Leserfrage: Warum wird mir meine gesetzliche Rente (Zvw-Beitrag) gekürzt?

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24. Oktober 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Gestern habe ich, ein niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Belgien und den größten Teil des Jahres in Thailand, eine Nachricht von der Sozialversicherungsbank erhalten, dass meine AOW-Rente um 247,13 € gekürzt wird, wovon 110,08 € Lohnsteuer und der Rest Beitrag sind Krankenversicherungsgesetz – im Ausland.

Die Senkung der Lohnsteuer war bereits in Kraft, aber eine Senkung des Zvw-Beitrags war eine neue Überraschung, die auf Antrag der CAK erfolgte.

Ich hatte noch nie zuvor von der Existenz dieses Zvw oder der CAK gehört.

Der Grund für beide Rabatte ist mir unklar. Haben mehr im Ausland lebende Niederländer diese Nachricht erhalten und verstehen Sie den Grund für diese Rabatte?

Regards,

Niek

16 Antworten auf „Leserfrage: Warum wird mir meine gesetzliche Rente (Zvw-Beitrag) gekürzt?“

  1. Ger Korat sagt oben

    Sie leben in einem Vertragsland, Belgien, und haben Anspruch auf Erstattung der medizinischen Versorgung in diesem Land. Die Prämie hierfür wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen. Niederländische Steuerbehörde. CAK veranlasst den Abzug der Prämie.

  2. Eduard sagt oben

    Auch mir werden von der SVB mehr als 10 % meines Bruttoeinkommens gekürzt, ich lebe also dauerhaft in Thailand! Wenn Sie sich in den Niederlanden abgemeldet haben, können Sie unter der Rubrik „Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge“ eine Befreiung beantragen.

    Wie die SVB auf ihrer Website schreibt, gilt grundsätzlich, dass jeder, der in den Niederlanden lebt, bei diesen Sozialversicherungen versichert ist. Wenn Sie Lohn oder Sozialleistungen beziehen, zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge.

    Manchmal können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Sie müssen diese Prämien dann nicht mehr zahlen. Dann sind Sie aber nicht mehr durch die Sozialversicherungen versichert.

    Ich habe zweimal eine Ausnahmegenehmigung bei der SVB mittels „Erklärung nicht Wlz-versichert“ beantragt, bisher habe ich keine Antwort erhalten, ich habe in dem Schreiben unter anderem erklärt, dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist die Niederlande und daher ist es sinnlos, diese Sozialversicherungsbeiträge monatlich zu bezahlen, Thailand ist ein Vertragsland, ich frage mich manchmal, ....nein! Ich glaube eher, dass der SVB es uns bewusst schwer macht.

    • Erik sagt oben

      Aduard, Sie sind Rentner, aus NL abgemeldet und wohnen in TH. Dann zahlen Sie in den Niederlanden Lohnsteuer auf Ihre AOW-Leistung. In der ersten Stufe liegt diese Quote bei 9 Prozent. Sie schreiben, dass mehr als 10 Prozent einbehalten werden und es ist schade, dass Sie nicht genau sagen, was einbehalten wird. Jetzt kann ich es nur noch ausprobieren.

      Weiß die SVB, dass Sie in Thailand leben? Ich bezweifle das. Ich lebe seit Jahren in Thailand mit staatlicher Rente und es wurde nicht mehr als die Lohnsteuer einbehalten. Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden nie diskutiert.

      Sie schreiben, dass Ihre gesetzliche Rente gekürzt wird. Ich denke, das ist nicht der richtige Begriff. Die Kürzung geht auf Ihren Bruttovorteil zurück, und ich glaube nicht, dass das der Fall ist. Auf Ihrer persönlichen Seite können Sie genau sehen, wie hoch Ihre gesetzliche Bruttorente ist, wie sie sich zusammensetzt, was abgezogen wird und wie Ihr Status dort ist. Schauen Sie sich also MijnSVB an. Viel Glück.

      • Eduard sagt oben

        Erik, ich habe nachgeschaut, du hast recht, es sind genau 9%, also nicht +10% mein Fehler, also habe ich auch unter „Abzüge“ auf meiner SVB nachgeschaut, dort steht „Lohnsteuer“ und auch auf das Fragezeichen dahinter geklickt Dort heißt es: „Die Lohnsteuer besteht aus Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen“, und zwar genau für die Sozialversicherungsbeiträge, die ich zweimal ausgefüllt und mit der „Erklärung nicht nach Wlz versichert“ verschickt habe.
        Jedoch! Wie hoch die Sozialversicherungsprämien sind, kann ich nicht herausfinden, ich bin bei der SVB als nach Thailand ausgewandert gemeldet und aus der Personal Records Database (BRP) hervorgegangen.

        • Erik sagt oben

          Aduard, dann zahlst du nur Lohnsteuer (=Einkommensteuer) und keine Sozialversicherung und keine Krankenversicherung. Also ist es okay.

          • Eduard sagt oben

            Danke Erik, alles ist klar, das erklärt auch, warum es keine Antwort von SVB gab. Daumen hoch für dich.

      • Janlao sagt oben

        Wissen Sie auch, was Sie in der zweiten Rate bezahlen und wann diese beginnt? Ich lebe in Laos, bin aber ein niederländischer Steuerbetrüger, weil Laos kein Vertragsland ist.

  3. ruud sagt oben

    Die Kürzung der AOW-Leistung scheint darauf hinzudeuten, dass die SVB der Meinung ist, dass Sie in Thailand leben.
    Etwas, das wahrscheinlich richtig ist.

    In der Vergangenheit habe ich mich gefragt, wie gut die Kontrolle wäre, wenn man als Niederländer offiziell in einem anderen europäischen Land lebt, praktisch aber in Thailand.
    Diese Prüfung funktioniert offenbar für Belgien.

    • Ger Korat sagt oben

      Die AOW wird nicht gekürzt, sondern einbehalten. Sie erhalten beispielsweise einen Rabatt, wenn Sie aufgrund eines Auslandsaufenthalts während der Anrechnungsjahre nicht 100 % AOW angesammelt haben und/oder in einem Land leben, das kein AOW-Abkommen unterzeichnet, wie beispielsweise Kambodscha. Im Fall von Niek ist er auf jeden Fall als Einwohner Belgiens bei der AOW registriert und deshalb wird die Prämie nach dem Krankenversicherungsgesetz einbehalten. Wenn Sie als Einwohner Thailands registriert wären, wäre für diese Versicherung kein Abzug vorgenommen worden, Sie hätten sich dann aber nicht darauf verlassen können; im Fall von Niek, wenn er in Belgien bleibt.

      • ruud sagt oben

        Der Betrag von 247,13 Euro entspricht in etwa dem, woran ich mich erinnere, wenn Sie kein Steuerinländer sind.
        Obwohl ich mich da irren könnte.

        Wenn Sie aus den Niederlanden nach Thailand auswandern, sind Sie ein nicht ansässiger Steuerzahler.
        Aber was ist, wenn Sie offiziell in Belgien leben, tatsächlich aber in Thailand leben?
        Ich gehe davon aus, dass die Niederlande Sie dann wie einen ausländischen Steuerzahler behandeln und sagen werden, dass die Auswanderung nach Belgien eine Scheinkonstruktion zur Steuervermeidung sei.
        Anschließend können dann voraussichtlich brillante Prozesse auf hohem Niveau geführt werden.

    • niek sagt oben

      Ich habe jetzt mit der CAK geskypt, auf die im Brief der SVB Bezug genommen wird, und sie hat mir gesagt, dass, da Belgien ein Vertragsland ist (und Thailand nicht), die in Belgien lebenden Niederländer der europäischen Gesetzgebung unterliegen, die dies vorschreibt dass die Grundversorgungsprämie von den Niederlanden getragen wird, wenn Ihr Einkommen auch aus diesen Ländern stammt, und von der AOW-Leistung abgezogen wird. Aber ich bin seit Jahren in Belgien versichert, und zwar zu einem viel günstigeren Tarif als dem, was jetzt von meiner AOW in Form des Zvw-Beitrags abgezogen wird.
      Die medizinischen Kosten werden dann von der CAK an den belgischen Versicherer erstattet.
      Um meine (viel geringere) Krankenversicherungsprämie beim belgischen Versicherer loszuwerden, muss ich mich dort mit einem bestimmten S-Formular registrieren, das von der CAK verschickt wird.
      Alles in allem geht es mir also erheblich schlechter, da ich in den Niederlanden meine Grundversicherungsprämie zahlen muss, die viel höher ist als die Prämie, die ich bei der belgischen Krankenversicherung zahlen musste.
      Eine weitere Ungerechtigkeit ist meiner Meinung nach der Abzug der Lohnsteuer von meiner AOW-Rente, während ich dieselbe Rente in Belgien versteuere, was meiner Meinung nach gegen das Gesetz zur Verhinderung der Doppelbesteuerung zwischen Vertragsstaaten verstößt.

  4. Ger Korat sagt oben

    Es gibt überhaupt keine Ungerechtigkeit außer Ihrer Unwissenheit. Wenn Sie beispielsweise als pensionierter Belgier eine Rente aus Belgien beziehen und in den Niederlanden wohnen, schulden Sie daher den geringeren Betrag der belgischen Krankenversicherungsprämie und müssen diese in Belgien zahlen, da die Prämie in Belgien, wie Sie angeben, niedriger ist als in den Niederlanden.
    Und wenn Sie irgendwo doppelte Steuern zahlen, können Sie diese einfach in einem der beiden Vertragsländer zurückfordern, am Ende zahlen Sie nur 1 Mal.
    Rückwärtsgehen ist eine andere Sache. Auch wenn Sie vorher keine staatliche Rente bezogen haben und diese jetzt erhalten, profitieren Sie dennoch erheblich.

    • Ger Korat sagt oben

      Dies ist meine Antwort auf Nicks letzten Kommentar.

  5. MA sagt oben

    Hallo,
    Ich lebe seit 5 Jahren im Ausland und erhalte eine Ermäßigung von 2 % pro Jahr x5, weil ich keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe. Wenn Sie die vollen 100 % erhalten möchten, sollten Sie diese Kosten jeden Monat bezahlt haben.
    Mit Begrüßung
    Bernstein

  6. Hans sagt oben

    Ich lebe in Frankreich. Also aus den Niederlanden abgemeldet.
    Meine gesetzliche Rente wird brutto/netto überwiesen.
    Es wird also keine Lohnsteuer einbehalten, da ich in Frankreich Steuern auf meine staatliche Rente zahle.
    Dies müssen Sie selbst mit dem Finanzamt klären!!
    Was bleibt: ZVW, AWBZ, Wohnsitzlandfaktorabzüge.

    • Erik sagt oben

      Hans, wenn du in Frankreich lebst, hat Frankreich das Recht, auf die NL AOW zu erheben. So steht es im Vertrag. Sie können bei den niederländischen Steuerbehörden eine Befreiung von der Lohnsteuer beantragen.


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