Leserfrage: Warum wird mein AOW reduziert, wenn ich mit Thailändern zusammenlebe?

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26 Juli 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Bitte praktische Informationen: AOW-Person wird mit einem jüngeren (54 Jahre alten) erfolgreichen Thailänder in den Niederlanden zusammenleben. Nach Durchsicht zahlreicher Unterlagen steigt der Unterzeichner von 70 % (Mindestlohn) AOW auf 50 % (Mindestlohn) AOW, ein Verlust.

Dies fühlt sich sehr ungerecht an, da seine/ihre Lebenshaltungskosten + die Kosten für die anschließenden Integrationskosten deutlich höher werden.

Nochmals: Bitte bringen Sie praktische Erfahrung mit.

Mit freundlichen Grüßen,

Roter Rob

29 Antworten auf „Leserfrage: Zusammenleben mit Thailändern, warum wird meine staatliche Rente gekürzt?“

  1. John Mak sagt oben

    Lieber Rob, das gilt auch, wenn du in den Niederlanden lebst und mit einer Niederländerin verheiratet bist, die jünger als 65 Jahre ist, als niederländischer Staatsbürger solltest du das sowieso wissen.

    Eine jüngere Person kann selbst für Einkommen sorgen

  2. Bz sagt oben

    Hallo Rob,

    Wenn Sie zusammenleben, verfällt Ihr Alleinerziehender. Wenn jeder eine eigene Wohnung hat, bleibt der Einzelzuschuss bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen. Bz

  3. jhvd sagt oben

    Lieber Red Rob,

    Entschuldigung, Ihre Geschichte ist unvollständig.
    Nach dem Rabatt erhalten Sie von derselben Agentur einen weiteren Zuschlag.
    Mit anderen Worten: Es handelt sich nicht nur um eine Verkürzung.
    Es ist noch eine Berechnungsformel beigefügt, z. B. wie lange Ihr Partner schon hier lebt usw.
    Selbst wenn sie zur Arbeit geht, werden nervige Dinge über Abzüge auftauchen.
    Aber ich möchte nicht zu viel darüber erklären, da es auf dieser Seite immer noch viele hartnäckige Leute gibt
    wer weiß es besser.

    freundliche grüße

    • John Chiang Rai sagt oben

      Lieber jhvd,
      Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem von Ihnen genannten Zuschuss den Partnerzuschuss meinen, den jemand erhält, wenn sein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Es geht darum, seit wann Rooie Rob eine Aow-Leistung erhält und wie lange er schon mit seiner Frau zusammenlebt, und hat nichts damit zu tun, wie lange seine Frau schon in den Niederlanden lebt. Leider hat jemand, der nach dem 1 in die Aow gegangen ist, keinen Anspruch mehr auf Partnerzulage, für alle, die bereits vor dem 1 eine Aow-Leistung mit Partnerzuschuss bezogen haben, sofern sich am Einkommen des Betroffenen nichts ändert Partner ebenfalls gegen Aufpreis. Ob das einem Beteiligten Spaß macht, steht auf einem anderen Blatt Papier und ist eigentlich ein anderes Thema. Wenn jemand jetzt die Seite besucht http://www.svb.nl Bei Besuchen kann er alles selbst lesen, ohne auf Besserwisser und Sturköpfe angewiesen zu sein, so dass die ganze Frage eigentlich überflüssig wird.
      Mit freundlichen Grüßen,

  4. nico sagt oben

    Ja Rob,

    Auch wenn Sie mit einer Frau in Thailand leben, von 70 % auf 50 % bzw. von 1.059.56 € auf 730,18 € (2014) und dafür seit Ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet haben.
    Es spielt keine Rolle, dass das Einkommen in Thailand minimal ist.
    Nur 329,38 € weniger pro MONAT.

    Grüße Nico

  5. Harry sagt oben

    Warum liest niemand die Regeln der AOW, weshalb sich die Leute ständig beschweren?
    Am 24. Mai 1947 trat die „Altennotversorgung“ von Willem Drees in Kraft, 1957 folgte das Allgemeine Altersversorgungsgesetz (AOW), eine Pflichtversicherung für alle. Die Prämien, die jemand im Laufe seines Lebens zahlte, um später eine staatliche Rente zu erhalten, wurden nach Bedürftigkeit erhoben. Das Renteneintrittsalter wurde ebenfalls auf 65 Jahre festgelegt. Für Drees war dies jedoch kein heiliges Haus. Er ging davon aus, dass sich das Alter aufgrund der schwankenden Finanzlage der Regierung im Laufe der Jahre regelmäßig ändern würde.
    Mit anderen Worten: JEDER hat noch nie einen Cent in die EIGENE AOW eingezahlt, sondern jeder Berufstätige zahlt für jede Person, die derzeit in der AOW ist.
    Anders verhält es sich mit der Tatsache, dass Sie über Ihren Arbeitgeber, Ihre Versicherung oder Ihre Bank zusätzlich eine Zusatzrente aufbauen. Das ist immer noch Ihr Recht. Allerdings werden die in der Vergangenheit gemachten Prognosen, die auf einem Anlageergebnis von 10 und mehr % der ca. 20 %, die Sie selbst investieren, basieren, nun mit einer Rendite von 1-2 % sehr enttäuschend ausfallen. Und insbesondere, wenn die investierten Mittel (Griechenland usw.) nicht zurückkommen = müssen abgeschrieben werden. Richtig, deshalb haben die Regierungen diese investierten Mittel in staatlich garantierte Kredite umgewandelt, zum Beispiel über die EZB statt über den NLB-DF-Pensionsfonds, denn dann wären diese Renten bereits halbiert worden.

    Seit 1957 bis 2017 = 60 Jahre hat sich am Anfangsalter der AOW nichts geändert, trotz einer aufgrund des zunehmenden Alters deutlich länger zu erwartenden Leistungsdauer. Diese Differenz wird nun (teilweise) durch die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters ausgeglichen.
    Mittlerweile sind wir auch länger zur Schule gegangen, sodass wir viel später anfangen, in den AOW-Topf einzuzahlen. Und dann seien Sie überrascht, dass es zu gegebener Zeit zu Engpässen kommen wird…. dass deine und meine (Enkel-)Kinder husten können

    Es wurde auch vereinbart – AOW ist eine politische Entscheidung, nicht „MEIN RECHT“, siehe oben, jedem AOW-Empfänger 50 % der sozialen Mindestsicherung auszuzahlen. Paar = 2x = Mindesteinkommen, Rest: Eigenmittel.
    Wenn ein Altersrentenempfänger der einzige in einem Haushalt ist und keine weiteren Personen an den Kosten des Haushalts beteiligt sind, erhält er zusätzlich 20 %, also 70 %. Zu wenig ? Dann haben Sie 50 Jahre lang nicht genug dafür gespart.
    Leben Sie also mit jemandem zusammen, der sich an den Kosten des Haushalts beteiligen könnte? Es ist logisch, dass Sie diese zusätzlichen 20 % nicht erhalten. Sollte sich Ihr thailändischer Staatsbürger – dafür ist die Integration da – an den Haushaltskosten beteiligen.

    Warum sollten MEINE Steuergelder zum Teil dazu verwendet werden, IHREN thailändischen Einwohner von jeglicher Geldverdientätigkeit fernzuhalten?
    Dass sie dafür in Kurse investieren muss … Das muss ich auch tun, wenn ich im zweisprachigen Belgien einen Job suche: Französisch lernen.

    • Thaisüchtig sagt oben

      Halle Harry

      Vielleicht, weil nicht jeder darüber nachdenkt? So wie jeder Bürger auch das Gesetz kennen sollte. Was auch nicht der Fall ist.

      Tatsächlich würde jeder Bürger, der kurz vor seiner gesetzlichen Rente steht, von der zuständigen Behörde ein umfangreiches Heft mit allen Informationen zu Hause erhalten.

    • Jürgen sagt oben

      Hier eine Korrektur: JEDER hat noch nie einen einzigen Cent in die EIGENE AOW eingezahlt, sondern jeder Arbeitnehmer zahlt für jeden, der gerade in der AOW ist.

      Ich selbst bin 2013 in den Ruhestand gegangen. Ich arbeite seit meinem 14. Lebensjahr und habe zeitweise sogar sogenannte Zinsmarken erhalten.

      Ich möchte darauf hinweisen, dass ich diese Prämie vom ersten Moment an gezahlt habe, als die AOW-Prämie eingeführt wurde.
      Ich habe meine aktuelle Rente bereits zweimal gezahlt.

      Was Harry wahrscheinlich meint, ist, dass das Geld, das wir in Form unserer Prämie investiert haben, längst aufgebraucht ist und wir nun auf das angewiesen sind, was jetzt gezahlt wird.

      • Rainer sagt oben

        Das AOW ist eigentlich ein Pyramidensystem. Ihr Beitrag wird dazu verwendet, anderen etwas Gutes zu tun, ES IST NICHTS IM POT!!! Zu Beginn zahlten Menschen, die eine staatliche Rente umsonst erhielten, diese nie. Wenn sich also am Ende des Tages die AOW aufbläht oder das, was wir jetzt sehen, eingeschränkt wird, dann sind Letztere am Arsch. Pyramidensystem gesetzlich verboten, aber nicht für die Regierung.

      • Nach Kommen sagt oben

        Lieber Peter, was ich von Harry verstehe:

        Die Person, die heute arbeitet, zahlt jetzt jeden Monat Beiträge für die Person, die jetzt eine staatliche Rente bezieht.
        Jemand, der 14 im Alter von 1954 Jahren arbeitete, zahlte in diesem Jahr für alle damaligen Rentner. Wie möglicherweise sein Großvater.
        Hat aber nie für seine eigene AOW bezahlt.

        Sie könnten aber seit Ihrem 14. Lebensjahr sparen, ein Haus oder mehrere gekauft haben, eine Zusatzrente abgeschlossen haben und diese heute einlösen.
        Wenn Sie einen Importpartner heiraten, kann dieser ebenfalls über Ihr Vermögen verfügen.
        Aber nicht von Ihrer Altersrente…

        Ob Sie, Jan oder Pier das denken oder verstehen, ist eine andere Sache.
        Darüber hinaus bestimmen viele wirtschaftliche und soziale Faktoren den aktuellen Verteilungsschlüssel des Solidaritätsprinzips und die damit verbundenen Vorteile. Altern ist eines von…

      • zu drucken sagt oben

        Peter, noch einmal: Die AOW ist keine Rente. Es handelt sich um eine Altersvorsorge, Sie zahlten keinen Beitrag für sich selbst, sondern für diejenigen, die damals staatliche Rente genossen. Da Sie nun eine staatliche Rente genießen, zahlen andere Ihre staatliche Rente.

        Es wird davon ausgegangen, dass sie durch die Zahlung der staatlichen Rentenbeiträge eine eigene staatliche Rente aufbauen. Das ist nicht der Fall.

        Zinsmarken haben nichts mit der AOW zu tun. Hier finden Sie Informationen zu Zinsmarken:

        „Nach dem Invaliditätsgesetz (IW) von 1913 waren Arbeitnehmer im Alter von 14 bis 65 Jahren verpflichtet, Zinsmarken anzubringen. Die Briefmarken wurden von den Arbeiterräten herausgegeben, aus denen später die Sozialversicherungsbank (SVB) hervorging. Der Nettoinventarwert umfasste Alters-, Witwen-, Waisen- und Invaliditätsleistungen. Die Höhe der Schlusszinsen richtete sich nach der Versicherungsdauer und dem Gesamtwert der angebrachten Wertmarken. Die zu zahlenden Zinsen waren sehr gering, da die aufgeklebten Briefmarken weder wert- noch wohlstandsbeständig waren. Unter anderem aus diesem Grund wurde der NAV am 1. Juli 1967 zurückgezogen. Ab 1964 wurden die erworbenen Rechte sukzessive abgekauft, zuletzt 1991. Die Möglichkeit des Abkaufs wurde damals vielfach thematisiert, unter anderem in Tages- und Hauszeitungen. Alle Rechte sind nun erloschen und eine Übergabe ist nicht mehr möglich.“ Quelle: Wikipedia

  6. rot sagt oben

    2 Dinge sind wichtig:
    – Erstens erhält jeder, der nicht in den Niederlanden gelebt hat (einschließlich Niederländer), eine Ermäßigung von 18 % pro Jahr für die Jahre, in denen er vom 2. Lebensjahr bis zu dem Zeitpunkt, an dem sein/sein Partner AOW erhält, nicht in den Niederlanden gelebt hat .
    Aber auch wenn Sie beispielsweise in Neuseeland (oder Kanada usw.) gelebt haben und in die Niederlande zurückkehren, erhalten Sie AUCH eine Ermäßigung von 2 % pro Jahr – vorausgesetzt, Sie haben für Ihre AOW KEINE EXTRA-Prämie mehr gezahlt.
    In Ihrem Fall 54-18 = 36 x 2 % = 72 % Rabatt, wenn Sie aus der Zeit vor 1950 stammen, auf Ihren Ehepartner/Ihre Freundin.
    Zweite :
    – wenn Sie nach 1950 geboren sind, gelten die aktuellen Regeln; Das bedeutet, dass Sie einen zusätzlichen Rabatt erhalten.
    Auch dies ist nicht vollständig. Beim SVB kann man Berufung einlegen, dann muss man aber „aus gutem Hause kommen“.

    • Rainer sagt oben

      Mein niederländischer Nachbar, der nie gearbeitet hat und nie Rentenbeiträge gezahlt hat, bekommt also das volle Pfund. Und ich habe 30 Jahre lang das volle Pfund bezahlt, 20 Jahre lang nicht im Ausland, und ich bekomme nur 40 %. Ja, das ist wirklich fair.

  7. Alex sagt oben

    Praxiserfahrung: Beantragen Sie einfach einen Zuschuss bei der SVB für Ihren einkommensabhängigen Partner. Ich habe es getan und es bekommen. Muss auf der Grundlage eines offiziellen Lebensgemeinschaftsvertrages o.ä. erfolgen. Ich lebe mit einem thailändischen Partner in Thailand, und nach dem Rabatt habe ich den Zuschlag bekommen, und dann beträgt er wieder ungefähr den gleichen Betrag. Viel Glück!

  8. S. Koops sagt oben

    Sofern sich dies noch nicht geändert hat, erhalten Sie einen Zuschuss für Ihren Partner. Beides zusammen ist jedoch immer noch geringer als der, den eine einzelne Person erhält. Das war also die Vereinbarung vor 4 Jahren. Nur mit dieser Regierung können Sie sich auf nichts mehr verlassen, also hoffe ich das Beste für Sie.

  9. Haki sagt oben

    Ich habe hier schon oft auf diesen Artikel von AOW mit/ohne Partner geantwortet, da ich auch Fragen zu diesem Artikel hatte und ich von SVB Breda informiert wurde. Zunächst einmal geben Sie nicht an, ob Sie noch Anspruch auf die Partnerzulage haben, die es seit Anfang dieses oder letzten Jahres (ich weiß es nicht genau) nicht mehr gibt. Mir wurde klar erklärt, dass jeder Rentenberechtigte, der mit einer anderen Person zusammenlebt (unabhängig davon, ob er Partner ist oder nicht und ob Niederländer oder Ausländer; es kommt darauf an, ob er sich die Kosten eines Haushalts teilt), nur Anspruch darauf hat die „50%“-aow. Nur wenn man nachweist, dass jeder einen eigenen Haushalt hat und oft auch selbst dort wohnt, kann man die einheitliche „70 %“-Staatsrente beanspruchen. Auf Nachfrage konnte mir die SVB nicht sagen, ob die „70 %“-Staatsrente anteilig ausgezahlt wird (also abhängig davon, wie viele Tage man zusammen wohnt oder nicht an einer Adresse) oder ob das keine Rolle spielt. Das hängt von den Umständen ab ... fragen Sie mich nicht, welche. Ich kann Ihnen nur raten, selbst die nächstgelegene SVB aufzusuchen, um sich diesbezüglich in Ihrer konkreten Situation zu informieren.
    Ich weiß auch nicht, von welchem ​​Aufpreis der vorherige Autor JHVD spricht. Die einzige „Beihilfe“, die heutzutage beantragt werden kann, ist „Sozialhilfe“. Und das ist nur möglich, wenn man keine angemessene Zusatzrente hat, kein Eigenkapital hat und in den Niederlanden leben muss!

  10. Alex sagt oben

    Haki: Du hast Recht, mein Antrag auf Partnerbeihilfe stammt aus der Zeit vor dem 1. Ab diesem Datum entfällt die Partnerzulage, also leider...!

    • Jürgen sagt oben

      Ich lebe mit meiner Frau in Deutschland und erhalte eine Partnerzulage, die allerdings seit dem 1 gekürzt wurde.

  11. Jürgen sagt oben

    Wenn Rooie Robs Frau kein Einkommen hat, könnte er dies mit der SVB besprechen und er würde wahrscheinlich auf die Situation vor der Heirat zurückkommen. Auch er könnte vermutlich einen Zuschlag erhalten, wenn auch nicht in voller Höhe, aber zum Teil, weil seine Frau seit ihrem 18. Lebensjahr bis jetzt keine Prämie gezahlt hat.

    Wenn sie 65 Jahre alt wird, erhält sie nicht die volle staatliche Rente (vorausgesetzt, sie bleibt bis dahin in den Niederlanden), es wird empfohlen, die fehlenden Jahre für sie zu kaufen.

    Für genaue und detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die SVB.

    • ruud sagt oben

      Ich habe nicht den Eindruck, dass der Kauf von AOW-Rechten angesichts der ständig steigenden Eintrittstermine für die AOW und der zunehmenden Einschränkungen bei allen Arten von Leistungen sehr sinnvoll ist.
      Mit einem Sparschwein sind Sie wahrscheinlich besser dran.
      Darüber hinaus wird die reduzierte AOW durch Sozialhilfe zur Sozialhilfe ergänzt? eben.
      Abgesehen davon muss man natürlich über das nötige Geld verfügen, um sich in AOW-Jahre einkaufen zu können.

  12. Roter Rob sagt oben

    Red Rob bedankt sich bei allen, die geantwortet haben, obwohl er nur um „PRAXIS-Antworten nach Durchsicht einer Menge Dokumentation“ gebeten hat. Wieder einmal scheint es einigen BLOG-Lesern schwer zu fallen, genau die FRAGE(n) zu beantworten, die in/auf diesem BLOG gestellt werden. Nochmals vielen Dank für die Kommentare, Red Rob.

    • John Chiang Rai sagt oben

      Lieber Red Rob,
      Es tut mir Leid, dass man beim Stellen der Frage damit rechnen kann, dass jeder anfängt zu antworten, das ist eigentlich nur normal. Sie provozieren selbst Reaktionen, die Ihnen vielleicht nützlich sind, aber auch solche, die Ihnen nichts nützen. Wenn Sie einfach drücken http://www.svb.nl Sie erhalten alle nützlichen Antworten auf Ihre Frage und haben bei Unklarheiten weiterhin die Möglichkeit, selbst per E-Mail nachzufragen, so dass Ihre Frage an unsere Blog-Leser eigentlich völlig überflüssig ist, da diese niemand so zuverlässig beantworten kann Und zwar genauso wie die SVB selbst.

    • Chander sagt oben

      Lieber Red Rob,

      Sie sprechen von Ungerechtigkeit. Vielleicht stoßen Sie bald darauf.
      Eine praktische Erfahrung.
      Als AOW-Rentner hatte er schon einige Betriebsrenten angesammelt und hoffte, diese auch im Ruhestand genießen zu können.
      Er heiratete eine Rumänin (vor drei Jahren) und seine Frau hatte keinen Anspruch auf staatliche Rente und keine Einkommensquelle.
      Der AOW-Bezieher wurde auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, da 50 % des voll angesammelten AOW nicht für das Zusammenleben ausreichten.

      Und jetzt kommt (kam: vor 3 Jahren) die Ungerechtigkeit.
      Bevor der AOW-Rentner Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hatte, musste er zunächst seine Betriebsrente „auffressen“.

      Wenn seine AOW+-Betriebsrente höher ist als die Familienleistung, besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag zur Sozialhilfe.

      Da sind seine angesammelten Betriebsrenten weg!! Sprechen Sie über Ungerechtigkeit.

      • Cornelis sagt oben

        Jemand hat AOW plus Betriebsrente, hat offenbar mehr als die Familienleistung der Sozialhilfe zusammengezahlt und bekommt dann keinen Zuschlag von der Sozialhilfe? Was ist daran unfair?

  13. Evert van der Weide sagt oben

    Der Anspruch auf die Partnerzulage besteht weiterhin, wenn der Mann vor 1950 geboren wurde. Alle anderen Männer nach 1950 haben seit dem 1. Januar 215 keinen Anspruch mehr auf eine Zulage.

  14. ko sagt oben

    Es ist ganz einfach: Du bist 65 (?) und sie ist 54 und ihr lebt beide in den Niederlanden. Sie hat also mit 67 Jahren Anspruch auf AOW, schließlich lebt sie in den Niederlanden und baut daher AOW auf! (Sie muss nur dort wohnen und nichts dafür bezahlen, also baut sie auch dann eine AOW-Leistung auf, wenn sie nicht arbeitet.) Damit tritt die Regelung des Zusammenlebens mit einem AOW-Berechtigten in Kraft. Wenn sie in Thailand leben würde, würde diese Regel nicht gelten und Sie würden eine einzige staatliche Rente erhalten. Die Regel scheint schief, aber sie ist dieselbe.

    • theos sagt oben

      Lieber Ko, wenn du mit einer jüngeren Thailänderin in Thailand lebst, bekommst du auch einen Partnerzuschuss. Ich verstehe das auch und habe es von Anfang an.

      • Bz sagt oben

        Lieber Theos,

        Der Partnerzuschuss wurde zum 1 gestrichen.

        Mit freundlichen Grüßen. Bz

  15. Teun sagt oben

    Ich lebe alleine in Thailand. Und niemand sonst muss wissen, ob ich eine Freundin zu Hause habe oder nicht, oder? Also kein Rabatt oder Aufpreis.


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