Muss mein thailändisches Kind vor der Geburt anerkannt werden?

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Posted in Leserfrage
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November 25 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin Niederländer, offiziell mit einer Thailänderin verheiratet und lebe und arbeite seit mehreren Jahren gemeinsam in Bangkok. Zu unserem großen Glück ist meine Frau jetzt fast im zweiten Monat schwanger!

Jetzt habe ich von mehreren Seiten gehört, dass ich mich VOR der Geburt anmelden muss, als Anerkennung dafür, dass es mein eigenes Kind sein wird. Ich habe die Website der niederländischen Botschaft in Thailand sowie die Website von Foreign Affairs in den Niederlanden durchgesehen und nichts darüber gefunden.

Hat jemand Erfahrung damit?

Mit freundlichen Grüßen,

Martijn

13 Antworten auf „Soll mein thailändisches Kind vor der Geburt anerkannt werden?“

  1. Lee sagt oben

    Nein, im Krankenhaus muss man vor der Geburt Papiere unterschreiben, dass man Vater ist, nach der Geburt gibt es im Krankenhaus einen ganzen Papierladen, wo auch ein Dokument für die Gemeinde erstellt wird, in der man geboren wurde, in meinem Fall von Udon Thani, wo Sie sich innerhalb von 3 Wochen melden müssen und dann eine offizielle Geburtsurkunde mit den Namen des Vaters und der Mutter einschließlich ihrer Nationalität erhalten. Die Erklärung der niederländischen Staatsangehörigkeit muss mit amtlich übersetzten Dokumenten erfolgen, was in Bangkok möglich ist , du musst dich inz melden, leider können wir es nicht lustiger machen, Den Haag

    • Französischer Nico sagt oben

      Lieber Lee,

      Ich verstehe deine Antwort nicht. Martijn ist offiziell mit der werdenden Mutter verheiratet. Laut Gesetz ist Martijn der Vater und eine „Anerkennung“ ist völlig unnötig.

  2. Bart sagt oben

    Mir scheint stark, wie kann man etwas erkennen, das noch nicht da ist, schließlich weiß man nicht, ob es lebendig geboren wird. Obwohl ich aufrichtig hoffe, dass das nicht der Fall sein wird.

    • Französischer Nico sagt oben

      Natürlich. Sie erkennen das ungeborene Kind an (sofern Sie nicht verheiratet oder eingetragener Partner sind), damit Sie als leiblicher Vater im Falle einer Komplikation während der Schwangerschaft oder bei der Geburt, wenn dies erforderlich sein sollte, an der Entscheidung mitwirken können. Wenn Sie das Kind nicht anerkannt haben, haben Sie keinerlei Mitspracherecht.

  3. janLao sagt oben

    Ich glaube nicht, dass es etwas mit Anerkennung zu tun hat. ABER Sie müssen Ihr Kind als niederländischer Staatsbürger anmelden. Zumindest habe ich es so verstanden.
    Ich bin Niederländerin, meine Frau ist Laotin und wir lebten während der Schwangerschaft in den Niederlanden, während der Geburt jedoch in Laos. Meine Frau brachte in Mukdahan im Muk Inter Krankenhaus, einem privaten Krankenhaus, ihr Kind zur Welt. Nach der Geburt füllte der Arzt ein Formular aus und zusammen mit zwei Schwestern gingen wir zur Gemeinde. (Meine Frau konnte noch nicht selbst mitkommen) Ich habe meinen Sohn dort mit den beiden Schwestern als Zeugen angezeigt. Auf dem von der Gemeinde ausgestellten Formular steht, dass mein Sohn, einschließlich seiner Namen, an diesem und jenem Tag geboren wurde. dass die Mutter so und so und laotisch ist. Dass ich der Vater und Holländer bin.
    Dieses Formular musste für die niederländische Botschaft noch einmal übersetzt und vom thailändischen Außenministerium abgestempelt werden.
    Nachdem alles geklärt war, konnte ich sofort einen NIEDERLÄNDISCHEN Pass für meinen Sohn beantragen (natürlich gegen Gebühr).
    Alles in allem habe ich in Bangkok nicht länger als einen halben Tag gebraucht. !

  4. Recht sagt oben

    Ein Verwandter, dessen Eltern niederländischer Herkunft sind (im Falle des Fragestellers ist dies der Vater), wird automatisch durch Geburt niederländisch. Vorausgesetzt, der Veader ist mit der Mutter verheiratet. Dafür müssen Sie nichts weiter tun.

    Wenn das Kind in den Niederlanden geboren wird und die Ehe bekannt ist, erscheint der Vater automatisch auf der Geburtsurkunde.
    Ich weiß nicht, wie das in Thailand laufen wird.

    Für die Niederlande ist es dann wichtig, dass eine ausländische Ehe in der Grundregistrierung der niederländischen Gemeinde eingetragen wird, wenn der Vater noch offiziell in den Niederlanden lebt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, diese ausländische Heiratsurkunde auch von Landelijke Taken der Gemeinde Den Haag umwandeln zu lassen. Sehen https://www.denhaag.nl/nl/akten-en-verklaringen/akten/buitenlandse-akten-in-een-nederlandse-akte-omzetten.htm

    Machen Sie das Gleiche zu gegebener Zeit mit der Geburtsurkunde des in Thailand geborenen Kindes. Er oder sie wird Ihnen in Zukunft möglicherweise auf ewig dankbar sein (denn Sie werden niemals eine originale und frisch beglaubigte Geburtsurkunde aus Thailand benötigen, um einen Auszug aus Den Haag zu erhalten).

    Das ist zwar alles ein bisschen umständlich, aber wenn deine Frau nächste Woche nicht zur Welt kommt, habe ich noch genügend Zeit, zumindest für die Heiratsurkunde.

    Beispielsweise wird für alle zuständigen niederländischen Behörden festgestellt, dass das Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Da es Niederländer ist, kann es auch einen niederländischen Pass beantragen. Wer dafür viel Geld ausgeben möchte, kann dies in Thailand bereits tun, ist aber eigentlich unnötig.

    Wenn es auch nach NL reisen möchte, gehe ich davon aus, dass dies bei der Mutter der Fall ist. Beide beantragen dann gleichzeitig ein Visum, das kostenlos ausgestellt wird (ich gehe davon aus, auch für das Kind, habe aber keine praktischen Erfahrungen damit). Sobald das Kind in den Niederlanden angekommen ist, reicht es aus, den günstigen Personalausweis (oder einen etwas teureren Reisepass, beide sind für ein Kind fünf Jahre lang gültig) zu beantragen. Es kann damit innerhalb der EU und hin und zurück nach Thailand reisen.

    Ein niederländischer Reisepass ist nur dann erforderlich, wenn das Kind in Länder reisen möchte, für die Thailänder eine Visumpflicht haben, die Niederländer jedoch nicht. Diese persönliche Situation ist natürlich bei jedem anders.

    In NL hat das Kind natürlich auch ein Aufenthaltsrecht ohne Reisepass (schließlich ist es niederländischer Staatsbürger).
    Auch die Mutter als fürsorglicher Elternteil (lassen Sie sie so lange wie möglich weiterstillen). Hier beantragt sie beim IND eine Beurteilung gegen EU-Recht und erhält eine Aufenthaltskarte, die immer fünf Jahre gültig ist. Zumindest bis ihr Kind 18 ist.

    • Französischer Nico sagt oben

      „Sobald das Kind in den Niederlanden angekommen ist, reicht es aus, den günstigen Personalausweis (oder einen etwas teureren Reisepass, beide sind für ein Kind fünf Jahre lang gültig) zu beantragen. Es kann damit innerhalb der EU und hin und zurück nach Thailand reisen.“

      Lieber Prawo,

      Mit einem Personalausweis ist es nicht möglich, zwischen den Niederlanden und Thailand zu reisen.

  5. Das Kind sagt oben

    Meiner Meinung nach sollte man das Kind nur dann anerkennen, wenn man nicht mit der Mutter verheiratet ist.

  6. Gerard sagt oben

    Völlig unnötig. Wenn Sie rechtmäßig verheiratet sind, ist das Kind gesetzlich niederländisch

  7. Piet sagt oben

    Ich verstehe, dass es wichtig ist, dass Sie die niederländische Botschaft vor der Geburt über die „Befruchtung“ informieren, wenn Sie „vor Buddha“, also nicht legal, geheiratet haben und mit Ihrer Freundin ein Kind gezeugt haben
    Ist das wirklich so?
    Andernfalls, wenn Sie dies nicht tun, kann das Kind erst nach einem DNA-Test anerkannt werden, d. h. es kann die niederländische Staatsbürgerschaft erhalten. Ist das so?

    • Französischer Nico sagt oben

      Ist der (leibliche) Vater rechtmäßig verheiratet oder eingetragener Partner der (Wie-)Mutter, ist die Anerkennung kein Thema. Der gesetzliche Ehegatte ist kraft Gesetzes automatisch der rechtliche Vater des Kindes mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

      Ist der (leibliche) Vater nicht rechtskräftig verheiratet oder eingetragener Partner der (als) Mutter, muss der (leibliche) Vater das Kind anerkennen, wenn er die gleichen Rechte und Pflichten wünscht, wie wenn er verheiratet oder eingetragener Partner der Mutter ist, jedoch mit mit Ausnahme der elterlichen Sorge.

      Die Anerkennung eines Kindes kann nach der Geburt oder des ungeborenen Kindes vor der Geburt erfolgen. Beides ist rechtsgültig, mit der Maßgabe, dass die Anerkennung nicht automatisch bedeutet, dass auch die elterliche Sorge erworben wird. In den Niederlanden kann dies durch Eintragung in das Behördenregister beim Gericht erfolgen. In Thailand muss die Befugnis beim (Jugend-)Gericht (Multi-Richter-Panel) beantragt werden. Hierfür ist ein Anwalt erforderlich. Dies ist nur dann gegeben, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. In beiden Fällen muss zunächst eine Genehmigung erfolgen.

      In den Niederlanden erfolgt die Anerkennung des ungeborenen Fötus in der Gemeinde, in der die Mutter voraussichtlich gebären wird, und nach der Entbindung in der Gemeinde, in der die Entbindung stattgefunden hat. Zur Anerkennung und Geburt lesen Sie hier mehr: https://www.nederlandwereldwijd.nl/wonen-werken/geboorte-aangeven-in-het-buitenland/thailand

      Bei einer Geburt in den Niederlanden muss bei der Anmeldung eine internationale Geburtsurkunde beantragt werden. Bitte beachten Sie: Eine authentische Geburtsurkunde wird in den Niederlanden nur einmal ausgestellt. Das Normale oder ein Internationales. Mit der internationalen Geburtsurkunde kann die Geburt bei der thailändischen Botschaft in Den Haag registriert werden.

    • Gerard sagt oben

      Das ist richtig. Das Kind ist gesetzlich nur dann niederländisch, wenn einer der Elternteile Niederländer ist und mit dem nicht niederländischen Vater oder der nicht niederländischen Mutter verheiratet ist.

      Die Fruchterkennung muss dann zunächst erfolgen.

  8. Jürgen sagt oben

    Unser Sohn wurde im Krankenhaus in Bangkok geboren. Das Krankenhaus verfügt über eine Meldestelle. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bekamen wir einen Tais und einen niederländischen Pass.
    Nichts im Voraus bestätigen.


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