Weniger AOW in Thailand?

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28 September 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Zum Thema der bevorstehenden AOW-Erhöhung: Wer weiß, warum ich weniger AOW bekomme als mein Zwillingsbruder (1209,52 Euro gegenüber 1261,52 Euro)?

Alle denkbaren Umstände sind genau gleich, nur lebe ich in Thailand und er in den Niederlanden.

Regards,

Alexander

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22 Antworten auf „Weniger staatliche Rente in Thailand?“

  1. Erik sagt oben

    Paul und Bruder, als eure staatliche Rente begann, habt ihr beide einen Bescheid mit der Berechnung der Bruttoleistung erhalten. Schnappen Sie sich diese und sehen Sie, wo der Unterschied liegt. Oder Sie loggen sich beide in Meine SVB ein und sehen sich die Berechnung der Bruttoleistung an.

    Wenn Sie über den Nettonutzen sprechen, was ich bezweifle, ist die Antwort einfacher; Stellen Sie dann beide Brutto-Netto-Berechnungen nebeneinander und sehen Sie, wo der Unterschied liegt. Dies kann eine Steuergutschrift, eine Lohnsteuer und eine Krankenversicherungsprämie umfassen. Die Brutto-Netto-Berechnung finden Sie auf Mein SVB unter „Zahlungen“.

    • Ger Korat sagt oben

      Bei SVB habe ich gelesen, dass der Nettonutzen für eine einzelne Person (in den Niederlanden) jetzt 1261,52 beträgt
      Und dann ist da noch das, was Eli über Abzüge usw. sagt, weil er in Thailand lebt, also kommt Paul, wie Eli, zu 1209,52. Es geht darum, dass die Zwillinge Brutto und Netto und alles dazwischen vergleichen.

    • TheoB sagt oben

      Zufälligerweise(?) sind 1261,52 € genau der monatliche Nettobetrag mit voller staatlicher Rente und Wohnsitz in den Niederlanden, Erik.
      Brutto-AOW: 1334,94 €/Monat
      Steuergutschrift: 255,33 €/Monat
      Beitrag zur Krankenversicherung: 73,42 €/Monat
      Brutto-Urlaubsgeld: 69,30 €/Monat (zahlbar im Mai)
      Leben in NL: 1334,94 € – 73,42 € = 1261,52 €
      Wohnen in TH: 1334,94 € – 255,33 € = 1079,61 €
      https://www.svb.nl/nl/aow/bedragen-aow/aow-bedragen

      Es scheint mir, dass Paulus einen oder mehrere Unterschiede zwischen ihm und seinem Bruder übersehen hat. Andernfalls erhält Paul netto (1209,52 € – 1079,61 € =) 129,91 € mehr, als ihm zusteht.

      • Alexander sagt oben

        Es gibt absolut keine Unterschiede, nur dass er in den Niederlanden lebt und ich in Thailand.
        Leider ist die SVB derzeit nicht verfügbar, auch nicht über das Internet, aber ich verstehe bisher, dass ich zwar die Lohnsteuergutschrift bekomme, nicht aber die allgemeine Steuergutschrift.
        Aber warum, ich bin neugierig.

        • TheoB sagt oben

          Da „unser“ Steuerexperte Lammert de Haan Ihre Frage noch nicht beantwortet hat, werde ich es versuchen.
          Ich habe weiter geforscht und herausgefunden, dass sich die Lohnsteuer für AOW-Berechtigte aus einem Teil der Lohnsteuer, einem Teil der Hinterbliebenenprämie (Anw) und einem Teil der Prämie nach dem Pflegegesetz (Wlz) zusammensetzt. (Ich finde es schade, dass auf der Website des SVB (https://www.svb.nl/nl/aow/bedragen-aow/aow-bedragen) Die Lohnsteuer wird nicht in Lohnsteuer, Anw-Prämie und Wlz-Prämie aufgeschlüsselt, einschließlich der Angabe der Abzugsprozentsätze.)
          Im Jahr 2022 beträgt die Lohnsteuer (Lohnsteuer + Anw + Wlz) bei einer Brutto-AOW-Leistung 19,17 %.
          https://bit.ly/3SNzzfE
          Im Jahr 2022 beträgt bei einer Brutto-AOW-Leistung der Anw-Beitrag 0,1 % und der Wlz-Beitrag 9,65 %.
          https://bit.ly/3UORGDT
          Der ZvW-Beitrag beträgt 5,5 %.
          Da Sie sich beispielsweise bei einem Aufenthalt in Thailand nicht auf Anw, Wlz und Zvw verlassen können, müssen Sie hierfür auch keine Prämien und Beiträge zahlen. Von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen bleibt also nur der Lohnsteueranteil übrig, der vom Bruttoentgelt abgezogen wird.
          Die Bruttoleistungsbeträge zum 1. Juli 2022 für alleinstehende staatliche Rentner, deren Anspruch auf eine Rente nach dem 1. Februar 1994 begann, betragen:
          Pro Monat 1308,56 €
          Urlaubsgeld 69,30 €
          Gesamt 1377,86 €
          Die Sozialhilfe AOW beträgt 26,38 € brutto pro Monat und ist gegenüber Januar 2022 unverändert.
          Siehe Seite 5 https://bit.ly/3y2JNRI

          Ich habe auch herausgefunden, dass „unser“ Steuerexperte Lammert de Haan Ihre Frage vorhin in diesem Forum beantwortet hat: https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/een-vraag-over-de-aow-bij-emigratie-naar-thailand/#comment-662923
          Lediglich (19,17 % – 0,1 % – 9,65 % = ) 9,42 % Lohnsteuer werden von Ihrer Bruttozahlung einbehalten.
          1334,94 € × (1 – 0,0942) = 1334,94 € – 125,75 € = 1209,19 €
          Dann gibt es eine Differenz von 0,33 € zu den 1209,52 €, die Sie angeblich erhalten, aber ich führe das auf Rundungsfehler aufgrund der Umrechnung von Bruttojahresbeträgen in Monatsbeträge zurück.

          Ich verstehe Ihre Frage nicht, warum Sie zwar die Lohnsteuergutschrift erhalten, nicht aber die allgemeine Steuergutschrift. Vielleicht wollten Sie aber schreiben, dass Sie nicht verstehen, warum Sie keine Lohnsteuergutschrift erhalten und keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen.
          Erik Kuijpers (29 09:2022 Uhr) hat bereits die Antwort auf die Frage zur Lohnsteuergutschrift gegeben: Sie müssen die Anw- und Wlz-Prämien sowie den Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz nicht mehr zahlen, da Sie dafür nicht mehr versichert sind Seien Sie vorsichtig, wenn Sie in Thailand leben.

  2. Leo_C sagt oben

    Wenn Sie noch eine Digid haben, können Sie diese Daten unter svb.nl finden!

    Grüße, Leo_C

    • Alexander sagt oben

      MijnSVB ist aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar.
      Auch telefonisch sind sie nicht erreichbar.

  3. Johan sagt oben

    Lieber Paul,

    Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, erhalten Sie zusätzlich zur AOW eine Sozialhilfe in Höhe von 26,38 €.
    Das gibt es nicht, wenn Sie in Thailand leben. Der Unterschied zwischen dir und deinem Bruder ist größer und ich habe keine Erklärung dafür.

    Für Menschen mit Wohnsitz in den Niederlanden wird diese Unterstützung im Jahr 2023 um 25 € gekürzt und im Jahr 2024 vollständig gestrichen. Also überhaupt keine höhere staatliche Rente von 10 %.

    • TheoB sagt oben

      Du hast auch Anspruch auf AOW-Einkommensunterstützung, wenn du in Thailand lebst, Johan.
      https://www.svb.nl/nl/aow/aow-buiten-nederland/u-gaat-buiten-nederland-wonen

      Es gibt einen Vorschlag von Minister CEG Gennip, die Einkommensbeihilfe AOW ab dem 1. Januar 2023 in drei jährlichen Schritten um 3/1 zu reduzieren.
      https://www.fintool.nl/32994/aanpassing-inkomensondersteuning-aow.htm

      Die Konsequenzen aus den Plänen aus dem vom Kabinett vorgelegten Haushaltsmemorandum:
      https://www.nibud.nl/nieuws/koopkracht-2022-2023-de-belangrijkste-veranderingen/

    • Alexander sagt oben

      Laut der Website der SVB erhalte ich (in Thailand lebend) Einkommensbeihilfe.

  4. Eli sagt oben

    Du bist wahrscheinlich in der gleichen Situation wie ich.
    In den Niederlanden abgemeldet
    Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge
    Sie haben keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift auf Ihre gesetzliche Rente, Sie zahlen also etwa 1550 Euro Lohnsteuer pro Jahr.
    Bei mir ist das so und ich verdiene genau das Gleiche wie Du im Monat.
    Möglicherweise haben Sie jetzt auch einen Freibetrag für Ihre mögliche Rente, allerdings unabhängig davon.

    • Alexander sagt oben

      Diese Antwort scheint die zutreffendste zu sein: kein Anspruch auf die Steuergutschrift.
      Aber warum, ich bin neugierig.
      Was war die Einstellung, AOWs in Thailand zu übernehmen?
      In unserem Fall 52 Euro pro Monat?
      Es geht nicht ums Geld, ich möchte nur verstehen.

      • Eric Kuypers sagt oben

        Paul, das Recht auf Lohnsteuergutschrift hat sich zum 1 geändert, und zwar nicht nur für Menschen in Thailand. Nach der Auswanderung ist der Anspruch auf Steuergutschriften eingeschränkt und Sie müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen Sie in einem der angegebenen Länder/Orte leben und Thailand gehört nicht dazu.

        Suchen Sie einfach in diesem Blog oder anderswo nach „qualifizierter Steuerzahler“. Sie fragen warum? In der niederländischen Politik gibt es Parteien, die den Export von Leistungen und Zulagen begrenzen wollen.

  5. Jahris sagt oben

    Grundsätzlich sollte es bei völlig gleichen Voraussetzungen keine Kürzung geben, wenn Sie in Thailand leben. Hast du jemals im Ausland gelebt? Denn dann kann etwas passieren. Die volle AOW beträgt 50 Jahre x 2 %, jedes Jahr außerhalb von NL ist es 2 % weniger.

    • Alexander sagt oben

      Mein Zwillingsbruder und ich erhalten beide das volle AOW für Alleinstehende.
      Keine Rabatte oder so.
      Genau die gleichen Bedingungen.

  6. Jahris sagt oben

    Ich meinte natürlich „habe vor dem AOW-Alter im Ausland gelebt“ 🙂

  7. Tambon sagt oben

    Lieber Paul, der Betrag, den dein Zwillingsbruder erhält, ist der Betrag, den die SVB auf ihrer Website für AOW-Empfänger angibt. https://www.svb.nl/nl/aow/bedragen-aow/aow-bedragen
    Brutto beträgt er somit 1334,94 Euro, abzüglich 0 (null) Euro Lohnsteuer und abzüglich 73,42 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Macht netto 1261,52 Euro. Dass Sie 52 Euro weniger bekommen, kann daran liegen, dass Sie Lohnsteuer zahlen. Oder vielleicht kombiniert Ihr Bruder (noch) Sozialhilfe mit 0 Euro Lohnsteuer. Das hängt alles mit Ihnen und seiner individuellen und spezifischen Lebenssituation zusammen. Achten Sie also nicht auf den Nettobetrag, sondern darauf, was Sie brutto erhalten. Grundsätzlich erhalten Sie beide den gleichen Bruttobetrag von 1334,94 Euro (AOW-Betrag ab 1. Juli XNUMX). Der Nettobetrag hängt dann von der persönlichen Lebenssituation jedes Einzelnen ab.

    • Alexander sagt oben

      Es scheint, dass der Unterschied darin liegt, dass die Steuergutschrift nicht gewährt wird.
      Wir bekommen beide eine Lohnsteuergutschrift und alle Lebens- und Wohnsituationen sind völlig gleich.
      Außerdem erhalten wir beide Einkommensunterstützung.
      Am Ende schaue ich mir den Nettobetrag an, denn da ist eine Differenz von 52 Euro.
      Und das würde ich gerne verstehen.

      • Tambon sagt oben

        Lieber Paul, Leben und Wohnsituationen sind nicht gleich. Der eine lebt in den Niederlanden, der andere in Thailand. In Thailand erhalten Sie keine Lohnsteuergutschrift. Dein Bruder in den Niederlanden tut es. Sie erhalten beide Sozialhilfe, zahlen aber keinen ZVW-Beitrag. Dein Bruder tut es. Kurzum: Es nützt nichts, Nettobeträge zu vergleichen.

  8. Hermie sagt oben

    Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, wird die Steuer auf die staatliche Rente nachträglich gezahlt und möglicherweise von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird die Steuer direkt von Ihrer SVB-Leistung abgezogen. Wenn Sie eine Befreiung haben, ist dies normalerweise auch die einzige Steuer, die Sie in den Niederlanden noch zahlen müssen.
    Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.

  9. André sagt oben

    Die AOW hat kein Steuerabkommen mit Thailand. Deshalb halten sie sich mehr zurück. Ich sitze im selben Boot. Bin Belgier und bekomme weniger, weil ich in der Botschaft wohnhaft bin. Wenn ich in Belgien ansässig wäre, hätte ich mehr.

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Andreas,
      Dass man als Belgier weniger Rente bekommt, weil man bei der Botschaft gemeldet ist, ist völlig falsch. Sie erhalten genau die gleiche Rente, als ob Sie in Belgien wohnen würden. Der einzige Grund, den ich sehe, könnte sein, dass Sie Ihre Rente direkt auf ein thailändisches Konto überweisen lassen. Dann kommen noch die Überweisungskosten und die Wechselkursdifferenz hinzu.
      Ich lasse meine Rente auf ein belgisches Konto überweisen und erhalte genau das Gleiche, was ich in Belgien erhalten würde. Bei der Jahresabrechnung bleibt mir sogar noch mehr übrig, da bestimmte Landes- und Kommunalabgaben bis auf die Zuschläge nicht mehr erhoben werden.


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