Liebe Leserinnen und Leser,

Seit 2008 lebe ich als Rentner in Thailand. Die ersten 3 Jahre immer mit einem Touristenvisum und ab 2011 hatte ich jedes Jahr ein Ruhestandsvisum und seitdem bin ich alle 2 Jahre in den Niederlanden, um meine Familie zu besuchen.

Ich bin jetzt 73 Jahre alt und beziehe monatlich mein AOW sowie meine Rente, die netto insgesamt 97.500 Bath beträgt. Sie haben sich in den Niederlanden abgemeldet und sind im Besitz des gelben Heftes und eines thailändischen (Falang-)Ausweisdokuments.

Ich plane, am 7. September 2017 in die Niederlande zu fliegen, während ich meinen 17-Tage-Bericht ab dem 2017. September 90 vorlegen muss und normalerweise mein Ruhestandsvisum am 4. Oktober 2017 erneut beantragen müsste. Mein Rückflugticket ist der 18. November 2017.

Wie und wo kann ich ein neues Ruhestandsvisum bekommen/kaufen? Muss ich mich „abmelden“, weil ich Thailand am 7. September verlasse?

Ich beabsichtige, ab 2018 jedes Jahr mindestens 4 Monate in den Niederlanden zu bleiben.

Ich erwarte die Antworten mit Interesse.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred

22 Antworten auf „Leserfrage: Ruhestandsvisum und muss ich mich abmelden, wenn ich Thailand verlasse?“

  1. Hendrik sagt oben

    Lieber Fred,

    Um Probleme zu vermeiden, machen Sie es besser ein paar Tage vor Ihrer Abreise und beginnen Sie dann einfach 90 Tage lang von vorne. Du kannst nur 7 Tage vor dem Datum warten (dachte ich), wenn du es also kurz vor deiner Abreise tust, ist alles in Ordnung.

    Guten Flug

    Hendrik

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Eine 90-tägige Adressbenachrichtigung läuft ab, wenn Sie Thailand verlassen. Beim Betreten beginnt man wieder bei 1.

  2. Tonne sagt oben

    Mit einem Ruhestandsvisum ist es kein Problem, jedes Jahr vier Monate außerhalb Thailands zu sein, wenn Sie den richtigen Zeitpunkt wählen. Sie müssen die 90-Tage-Meldung nicht machen, aber wenn Sie zurückkommen, müssen Sie Ihre Rückkehr unverzüglich melden. Sie werden jedoch nicht rechtzeitig zurück sein, um Ihr Ruhestandsvisum verlängern zu lassen, so dass es abläuft und Sie noch einmal von vorne beginnen müssen.
    Da die Einwanderungsbehörden unterschiedliche Regeln haben, könnten Sie versuchen, Ihr Visum zu verlängern, bevor Sie in die Niederlande reisen. (Vielleicht machen sie das ausnahmsweise, weil ich dachte, das offizielle Zeitfenster sei kürzer als ein Monat) Viel Glück.

  3. Daniel VL sagt oben

    Sie müssen bei der Einwanderungsbehörde eine erneute Einreise beantragen, die Kosten beträgt 1900 Bt
    Wenn Sie Thailand verlassen, erhalten Sie am Flughafen einen Datumsstempel.
    Dann läuft Ihr Visum ab
    Wenn Sie zurückkommen, erhalten Sie einen weiteren Stempel und Ihr Visum läuft wieder
    Auch die 90 Tage wurden unterbrochen.
    Ich gehe einfach zur Einwanderungsbehörde, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist?
    Ich zähle mich nicht selbst, das überlasse ich denen. Das ist in Chiang Mai

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ein „Single Re-entry“ kostet 1000 Baht. Ein „Multiple Re-entry“ kostet 3800 Baht.
      Eine Verlängerung (beliebig) kostet 1900 Baht.

      Die Gültigkeitsdauer eines „Visums“ endet nicht mit der Einreise und beginnt auch nicht erneut. Auch nicht möglich.
      Das würde bedeuten, dass die Tage, an denen Sie nicht da waren, später hinzugerechnet würden, was nicht der Fall ist.
      Die Tage, an denen du nicht da warst, sind verloren.

      Der Zweck einer „Wiedereinreise“ besteht nicht darin, eine zuvor erworbene Aufenthaltsdauer zu verlieren, wenn Sie Thailand verlassen. Mit anderen Worten: Bei der Wiedereinreise behalten Sie Ihr Enddatum Ihrer zuvor erworbenen Aufenthaltsdauer mit einer „Wiedereinreise“. “.

      Auch die 90-tägige Adressbenachrichtigung wird nicht unterbrochen.
      Wenn Sie Thailand verlassen, läuft die Zählung des 90-Tage-Adressberichts ab. Stets.
      Die Zählung beginnt wieder ab dem Moment Ihrer Rückkehr nach Thailand und gilt als Tag 1. Nicht schwer zu berechnen, dachte ich. Nur 90 Tage nach der Einreise.

      Dies ist in ganz Thailand und somit auch in Chiang Mai der Fall.

      • Khan Roland sagt oben

        Oh Mann, lieber Ronny, wie geduldig du mit einigen dieser Herren hier bist. Manche reden einfach so, als hätten sie die Wahrheit und das Wissen, erzählen aber kompletten Blödsinn in Paketen.
        Es wurde bereits gesagt und wiederholt (vor allem von Ihnen), aber offenbar stößt es oft auf taube Ohren. Ich habe großen Respekt vor Ihrem Fachwissen, aber noch mehr vor Ihrer Geduld.

  4. Jean sagt oben

    Hallo Fred,
    In Nakhon Ratchasima können Sie Ihr Jahresvisum bis zu 40 Tage vor Ablauf verlängern.
    In Ihrem Fall können Sie sich daher ab dem 28. August 2017 (= 4. Oktober – 40 Tage) bei der Einwanderungsbehörde registrieren lassen, um Ihr Jahresvisum, das am 4. Oktober 2017 abläuft, mit einem neuen Ablaufdatum am 4. Oktober 2018 zu verlängern. Bei Verlängerung Mit Ihrem Jahresvisum müssen Sie zusätzlich ein „Re-Entry“ (1.000 THB für einmalige Einreise, 1x pro Jahr) beantragen, um problemlos nach Thailand zurückkehren und dort bis zum Gültigkeitsdatum 4. Oktober 2018 bleiben zu können.
    Diese einmalige Wiedereinreise hat dann ein Gültigkeitsdatum, das am 4. Oktober 2018 abläuft.
    Hoffentlich ist das hilfreich für Sie.
    Ich erneuere mein Jahresvisum immer innerhalb der 40-Tage-Frist vor dem Ablaufdatum meines Jahresvisums.
    Sei Gegrüßt

  5. ruud sagt oben

    Sie können Ihr Ruhestandsvisum einen Monat im Voraus verlängern.
    In einigen Büros sogar 45 Tage.
    Mit 30 Tagen haben Sie noch Zeit, Ihr Visum zu verlängern.
    Mit 45 Tagen jede Menge Zeit.

    Ich persönlich verlängere das immer wenn möglich und nicht am letzten Tag.
    Dann habe ich sicher Zeit, eventuelle Probleme zu lösen und das Gültigkeitsdatum liegt immer noch ein Jahr nach dem vorherigen Datum.

    Wenn Sie sich nicht in Thailand befinden, müssen Sie sich 90 Tage lang nicht melden.
    Wenn Sie nach Thailand zurückkehren, hängt es von der Einwanderungsbehörde ab, was Sie tun müssen.
    Einige Ämter verlangen, dass Sie sich innerhalb von 24 Stunden melden.
    Das Büro in Khon Kaen sagt, dass eine Ankunftszeit von 90 Tagen in Ordnung sei.
    Melden Sie sich nur innerhalb von 24 Stunden, wenn Sie umziehen.
    Aber das ist die aktuelle Situation.
    Wenn es einen neuen Manager gibt, kann alles plötzlich ganz anders werden.

    Ob Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Rückkehr melden müssen, sollten Sie daher im Amt erfragen, denn das hängt vom Amt ab.

    • ruud sagt oben

      Ich habe vergessen zu erwähnen, dass Sie neben der Verlängerung Ihres Visums auch eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen müssen (1000 Baht zur einmaligen Nutzung).
      Wenn Sie Thailand ohne diese Wiedereinreisegenehmigung verlassen, läuft Ihr Visum ab und Sie müssen noch einmal von vorne beginnen.

  6. RonnyLatPhrao sagt oben

    Verstehe die Frage von jemandem, der seit 2011 ein „Ruhestandsvisum“ hat und daher alle zwei Jahre in die Niederlande zurückkehrt, eigentlich nicht.
    Machen Sie es wie alle zwei Jahre, würde ich sagen.

    • Fred Jansen sagt oben

      Natürlich gab es nie ein Problem, aber jetzt fliege ich am 7. September in die Niederlande und kann daher der 90-Tage-Meldung ab dem 17. September nicht nachkommen. Der Rückflug aus den Niederlanden erfolgt am 13. Oktober, während mein Visum am 4. Oktober endet. Wesentlich andere Situation als alle anderen Zeiten seit 2011. Ich habe mich jetzt für die Lösung entschieden, mein neues Ruhestandsvisum VOR meiner Abreise zu beantragen und daher sofort 1000 Bath für die Wiedereinreise zu zahlen, wenn es ausgestellt wird.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Die vorherigen Male hatten Sie auch diese 90 Tage lang Benachrichtigungen. Sie verfallen dann auch bei der Ausreise aus Thailand. Bei der Ankunft begannen sie auch, vom ersten Tag an zurückzuzählen.

        Nach 6 Jahren in Folge würden Sie erwarten, dass jemand weiß, dass Sie Ihre Bewerbung mindestens 30 Tage im Voraus einreichen können.

        Was den „Wiedereintritt“ betrifft. Sie werden es auch die vorherigen Male benötigt haben, sonst hätten Sie Ihre Erweiterung verloren.

        Eigentlich konnte man sie alle im Vusum-Dossier finden.

        • Fred Jansen sagt oben

          Ich habe größten Respekt vor Ihren Bemühungen bei der Erstellung einer Visumakte. Anscheinend ist es nicht so offensichtlich, wie Ihre Antwort vermuten lässt. Für mich schien es eine berechtigte Leserfrage zu sein. Ich glaube, ich habe in Ihrer Antwort eine unnötige Verärgerung entdeckt. Vergessen Sie also nicht die Lösung von Immigration Udon.
          Beantragen Sie bei der thailändischen Botschaft in den Niederlanden ein Non-O-Visum, das dann in ein Ruhestandsvisum umgewandelt werden kann.
          Wer weiß, kann sagen!!!!

          • RonnyLatPhrao sagt oben

            Sie sagen, dass sie noch einmal von vorne anfangen.
            Natürlich kannst du.

            Sie fahren einfach in die Niederlande und lassen Ihre aktuelle „Ruhestandsverlängerung“ auslaufen. Natürlich müssen Sie vor Ihrer Abreise keinen „Re-entry“ beantragen.
            Bevor Sie nach Thailand zurückkehren, erhalten Sie eine „O“ Single-Einreise für Nichteinwanderer.
            Kostet 60 Euro.
            Anschließend verlängern Sie die damit erzielte 90-tägige Aufenthaltsdauer wie bereits 6 Jahre zuvor um ein Jahr.

            Auch im Konsulat von Amsterdam möglich. Siehe unter Nichteinwanderungsvisa
            http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visa-service/visum-aanvragen

  7. DAMY sagt oben

    Ab dem 4. September können Sie wie gewohnt ein neues Ruhestandsvisum beantragen.
    Das Beste daran ist, dass Sie Thailand zum 2018. Wenn Sie am 2. September abreisen, müssen Sie sich nicht 7 Tage nach Ihrer Rückkehr melden, Sie erhalten am Flughafen einen Stempel und ab diesem Datum beginnen Ihre neuen 90 Tage.

  8. Leo Bosch sagt oben

    Lieber Fred,

    Ich weiß nicht, bei welcher Einwanderungsbehörde Sie Ihren „90-Tage-Bericht“ und Ihr Ruhestandsvisum beantragen, aber in Pattaya können Sie meines Wissens nach einen Monat vor Ablaufdatum Ihr neues Ruhestandsvisum beantragen.
    Laut Jean ist dies in Korat bereits 40 Tage im Voraus.

    In Ihrem Fall müssten Sie also am 4. September vor Ihrer Abreise ein neues Ruhestandsvisum beantragen. kann sich bewerben (oder vielleicht früher)
    Sie können den Fälligkeitstermin am 4. Oktober weiterhin einhalten. beibehalten (im Jahr 2018).
    Wie Jean auch angedeutet hat: Vergessen Sie nicht, ein Wiedereinreisevisum zu beantragen, bevor Sie Thailand verlassen.
    Wenn Sie dies nicht tun, läuft Ihr Ruhestandsvisum bei Ihrer Rückkehr nach Thailand ab.

    Was die 90-Tage-Benachrichtigung betrifft: Sie müssen sich erst am 17. September anmelden. Melden Sie sich bitte an, Sie müssen sich also nicht vor der Abreise am 7. September anmelden. nicht zu melden.
    Ihr neuer Meldezeitraum beginnt mit Ihrer Rückkehr erneut, sodass Sie sich in Ihrem Fall 90 Tage nach Ihrer Ankunft erneut melden müssen.
    Dies ist ebenfalls maximal eine Woche im Voraus oder bis zu einer Woche nach dem Benachrichtigungsdatum zulässig.

    Ich weiß, dass jede Einwanderung ihre eigenen Regeln hat, aber ich würde den Rat von Hendrik und Ton mit Vorsicht annehmen.

    Der beste Rat, den ich geben kann, ist, sich bei der Einwanderungsbehörde zu erkundigen, wo Sie Ihre Angelegenheiten regeln, dann haben Sie es aus erster Hand.

    Erfolg.

  9. Dick sagt oben

    Sie können Ihre „Wiedereinreisegenehmigung“ auch am Flughafen von Bangkok, Chiangmai usw. erhalten, allerdings erst nach Abgabe Ihrer Bordkarte, also wenn Sie das Land zu diesem Zeitpunkt tatsächlich verlassen.

    • Jer sagt oben

      Ja, und wenn der diensthabende Stempeler gerade Mittagspause hat oder die Wiedereinreisegenehmigung an anderer Stelle am Flughafen ausgestellt wird, sind Sie ohne Wiedereinreisegenehmigung. Übernehmen Sie Ihre Verantwortung und regeln Sie es einfach im Voraus, dann laufen Sie nicht Gefahr, in den Niederlanden einen neuen Visumsantrag stellen zu müssen.

      • Jack S sagt oben

        Wenn Sie pünktlich am Flughafen ankommen und einchecken, haben Sie noch Zeit, die Wiedereinreisegenehmigung auszustellen. Sie haben ein Büro hinter der Passkontrolle. Wenn Sie Ihre ausgefüllten Papiere, Ihre 1000 Baht, dorthin bringen, werden Sie dorthin geführt und die Angelegenheit wird bearbeitet.
        Ich hätte es einmal tun sollen, denn die Einwanderungsbehörde in Hua Hin war am Tag vor meiner Abreise geschlossen. Und weil ich immer in Bereitschaft fliege, blieben mir nur noch zwanzig Minuten, nachdem ich an Bord des Flugzeugs durfte. Ich habe es gemacht…. 🙂

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Aus diesem Grund halte ich es auch für das Beste, den Flughafen als Notlösung beizubehalten.
        Eigentlich ist es tatsächlich besser, immer eine „Wiedereinreise“ im Reisepass parat zu haben.
        Wenn Sie Thailand dringend verlassen müssen
        aus familiären Gründen in den Niederlanden/Belgien oder was auch immer, sonst könnte es vergessen werden.
        Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nie zurückkehren oder Thailand nicht verlassen, macht eine solche „Wiedereinreise“ im Reisepass auch keinen Sinn.

  10. Lunge Addie sagt oben

    Ich würde sowieso zur Einwanderungsbehörde gehen und die Frage noch einmal stellen. Für die 90-Tage-Benachrichtigung gibt es überhaupt kein Problem, aber für die Jahresverlängerung „könnte“ es ein Problem sein. In letzter Zeit wird oft der Stempel „30 Tage“ Verlängerung vergeben und der Rest wird „in Betracht gezogen“. Nach 30 Tagen müssen Sie sich erneut an die Einwanderungsbehörde wenden und erhalten lediglich Ihre endgültige jährliche Verlängerung. Wird häufig bei Antragstellern auf der Grundlage einer Heirat mit einer thailändischen Person angewendet, kann aber auch bei unverheirateten Personen gewährt werden, insbesondere bei solchen, die eine jährliche Verlängerung auf der Grundlage des „Einkommens“ beantragen. Diese Maßnahme wird nun an mehreren Stellen angewendet, um der Einwanderungsbehörde Zeit für die Überprüfung der Daten zu geben. Wenn Sie beispielsweise 14 Tage vor Ablauf der jährlichen Verlängerung anreisen, können Sie die endgültige Verlängerung abholen, wenn Sie nicht vor Ort sind !!!!

  11. TheoB sagt oben

    Aus Fred Janssens Antwort vom 27. Juli 2017 um 14:12 Uhr schließe ich, dass er sein Problem der Einwanderungsbehörde von Udon Thani vorgelegt hat. Sie schlugen ihm vor, bei der Botschaft in Den Haag (oder dem Konsulat in Amsterdam) eine einmalige Einreiseerlaubnis für Nichteinwanderer „O“ zu beantragen, mit der er bei seiner Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage und dann etwa 30 Tage vor Ablauf erhalten kann. Wer seine Aufenthaltserlaubnis verliert, kann bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr beantragen.
    Unterm Strich schlägt die Einwanderungsbehörde von Udon Thani vor, dass er „noch einmal“ anfangen solle.
    Als ich im November 2015 (zum ersten Mal) bei der Einwanderungsbehörde von Udon Thani einen Antrag auf Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr stellte, erhielt ich zunächst den Stempel „in Erwägung“ und musste 2000 ฿ zahlen und 30 Tage später zurückkommen, um sie zu bekommen . Entscheidung zu akzeptieren.
    Ich weiß nicht, wie lange die Entscheidung über einen Folgeantrag dauern wird, da ich im November/Dezember 2016 aus gesundheitlichen Gründen in den Niederlanden war und daher keinen Antrag stellen konnte.
    Wenn die Einwanderungsbehörde von Udon Thani innerhalb einer Arbeitswoche über den Folgeantrag entscheiden kann, könnte es funktionieren, aber ich denke, es sollte sehr freundlich / erbärmlich aussehen. 🙂

    Werfen wir einen Blick auf die Kosten der Alternativen:
    Nichteinwanderer „O“ Einmalige Einreise: 60,– € + einjährige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 2000 ฿ (= 51,50 €) + die erforderlichen Abrechnungen (Einkommen/Kontostand) und Kopien.
    Jährliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ฿2000 (= 51,50 €) + Wiedereinreisegenehmigung ฿ 1000 (= 25,75 €) + die erforderlichen Abrechnungen (Einkommen/Kontostand) und Kopien.
    Wenn wir die Fahrtkosten von und zur Botschaft/Konsulat oder der Einwanderungsbehörde außer Acht lassen, sprechen wir von einer Kostendifferenz von 34,25 €.
    Habe ich etwas vergessen?

    Sie müssen außerdem innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft an Ihrer thailändischen Wohnadresse offiziell bei der Einwanderungsbehörde registriert werden, der diese Wohnadresse administrativ untersteht.

    PS: Ein Visum ist keine Aufenthaltserlaubnis,
    Ein Visum ist für den Einwanderungsbeamten ein Hinweis darauf, eine Aufenthaltserlaubnis mit einer bestimmten Dauer auszustellen. Er kann jederzeit entscheiden, ob Visum oder kein Visum, eine andere Aufenthaltsdauer gewährt oder sogar die Einreise in das Land verweigert.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website