Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe ein paar Fragen, ich bin 61 und bin im Mai 2013 in den Vorruhestand gegangen. Nun lebe ich seit Mai 2013 in Asien, was schon immer ein Wunsch von mir war. Seit 1995 vertraue ich diesem Bereich mit ganzem Herzen. Zuerst eine Zeit lang herumgereist und seit November 2013 in Thailand mit einem 90-Tage-Visum und jetzt mit einem Mehrfacheinreisevisum für 1 Jahr, letzteres gibt mir immer die Möglichkeit wegzugehen.

Kann ich jedes Jahr in den Niederlanden problemlos ein solches Visum bei der Botschaft erhalten? Ich bin im Moment nicht mehr in den Niederlanden gemeldet, habe aber eine Postanschrift für den Kontakt mit den Behörden. Ich zahle Prämien und Steuern, bin weiterhin krankenversichert und erhalte auch eine Krankenversicherungsbeihilfe möglich?

Welche Konsequenzen hat das für mich? Behalte ich es zum Beispiel für meine Bürgerservicenummer? Ich hatte im März immer eine Dauerreiseversicherung, diese habe ich zu einer Langzeitreiseversicherung für 1 Jahr verlängert. Ist das möglich? Ich werde keine Probleme mit irgendwelchen Erklärungen haben? Und könnte mir jemand andere Möglichkeiten nennen?

Ich selbst habe bereits darüber nachgedacht, mich erneut an einer Adresse in den Niederlanden zu registrieren.

Mit freundlichen Grüßen

Joop

18 Antworten auf „Leserfrage: Ich bin nicht mehr in den Niederlanden gemeldet, was sind die Konsequenzen?“

  1. Khan Peter sagt oben

    Lieber Joop, die Antworten auf deine Fragen findest du in unserer Datei: https://www.thailandblog.nl/dossier/woonadres-thailandnl/wonen-thailand-ingeschreven-nederland/ Warum liest du das nicht zuerst?
    Die Struktur, die Sie jetzt haben, ist nicht möglich. Um über eine niederländische Kranken- und Reiseversicherung zu verfügen, müssen Sie in der Municipal Personal Records Database (BRP), der ehemaligen GBA, registriert sein. Was Sie jetzt tun, ist also illegal und neigt dazu, Betrug zu begehen, mit allen möglichen Konsequenzen.

  2. erik sagt oben

    Einfach auswandern, dies dem Finanzamt melden, eine Befreiung vom Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetz und ggf. der Lohnsteuer beantragen, damit man mehr Netto hat.

    Erkundigen Sie sich nach der Krankenversicherung, da Sie dann die NL-Richtlinie verlieren. darüber wurde vor ein paar Tagen in diesem Blog geschrieben. Ihre laufende Reiseversicherung wird, wenn sie bei einem niederländischen Unternehmen abgeschlossen wurde, bei Entdeckung gestoppt und es stellt sich die Frage, ob sie ausgezahlt wird, wenn etwas passiert.

    Wie Khun Peter andeutet, ist die Situation inzwischen aus den Fugen geraten. Sie verlassen sich auf zwei Policen und diese Unternehmen können die Auszahlung einfach verweigern.

    • Roel sagt oben

      Damals hatte ich mich auch in den Niederlanden abgemeldet und meine Krankenversicherungsprämie für weitere 14 Monate bezahlt (ich hatte in Thailand eine BUPA-Krankenversicherung abgeschlossen) und diese später rückwirkend zurückerhalten, also zum Zeitpunkt der Abmeldung die niederländische Krankenversicherung Die Versicherung ist nicht mehr zur Zahlung verpflichtet (außer zur Rückzahlung der von Ihnen gezahlten Krankenversicherungsprämie (nach der Abmeldung).

  3. Jasper sagt oben

    Lieber Joop,

    Ich glaube, Sie laufen im Moment unversichert herum. Wenn Sie nicht in den Niederlanden gemeldet sind, erlischt die Krankenversicherung. Sie haben auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Darüber hinaus erwerben Sie in den kommenden Jahren auch keine AOW-Rechte (ca. 14 %).
    Um Anspruch auf das oben Genannte zu haben, müssen Sie offiziell bei der GBA registriert sein und tatsächlich mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnen. Letztere unterliegen übrigens (noch) keiner strengen Kontrolle. Es stimmt, dass aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich NICHT 4 Monate im Jahr in den Niederlanden aufhalten.

    • Marsmensch sagt oben

      Jaspis. Das Einzige, was an Ihrer Geschichte falsch ist, ist, dass Sie keine staatliche Rente mehr beziehen. Sie verlieren wie in den Niederlanden die automatische Ansammlung, können aber weiterhin AOW ansammeln, zumindest für einige Jahre. Dies bleibt an Ihr Jahreseinkommen gebunden und auch das Einkommen, das Sie in Thailand erzielen, wird berücksichtigt.
      Aber egal, wie wenig Sie verdienen würden, Sie zahlen eine gesetzliche Mindestprämie, es sei denn, Sie möchten die weitere Rückstellung stoppen.

      • Max sagt oben

        Wenn Sie in NL abgemeldet werden, stoppt die Anrechnung Ihres AOW, Sie verlieren 2 % pro Jahr und damit habe ich Erfahrung.

      • Max sagt oben

        Wenn Sie Ihren AOW-Beitrag normalerweise weiterhin zahlen, unabhängig davon, ob Sie über ein Einkommen verfügen oder nicht, gibt es keine Kürzung, Sie werden dies jedoch höchstens um 2 % Kürzung pro Jahr tun …………….

      • ruud sagt oben

        Angesichts des Zusammenbruchs der gesetzlichen Rente ist es wohl besser, das Geld ins Sparschwein zu legen, statt freiwillig eine Zusatzversicherung abzuschließen.
        Den AOW-Beitrag, den Sie nun während Ihrer AOW-Leistung zahlen, müssen Sie versteuern.
        Das scheint mir kein gutes Geschäft zu sein.

  4. John sagt oben

    Lieber Joe.

    Du hast tatsächlich gedankenlos wie ein Huhn geschimpft, nachdem du herausgefunden hast, wie hoch die Lebensqualität in diesem „Paradies“ ist.
    Seien Sie klug und lesen Sie die drei vorherigen Kommentare sorgfältig durch. Niemand gönnt dir etwas….
    Aber Sie können auf so viele Probleme stoßen, weil Sie nicht wissen, was Sie möglicherweise verlieren. Vielleicht ist es jetzt noch nicht zu spät!! Aber einfach hier zu bleiben, ohne Rücksprache zu halten………….

    Ein Visum zu bekommen ist überhaupt kein Problem. Aber was du zurücklässt.......

    Bleib „glücklich“, Joop.

  5. Joop sagt oben

    Lieber Joop, ich bin also nicht der Joop von dir, wenn du nicht in den Niederlanden gemeldet bist, zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge, zahlst aber in der Regel Einkommenssteuer. Wenn Sie eine Rente von einer Pensionskasse beziehen (z. B. Hinterbliebenenrente etc.), wird diese Pensionskasse automatisch von der Gemeinde informiert, in der Sie abgemeldet sind. Dasselbe gilt auch für Krankenversicherungen, diese werden ebenfalls über Ihre Abmeldung informiert und kündigen Ihren Vertrag und natürlich auch die Steuern. Sie müssen das Pflegegeld selbst kündigen, da Sie keinen Anspruch darauf haben
    Eine Postanschrift hat mit Ihrer Abmeldung nichts zu tun.
    Ich bezweifle daher, dass Sie abgemeldet wurden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, bei der Sie sich abgemeldet haben, denn das stimmt überhaupt nicht.

    • Joop sagt oben

      danke für die Antwort
      Aber als ich letzten März in die Niederlande zurückkehrte, gab es ein Schreiben der Gemeinde, in dem stand, dass ich mich für maximal 8 Monate mit der Postanschrift, die ich damals hatte, in der Gemeinde anmelden könne und dass ich darauf nicht antworten würde Brief der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen, mögliche Fristverlängerung, sie würden mich abmelden, dieser Brief war vom November 2013, aber ich war damals noch etwa 4 Monate in Thailand, also bin ich auch im März zur Gemeinde gegangen verspätet, also fragte ich, ob ich noch mitmachen könne. konnte mich anmelden mit dem Ergebnis, dass dies nicht möglich war.
      Deshalb habe ich heute sofort mein Krankengeld bei meze2b gekündigt
      Bevor ich im April wieder nach Thailand aufbrach, hatte ich Kontakt mit meiner Pensionskasse wegen der Steuer und meiner Krankenversicherung, außerdem habe ich eine Reiseversicherung abgeschlossen, alles mit der Frage, ob ich Probleme haben werde, wenn ich ausreise und die Altersrente kürze um 2 % pro Jahr? Ich wusste es.
      Ich musste einen Brief vom Finanzamt mit Angabe meiner Postanschrift schicken und auch konkret über meine Krankenversicherungsbeihilfe sprechen, aber das war kein Problem.
      Und ich benutze Medikamente, die ich jeden Tag einnehmen muss, die ich ein Jahr lang brauchte, aber eine Apotheke gibt es normalerweise nur für ein halbes Jahr, dann hat mir meine Versicherung geholfen, sie für ein Jahr zu bekommen
      Grüße ja

  6. Nico sagt oben

    Lieber Joop,

    Sie sagen selbst, dass Sie in den Niederlanden nicht mehr gemeldet sind, also ausgewandert sind.
    Dies müssen Sie über das Finanzamt in Roermond erledigen, das die Schlussrechnung für Sie ausstellt.

    Ab diesem Zeitpunkt sammeln Sie keine AOW-Jahre mehr an. (für Ihre 4 Jahre = 8 % Ermäßigung auf die Zahlung) Sie haben auch keinen Anspruch mehr auf eine Krankenversicherung (sehr vorteilhaft in den Niederlanden)
    Erhalten Sie Pflegegeld??? während Sie nicht mehr in den Niederlanden registriert sind (ich wusste nicht, dass das möglich ist)

    Alles in allem ein ziemliches Durcheinander, wenn Sie mich fragen.

    Mein Vorschlag; Lesen Sie zunächst den Blog „Heimatadresse“, wie oben beschrieben.

    Und Sie können ein jährliches „O“-Visum in Thailand auch bei der Einwanderungsbehörde verlängern, beachten Sie jedoch, dass Sie Thailand alle 90 Tage „für eine Weile“ verlassen müssen. Wenn Sie dies nicht tun, drohen Ihnen hohe Bußgelder.

    Grüße Nico

    • Jasper sagt oben

      Moderator: Bitte keine Spekulationen über Visa. Hier sind die richtigen Informationen: https://www.thailandblog.nl/category/dossier/visum-thailand/

  7. ThailandJohn sagt oben

    Lieber Joop,

    Du hast ein schönes Durcheinander daraus gemacht. Zunächst einmal: Sie wurden wahrscheinlich nicht abgemeldet.
    Denn wenn Sie sich offiziell abgemeldet haben, haben Sie von der Gemeinde auch eine Abmeldebescheinigung erhalten. Dies bedeutet auch, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation nicht mehr gemäß der Krankenversicherung versichert sind, was bedeutet, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr versichert sind.
    An deiner Stelle würde ich sehr schnell handeln, sonst gerätst du in große Schwierigkeiten.
    Und das macht wirklich keinen Spaß.
    Ich habe einige Tipps für Sie, wie Sie sich verhalten sollten. Wenn Sie diese wünschen, teilen Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mit und ich melde mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

  8. Tonymaronie sagt oben

    Fügen Sie einfach einen kleinen Hinweis auf die gesetzliche Rente hinzu, die korrekt bei 2 Prozent pro Jahr liegt, aber es gibt oder gab die Möglichkeit, sich freiwillig für die staatliche Rente bei der SVB zu versichern, und die Prämie wird anhand des Einkommens des betreffenden Jahres berechnet .
    Es ist nur eine kleine Regel, liebe Grüße und bis zum nächsten Mal.

  9. thallay sagt oben

    Wenn Sie eine Wohnadresse in den Niederlanden haben, an der Sie weiterhin Steuern usw. zahlen, sind Sie weiterhin in den Niederlanden gemeldet. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie verpflichtet sind, mindestens 4 Monate in den Niederlanden zu bleiben. Wenn Sie dies nicht tun, verfallen unter anderem Ihre Ansprüche auf die Krankenversicherung.
    Ich selbst bin 62 Jahre alt, habe mich aus den Niederlanden abgemeldet, also keine Krankenversicherung und andere Belastungen wie Steuerpflicht mehr. Ich bin in den Niederlanden nicht mehr steuerpflichtig, daher wird meine Rente auch netto ausgezahlt, in Thailand zahlt man dort aber nicht 33 %, sondern nur 7 %, wenn man arbeitet. Ich habe ein Ruhestandsvisum, das ich jedes Jahr für 1900 Bath selbst arrangiere, zuzüglich einer Gebühr von 30 Euro für eine Einkommenserklärung des Konsulats (siehe deren Website). Bei jeder Ausländerbehörde erhalten Sie kostenlos alle korrekten Informationen zu den Möglichkeiten und Pflichten
    Vielleicht einen Besuch wert.

    • Liegeplatz sagt oben

      Hallo Tallay
      Sie geben an, dass Sie in den Niederlanden nicht mehr steuerpflichtig sind. Um das zu erreichen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie bei den Steuerbehörden in Thailand registriert sind, oder?

  10. Zeig sagt oben

    Die Geschichte kommt mir etwas seltsam vor, aber ich gehe davon aus, dass Sie tatsächlich offiziell abgemeldet wurden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, gilt Folgendes:

    AOW: AOW fehlt - Jahreskauf erscheint mir jetzt unmöglich, da man nicht mehr AOW-pflichtversichert ist und nicht in NL arbeitet. Sie erhalten daher einen Rabatt auf Ihre staatliche Rente. Siehe folgenden Link:
    http://www.svb.nl/int/nl/aow/actueel/nieuwsoverzicht/140324_strengere%20_voorwaarden_inkoop_aow.jsp

    Eine Reiseversicherung ist eine schöne Ergänzung. Da Sie offenbar nicht in den Niederlanden gemeldet sind, ist eine normale niederländische Grundkrankenversicherung und die empfohlene Zusatzkrankenversicherung nicht möglich. Sie sind daher auf andere Absicherungsmöglichkeiten angewiesen. Mögliche Alternativen finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.thailandblog.nl/dossier/ziektekostenverzekering-thailand/
    Tatsächlich kann es sein, dass Sie unversichert herumlaufen; Daher ist es ratsam, schnell zu handeln, damit Sie Ihren Ruhestand beruhigt genießen können.


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