Leserfrage: Was soll meine thailändische Frau tun, wenn ich sterbe?

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Dezember 9 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Kann mir jemand sagen, was meine thailändische Frau (in Thailand) tun soll, wenn ich im Hinblick auf meine niederländische staatliche Rente (SVB Roermond) sterbe?

Regards,

Tonne

11 Antworten auf „Leserfrage: Was soll meine thailändische Frau tun, wenn ich sterbe?“

  1. khaki sagt oben

    Lieber Tony!
    Sie sind in Ihren Daten sehr begrenzt. Lebst du auch mit deiner Frau in Thailand oder lebst du getrennt? Hat Ihre Frau aufgrund ihrer Berufserfahrung in den Niederlanden Anspruch auf eine eigene staatliche Rente? Oder stellen Sie diese Frage nur dazu, was Ihre Frau mit Ihrer staatlichen Rentenleistung machen soll, wenn Sie sterben? Im letzteren Fall scheint mir die Todesanzeige an die NL-Botschaft mit der Aussage, dass die staatliche Rente eingestellt werden muss, vorerst ausreichend zu sein. Sollte noch mehr getan werden müssen, wird die Botschaft darauf hinweisen.
    Grüße, Haki

  2. Erik sagt oben

    Melden Sie Ihren Tod. Die SVB wird einen Nachweis verlangen, und zwar die Sterbeurkunde Thailands, die in zwei Sprachen ausgestellt ist. Machen Sie eine Kopie und bewahren Sie sie griffbereit auf.

    Wenn Ihr Partner nicht in Ihrem Namen auf die Website zugreifen kann, können Sie dies per Brief tun; vielleicht kann ihr jemand dabei helfen. Das muss natürlich auch die Botschaft wissen, aber in erster Linie Ihre Familie.

    • Cornelis sagt oben

      Erik, ich frage mich, ob dieser Bericht an die Botschaft nicht in der städtischen Personalaktendatenbank verarbeitet wird. Wenn das der Fall wäre, würde eine Behörde wie die SVB dann nicht automatisch die Information erhalten, dass die betreffende Person verstorben ist?

      • Robert JG sagt oben

        Die Botschaft kann zwar Einsicht in die Grundverwaltung nehmen, aber keine Änderungen vornehmen. Zumindest wurde mir das 2014 erzählt.

  3. Ger Korat sagt oben

    Laden Sie ein Formular herunter und senden Sie es (eingeschrieben = Einschreiben) an die SVB-Geschäftsstelle, für die Adresse klicken Sie auf den Link:
    https://www.svb.nl/nl/aow/uw-zaken-online-regelen/wijziging-doorgeven-met-formulier

    Ich halte es für ratsam, die AOW auf einem Gemeinschaftskonto anzulegen, damit Rückzahlungen oder Abhebungen immer vom Partner der AOW vorgenommen werden können, der nach dem Tod noch ausgezahlt wird. Wir empfehlen ein solches Gemeinschaftskonto auch dann, wenn Ihnen etwas zustößt und Sie beispielsweise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen psychischen Erkrankung nicht mehr handlungsfähig sind.

  4. Robert JG sagt oben

    Ein Anruf oder eine E-Mail an die SVB genügt. Sie kann dies auch von jemandem in den Niederlanden erledigen lassen. Klingt fast zu einfach, funktioniert aber. Auch Geld für die ABP.

  5. Evert van der Weide sagt oben

    Ton, was Sie bedenken sollten, ist, dass Ihre thailändische Frau keinen Anspruch auf AOW hat, wenn sie nicht mit Ihnen in den Niederlanden gelebt hat und einen Anspruch auf AOW aufgebaut hat.

    • Jürgen sagt oben

      Ich habe eine freiwillige ANW-Versicherung, das heißt, meine Frau und mein Sohn sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz versichert

    • Jan sagt oben

      Evert / Ton
      Ich denke, sie hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, die nach 2015 abgeschafft wurde, dachte ich, aber immer noch Geld für Niederländer, die vor 1950 geboren wurden? Sie heiratete eine Thailänderin, die vor diesem Zeitpunkt in den Niederlanden und Thailand legal registriert war.

      • Erik sagt oben

        Jan, ich glaube, du meinst die Partnerzulage, die zum 1 für Beziehungen abgeschafft wurde, in denen der älteste Partner 1 oder später geboren wurde. Aber selbst wenn Ton weiterhin die Partnerzulage bekäme, würden die staatliche Rente und die Partnerzulage mit seinem Tod enden. Denn bei der Partnerzulage handelt es sich nicht um einen Leistungsanspruch des Partners, sondern um einen Zuschlag für den Rentenempfänger.

        Wenn Tons Frau jemals in den Niederlanden gelebt hat, hat sie Anspruch auf eine staatliche Rente für jeden Monat, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht. Witwengeld ist in der AOW nicht enthalten.

        • Januar sagt oben

          Erik
          Ich dachte mehr an die Anw, die Hinterbliebenenrente für die Witwe, nicht an die Zulage.
          Ich denke, das hat sich 2015 auch geändert.
          vielleicht weißt du mehr darüber.


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