Muss ein Wohnungseigentümer auch ein TM30 ausfüllen?

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Posted in Leserfrage
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3 Mai 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Vor kurzem besitze ich eine Eigentumswohnung in Thailand und meine Frage ist: Was brauche ich als Eigentümer, um 90 Tage lang in meiner eigenen Eigentumswohnung zu leben? Als Mieter benötigen Sie ein TM30, das der Eigentümer zur Verfügung stellen muss.

Muss ich für mich selbst ein TM30 ausfüllen oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Kommentare sind willkommen, danke.

Regards,

Ben

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8 Antworten auf „Muss ein Wohnungseigentümer auch ein TM30 ausfüllen?“

  1. Manow sagt oben

    Lieber Ben,
    Die Antwort ist ja.
    Als Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen Sie bei der Einwanderung außerdem ein TM 30-Formular ausfüllen.
    Vergessen Sie nicht, eine Kopie Ihrer Kaufurkunde mitzubringen, da Ihr Antrag/Ihre Anzeige sonst nicht bearbeitet werden kann.
    Viel Glück, Manow.

    • Ben sagt oben

      Danke für deine schnelle Antwort, Manow. Wie ist der Ablauf? Wo kann man das TM30 bekommen/herunterladen?
      Kann es online geklärt werden oder muss ich zur Einwanderungsbehörde gehen?

      • Adriaan sagt oben

        Hallo Ben. Normalerweise kann die Rezeption des Apartmenthauses dies über das Internet für Sie erledigen. Wenn ich mich recht erinnere, sollte es innerhalb von 24 Stunden sein.

  2. Tapferen sagt oben

    Dies kann online erfolgen: https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1690
    Benutzer-ID und Passwort anfordern.
    Grüße
    Tapferen

  3. Januar sagt oben

    Tut mir leid, aber ich denke, es betrifft nur Mieter usw., Eigentümer werden nirgendwo erwähnt.
    Ich habe seit 18 Jahren eine Eigentumswohnung in Jomtien und habe nie ein TM30 ausgefüllt, noch wurde ich jemals bei der Einwanderung gefragt.
    Mehrmals wurde bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsbescheinigung für die Erneuerung des Führerscheins beantragt, nie wurde TM30 verlangt.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Die Gesetzgebung gilt für alle Ausländer, die sich hier als Nichteinwanderer oder Touristen aufhalten.
      Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Eigentümer, Mieter oder was auch immer sind. Es wird kein Unterschied gemacht.

      Auf dem TM30-Formular steht nur, wer die Personen melden muss, die sich unter einem Dach aufhalten, und dass dies das Formular ist, mit dem dies zu tun ist
      Das entbindet den ausländischen Eigentümer jedoch nicht von der Meldepflicht, wo er sich aufhält.
      Sicherlich besitzt er auch mehrere Immobilien in Thailand. Wo bleibt er dann?

      Wahrscheinlich, weil Sie die ganze Zeit an derselben Adresse gewohnt haben, werden die Leute nicht mehr danach fragen, aber das ist eine lokale Entscheidung. Das bedeutet nicht, dass diese Gesetzgebung nicht für Eigentümer gilt. Es wird auch nicht erwähnt, dass Eigentümer und Mieter dies nicht tun.

      Vor 18 Jahren wurde es übrigens kaum beachtet. Erst seit ungefähr 10 Jahren wird dies strenger angewandt. Das heißt natürlich nicht, dass es eine solche Gesetzgebung nicht gegeben hätte. Es gibt sie seit 1979 und deshalb werden Sie stattdessen auch viele Hinweise auf die Polizei oder das Polizeirevier lesen. Einwanderung in diesen Dokumenten, denn damals gab es nur wenige Einwanderungsbehörden und das an den Orten, wo viele Touristen kamen.

      https://library.siam-legal.com/thai-law/thai-immigration-act-temporary-stay-in-the-kingdom-sections-34-39/

      Abschnitt 37
      Ein Ausländer, der eine vorübergehende Einreiseerlaubnis in das Königreich erhalten hat, muss Folgendes beachten:

      .....
      Aufenthalt an dem Ort, der dem zuständigen Beamten mitgeteilt wurde. Besteht ein triftiger Grund dafür, dass er nicht an dem dem zuständigen Beamten angegebenen Ort bleiben kann, muss er den zuständigen Beamten innerhalb von 24 Stunden nach dem Umzug an diesen Ort über die Änderung seines Wohnsitzes informieren.

      Muss innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach der Ankunft den Polizeibeamten der örtlichen Polizeistation benachrichtigen, in der sich der Ausländer aufhält. Im Falle eines Wohnsitzwechsels, bei dem sich der neue Wohnsitz nicht im selben Gebiet wie die ehemaligen Polizeistationen befindet, muss der Ausländer den Polizeibeamten der Polizeistation für dieses Gebiet innerhalb von XNUMX Stunden nach seiner Ankunft benachrichtigen.

      Wenn der Ausländer in eine Provinz reist und dort länger als XNUMX Stunden bleibt, muss dieser Ausländer den Polizeibeamten der Polizeistation für dieses Gebiet innerhalb von XNUMX Stunden nach seiner Ankunft benachrichtigen.

      Bleibt der Ausländer länger als neunzig Tage im Königreich, muss er nach Ablauf der neunzig Tage so schnell wie möglich den zuständigen Beamten der Einwanderungsbehörde schriftlich über seinen Aufenthaltsort informieren. Der Ausländer muss dies alle neunzig Tage tun. Wenn es eine Einwanderungsbehörde gibt, kann der Ausländer einen zuständigen Einwanderungsbeamten dieser Behörde benachrichtigen.
      .....
      Bei der Benachrichtigung gemäß diesem Abschnitt kann der Ausländer gemäß den vom Generaldirektor vorgeschriebenen Vorschriften die Benachrichtigung persönlich vornehmen oder ein Benachrichtigungsschreiben an den zuständigen Beamten senden.

  4. Sietse sagt oben

    Für Personen, die sich für längere Zeit in meinem Haus aufhalten, füllen Sie immer ein TM 30 aus. In diesem Fall waren 2 Personen seit 6 Monaten in meinem Haus. Jetzt verlässt 1 die Seite, diese Person kann sich unmöglich abmelden, sondern bleibt nur 1 Monat auf der Website zurück. Jemand eine Lösung

    • RonnyLatYa sagt oben

      Sie müssen niemanden abmelden.
      Entweder verlassen sie Thailand oder sie sind an einer anderen Adresse registriert. Sollte Letzteres nicht der Fall sein, ist das für Sie kein Problem.


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