Leserfrage: Betrifft angesammelte Renten aus eigener Verwaltung

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21 September 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Rente wird unter meiner eigenen Verwaltung in meiner eigenen BV angesammelt. Laut einem eingeholten Steuergutachten wird die Abgabe auf meine Rentenleistung nach der Auswanderung nach Thailand von den Niederlanden auf der Grundlage von Art. erhoben. 18 Absatz 2 des Steuerabkommens mit Thailand.

Ist das richtig?

Bitte geben Sie hierzu Ihre Meinung ab.

Regards,

Ed

4 Antworten auf „Leserfrage: Betrifft selbstverwaltete Rentenansprüche“

  1. Joost sagt oben

    Kompletter Quatsch. Rentenleistungen fallen unter Art. 18(1) des Übereinkommens.
    Mein Rat: Konsultieren Sie einen echten Steuerberater.

  2. Getreide sagt oben

    Hallo Ed,

    Das habe ich auch alleine gemacht. Ich zahle in den Niederlanden keine Steuern, aber wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Geschäftsführer ohne Vollmacht bei der Handelskammer anmelden. Andernfalls wird das Finanzamt die Pfändung für mehrere Jahre (max. 10) vorläufig pfänden. Dies nennt man Sicherungspfändung. Es ist natürlich beabsichtigt, dass die BV weiterbesteht und eine jährliche Steuererklärung abgibt. Sie wird daher wie eine Pensionskasse behandelt. Die Rücklage für die Altersvorsorge muss natürlich entsprechend der Bilanz auf der Bank vorhanden sein. Ich habe damals bei meiner Bank spezielle Sparkonten eröffnet, um das Rentengeld dort so zu verwahren, dass es für jeden klar ist. In meinem Fall sogar 2 Konten: eines mit dem Saldo für nächstes Jahr, der Zinsen abwirft, nicht viel, aber immerhin, und eines für das laufende Jahr, wobei der Saldo am 31. Dezember natürlich bei Null liegt. Und das alles per automatischer Überweisung. Kein Problem. Und Sie zahlen Ihre Rente jeden Monat auf Ihr Privatkonto. Welche Summe? Das müssen Sie mit Ihrer Lebenserwartung herausfinden. Wenn nicht ganz klar? Maile mir [E-Mail geschützt]

  3. jochen schmitz sagt oben

    Ist nicht wahr. Für Ihre AOW-Leistungen gibt es nur ein Abkommen mit Thailand.
    Gr.Jochen

  4. Albert sagt oben

    Die Finanzbehörden bedienen sich dieser Kunst gerne. 18.2 und besagt, dass die Zahlungen zu Lasten eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens gehen. Das ist natürlich der Fall, wenn das eigene investierte Geld Unsinn ist.
    Leider hat das Gericht in Den Bosch zugunsten der Steuerbehörden entschieden.

    Den Schutzbescheid von 10 Jahren bekommt jeder und das ist ein Unsinnsbescheid, der dem Finanzamt nur die Einziehung z.B. bei Herausgabe ermöglicht.
    Wer seine Leistung nach den Regeln bezieht, leidet im Normalfall nicht darunter, außerdem erlischt die Bemessungsgrundlage nach 10 Jahren.

    Wichtiger ist die am vergangenen Dienstag veröffentlichte Notiz.
    Der Steuerplan 2017 beinhaltet die Rentenkürzung im eigenen Haus!!

    Mehr Spaß können wir nicht machen.


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