Leserfrage: Steuerpflichten in Thailand?

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November 16 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bleibe eher unerwartet für einen längeren Zeitraum (mehr als ein Jahr) in Hua Hin. Ich bin Belgier und 75 Jahre jung. Ich bin am 30. Dezember 2019 für einen 3-monatigen Winteraufenthalt mit einem Non-O-Visum eingereist, konnte aber glücklicherweise rechtzeitig bis zum 27. März 2121 auf ein „Jahresvisum für den Ruhestand“ umstellen, nachdem im März die Covid-Misere ausgebrochen war , und meine Familie riet mir, vorerst nicht nach Belgien zurückzukehren. Der Rest ist Geschichte.

Ich werde also mindestens 15 Monate in einer gemieteten Eigentumswohnung in Hua Hin bleiben und meine Frage ist: Bin ich jetzt in Thailand einigermaßen steuerpflichtig? Mein TM30 ist in Ordnung und ich möchte keinen Ärger mit der thailändischen Verwaltung haben.

Für die belgischen Leser: Ich weiß, dass ich jetzt technisch und administrativ von meinem Wohnort abgemeldet werden kann, weil ich länger als sechs Monate im Ausland sein werde.

Regards,

Marc

6 Antworten auf „Leserfrage: Steuerpflichten in Thailand?“

  1. Erik sagt oben

    Marc, ob man sich aus BE abmelden sollte, ist angesichts der Corona-Misere die Frage; Es kann eine vorübergehende Maßnahme in Kraft sein, da es sich hierbei um höhere Gewalt handelt. Andere Belgier, die hier schreiben, wissen das wahrscheinlich.

    Sie sind in TH steuerpflichtig, wenn Sie dort mehr als 180 Tage im Kalenderjahr wohnen oder sich dort aufhalten. Sie werden diese Anzahl an Tagen im Jahr 2020 erreichen, möglicherweise nicht im Jahr 2021. Sie sind dann für das Jahr 2020 steuerpflichtig für Ihr thailändisches Einkommen und für (einen Teil) des belgischen und internationalen Einkommens, das Sie im Jahr 2020 an TH verbuchen.

    Aber … zwischen BE und TH besteht ein Steuerabkommen, das Vorrang vor den nationalen Gesetzen hat. Konsultieren Sie daher zunächst dieses Abkommen, um festzustellen, ob Ihr BE und Ihr internationales Einkommen in TH besteuert werden und ob Sie die Wohnsitzerfordernisse dieses Abkommens erfüllen. Möglicherweise haben Sie einen doppelten Wohnsitz und das Abkommen enthält diesbezügliche Regeln.

    Viele Belgier und Menschen mit belgischem Einkommen schreiben in diesem Blog, daher können Sie hier wahrscheinlich Hilfe bei Ihrer Frage bekommen. Auch ein belgischer Steuerspezialist kann Ihnen weiterhelfen. Ich habe Einkünfte aus NL und für mich gelten andere Regeln. Viel Glück!

  2. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Mark,

    Wie Erik auch schreibt, bleiben Sie aufgrund höherer Gewalt länger als geplant in Thailand. Dies macht Sie nicht sofort zu einem steuerlichen Wohnsitz in Thailand.

    Wenn die thailändischen Steuerbehörden anderer Meinung sind, ist nichts falsch. Als Nichtansässiger bleiben Sie mit Ihrer Rente aus Belgien weiterhin in Belgien steuerpflichtig.

    Das zwischen Belgien und Thailand geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen besagt Folgendes:

    „Artikel 17 Renten

    1. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 18 können Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit, die in einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im erstgenannten Staat besteuert werden.

    2. Renten oder andere Vergütungen für frühere Beschäftigung gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Zahler dieser Staat selbst, eine seiner Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. Hat jedoch der Schuldner dieser Einkünfte, unabhängig davon, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, eine Betriebsstätte in einem Vertragsstaat, um die Last dieser Einkünfte zu tragen, so gelten die Einkünfte als aus dem Vertragsstaat stammend in dem sich die ständige Einrichtung befindet.“

    Artikel 18 des Übereinkommens enthält eine ähnliche Bestimmung, jedoch in Bezug auf Regierungsfunktionen.

    Mit Artikel 17 weicht der zwischen Belgien und Thailand geschlossene Vertrag stark vom OECD-Mustervertrag ab, der besagt, dass private Renten im Wohnsitzland besteuert werden.

    FAZIT: Ihre Rente aus Belgien wird nicht in Thailand, sondern in Belgien besteuert. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts in Thailand (ob aufgrund höherer Gewalt oder nicht).

  3. Erik2 sagt oben

    Ich bin kein Spezialist und verstehe daher die Reaktionen von Erik und Lammert in Bezug auf höhere Gewalt nicht. Marc kann einfach nach Belgien zurückkehren, warum also höhere Gewalt?

    • Erik sagt oben

      Erik2, bist du sicher, dass Marc innerhalb von sechs Monaten zurückkehren könnte? Wenn ja, könnte Marc übrigens immer noch höhere Gewalt spüren (Angst, Unsicherheit, während der Reise etwas zu fangen) und daher in TH bleiben.

      Aber selbst dann bedeutet sein Wohnsitz in TH nicht unbedingt, dass sein steuerlicher Wohnsitz plötzlich in TH liegt. Lammert hat auch erklärt, dass sich der TH-BE-Vertrag vom TH-NL-Vertrag unterscheidet.

      Marc hat eine Frage zu seinen Steuerpflichten in TH gestellt und ich denke, er ist jetzt beruhigt. Und das war die Absicht.

  4. Lungenaddie sagt oben

    Wie immer ist die Erklärung von Herrn Lammert de Haan sehr richtig.

    @Erik2: Du verstehst das Zitat „höhere Gewalt“ nicht? Lesen Sie es sorgfältig durch und Sie werden feststellen, dass die Erklärung nicht auf „höherer Gewalt“, sondern auf bestehenden Rechtsvorschriften beruht. Deshalb schreibt Herr Lammert eindeutig: „OB ODER NICHT aufgrund höherer Gewalt“. Sehr deutlich.

    @Marc: Du musst einfach NICHTS gegen die thailändischen Steuern tun. Ihr Steuerland ist und bleibt Belgien.
    Das Einzige, womit Sie möglicherweise Probleme haben, ist die Tatsache, dass Sie sich länger als ein Jahr außerhalb Belgiens aufhalten. Wenn das Rentenamt aus irgendeinem Grund davon erfährt, müssen Sie einen Lebensnachweis vorlegen. Da Ihr Wohnort nicht bekannt ist und Sie ihn nicht gemeldet haben, kann und wird das Rentenamt Ihre Rentenzahlungen bis zu Ihnen einstellen einen Lebensbeweis vorgelegt haben. .

    • winlouis sagt oben

      Liebe Lung-Addie, sehr treffend ausgedrückt im Zusammenhang mit seiner Pensionierung.
      Sollte Marc dennoch abgemeldet werden, stellt die Rentenversicherung tatsächlich die Zahlung seiner Rente ein, da er keinen festen Wohnsitz mehr in Belgien haben wird.
      Anschließend muss er der Rentenbehörde mitteilen, an welcher Adresse er sich in Thailand aufhält.
      Dies kann er über das Internet „MyPension.be“ tun.
      Zum Auslesen seines Personalausweises benötigt er zwar ein Kartenlesegerät oder mit einem Smartphone ist es mit der App „ItsMe“ auch möglich.
      Er sollte keinen Kontakt oder eine Warnung vom Bevölkerungsdienst der Gemeinde in Belgien erwarten, das habe ich erlebt.!
      Ich wurde ohne Benachrichtigung abgemeldet und irgendwann wurde mir meine Rente nicht mehr gezahlt.
      Ich habe dann den Rentenservice kontaktiert und erst über diesen erfahren, dass ich abgemeldet wurde.!
      Die Lebensbescheinigung wird an die Adresse geschickt, die er an den Rentendienst weitergibt, wo er sich derzeit in Thailand aufhält.
      Sie können dieses Formular bei der Gemeindebehörde Ihres Aufenthaltsortes in Thailand ausfüllen lassen.
      Sie können es per E-Mail an den Rentenservice senden oder das Original auch per Post senden.
      Ab dem Zeitpunkt der Angabe meiner Adresse, an der ich mich in Thailand aufhielt, zahlte der Rentendienst meine Rente ohne Wartezeit wieder aus, die Lebensbescheinigung erhielt ich erst später.
      Um die Auszahlung seiner Rente muss sich Marc keine Sorgen machen, wenn er ohnehin abgemeldet werden müsste.
      Bis ich wieder von Dir höre.


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