Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte Sie auf die neuen Regeln zur Beantragung einer MVV aufmerksam machen. Ich habe gelesen, dass ab Oktober 2012 ein MVV-Antrag nur noch zulässig ist, wenn die Partner verheiratet sind.

Darüber hinaus ist eine Eheschließung in den Niederlanden nicht mehr erlaubt, sondern muss im Herkunftsland stattfinden.

Diese Änderungen sind beispielsweise für Niederländer, die ihren thailändischen Partner in die Niederlande holen möchten, recht drastisch.

Meine Frage ist: Gibt es Leser, die bereits Erfahrungen mit diesen Regeln haben? Gibt es kreative Alternativen wie die Belgien-Route?

Mit freundlichen Grüßen,

Sjef

12 Antworten auf „Leserfrage: Wer hat Erfahrung mit den neuen Regeln für einen MVV-Antrag?“

  1. Rob V. sagt oben

    Glücklicherweise wurde dieser absurde Heiratszwang (Ehezwang durch den Staat) von der Koalition aus VVD und PvdA abgeschafft. Auch Unverheiratete können erneut einen Antrag beim IND stellen. Die Gesetzesänderung (Umkehrung) wird offiziell Anfang April eingeführt, das Kabinett hat jedoch bereits angekündigt, dass unverheiratete Personen, die zwischen dem 1. Oktober und jetzt einen Antrag auf Unverheiratungsstatus stellen, einen positiven Bescheid erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind ( (z. B. strenge Einkommensvoraussetzungen) erfüllt sind. Leider ist das IND beim Ersetzen der „alten“ Beratungsanfrageformulare recht langsam (ich vermute, sie warten bis April?),

    In der Zwischenzeit können Sie bei Beratungsanfragen ODER die aktuellen Formulare verwenden und ankreuzen, dass Sie unverheiratet sind, ODER eine alte Version der Formulare aufschlagen (siehe Link). Fügen Sie eine Notiz bei, in der Sie erklären, dass Sie einen Antrag als unverheiratete Person einreichen, und verweisen Sie auf eine Ankündigung von Staatssekretär Teeven und das Nachrichtenupdate auf der IND-Website selbst Anfang 2013, dass Anträge von unverheirateten Personen anhand der alten Richtlinie geprüft werden.

    Wenn Sie einen direkten Antrag einreichen (die BP erledigt dies bei der Botschaft), müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass sie dem IND nach 8 Wochen eine Inverzugsetzung zukommen lassen kann (diese muss dann innerhalb von 2 Wochen antworten). und Ihr Einspruch kann zurückgewiesen werden. Der Nachteil besteht darin, dass Sie die Gebühren im Voraus bezahlen müssen.

    Für weitere Informationen:
    http://buitenlandsepartner.nl/showthread.php?55245-Trouweis-gaat-vervallen

    Viel Glück!

  2. rot sagt oben

    Mein Rat ist: Fragen Sie die niederländische Botschaft in Bangkok, insbesondere die dort arbeitenden Niederländer. Meine Erfahrung mit dem Versenden einer E-Mail und dem Erhalten einer Antwort ist gut. Informationen können auch beim IND eingeholt werden; Allerdings sind sie meiner Erfahrung nach ziemlich steif; nicht so transparent wie die Botschaft. Warum ich das schreibe: um hier viele Diskussionen von Leuten zu vermeiden, die es gut meinen, aber keine Ahnung haben, „wo der Teufel hängt“ und „Hörensagen und/oder Denken“, sondern etwas aufschreiben. Mein Rat ist, einfach über den kürzesten Weg (also Botschaft und IND) zu suchen und sich dort zu informieren.

    • Rob V. sagt oben

      Bei der Vorbereitung lesen Sie am besten zunächst die Ordner, Formulare und Online-Informationen sorgfältig durch. Wenn Sie noch Fragen haben, senden Sie am besten eine E-Mail an das IND – danach wird sich ein Beamter mit Ihnen in Verbindung setzen – Sie können auch anrufen (Sie werden dies tun). (z. B. ein extern beauftragter Helpdesk), aber auf eine Frage bekommt man oft unterschiedliche Antworten. Auch die Botschaft wird etwas wissen, wenn es zum Beispiel darum geht, was der Ausländer am Schalter der Botschaft abgeben muss, aber die Einzelheiten sind natürlich besser beim IND bekannt, das schließlich zuständig ist das gesamte Verfahren rund um MVV und VVR.

      Für weitere Beratung gibt es viel Fachwissen und Erfahrung bei der Foreign Partner Foundation (siehe meine Nachricht), zum Beispiel liefert das IND keine guten Informationen über die EU-Route (dies wird von der Regierung als Missbrauch angesehen). der EU-Rechte, wie ein Minister vor einigen Jahren erklärte). Letztes Jahr habe ich das MVV- und VVR-Verfahren und auch das Kurzaufenthaltsvisum früher erfolgreich abgeschlossen. Dies alles hat durch sorgfältiges Lesen der Formulare und Ordner und auch dank SBP, wo ich viele Erfahrungstipps erhalten habe, gut geklappt. Das IND und die Botschaft haben meine Fragen auch gut beantwortet.

  3. Rien Stam sagt oben

    Mein Problem ist bei allen möglichen Artikeln in diesem Magazin oft, dass oft Abkürzungen verwendet werden und dass ich, und ich hoffe mit mir noch mehr Niederländer in Thailand, nicht herausfinden kann, worüber die Leute eigentlich reden.

    Beispiel: Bewerbung für MVV
    Senden Sie es an oder per IND
    der BP in der Botschaft.

    Vielleicht kann mir jemand dabei helfen.
    vielen Dank im Voraus
    Herr Rien Stam

    • Rob V. sagt oben

      Entschuldigung, hier sind einige Definitionen häufig verwendeter Abkürzungen:
      -MVV: Provisional Residence Permit, das ist das Einreisevisum für Nicht-Westler (mit Ausnahme von Japan und einigen anderen Ländern).
      – VVR: Regelmäßige Aufenthaltserlaubnis
      – VKV: Visum für Kurzaufenthalte (max. 90 Tage), früher „Touristenvisum“.
      – IND: Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst
      – BP: Ausländischer Partner (Ide ND nennt dies „den Ausländer“ und den niederländischen Partner „den Referenten“).
      – SBP: Foreign Partner Foundation.

    • Ronald sagt oben

      Diese Abkürzungen:
      MVV = Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
      IND = Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst
      BP = Ausländischer Partner.

      Wenn es nicht noch schwieriger wird, können Sie gerne noch ein paar weitere Fragen stellen ...

  4. Andrew Nederpel sagt oben

    Vielleicht hat das nichts mit dem Thema zu tun, aber ich denke indirekt, dass es so ist.
    Es ist immer noch schade, dass man sich seine Freundin nicht aus irgendeinem Land selbst aussuchen kann.
    Die Regierung entscheidet darüber, ob Ihre Wahl gut ist. Ich denke, dies fällt immer noch unter Diskriminierung.
    Ich hoffe, dass andere Leute mir zustimmen und dass Sie gezwungen sein werden, Ihre Wahl auf einen Landsmann fallen zu lassen, auf den Sie keine Lust haben.
    Ich wünsche allen viel Glück und hoffe auf ein gutes Ergebnis.

  5. Khan Martin sagt oben

    Es scheint, dass die Heiratspflicht am 1. April ausläuft. Stattdessen müssen Sie nachweisen, dass Sie eine dauerhafte Beziehung zu Ihrem Partner haben.
    Teevens Brief über die Aufhebung der Ehepflicht ist im Internet zu finden, eine offizielle Ankündigung zur Aufhebung der Heiratspflicht ist mir jedoch noch nicht untergekommen.

    • Rob V. sagt oben

      Die alte Richtlinie, dass Sie eine dauerhafte Beziehung zu Ihrem Partner haben müssen (nachzuweisen durch die Beantwortung eines Fragebogens und unterstützende Beweise wie Fotos, Quittungen/Rechnungen usw.), wird wieder eingeführt.

      Die IND gab dies Anfang Januar auf ihrer Website bekannt (Wer die Diskussionen im Repräsentantenhaus verfolgt, könnte jedoch bereits Ende Dezember darauf aufmerksam geworden sein, bei der IND dauerte es ein paar Wochen, also dauerte es vorher noch einen Monat). die IND führte die neuen angekündigten Leertarife ein, während der Minister bereits einen Monat zuvor einen Brief mit den neuen Tarifen veröffentlicht hatte):
      Beabsichtigte Wiedereinführung der Partnerrichtlinie (Newsmeldung | 09):
      Die Familienmigrationsmaßnahmen traten am 1. Oktober 2012 in Kraft. (..)
      Als Reaktion auf den Koalitionsvertrag, der festlegt, dass eine langfristige und ausschließliche Beziehung für die Familienzusammenführung und -gründung ausreicht, teilte der Staatssekretär für Sicherheit und Justiz dem Repräsentantenhaus mit Schreiben vom 21. Dezember 2012 mit, dass die Partnerpolitik in der geltenden Fassung gelte vor dem 1. Oktober 2012, wird erneut eingetragen. Dies erfordert eine Änderung der Ausländerverordnung. Ziel ist es, dass diese Novelle in der ersten Aprilhälfte 2013 in Kraft tritt.
      Quelle: https://www.ind.nl/nieuws/2013/beoogdeherinvoeringvanhetpartnerbeleid.aspx?cp=110&cs=46613
      *Brief von Teeven, siehe Anhang in der Nachricht*

      Aber Sie müssen nicht bis April warten, es gibt bereits Menschen, die nach dem 1. Oktober (einschließlich Januar) einen Antrag auf Aufenthalt mit einem unverheirateten Partner gestellt haben und bereits eine positive Nachricht erhalten haben, genau wie im Schreiben angegeben: als Übergangsregelung zur offiziellen Einführung Personen, die ihren Antrag nach dem 1. Oktober eingereicht haben, erhalten ebenfalls einen positiven Bescheid (sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind).

      Diese neue Politik ist dem PvdA zu verdanken (siehe auch Koalitionsvertrag), andererseits ist geplant, die Einbürgerungspflicht von 3 Jahren (verheiratet) und 5 Jahren (unverheiratet) auf 7 Jahre für alle Einwanderer zu erhöhen. Aber dieser Vorschlag ist noch nicht fertig ... Ich weiß nicht, was der Plan für die doppelte Staatsbürgerschaft ist, Rutte 1 arbeitete an einem Verbot dafür, wollte dies in letzter Minute ändern, aufgrund von Protesten unter anderem von Einheimische niederländische Expats und internationale Unternehmen, so dass nur Menschen keinen DN am Gate haben dürfen, sondern Menschen, die auswandern, schon ... aber dann fiel das Kabinett Rutte 1. Es gibt keine Vereinbarungen darüber im Koalitionsvertrag mit dem In der derzeitigen Zusammensetzung gäbe es keine Mehrheit für eine Begrenzung des DN.

      Im Koalitionsvertrag von Rutte II heißt es:
      „Unsere Einwanderungspolitik ist restriktiv, gerecht und auf Integration ausgerichtet. (…) Die Einwanderungspolitik wird die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft berücksichtigen. (…) Für alle Neulinge bedeutet die Beherrschung der niederländischen Sprache Kenntnisse der
      Gesellschaft und bezahlte Arbeit bieten die besten Aussichten für eine erfolgreiche Integration.“

      – Partner muss mindestens 24 Jahre alt sein. <– (dies ist aufgrund von EU-Verträgen nicht zulässig)
      – Ehen zwischen Cousinen und Cousinen sind grundsätzlich verboten.
      – Familienmigration betrifft die Kernfamilie: eine dauerhafte, exklusive Beziehung zwischen Partnern und denjenigen, die durch biologische Verwandtschaft zum Familienhaushalt gehören.
      – Wir verschärfen die Integrationsanforderungen sowohl im Ausland als auch in den Niederlanden.
      – Die Vorbereitung auf die Integrationsprüfung liegt in der Verantwortung der Beteiligten.
      – Die bürgerschaftliche Eingliederung muss selbst bezahlt werden, es kann aber Geld geliehen werden (Stand 1, dieses muss aber vollständig zurückgezahlt werden, vgl http://www.inburgeren.nl)
      – Integrationsbemühungen werden von Anfang an konsequent verfolgt.
      – Wer sich nicht ausreichend anstrengt, verliert die Aufenthaltserlaubnis.
      – Für die Teilnahme an Kommunalwahlen, die Einbürgerung und den Erhalt des Aufenthaltsrechts bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen gilt nun eine Frist von fünf Jahren. Diese wird auf sieben Jahre verlängert.

      Und warum? Denn die Menschen in Den Haag sind davon überzeugt, dass eine strenge Politik nötig ist, um benachteiligte Menschen fernzuhalten. Persönlich denke ich, dass sie mit ihren Regeln zu weit gehen und auf diese Weise viele gute Migranten und ihre niederländischen Partner in ihrer Freiheit stark einschränken und eher herablassend oder sogar respektlos auf sie zugehen. Dass sie nicht wollen, dass jemand „unmittelbar nach der Ankunft die Kontrolle darüber behält“ und sich nicht bestmöglich an der Gesellschaft beteiligt, ist in Ordnung und nur logisch, aber die Politik der Regierung ist besonders kalt.

      — Sowohl VVD als auch PvdA (sowie CDA, SGP, D66 und PVV) möchten die Mindestlohnforderung von 120 % wieder einführen, aber glücklicherweise ist dies aufgrund der EU-Gesetzgebung ebenfalls nicht zulässig. Es bleibt daher die Anforderung, den Mindestlohn zu 100 % nachhaltig zu halten (d. h. vertraglich für die nächsten 12 ganzen Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung garantiert ODER diesen in den letzten 3 Jahren erfüllt zu haben).

      Endlich: In diesem Sommer wird es noch weitere Änderungen geben, dann tritt das „Moderne Migrationspolitik-Gesetz“ in Kraft, das diverse Rechte/Pflichten (Pflichten) ändern wird. Eine Beratungsanfrage ist dann nicht mehr möglich, sowohl der Sponsor als auch der Ausländer können dann einen direkten Antrag beim IND bzw. der Botschaft stellen. Weitere Informationen und Updates finden Sie auf der IND-Website (News-Updates).

  6. Khan Martin sagt oben

    PS Es ist auch fraglich, was Brüssel dazu denkt, denn in Deutschland beispielsweise scheint die Heiratspflicht immer noch zu bestehen.

  7. Khan Martin sagt oben

    Rob, weißt du, ob diese Ehepflicht auch für Deutschland und Belgien gilt?
    mrsgr. Martin.

    • Rob V. sagt oben

      Leider habe ich selbst keine direkten Erfahrungen damit. Streben Sie den EU-Weg an (als niederländischer Staatsangehöriger mehrere Monate in einem anderen EU-Land bleiben, um von der BP das Aufenthaltsrecht auf der Grundlage von EU-Rechten zu erhalten)?

      Für in Deutschland lebende Deutsche mit einem BP ist es Pflicht: Ein deutscher Freund von uns hat vor über 2 Jahren seine Freundin zu sich geholt und dann geheiratet. Ich glaube, dass dies auch in Belgien der Fall ist: Sie können Ihren Partner mitbringen und dann hier heiraten, was eine Voraussetzung für einen dauerhaften Aufenthalt ist.

      Auch der niederländische Staat verfügte ab dem 1. Oktober über eine solche Regelung (Einreise und anschließende Heirat hier, sodass eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann – vorausgesetzt, dass auch die anderen Bedingungen erfüllt sind). Diese Regelung war jedoch auf Personen beschränkt, die hier nicht heiraten konnten BP. Man kann auch in den Niederlanden heiraten, indem man eine VKV einträgt, der Partner muss dann aber nach maximal 90 Tagen einfach zurückkehren. Eine sehr knappe Frist, da für eine Ehe (Eintragungen einer bereits im Ausland geschlossenen Ehe) in den Niederlanden und für (damit eine neue Ehe geschlossen werden kann) muss eine sogenannte M46-Schein-Eheermittlung mit einem BP stattfinden. Eine solche M46 läuft über die Gemeinde, das IND und die Fremdenpolizei und kann 2 Monate dauern.

      Wenn Sie in den Niederlanden mit Ihrem BP heiraten möchten, der noch außerhalb der Niederlande lebt, oder Ihre Ehe hier registrieren lassen möchten, können Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde erkundigen (Verfahren zur Untersuchung einer Scheinehe M46).

      Wenn Sie den EU-Weg machen möchten, informieren Sie sich am besten auf der Website der Foreign Partner Foundation, beispielsweise über etwaige Treuevoraussetzungen. Natürlich ist es immer ratsam, sich in den IND-Broschüren und auf der Website über allgemeine Einwanderungsbestimmungen zu informieren, diese bieten jedoch keine Informationen über die EU-Route. Über SBP finden Sie auch Hinweise auf Informationen der belgischen oder deutschen Behörden. Schließlich ist es ratsam, jederzeit die offiziellen Informationen der Behörden zu lesen. Eine gute Vorbereitung durch offizielle Unterlagen und aktuelle Expertenerfahrung (Anwälte für Einwanderungsrecht) ist die halbe Miete.


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