Leserfrage: Muss meine thailändische Frau auch meine Hypothek unterschreiben?

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
7. Oktober 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine Frage zum Erhalt einer Hypothek in den Niederlanden, während ich in Thailand in Wohngemeinschaft mit einer Thailänderin verheiratet bin.

Ich habe 2016 in Thailand eine Thailänderin geheiratet. Danach ließ ich diese Ehe in den Niederlanden eintragen. Meine Frau erhielt daraufhin eine BSN-Nummer. Der Grund für diese Anmeldung war eigentlich nur, dass meine Frau nach meinem Tod eine Witwenrente erhalten würde. Wir haben absolut nicht die Absicht, jemals die niederländische Staatsbürgerschaft für meine Frau zu beantragen. Sie hat derzeit ein Schengen-Visum und kommt etwa einmal im Jahr in die Niederlande. Und wenn ich nicht arbeite, bin ich so oft wie möglich in Thailand.

Nun geschieht Folgendes. Ich möchte etwas Geld von meinem niederländischen Zuhause freigeben, indem ich meine Hypothek erhöhe. Das Haus läuft nur auf meinen Namen und wurde vor kurzem begutachtet, alle Unterlagen wurden abgegeben und alles schien in Ordnung zu sein. Doch nun denken der Notar und der Hypothekengeber, dass meine thailändische Frau, die sich derzeit in Thailand aufhält, Miteigentümerin/Schuldnerin dieser Hypothek wird und diese möglicherweise unterzeichnen muss. Das ist natürlich nicht so einfach, weil sie in Thailand ist.

Die Tatsache, dass meine Frau unterschreiben muss, ist noch nicht rechtskräftig, mein Vermittler, der Notar und der Hypothekengeber prüfen dies noch weiter. Ich würde aber gerne vorab ein paar Informationen hierzu erhalten. Dann können wir bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Mal sehen, ob in Thailand eine Vollmacht oder ähnliches ausgestellt werden kann.

Vielleicht hat jemand das Gleiche erlebt?

Wenn es also jemanden gibt, der etwas darüber weiß und vielleicht auch weiß, wo alle Informationen dazu zu finden sind, würde ich gerne von dieser Person hören.

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

Regards,

Martijn

14 Antworten auf „Leserfrage: Muss meine thailändische Frau auch meine Hypothek unterschreiben?“

  1. Dieter sagt oben

    Ich weiß nicht, wie die Unterschrift Ihrer Frau aussieht, aber meine Frau hat gerade ihren Namen auf Thailändisch geschrieben. Als meine Frau nicht bei mir in Belgien war und noch ein offizielles Papier unterschrieben werden musste, habe ich Folgendes getan. Ich ließ meine Frau eine Unterschrift auf Papier setzen. Ich brachte das zu unterzeichnende Papier und das Papier mit der Unterschrift zu einem thailändischen Bekannten, der in der Nähe wohnte. Er schaute sich das Beispiel an und unterschrieb anstelle meiner Frau das Notwendige. Hatte nie ein Problem mit ihnen, sie sehen sowieso keinen Unterschied.

  2. Axel sagt oben

    Guten Tag,

    Ich bin eine Thailänderin, die in den Niederlanden in einer Gütergemeinschaft verheiratet ist. Als ich meine Wohnung verkaufen wollte (die ich bereits mehr als 10 Jahre vor unserer Hochzeit gekauft und mit einer Hypothek belastet hatte), musste sie noch beim Notar unterschreiben. Der Grund war, dass wir in Gemeinschaft verheiratet sind.

    Beim Kauf des neuen Eigenheims musste sie auch noch einmal unterschreiben. Dies geschah etwa 2,5 Jahre nach unserer Heirat. Bei der Schlüsselübergabe (in unserem Fall) wurde sogar darauf hingewiesen, dass rechtlich gesehen ein Dolmetscher anwesend sein müsse. Die Rettung, damit sie auch versteht, wofür sie unterschreibt, obwohl wir die Hypothek und den Kaufvertrag längst ohne Dolmetscher unterzeichnet hatten.

  3. Jack S sagt oben

    Als mein Haus in den Niederlanden verkauft wurde, musste meine Frau aus Thailand unterschreiben. Obwohl sie dieses Haus noch nie gesehen hatte.
    Daher denke ich, dass auch Ihre thailändische Frau eine Unterschrift schicken sollte, wahrscheinlich durch einen Anwalt in Thailand.
    Tun Sie nicht, was Dieter vorgeschlagen hat, denn das ist Betrug, auch wenn „sie den Unterschied sowieso nicht sehen“.

    • Dieter sagt oben

      Betrug, Betrug! Eine Signatur ist eine Signatur. Niemand schaut es an.

      • Jacques sagt oben

        Ehrlichkeit dient den Menschen und der geringe Aufwand, alles rechtlich zu erledigen, kommt allen Beteiligten zugute. Hetze ist nicht der richtige Weg und ein weiteres Beispiel für den moralischen Verfall, der überall sichtbar ist und untergräbt. Es dient sicherlich nicht den Interessen der Thailänderin, die auch mit Respekt behandelt werden und wissen sollte, woran sie ist. Der Vermittler, der Notar und der Hypothekengeber müssen noch recherchieren, sie müssen sich nur an die Gesetze halten und für die Rechte aller eintreten. Für mich ist Martijn ein ehrlicher Mensch, der Gutes tun will. Das ist schön zu lesen, und tatsächlich weiß man, was richtig ist, und man sucht nach rechtlichen Antworten, und sie werden da sein. Viel Glück bei dieser Herausforderung.

  4. Axel sagt oben

    Je nach Hypothekengeber kann es sogar sein, dass die zu unterschreibenden Unterlagen eingescannt und per E-Mail versendet werden können. Das haben wir letztes Jahr gemacht, als meine Frau in Thailand war und ich in den Niederlanden.

    Alle Papiere dieser Zeit wurden immer in Thailand ausgedruckt, unterschrieben, gescannt und mir per E-Mail zugesandt. Ich habe diese Papiere ausgedruckt, alle Papiere mit meiner Unterschrift versehen, sie noch einmal gescannt und per E-Mail weitergeleitet. Es dauert etwas länger. Dies hatte ich auch mit meinem Vermittler besprochen. Dies haben in unserem Fall alle Behörden akzeptiert.

  5. Klide sagt oben

    Lieber Martin,

    Wenn Sie in Thailand in einer Gütergemeinschaft verheiratet sind und die Eheschließung in den Niederlanden eintragen lassen, dann sind Sie auch hier. Ihre Frau muss also ebenfalls unterschreiben, da sie automatisch Miteigentümerin/Schuldnerin ist.
    Um dies zu vermeiden, können Sie dennoch im Beisein Ihrer Frau einen Ehevertrag beim Notar aufsetzen lassen, eventuell mit einem Dolmetscher, wenn dieser merkt, dass Ihre Frau nicht gut genug Niederländisch beherrscht.

    • Jasper sagt oben

      Gütergemeinschaft bedeutet in Thailand ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Alles, was Sie nachweislich bereits besitzen, bleibt von den Ehegatten getrennt. Also auch ein Haus, das Sie bereits besaßen.

    • Anthony sagt oben

      Wie Clide bereits erwähnt hat, besteht die Sache darin, dass Sie nicht vorehelich geheiratet haben, aber selbst wenn, bezweifle ich, dass sie versuchen werden, Ihre Frau dazu zu bringen, ebenfalls zu unterschreiben.
      Lassen Sie sich gut informieren, ich würde sogar bei einem anderen Hypothekenanbieter nachfragen, ob das, was er Ihnen sagt, stimmt.

      Aus dem, was Sie schreiben, ist mir nicht ganz klar, ob Sie die gleiche Hypothek behalten und erhöhen (sofern Platz vorhanden ist), sodass die Konditionen usw. gleich bleiben.

      Oder Sie übertragen die alte Hypothek (tilgen sie ab und nehmen dann eine neue auf). Dann müssen Sie sich mit der ganzen neuen Gesetzgebung usw. auseinandersetzen.

      Nur richtige Beratung, gehen Sie zu 2 Spezialisten und holen Sie sich die richtigen Informationen, lassen Sie sich nicht vom ersten Berater und der ersten Bank überfordern, weil diese nur an ihren eigenen Vorteil denken.

  6. janbeute sagt oben

    Wäre es für den Notar nicht einfacher, eine E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihrer Frau in Thailand zu senden und einen Anhang mit der ursprünglichen Kauf- oder Verkaufsurkunde beizufügen?
    Ihre Frau druckt diesen aus, unterschreibt den Ausdruck, legt ihn dann in den Scanner und sendet ihn an die E-Mail-Adresse des Notars zurück.
    Habe es schon einige Male mit der Abwicklung einer Erbschaft und dem Verkauf eines Grundstücks in den Niederlanden gemacht.

    Jan Beute.

    • Axel sagt oben

      So haben wir es letztes Jahr gemacht. Alle Papiere mussten wir in der Zeit unterschreiben, als sie in Thailand war und ich hier war. Sowohl der Notar als auch der Hypothekengeber haben sich dabei nicht schwer getan und dies mit uns akzeptiert.

  7. Erwin Fleur sagt oben

    Lieber Martin,

    Sie muss unterschreiben, kann aber (nach Ihrer Entscheidung) auch davon Abstand nehmen.
    Ich bin auch in Gütergemeinschaft verheiratet und der Notar hat einen Dolmetscher für meine Frau
    ein Anhang, der mit der Hypothek verknüpft ist (denken Sie an Herrn Rutte).

    Sie ist in den Niederlanden registriert, also…
    Weitere Aktivitäten finden Sie oben!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Erwin

  8. Henk sagt oben

    Ohne die Erlaubnis Ihres Ehegatten dürfen Sie die eheliche Wohnung nicht verkaufen oder mit einer Hypothek belasten.
    Dies ist in der Verfassung festgelegt (BW 1:88). Dadurch soll verhindert werden, dass jemand sein Dach über dem Kopf verliert, ohne zu wissen, dass eine Hypothek aufgenommen wurde.

  9. Kerl sagt oben

    Ihrer Frau einen zusätzlichen Urlaub zu schenken scheint eine schnelle Lösung zu sein, sie genießt die Reise, unterschreibt die notwendigen Dokumente und Sie sind länger zusammen. .


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website