Leserfrage: Lebe in Thailand und habe Probleme, etwas im eigenen Land zu registrieren

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22 September 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich lebe und arbeite seit 30 Jahren in Madrid, werde aber bald nach Thailand ziehen. Ich bin zu 100 % Belgier und besitze daher auch diese Nationalität. Ich bin etwa 2 bis 3 Monate im Jahr in Belgien, wo ich ein Haus habe, aber ich kann in Belgien kein Auto auf meinen Namen anmelden. Ich kann auch keine Kfz-Versicherung auf meinen Namen abschließen, ich kann nicht einmal einen Mobilfunkvertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließen. Ich muss mein belgisches Auto im Namen meiner belgischen Freundin kaufen und versichern, mein belgisches Mobiltelefon ebenfalls usw. . . Daher bin ich in meinem eigenen Land eigentlich eine Persona non grata.

Meine Frage ist nun: Haben die Niederländer, die in Thailand leben bzw. wohnen, das gleiche Problem und wenn ja, wie können sie es umgehen?

Regards,

Norbert

13 Antworten auf „Leserfrage: Leben in Thailand und Probleme mit der Registrierung im eigenen Land“

  1. RuudB sagt oben

    Lieber Norbert, Sie berichten, dass Sie sich jedes Jahr für 2 bis 3 Monate in Ihrem Geburtsland Belgien aufhalten. In den Niederlanden müssen Sie seit mindestens 4 Monaten leben, um nicht aus der kommunalen Personendatendatenbank (BRP) abgemeldet zu werden. Niederländische Staatsbürger können daher maximal acht Monate lang irgendwo im Ausland, beispielsweise in Thailand, leben, um weiterhin als niederländischer Einwohner zu gelten. Länger als diese 8 Monate beispielsweise in TH und daher kürzer als 8 Monate in NL, bedeutet, dass sie mit den gleichen Problemen konfrontiert sind, die Sie beschrieben haben.
    Ich teile nicht die Schlussfolgerung, dass Sie eine Persona non grata sind. Schließlich haben Sie sich dafür entschieden, über 30 Jahre lang in Spanien zu arbeiten und zu leben, und zwar deshalb, weil es in Ihrer Situation und Ihren Umständen damals und heute die beste Entscheidung ist/war, dann nach Thailand zu gehen. Auch eine Entscheidung Ihrerseits. Damit ignorieren Sie Belgien. Wieder eine persönliche Entscheidung.
    Verschwenden Sie Ihre Energie nicht auf Frustrationen, sondern finden Sie heraus, wie Sie realistische Lösungen für Ihre belgischen Zulassungsprobleme finden können. Bitten Sie zum Beispiel einen guten Bekannten, Freund, Familienmitglied oder ehemaligen Kollegen, Ihnen behilflich zu sein. Kurz gesagt: Sie haben bereits eine Antwort auf Ihre Frage gefunden.

    • Marcus sagt oben

      Ich bin Belgier und denke, dass die 8-4-Regel auch für Belgien gilt, obwohl ich mir nicht ganz sicher bin.

      Gut, dass es bei Norbert um Frustrationen geht. „Ich bin 100 % Belgier“ (er meint, er ist weiß), er fühlt sich als persona non grata …

      Diese Art von Frustration lebt bei vielen Belgiern, aber er lebt und arbeitet seit 30 Jahren in Spanien, sodass Sie nicht erwarten können, alle Vorteile Ihres „eigenen Landes“ zu genießen … Diese Zeiten sind lange vorbei. Regierungen erlauben den Bürgern nicht mehr, „es in beide Richtungen zu essen“.

      Aber Ihren letzten Satz verstehe ich nicht, dass er selbst schon eine Antwort auf seine Frage gefunden hat.

      • David H. sagt oben

        @Adam
        Nein, Belgier können für maximal ein Jahr vorübergehend abwesend sein, ohne ihren Wohnsitz zu verlieren, sofern sie dies der Gemeindeverwaltung melden.

        Wir haben keine 8/4-Regel wie in den Niederlanden, auch wenn Sie vorübergehend auf belgischen Boden zurückkehren, haben Sie als Rentner Anspruch auf unsere Krankenversicherung, ohne Wartezeit, gehen Sie einfach zur Krankenkasse, um dies und bis wann zu bestätigen Wenn Sie zurückkommen, ist auch keine zusätzliche Zahlung erforderlich. Kostenlos

  2. Harry Roman sagt oben

    Ich denke, dass man seinen (Haupt-)Wohnsitz nur an einem Ort haben kann = dort, wo man amtlich gemeldet ist.

  3. Hans van Mourik sagt oben

    Stimmt, auch nicht in den Niederlanden.
    Ich habe mein Auto und meine Versicherung auf den Namen meiner Tochter abgeschlossen.
    Hans

  4. l.geringe Größe sagt oben

    Sie müssen mindestens 4 Monate in den Niederlanden leben, sonst verlieren Sie alle „Rechte“.

  5. Dree sagt oben

    Mit einem internationalen Führerschein können Sie in Thailand einen thailändischen Führerschein erwerben.
    Ich habe eine Prepaid-Karte (Orange) für mein Mobiltelefon in Belgien, die 1 Jahr gültig ist.

    • Axel sagt oben

      Wenn Sie die mündlichen und schriftlichen Prüfungen bestanden haben (Chiang Mai). Mit dem internationalen Führerschein dürfen Sie maximal 3 Monate herumfahren.

  6. Hans van Mourik sagt oben

    Als ich noch in den Niederlanden lebte, hatte ich ein Auto und eine Versicherung auf meinen Namen.
    Als ich mich später abmeldete, durfte ich das Auto und die Versicherung behalten.
    Doch als ich später ein anderes Auto kaufte, durfte es nicht mehr auf meinen Namen fahren.
    Daher der Name meiner Tochter.
    Ich bin mir nicht sicher, aber wenn du dich erst einmal neu registrierst, klappt es vielleicht so, wenn du dann dein Auto und deine Versicherung auf deinen Namen hast, dann schreibe es noch einmal aus.
    Hans

  7. L. Burger sagt oben

    Wenn Sie auf der Suche nach einer Bebauung sind, bei der Sie ein Grundstück im eigenen Namen errichten möchten, kommen Sie an nichts vorbei.
    Amerikaner und Millionäre haben eine bestimmte Vereinbarung.

    Sie können wählen:
    Miete, Pacht, Nießbrauch.
    Ein Unternehmen/Firmenaufbau mit 49 % Anteilen in Ihrem Besitz, der Rest Thailändisch.
    (Kein Fake-Unternehmen auf dem Papier, sie tolerieren diese Art der Umgehung nicht mehr)
    Ein großes (börsennotiertes) Unternehmen (zum Beispiel Tesco oder Coca-Cola) mit viel Input kann 100 % des Grundstücks besitzen.
    Im Namen des thailändischen Partners (gibt Ihnen keinerlei Rechte)

    Vielleicht kann jemand hinzufügen

    Auch einen Penner aus Bangkok in den Namen eines Penners zu stecken, ist keine Option mehr.

  8. David H. sagt oben

    Ich habe meine belgische orangefarbene Handynummer problemlos an meiner thailändischen Adresse, genau wie meine zweite belgische. Bankkonten und sogar ein Abonnement für Personen ab 2 Jahren, und das alles als abgemeldeter Belgier.

  9. David H. sagt oben

    Ich habe gerade darüber nachgedacht,
    Sie haben ein Haus in Belgien …, also melden Sie sich unter dieser Adresse an.

    Und ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass wir als Belgier für maximal ein Jahr vorübergehend abwesend sein dürfen, ohne nach x Zeit abgeschrieben zu werden, und daher unseren Wohnsitz aus Reise-/Urlaubsgründen oder aus anderen Gründen behalten dürfen, sofern eine Erklärung vorliegt (in Antwerpen ist dies sogar online möglich) über Ihre „vorübergehende Abwesenheit“ informieren.

    Ich habe das etwa zwei Jahre lang gemacht, bevor ich schließlich nach Thailand gezogen bin.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Rücksendung sogar online (in Antwerpen) einreichen, also (zwinker, zwinker) Nur wenn die Leute Sie wirklich brauchen und Sie auch nach einem Jahr nie finden, könnte ein Problem auftreten

  10. Majoka sagt oben

    Merkwürdig ist, dass man weiterhin Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen darf und deshalb in seinem Geburtsland außen vor bleibt


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