Leserfrage: Ehe, staatliche Rente und Erbschaft

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22 Juni 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe für 4,5 Jahre ein Touristenvisum für Thailand. Die ganze Zeit über bin ich immer noch in den Niederlanden gemeldet und bezahle meine Krankenversicherung. Ich weiß, dass ich das nach einem Jahr außerhalb der Niederlande nicht mehr behaupten kann, aber das ist jetzt nicht relevant.

Ich lebe jetzt seit 3,5 Jahren mit meiner thailändischen Freundin zusammen. Heiraten hat den Vorteil eines Jahresvisums, das die notwendigen Reisen/Kosten einspart. Meine Unsicherheiten betreffen:

1. staatliche Rente. Wenn ich heirate, muss ich zum niederländischen Konsulat gehen und nachweisen, dass ich nicht bereits verheiratet bin. Ich habe Angst, dass in den Niederlanden ein Licht aufleuchtet: Herr Mark, Sie haben vier Jahre lang keine Steuern gezahlt und möchten jetzt in Thailand heiraten? Wir werden Sie jetzt abmelden. Ich habe meine Zweifel, ob es die staatliche Rente in 4 Jahren noch geben wird, aber ich möchte mich nicht ausschließen. Sollte ich mir darüber Sorgen machen?

2. Vermächtnis. Ich hoffe, es wird sehr lange dauern, aber wie wird das geregelt? Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde laut Gesetz für die Hälfte meiner Frau eine Erbschaft bei meiner thailändischen Bank hinterlegt. Allerdings ist es in den Niederlanden nicht legal, in Thailand alleine zu heiraten. Wenn ich das Erbe jetzt auf einem niederländischen Konto hinterlasse, kann meine thailändische Frau es dann beanspruchen?

Ich liebe meine Freundin sehr, ich bin sicher nicht geizig, aber es gefällt mir nicht, wenn sie sich einen Monat nach der Erbschaft von mir scheiden lässt und die Hälfte übernimmt.

Danke für die Hilfe!

Tobias

11 Antworten auf „Leserfrage: Ehe, AOW und Erbschaft“

  1. Cor Lancer sagt oben

    Ich möchte auf dem Laufenden gehalten werden

  2. François sagt oben

    Suchen Sie Rat, wie Sie die gesetzlichen Vorschriften umgehen können? Sie möchten keine Prämien zahlen, aber die Leistung bald erhalten. Ich hoffe, dass der Moderator dieses Forums solche Ratschläge nicht veröffentlicht. Die Kosten der AOW steigen aufgrund der alternden Bevölkerung bereits ausreichend. Die Förderung von Betrug scheint mir eine Beleidigung für diejenigen zu sein, die Prämien zahlen. Lass das Licht schnell angehen.

    Was die Erbschaft angeht: Ich dachte zuerst: „Wenn sie sein Erbe bekommt, ist er sowieso schon verstorben“, gehe aber davon aus, dass es sich um eine Erbschaft deiner Eltern handelt. Sie können in einem Testament festlegen, dass die Erbschaft niemals einem Partner des Begünstigten zufallen darf, auch wenn dieser in Gütergemeinschaft verheiratet ist. Ob das auch in Thailand Bestand hat, weiß man natürlich nie. Genau wie bei der gesetzlichen Rente kann man nicht nur Vorteile haben, sondern muss auch Nachteile in Kauf nehmen. So ist das Leben.

  3. Wim sagt oben

    Moderator: Beantworten Sie die Frage des Lesers oder antworten Sie nicht.

  4. ruud sagt oben

    Ich glaube nicht, dass du auf Probleme stoßen wirst.
    Sie können auch entstehen, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen müssen.
    Bei der Botschaft erhalten Sie wahrscheinlich keinen neuen Reisepass.
    Wenn Sie in den Niederlanden registriert sind, gehe ich davon aus, dass Sie dort über die erforderlichen unvollständigen Steuerformulare verfügen.
    Das sollte einige Probleme verursachen.
    Auch bei einem Krankenhausaufenthalt kann es sein, dass Ihre Krankenkasse die Zahlung verweigert, wenn sie herausfindet, dass Sie schon länger als 4 Jahre hier wohnen.
    Vielleicht sollten Sie Ihre Angelegenheiten regeln, bevor Sie heiraten.

    Hinterlassenschaften sind zu kompliziert, um einen Sinn zu ergeben, wenn es um zwei Länder mit eigenen Gesetzen geht.
    Wie deine Eltern? Schließen Sie Ihren thailändischen Partner in seinem Testament aus und das Geld ist auf der Bank in den Niederlanden, es scheint mir einigermaßen sicher zu sein.
    Heiraten Sie in Thailand in einer Gütergemeinschaft und wird der Ausschluss durch Ihre Eltern erfolgen? möglicherweise nicht gültig.

  5. Adje sagt oben

    Vielleicht liegt es nur an mir, aber ich verstehe nicht die ganze Geschichte.
    Soweit ich weiß, erhält Mark eine staatliche Rente. Er wurde nicht aus den Niederlanden abgemeldet. Wenn es nicht abgemeldet wurde, zahlen Sie doch einfach Ihre Steuern und Abgaben auf Ihr Einkommen, etwa die staatliche Rente und die Altersrente, oder?
    Es geht allerdings schief, denn er meldet nicht, dass er länger als 8 Monate im Ausland bleiben wird.
    Und das könnte tatsächlich zu Problemen für die Krankenkassen führen, wenn sie davon erfahren würden. Und er würde dann automatisch aus der Gemeinde abgemeldet, wenn diese wüsste, dass er sich nicht an der Adresse aufhält, an der er gemeldet ist. Und ich bin überzeugt, dass er immer noch an einer Adresse in den Niederlanden gemeldet ist.
    Und dann die Frage nach der Vererbung. Wieder so unklar. Eine Erbschaft, die auf ein niederländisches Konto eingezahlt wird. Dann die Hälfte für meine Frau. Deine Frau? Sie erbt nur, wenn die Ehe in den Niederlanden eingetragen ist.
    Seien Sie einfach klarer, wenn Sie Fragen stellen, damit die Leser nicht raten müssen, wie Ihre Situation ist.
    Das trifft nicht nur auf Sie zu, sondern es kommt oft vor, dass die Frage des Lesers nicht ganz klar ist.

    • Rob V. sagt oben

      Mark ist noch nicht im Ruhestand, er bleibt bewusst in den Niederlanden gemeldet, um eine staatliche Rente aufzubauen und die Grundversicherung nicht zu verlieren. Bewusst oder unbewusst erkennt Mark nicht, dass dies gegen das Gesetz verstößt (Sie müssen sich nach mehr als 8 Monaten pro Jahr außerhalb der Niederlande abmelden) und ist daher ein Betrüger.

      Wenn ich Mark wäre, würde ich zuerst dieses Problem lösen: Also entweder für längere Zeit in die Niederlande zurückkehren oder mich abmelden. Dann können Sie Ihre Angelegenheiten richtig regeln. Wenn er sich aus den Niederlanden abmeldet, könnte er nach thailändischem Recht heiraten, ohne dies an die Niederlande weitergeben zu müssen (das ist möglich, mit nationalen Aufgaben in Den Haag). Wenn er das richtig regelt, dürfte es auch mit AOW und Rente für ihn und seinen Partner klappen. Man könnte dann die thailändische Ehe unter Auflagen schließen (ich glaube, alles in Thailand, was vor der Heirat von Person A oder B ihr Eigentum war, ist nach der Scheidung nur noch ihr Eigentum?). Um das bezüglich Scheidung und Erbschaft weiter sachgerecht zu regeln, würde ich eine Agentur/einen Anwalt beauftragen.

  6. Gerardus Hartmann sagt oben

    Lieber Mark, wenn du einen Thailänder in Thailand heiraten möchtest, wirst du in den Niederlanden ansässig sein – schließlich bist du nicht als Auswanderer abgemeldet und hast eine Postanschrift in den Niederlanden für Krankenversicherung, Mietzahlung, AOW-Einkommen usw. und sich mit einem in den Niederlanden beantragten Touristenvisum in Thailand aufhalten – in den Niederlanden müssen Sie beim IND um Erlaubnis bitten, eine thailändische Person zu heiraten. Danach stellt die Gemeindeverwaltung, in der Sie gemeldet sind, persönlich eine Eheerklärung aus. Sie müssen Ned diese Aussage geben. amb. BKK zusammen mit der Einkommensbescheinigung für die Erlaubnis, in Thailand heiraten zu dürfen. Sind Sie verheiratet, muss Ihre Ehe bei Ned legalisiert werden. amb. BKK und wird anschließend bei der Grundverwaltung Ihres Wohnortes in den Niederlanden registriert. Auch hierfür wird die Genehmigung des IND eingeholt. Dann folgt die Schrittmeldung an die SVB der Heirat. Nur dann hat Ihre Frau Rechte nach niederländischem Recht. Verheiratete Informationen gehen automatisch an die Steuerbehörde, so dass jede Umgehung zu einer Rückerstattung der zuvor in Anspruch genommenen Leistungen führen kann. Auch AOW-Rentner müssen bei der SVB eine eintägige Erlaubnis für einen Auslandsaufenthalt einholen. Wenn das nie passieren würde, könnte das Konsequenzen haben. Gilt auch für die Krankenversicherung usw. Denken Sie, dass Sie sich am besten einfach an die Regeln halten, denn Sie werden auch aufgefordert, nachzuweisen, dass Sie viele Reisen mit einem Aufenthalt in Thailand aus Ihrer staatlichen Rente unternehmen konnten, während die Kosten als Niederländer anfallen Bewohner haben nie aufgehört. Sollte sich daraus bei den Steuerbehörden der Verdacht ergeben, dass nicht deklarierte Vermögenswerte vorliegen, können diese voraussichtlich dennoch eine erhebliche Nachveranlagung verhängen, da die verlängerte Frist für die Meldung nicht deklarierter Gelder inzwischen abgelaufen ist.

  7. Cornelis sagt oben

    Ich habe oben einige Antworten gelesen, in denen davon ausgegangen wird, dass der Fragesteller eine staatliche Rente bezieht. Seltsamerweise schließe ich aus der Frage, dass er noch 30 Jahre von der staatlichen Rente entfernt ist und dass er – unter anderem – vermeiden möchte, „Ansammlungsjahre“ zu verpassen. Deshalb möchte er seine Registrierung in den Niederlanden nicht verlieren. Natürlich bleibt die Tatsache bestehen, dass er betrügt.

  8. Ron Bergcott sagt oben

    Ich stimme Cornelis voll und ganz zu, das Erbe ist auch etwas für die Zukunft, weil er hofft, dass es noch sehr lange Bestand hat. Tod seiner Eltern? Da der Fragesteller noch jung ist, wäre es schön, wenn er in seiner Frage die richtigen Informationen angeben würde. Nun ist es eine Vermutung, außer dass er die AOW betrügen will.

  9. Lunge Addie sagt oben

    Moderator: Es geht nicht darum, einen Fragesteller zu belehren, sondern seine Frage zu beantworten.

  10. So sagt oben

    Im Wesentlichen werden mehr Fragen gestellt als nur zu AOW und Vererbung. Eine solche verschleierte Frage gibt wiederum Anlass zu Spekulationen und/oder Überlegungen. Letzteres werde ich auch zur Aufklärung und Unterhaltung anderer Leser machen.

    Schon die Frage der gesetzlichen Rente sorgt für Irritationen. Der Fragesteller Mark deutet mehr oder weniger an, dass er nicht glaubt, dass es die AOW als Altersvorsorge in 30 Jahren noch geben wird. Andererseits wolle er „nicht außen vor bleiben“. Denn wenn es die AOW noch gibt, möchte Mark zu denen gehören, die eine regelkonforme Leistung erhalten. Andererseits hat er 4 Jahre lang keine Steuern gezahlt. Es gibt also keine sozialgesetzlichen Prämien, in die die AOW fällt. Sie können zu Recht die Frage aufwerfen, inwieweit Mark Anspruch auf eine AOW-Leistung hat? Darüber hinaus gilt die AOW-Rückstellung für Einwohner der Niederlande. Mark hingegen lebt seit 4,5 Jahren außerhalb der Niederlande und gibt an, dass diese Wohnsituation noch einige Jahre anhalten wird.

    Seine eigentliche Frage lautet: Muss ich mir zu gegebener Zeit Gedanken über eine mögliche staatliche Rente machen? Die Antwort ist einfach. Nein, es sei denn, er möchte zu gegebener Zeit eine AOW-Leistung erhalten.
    Jetzt will es einen Rabatt von 2 % für jedes Jahr, das nicht in den Niederlanden lebt. Es sieht so aus, als ob er noch 30 Jahre von dieser Zahlung entfernt ist, sodass der Rabatt bei fast 70 % liegen wird. Mark versucht das jedenfalls zu verhindern, indem er mit einem Touristenvisum in TH bleibt und sich nicht aus NL abmeldet. Das verschafft ihm den Vorteil, eine Krankenversicherung in den Niederlanden zu schätzen. Womit seine ursprüngliche Frage mit „Ja“ beantwortet werden muss, da er seinen Aufenthalt sowohl in TH als auch in NL entgegen allen Vorschriften arrangiert. Ein längerfristiger Aufenthalt in TH auf Basis eines Touristenvisums ist nicht erlaubt und auch eine Nichtabmeldung in NL für einen Aufenthalt von mehr als 8 Monaten ist nicht erlaubt. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme einer niederländischen Krankenversicherung ebenfalls nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass er sich zu gegebener Zeit mit der NZa auseinandersetzen muss, auf jeden Fall aber mit der zuständigen Krankenkasse, wenn es einmal unerwartet zu längeren Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalten kommen sollte.

    Dann die Erbschaftsfrage. Er liebt seine Freundin, ist nicht geizig, denkt über eine Heirat nach (schließlich verschafft ihm das einen Vorteil, nämlich ein Jahresvisum und die Einsparung von Reisekosten bei den laufenden Visaläufen), mag es aber nicht, wenn seine Freundin/Frau Forderungen stellt die Hälfte ihres Bankkontos, wenn auf diesem Konto eine voraussichtliche Erbschaft eingezahlt wurde.
    Seine Frage lautet daher: Kann seine Veranstaltung sein? Hat eine thailändische Ehefrau im Falle einer Scheidung Anspruch auf 50 % eines Betrags auf einem Bankkonto in den Niederlanden? Er fragt sich, ob dies verhindert werden kann, indem beispielsweise in NL eine Ehe nicht in TH eingetragen wird?
    Man könnte meinen, er würde die Grundlagen seiner aktuellen Beziehung zu seiner TH-Freundin überdenken, wenn er so misstrauische Gedanken über sie hegt. Er sollte auch wissen, dass eine rechtsgültige Ehe in TH auch auf der Grundlage von Eheverträgen geschlossen werden kann, wie z. B. dem Ausschluss von NL-Mitteln aufgrund einer NL-Erbschaft aus NL-(Bluts-)Verwandten, im Falle einer Scheidung aus einer in den Niederlanden geschlossenen Ehe TH. Damit die Bedingungen im Ehevertrag formuliert werden können, muss er einen TH-Anwalt beauftragen, an dem auch der Ehepartner, also seine Freundin, beteiligt ist. Ich denke, für Mark liegt darin der Haken. Das bedeutet, dass er auf ganzer Linie in Schwierigkeiten gerät. Mit langfristigem Touristenvisum in TH, keine Abmeldung aus NL, unregelmäßige Beibehaltung der NL-Adresse und der NL-Krankenkasse, trotzdem zu gegebener Zeit staatliche Rente genießen wollen, aber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und in TH unsicher über die Absicht eines Beziehungspartners: Mark hat offensichtlich seine Sachen nicht in Ordnung.


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