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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Frage zum O-Visum für Nichteinwanderer
Liebe Leserinnen und Leser,
Wir, Niederländer 67 Jahre alt und Niederländer 49 Jahre alt, wollen für 90 Tage nach Hua Hin reisen. Jetzt habe ich gelesen: Sie können einen Nichteinwanderer bekommen, wenn Sie 50 Jahre alt sind oder mit einem Thailänder verheiratet sind. Meine Frau ist also noch keine 50 Jahre alt.
Sie wurde in Thailand geboren, ist aber mittlerweile Niederländerin und besitzt keinen gültigen thailändischen Pass.
Wird es schwierig sein, dieses Visum zu bekommen?
Müssen wir einen Nachweis über unser Einkommen oder unseren Kontostand vorlegen und in welcher Form müssen wir diesen mit dem Antrag vorlegen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt
Kurde,
Fragen Sie am besten bei der Botschaft selbst nach, denn diese wird schließlich entscheiden.
Wenn Sie kein „O“-Visum ausstellen möchten, entscheiden Sie sich für ein reguläres Touristenvisum.
Damit ist ein Aufenthalt von 60 Tagen möglich und Sie können ihn problemlos um 30 Tage in Thailand verlängern.
Dann haben Sie auch Ihre 90 Tage.
Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass Sie bei der Antragstellung nichts finanzielles nachweisen müssen und es somit viel einfacher ist
Dennoch kann man vielleicht etwas damit anfangen.
Sie sagen, dass Ihre Frau in Thailand geboren wurde, aber keinen gültigen thailändischen Pass mehr besitzt.
Kann ich daraus schließen, dass sie neben der niederländischen auch die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, aber nur ihr Reisepass abgelaufen ist, oder hat sie auch ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgegeben? Wenn sie die thailändische Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, muss sie dies selbst beantragt haben, da Sie diese nicht automatisch verlieren, weil Sie eine andere Staatsangehörigkeit erwerben.
Meine Frau ist ebenfalls Belgierin, besitzt aber immer noch die thailändische Staatsangehörigkeit.
Wenn sie also auch die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, kann sie möglicherweise über die thailändische Botschaft einen neuen thailändischen Pass beantragen.
E-Pass-Antrag für im Ausland lebende thailändische Staatsangehörige
Erforderliche Dokumente
(Antragsteller müssen den Antrag persönlich bei den thailändischen Botschaften/Generalkonsulaten im Ausland stellen)
1.1 Allgemeine Bewerber
1.1.1 Der frühere thailändische Reisepass des Antragstellers oder eine beglaubigte Kopie
1.1.2 Personalausweis/Hausregistrierungskarte mit thailändischer Staatsbürgerschaft, die die 13-stellige persönliche Nummer enthält
http://www.mfa.go.th/main/en/services/1415/21482-e-Passport-Application-for-Thai-Nationals-Living-A.html
Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie eine Kopie Ihres Tickets beifügen. Daher müssen die Termine für die Rückreise bekannt sein. Dann können/dürfen Sie kein 60-Tage-Visum beantragen und 90 Tage bleiben.
Natürlich.
Ich habe noch nie einen Kommentar dazu abgegeben.
Übrigens liegt es nicht daran, dass Sie in Bangkok landen und die Rückreise nach 90 Tagen ab Bangkok antreten, dass Sie auch 90 Tage in Thailand bleiben.
Wenn Sie jedoch sicher sein möchten, nehmen Sie eine doppelte Einreise vor und machen Sie dann einen Visumslauf.
Wenn Sie ein O-Visum erhalten, erhält Ihre Frau unabhängig von ihrem Alter auch ein O-Visum (genau wie meine Frau).
Bei der Antragstellung – bei der thailändischen Botschaft in Den Haag – habe ich einen Jahresüberblick über meine Pensionskasse vorgelegt, der in meinem Fall ausreichend war. Die Voraussetzungen für ein Visum O sind auf der Website des thailändischen Konsulats aufgeführt.
http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visa-service/visum-aanvragen
Moderator: Sehen Sie sich die Visumdatei an – https://www.thailandblog.nl/category/dossier/visum-thailand/
Nur zusätzlich:
Du hast es definitiv falsch verstanden. Ob ein Nichteinwanderungsvisum „O“ erteilt wird oder nicht, ist nicht an ein Alter gebunden! Allerdings müssen Sie beide nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate).
Das Mindestalter von 50 Jahren gilt NUR für ein sogenanntes „Retirement Visum“ = eine Verlängerung eines Nichteinwanderungsvisums „O“ um ein Jahr. Diese Verlängerung kann jedes Jahr beantragt werden, ohne Thailand zu verlassen.
Eine weitere Möglichkeit für eine solche Verlängerung besteht auf der Grundlage der Heirat mit einem thailändischen Staatsangehörigen, auch bekannt als „Thai-Frauenvisum“ oder „Heiratsvisum“. Der thailändische Partner muss dann über einen thailändischen Personalausweis und eine ganze Reihe weiterer Dokumente verfügen, Ihr Alter oder das Ihrer Frau spielt dabei jedoch keine Rolle. Diese Verlängerung kann auch jedes Jahr beantragt werden, ohne Thailand zu verlassen.
Mit anderen Worten: Diese beiden Verlängerungsmöglichkeiten sind nur für Menschen wichtig, die dauerhaft oder fast dauerhaft hier bleiben möchten. Für Sie gilt das überhaupt nicht, denn Sie machen nur 2 Tage Urlaub.
Wenn sich übrigens herausstellt, dass die 90 Tage der einmaligen Einreise für Nichteinwanderer „O“ oder das 60-tägige Touristenvisum für die einmalige Einreise plus die einmalige Verlängerung um 30 Tage zu 1900 Baht (bei der Einwanderung) nicht ausreichen, dann ist das der Fall Fliegen Sie am Ende z. B. mit AirAsia nach Kuala Lumpur, denn dann haben Sie bei Ihrer Ankunft in Thailand 30 Tage Zeit unter der „Visa Exemption“.
Siehe Datei „Visa Thailand“ (links auf dieser Seite) von Ronny „LatPhrao“ Mergits. Alles ist im Anhang der „16 Fragen“ beschrieben.
Vielen Dank für Ihre Antworten. Wir haben uns nun, wie RonnyLatPhrao sagt, entschieden, einen neuen Reisepass für meine Frau zu beantragen, damit sie nie wieder ein Visum beantragen muss.