit dem Sie offiziell zusammenleben, und andere Nicht-EU-Bürger Familienangehörige (Onkel, Tanten, Cousins ​​usw.) können in Ihrem EU-Land die offizielle Anerkennung als Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen. Bitte beachten Sie, dass die EU-Länder nicht verpflichtet sind, einem solchen Antrag stattzugeben, ihn aber prüfen müssen.“

          Wenn Sie die genaue Größe des Strumpfes wissen möchten, lesen Sie die Verordnung:
          http://eur-lex.europa.eu/legal-content/NL/TXT/?uri=CELEX%3A32004L0038

          Die Definition des Begriffs „Familienangehöriger eines Unionsbürgers“ ist in Artikel 2 Absatz 2 festgelegt.
          ” Artikel 2.2) „Familienmitglied“:
          a) der Ehemann;
          (b) der Partner, mit dem der Unionsbürger nach dem Recht eines Mitgliedstaats
          Staat eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, sofern die Gesetzgebung des Staates eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist
          Das Gastland setzt die eingetragene Partnerschaft mit der Ehe gleich und die Bedingungen dafür
          die Gesetzgebung des Gastlandes wird eingehalten;
          c) direkte Blutsverwandte in absteigender Linie sowie die des Ehegatten oder
          Lebenspartner im Sinne von Buchstabe b), der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder unterhaltsberechtigt ist;
          d) direkte Verwandte in aufsteigender Linie sowie die des Ehegatten bzw
          Partner im Sinne von Buchstabe b), die von ihnen abhängig sind;“

          Wenn Gerries Freund mit dieser Thailänderin verheiratet wäre, wäre sie seine Verwandte (siehe Artikel 2). Da sie sich in einen anderen (!) Mitgliedstaat begeben als den, dessen Staatsangehörigkeit dieser Mann besitzt, ist sie Begünstigte (siehe Artikel 3). Die Artikel 5 und 6 enthalten dann die Regelungen zum Einreiserecht und zum Aufenthaltsrecht für einen kurzen Zeitraum (bis zu 3 Monate).

          Darauf ist auch die EU-Route aufgebaut, sodass EU-Bürger wie Belgier und Niederländer ihren Ehepartner dennoch in die EU überführen können, wenn dies nach den eigenen nationalen Regeln nicht klappt. Der EU-Bürger muss dann in ein anderes EU-Land auswandern, denn nur dann ist er anspruchsberechtigt. Zerrüttete Familien (Familien) können dann weiterhin das Recht auf Zusammensein beanspruchen. Natürlich gibt es einige Einschränkungen, zum Beispiel findet die Feier des Rechts auf Wiedervereinigung nicht statt, wenn jemand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

          Allerdings ist Gerries Freundin nicht mit ihr verheiratet, so dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf ein solches kostenloses, entspanntes Verfahren für kurze oder längere Aufenthalte hat.

          Konsultieren Sie jedoch wie bei einer normalen Bewerbung immer gründlich und sorgfältig offizielle Quellen, beginnend mit der jeweiligen Botschaft. Dann kann jemand sehr genau prüfen, ob die betreffende Person sich daran halten muss und welche Regeln gelten. Eine gute Vorbereitung ist äußerst wichtig. Für reguläre Anträge gibt es hier bei TB eine gute Schengen-Datei. Auch dies ist ein Richtwert und kann nicht 100 % der Situationen abdecken. Konsultieren Sie daher stets offizielle Quellen und in ganz besonderen Fällen bei Bedarf auch Rechtsexperten.

  3. Jerry Q8 sagt oben

    Rob V., vielen Dank für diese klare Erklärung. Ich stimme Noahs Kommentar voll und ganz zu. Klasse !

  4. Patrick sagt oben

    Wenn Sie bei der belgischen Botschaft in Bangkok ein Visum beantragen möchten, sind Sie – entgegen den europäischen Vorschriften – verpflichtet, dies über VFS Global zu erledigen. Das geht Schritt für Schritt. VFS Global unterhält ein Bankkonto bei einer sehr begrenzten Anzahl von Agenturen in einigen Großstädten. Zunächst müssen Sie die Visakosten (einschließlich deren Provision) bei einer solchen Agentur in bar bezahlen. Stellen Sie sicher, dass Sie entsprechend der Art des Visums eine ausreichende Anzahlung leisten, da Sie sonst keinen Termin bekommen können. Am Tag nach Ihrer Anzahlung können Sie dort anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Mit etwas Glück gelingt dies innerhalb von etwa drei Tagen, wenn etwas schief geht, kann es durchaus auch 14 Tage später sein. Eine direkte Terminvereinbarung mit der belgischen Botschaft kommt nicht in Frage.
    Bei einem früheren Antrag musste meine Freundin in ein Büro zahlen, das 80 km von ihrem Wohnort entfernt liegt. Der Betrag betrug – dachte ich – 2.970 Baht. Das Dokument, das Sie zur Bankfiliale mitnehmen müssen, finden Sie auf deren Website und können es dort ausdrucken. Alles hat gut geklappt, nur… der Preis wurde um 60 Baht erhöht (sorry, wenn ich mich irre, um 10 oder 20 Baht). Der Beleg sei auf der Website nicht verändert worden und sie habe somit – laut eingestelltem Beleg – korrekt bezahlt. Als sie am nächsten Tag wegen des Termins anrief, wurde ihr mitgeteilt, dass sie keinen Termin bekommen könne, weil sie nicht genug bezahlt habe. Sie musste also noch einmal 2 x 80 km zurücklegen, um 60 Baht einzuzahlen. Sie kennen dort also nicht das Gesetz, dass sie etwas zum angegebenen Preis liefern müssen, auch wenn dieser falsch ist. Mittlerweile konnte sie an dem Tag, an dem wir in Bangkok waren, keinen Termin mehr vereinbaren (das war mit der ersten Anzahlung noch möglich) und wir mussten 9 Tage später erneut nach Bangkok. Ich kroch in meine Feder und beschwerte mich beim Konsul. Die Antwort kam zwei Tage, nachdem wir normalerweise sowieso in Bangkok waren. Mit einer Entschuldigung und eine weitere Woche später wurde das Dokument auf der Website von VFS Global geändert.
    Wie hier schon erwähnt: Informieren Sie sich vorher sehr gut, prüfen Sie und prüfen Sie noch einmal, sonst sind Überraschungen nicht auszuschließen. Und stellen Sie sicher, dass Ihre Datei vollständig ist.

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Patrick, dann hast du schon lange nicht mehr auf die Website der belgischen Botschaft geschaut, denn auch dort wird seit vielen Monaten berichtet, dass man zwischen der externen Beauftragten und der Botschaft selbst wählen kann. Die Niederländer machen das auch. Genau nach den Regeln. Sie möchten, dass Sie zu VFS (oder TLS, wie die Franzosen es verwenden) gehen, auch weil die Leute mit häufig gestellten Fragen dorthin gehen können. Das spart Botschaften viel Zeit und damit Geld. Wenn Sie jedoch alles nur über eine Schengen-Botschaft erledigen möchten, können Sie dies tun. Das steht schließlich auch im Reglement.

      Wenn Sie wissen, was Sie tun – zum Beispiel, weil Sie offizielle Broschüren und praktische Tipps wie die Visa-Akte hier auf Thailand Blog gelesen haben – dann können Sie sich direkt an die Schengen-Botschaften wenden. Andere Botschaften wie die des Vereinigten Königreichs und Australiens nutzen seit einiger Zeit externe Parteien, und dies ist obligatorisch. Glücklicherweise gibt es eine Auswahl an Schengen-Visa. Das ist in Ordnung, denn es ermöglicht den Menschen, den Weg zu gehen, der ihnen am bequemsten oder besten erscheint. Für manche ist der externe Dienstleister angenehmer, der Nachteil sind jedoch die Mehrkosten. Ich habe manchmal gelesen, dass Menschen – wenn sie zu einem Visumantragszentrum gehen – (kann nützlich sein, wenn ein solches VAC in der Nähe ist und die Botschaft viel weiter entfernt ist) manchmal dazu gedrängt werden, zusätzliche Dienste wie das Kopieren auf/oder m in Anspruch zu nehmen
      VIP-Dienste. Das ist weniger schön… Mit der Erfahrung, die du hier schreibst, wirst du es auch bereuen, weil das keinen Spaß macht. Ich würde schlechte Erfahrungen mit einer externen Partei oder Botschaft selbst immer als Beschwerde oder Rückmeldung an die Botschaft oder (wenn es schwerwiegend ist) an das Außenministerium melden. Daraus kann eine Botschaft/ein Ministerium dann lernen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Soweit ich weiß, machen die Botschaften der Niederlande im Allgemeinen ihre Arbeit gut und korrekt, zum Glück!


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