Liebe Leserinnen und Leser,

Wir planen, nach Thailand auszuwandern. Mein Mann erhält eine IVA-Leistung mit einem Nahrungsergänzungsmittel von Loyalis. Ich kann nicht herausfinden, ob er seine Leistung in Thailand brutto netto auszahlen lassen kann?

Hat hier jemand eine klare Antwort darauf? Oder vielleicht ein Link mit Informationen?

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Jootje

42 Antworten auf „Leserfrage: Kann man in Thailand eine niederländische Leistung brutto-netto auszahlen lassen?“

  1. Bert sagt oben

    Lesen Sie dies sorgfältig durch

    https://bit.ly/2oo6JKt

    Vielleicht weißt du es schon, ich weiß es nicht

  2. Erik sagt oben

    IVA ist eine Leistung, die Sie aus der Arbeitnehmerversicherung erhalten und lohnabhängig ist. In den Niederlanden gemäß Artikel 15 des Abkommens zwischen den beiden Ländern besteuert. Nach der Auswanderung nach Thailand können Sie eine Befreiung von der Sozialversicherungsprämie und der Krankenversicherungsprämie erhalten. Da Sie jedoch in den Niederlanden Einkommenssteuer zahlen müssen, zieht der Sozialhilfeträger die Lohnsteuer ab.

    • Jootje sagt oben

      Danke Erik,
      Das ist klar, bedeutet das auch, dass Sie in den Niederlanden hinsichtlich der Krankheitskosten versichert bleiben können?

      • Fähre Bookman sagt oben

        Um in den Niederlanden pflichtversichert zu bleiben, müssen Sie in den Niederlanden gemeldet sein und sich seit mindestens 4 Monaten in den Niederlanden aufhalten

        • Maryse sagt oben

          Vier aufeinanderfolgende Monate!

          • Rene Chiangmai sagt oben

            Nein, Maryse, das stimmt nicht. Es müssen nicht unbedingt 4 Monate am Stück sein.
            Siehe z.B.: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/privacy-en-persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/uitschrijven-basisregistratie-personen

      • Jedes sagt oben

        Nein leider.

    • Erik sagt oben

      Loyalis. Wo diese besteuert wird, hängt ganz von der Art der Leistung ab. Deshalb kann ich Ihnen im Moment keine Meinung dazu abgeben.

      • Jootje6 sagt oben

        Hierbei handelt es sich um einen Selbstbehaltszuschlag und einen Zuschlag bis zu 80 % des letzten Gehalts.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Erik, als eine der beiden Arten von WIA-Leistungen ist eine IVA-Leistung keine lohnbezogene Leistung im Sinne von Artikel 15 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und Thailand, sondern eine Sozialversicherungsleistung. Im Vertrag ist hierzu nichts geregelt, ein Restartikel fehlt ebenfalls. Dies bedeutet, dass die nationalen Gesetze beider Länder gelten und sowohl die Niederlande als auch Thailand darauf Einkommensteuer erheben können. Sie fällt daher unter die gleiche Regelung wie beispielsweise eine AOW- oder WAO-Leistung.

      Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Sie mit nur einer IVA-Leistung mit Zuschlag in Thailand angesichts der hohen Steuerbefreiungen und des Steuersatzes von 0 % auf die ersten 150.000 THB des steuerpflichtigen Einkommens nicht bald in der Lage sein werden, persönliche Einkommenssteuer zu zahlen.

      Von den Sozialversicherungsbeiträgen und dem einkommensabhängigen Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz sind Sie nur deshalb befreit, weil Sie nach der Auswanderung nicht mehr in den Niederlanden wohnen.

      Anders verhält es sich mit dem Zuschlag, der über Loyalis im Namen des erstgenannten und ich gehe davon aus, dass es sich um einen privaten Arbeitgeber handelt. Als Einwohner Thailands wird er in Thailand auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens besteuert (und nicht auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 3, wie in den Vertragsstaaten der Steuerbehörden fälschlicherweise angegeben).

      Laden Sie die Einkommensteuererklärung für Nichtansässige der Vertragsstaaten über den untenstehenden Link herunter. Auf Seite 93 sehen Sie das Ergebnis für Thailand.

      https://download.belastingdienst.nl/belastingdienst/docs/verdragsstaten_ib_niet_ingezetenen_ib4011z4fd.pdf

      • Erik sagt oben

        Danke für die Korrektur; IVA ist somit eine Sozialversicherungsleistung und in beiden Ländern steuerpflichtig.

      • Jootje sagt oben

        Danke für Ihre Antwort. Was bedeutet das konkret?

        Müssen in beiden Ländern Steuern gezahlt werden?

        Darf ich Ihnen eine E-Mail schicken?

        • Lammert de Haan sagt oben

          Hallo Jootje,

          Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail: [E-Mail geschützt] .

          Beide Länder dürfen diese Leistung tatsächlich versteuern. Wenn Sie mir eine Leistungsbeschreibung der UWV per E-Mail zusenden, sende ich Ihnen eine Berechnung der nach der Auswanderung in den Niederlanden fälligen Steuer sowie der in Thailand fälligen persönlichen Einkommensteuer (PIT). Ich denke, letzteres wird ziemlich klein oder gleich Null sein.

          Schließlich liegt es nicht in unserem Nationalcharakter, Steuern zu hinterziehen. Das gibt es in den Niederlanden nicht und daher auch nicht in Thailand. Allerdings ist es oft ein Problem, in Thailand eine Erklärung für die PIT einzureichen. Häufig wird die Einreichung einer Steuererklärung vom thailändischen Finanzbeamten abgelehnt, weil er/sie der Meinung ist, dass ausländische Einkünfte in Thailand nicht steuerpflichtig sind (sprechen Sie über Vertragskenntnisse!).

          In diesem Fall würde ich kein „Kaffeegeld“ ausgeben, um diesen thailändischen Steuerbeamten dazu zu bringen, Ihnen die Abgabe einer Steuererklärung zu ermöglichen. Anschließend schulden Sie keine PIT.

          • Jootje sagt oben

            Guten Abend Lambert,

            Danke schön…

            Ich werde es Ihnen per E-Mail zusenden.

            • Lammert de Haan sagt oben

              Hallo Jootje,

              Ich kann es kommen sehen. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht an, ob es sich um eine lohnabhängige WGA/IVA-Leistung oder die Anschlussleistung handelt.

              Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Nachricht von mir.

              Im Gegensatz zu einem früheren Kommentar:
              • Ich berechne die Lohnsteuer, die Sie auf die Leistung schulden;
              • Ich gehe nicht von einem Wohnsitzlandfaktor von 0,4 aus.

              Ich berechne auch die thailändische Einkommenssteuer, die Sie möglicherweise schulden;

              Eine Anwendung des Wohnsitzlandfaktors kommt nicht in Frage, solange die Niederlande an den mit Thailand geschlossenen bilateralen Vertrag gebunden sind.
              Ob und wann dieser Vertrag gekündigt wird, bleibt abzuwarten. Es lässt sich auch nicht vorhersagen, ob es dann zu einem Übergangsgesetz kommen wird.

              Das sind übrigens Prozesse, die sehr langsam ablaufen. Beispielsweise befindet sich Thailand seit Jahren in der vierteljährlichen Erklärung der Regierung an das Repräsentantenhaus im Hinblick auf die Vorbereitung eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ich bin jetzt 75 und vermute, dass ich das Ende nie erleben werde.

              Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Weblink:

              https://www.uwv.nl/particulieren/overige-onderwerpen/internationaal/handhavingsverdrag-naar-welke-landen-kan-uitkering-mee/index.aspx

        • rori sagt oben

          Lesen Sie meine Nachricht mit Daten vom UWV. Ich habe auch eine IVA-Leistung, sodass ich gezwungen bin, 4 bis 8 zu zahlen.

  3. Jootje sagt oben

    Danke Bart. Lesen Sie es durch. Nach meinen Angaben ist ein Aufenthalt im Ausland mit IVA-Leistung möglich. Möglicherweise werden Sie zu einer erneuten Untersuchung aufgefordert. Doch was passiert mit dem Nutzen? Bleiben Sie weiterhin steuerpflichtig, wenn Sie in den Niederlanden abgemeldet werden?

    • Erik sagt oben

      Jootje, jetzt änderst du deine Frage. Zuerst fragen Sie nach „Thailand“ und jetzt nach „Ausland“. Es kommt auf den Vertrag zwischen den beiden Ländern an. Wenn Sie in Thailand leben, erheben die Niederlande weiterhin Steuern.

      • Jootje6 sagt oben

        Also ich meine Thailand. Verstehen Sie, dass Sie ein Vertragsland meinen.

  4. Khun Fred sagt oben

    Hallo Jootje,
    Bevor Sie alle möglichen gut gemeinten Ratschläge und irrelevanten Fragen erhalten, kann es hilfreich sein, auf den untenstehenden Link zu klicken.
    Ich denke, Lammert de Haan, internationaler Steuerberater, ich hoffe, ich beschreibe ihn gut, ist die richtige Person, um Sie gut zu beraten.
    E-Mail ist am bequemsten.
    Seine E-Mail-Adresse finden Sie im untenstehenden Link.

    https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/wie-thailand-helpen-belasintaangifte/

    Erfolg.

    • Jootje6 sagt oben

      Lieber Fred,
      Vielen Dank. Das werde ich auf jeden Fall tun.

      • rori sagt oben

        Wenden Sie sich einfach an die UWV, die die Leistungen anbietet. Oder fragen Sie Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt, der sich mit den Grundlagen auskennt. Ich arbeite seit 2015

  5. Jan sagt oben

    Mit all diesen Fragen können Sie sich an Ihren Leistungsträger wenden, der weiß es genau.
    Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise mit Überraschungen konfrontiert werden, an die Sie nicht denken.
    Informieren Sie sich vorher sehr gut, bevor Sie sich entscheiden, mit einer erneuten Inspektion oder einer niedrigeren Inspektion haben Sie ein ernstes Problem.

    • Jootje6 sagt oben

      Hallo Jan,
      Es ist sehr verwirrend, weil IVA und WIA synonym verwendet werden und bei dem einen eine Chance auf Genesung besteht und beim anderen eine dauerhafte. Soweit ich weiß, gelten auch andere Regeln, wenn es um einen Umzug ins Ausland geht.

      • harry sagt oben

        Lieber Jootje 6,
        Anstelle von WIA meinen Sie WGA. WIA ist die Sammelbezeichnung für

      • rori sagt oben

        RICHTIG Allein die Annäherung an die UWV ist je nach Situation unterschiedlich.

  6. harry sagt oben

    war zu schnell mit Enter. WIA ist die Sammelbezeichnung für WGA und IVA.

    • Jootje sagt oben

      Ganz richtig, Harry ... ich meine WGA und Iva

  7. Guus Thielens sagt oben

    Sie haben auch eine IVA-Leistung in Thailand, Sie zahlen lediglich die Lohnsteuer in den Niederlanden, die niedriger ist als die, die Sie in den Niederlanden gewohnt sind, Sie zahlen den Rest der staatlichen Rentenkrankenversicherung in den Niederlanden nicht mehr
    Denken Sie daran, jedes Jahr eine Lebensbescheinigung an die UWV Amsterdam zu schicken, nur die Post kommt kaum einmal an. Machen Sie also einmal im Jahr mit Ihrer Familie oder sich selbst einen Urlaub in den Niederlanden und geben Sie das Formular in einem UWV-Büro ab
    Teilen Sie uns außerdem einige Wochen im Voraus mit, dass Sie nach Thailand umziehen möchten. Hierfür müssen Sie Ihre Zustimmung erteilen

  8. rori sagt oben

    Bitte wenden Sie sich an die UWV in Breda (Abteilung für ausländische Grenzgänger) und/oder Amsterdam. Werde wahrscheinlich darauf verweisen.

    Dies ist die Antwort für mich: „Sie erhalten derzeit eine anteilige WIA-Leistung (im Zusammenhang mit Versicherungsjahren im Ausland) aus den Niederlanden, nämlich einen IVA-Anspruch im Zusammenhang mit dauerhafter und vollständiger Arbeitsunfähigkeit.“ Somit entfällt die mit Ihrer Steuerpflicht verbundene Antragspflicht und die Verpflichtung, für den Arbeitsmarkt verfügbar zu bleiben. Mit einem IVA wird davon ausgegangen, dass Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keine Resterwerbsfähigkeit haben. Dennoch können Sie weiterhin aus eigener Initiative wieder an die Arbeit gehen. In diesem Fall wird die UWV das Lohneinkommen teilweise kürzen. Eine erneute WIA/IVA-Bewertung kann dann nach einem Jahr erfolgen.

    Wenn Sie nach Thailand auswandern, werden Sie von den Steuerbehörden als gebietsfremder Steuerzahler eingestuft (auf Basis Ihres „Welteinkommens“). In diesem Fall sind die Sozialversicherungsbeiträge und das Krankenversicherungsgesetz nicht mehr relevant. Immerhin Thailand ist kein Vertragsland. Sie müssen sich dann im Wohnsitzland versichern, was in der Regel einen erheblichen Kostenfaktor darstellt. Brutto gesehen bleibt Ihre IVA-Leistung ohne Anwendung des sogenannten Länderfaktors bestehen.“

    Soviel zum Zitat:

    Durchläuft die CAK in Breda. Sie schauen sich dort einfach das Ganze an und ich kann Ihnen Nachrichten darüber senden. Die IVA-Leistung ist grundsätzlich steuerfrei, allerdings gibt es einen Haken im Hinblick auf das Land, in das Sie umziehen.

    Schicken Sie einfach eine MAIL. Am besten geht es über UWV Breda.

    Einige Antworten auf meine Fragen:

    Frage 5: Auch in den Niederlanden haben Sie ab Erreichen des Rentenalters keinen Anspruch mehr auf eine Arbeitnehmerversicherung wie die WIA. Sondern auf eine AOW-Leistung und ggf. eine Zusatzrente.

    Frage 6: Sie können sich in Thailand niederlassen und dort Ihre WIA-Leistung erhalten. Ihre Zahlung wird dann mit dem Faktor 0,4 multipliziert, da das Kostenniveau dort deutlich niedriger ist.

    Sie erhalten also 60 % Rabatt. Beratung in den Niederlanden, Bereitstellung einer Adresse (Untervermietung), Gesundheitskosten, Abschluss einer Reiseversicherung und Erhalt von 100 %.

    • TH.NL sagt oben

      Sie fordern also Betrug. Täuschung gegenüber Leistungsträgern sowie Kranken- und Reiseversicherungen. Also…

      • rori sagt oben

        Wo rufe ich zur Täuschung auf? Ich bin an einer Hauptwohnadresse in den Niederlanden gemeldet.
        Ich habe einen Mietvertrag und zahle Miete. Was ist also das Problem?
        Da ich in den Niederlanden gemeldet bin und die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, bin ich in den Niederlanden sogar ZWINGEND krankenversichert. Ich habe auch eine Reiseversicherung mit Rückführung bei DKV und AXA. Diese wurden und werden sogar von meinem letzten belgischen Arbeitgeber gezahlt, da dies bei mir und auch bei meinen ehemaligen Kollegen festgelegt wurde (Unternehmensregelung bei Krankheit und Invalidität).

        Ich bin also 4 Monate bzw. 124 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden oder Belgien. Das hängt damit zusammen, dass ich 14 Jahre in Folge in den Niederlanden in Belgien gelebt habe und dort auch die Sozialversicherung und meine Steuern bezahlt habe. Jetzt zahle ich in den Niederlanden Steuern. Was stimmt damit nicht.

        Wie bereits erwähnt, werde ich von meiner Bruttoleistung nicht um 60 % gekürzt, da ich mich an die gesetzlichen Regeln halte und nirgendwo jemanden betrüge.

        Meine Situation wurde mir sogar von der UWV, meiner niederländischen und belgischen Gewerkschaft, der CAK und meiner belgischen Krankenkasse schwarz auf weiß präsentiert.

        Habe mir in meinem ersten Beitrag einen Teil des Haupttextes erwähnt und auch 2 Antworten auf Fragen beigefügt. Dies sind Antworten und Vorschläge der Rechtsabteilungen meiner BENEFIT-Organisationen in den Niederlanden und Belgien.

        • rori sagt oben

          Darüber hinaus bin ich sehr gerne bereit, meine körperliche Gesundheitssituation mit Ihnen zu tauschen. Sie können meine(n) Rollstuhl(s) und meinen angepassten Bus kostenlos übernehmen.
          Besorgen Sie sich bei mir einen kostenlosen Behindertenparkausweis.

        • Rene Chiangmai sagt oben

          Rori, du sagst: „Ich bin also 4 Monate oder 124 Tage hintereinander in den Niederlanden. cq Belgien.“
          Ich denke, man muss 4 Monate in den Niederlanden sein, also nicht in den Niederlanden oder Belgien, wenn man in den Niederlanden gemeldet bleiben möchte.

          • Lammert de Haan sagt oben

            Da hast du vollkommen Recht, ReneChiangmai.

            Wenn Sie sich in einem Zeitraum von 12 Monaten länger als 8 Monate im Ausland oder in diesem Zeitraum weniger als 4 Monate in den Niederlanden aufhalten, müssen Sie sich als Einwohner aus der städtischen Personendatendatenbank abmelden.
            Diese Zeiträume müssen nicht aufeinanderfolgend sein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden behalten.

            Ein Aufenthalt in Belgien ist kein Aufenthalt in den Niederlanden. Ich gehe davon aus, dass es sich um Flandern handelt. Allerdings ist Flandern den Niederlanden noch nicht beigetreten.

            Abhängig von den weiteren Umständen kann es sein, dass Rori Rückstellungen für die AOW, die niederländische Krankenversicherung sowie die Miete und die Krankenversicherungsbeihilfe verliert.

            TH.NL nannte das einen Aufruf zur Täuschung. Rori lehnte dies vehement ab. Aber das könnte Betrug sein!

            Nur wenn er nachweisen kann, dass sein gesellschaftliches Leben während seines Aufenthalts in Belgien auch in den Niederlanden stattfindet oder dass zwischen ihm und den Niederlanden weiterhin eine dauerhafte Bindung persönlicher Art besteht, kann er weiterhin als in den Niederlanden ansässig angesehen werden. Aber so einfach ist das nicht.
            Siehe das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 21 (LJN: BP01, HR, 2011/1466).

            Siehe auch:
            https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/privacy-en-persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/uitschrijven-basisregistratie-personen

    • Lammert de Haan sagt oben

      Liebe Rori,

      In Ihrer Nachricht habe ich gelesen, dass die IVA-Leistung grundsätzlich steuerfrei ist. Ich habe auch gelesen, dass Sie UWV Breda bezüglich Ihrer Leistung kontaktiert haben. Ich gehe jedoch davon aus, dass die UWV nicht versucht hat, Ihnen weiszumachen, dass Ihre Leistung steuerfrei ist. Ich hoffe, dass sie es besser wissen!

      Bei der Auswanderung nach Thailand wird eine IVA-Leistung sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand als Sozialversicherungsleistung besteuert. Siehe meinen zuvor geposteten Kommentar.

      Die Tatsache, dass von Ihrer Leistung in den Niederlanden keine Lohnsteuer einbehalten wird, bedeutet nicht, dass Ihre Leistung nicht besteuert wird. Dass dabei keine Lohnsteuer einbehalten wird, liegt daran, dass (in Ihrem Fall nur) das allgemeine Steuerguthaben von der fälligen Lohnsteuer abgezogen wird. Anschließend bleibt noch ein Betrag von Null Lohnsteuer zu zahlen, wobei ich sogar denke, dass man die allgemeine Steuergutschrift wegen zu geringer Lohnsteuerschuld nicht vollständig nutzen kann.

      Wenn Sie jedoch in Thailand leben, haben Sie als nicht qualifizierter ausländischer Steuerzahler keinen Anspruch auf (die Steuerkomponente der) Steuergutschriften, den Abzug für persönliche Verpflichtungen und den Steuerfreibetrag in Feld 3. Dies wurde bereits geändert mit Wirkung zum Steuerjahr 2015 und ist somit bereits eine Weile her.

      Ich denke, es wäre klug, diese Art von Nachricht nicht im Thailand-Blog zu veröffentlichen, da man kein Experte auf diesem Gebiet ist. Dies wird Ihre Leser völlig in die Irre führen.

  9. Dirk van Houten sagt oben

    Könnte mir jemand erklären, wie das mit einem „originalen“ WAO-Vorteil funktioniert?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Dirk,

      Eine WAO-Leistung wird sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand besteuert. Die WAO-Leistung ist eine Leistung der sozialen Sicherheit. Im zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist diesbezüglich nichts geregelt. Es gibt auch keinen sogenannten „Restartikel“, der besagt, dass im Abkommen nicht genannte Einkommensquellen im Quellenstaat oder im Wohnsitzstaat besteuert werden können.

      In Ermangelung einer Abkommensbestimmung können beide Länder auf der Grundlage ihrer Steuergesetzgebung Steuern auf diese Einkünfte erheben. Beide Länder stützen sich dabei auf das Welteinkommen. Die Niederlande erheben dann als Quellenland Einkommensteuer auf die WAO-Leistung, und Thailand tut dasselbe als Wohnsitzland, allerdings insofern, als Sie dieses Einkommen in dem Jahr, in dem Sie es in Anspruch genommen haben, auch nach Thailand eingezahlt haben.

  10. rori sagt oben

    Nähern Sie sich dem UWV. Die meisten Kenntnisse erhalten Sie beim Büro für ausländische Grenzgänger in Breda.
    Es hängt alles davon ab, ob Sie keine „Ruhe“-Verdienstmöglichkeiten haben. KEINE Restverdienstmöglichkeit bei IVA.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Liebe Rori,

      Sie haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, sich an die UWV zu wenden. Sie beziehen sich auf das Büro in Breda oder das Büro in Amsterdam. Aber können Sie mir auch erklären, worum es dabei geht?

      Lesen Sie dazu den letzten Satz in der Antwort, die Sie zuvor vom UWV erhalten haben. Wörtlich heißt es dort: „In Bruttoberechnungen bleibt Ihre IVA-Leistung ohne Anwendung des sogenannten Länderfaktors bestehen.“

      Und lesen Sie dann die Antwort, die Sie auf Frage 6 erhalten haben: „Sie können sich in Thailand niederlassen und dort Ihre WIA-Leistung erhalten.“ Ihr Nutzen vervielfacht sich dann um den Faktor 0,4, da dort das Kostenniveau deutlich geringer ist.“

      In beiden Fällen geht es darum, Ihre Leistungen nach Thailand mitzunehmen. Die erste Antwort bezieht sich eindeutig auch auf die einzubehaltende Lohnsteuer: Sie ist also nicht steuerfrei und worauf ich Sie gestern bereits hingewiesen habe. Von den Sozialversicherungsbeiträgen und dem einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag sind Sie nur deshalb befreit, weil Sie nicht mehr durch diese Versicherung versichert sind.

      Das erste Zitat ist richtig. Die Niederlande haben mit Thailand einen Vollstreckungsvertrag abgeschlossen, sodass der Faktor des Wohnsitzlandes keine Anwendung findet. Ich habe noch keine Signale erhalten, dass der (bilaterale) Vertrag mit Thailand gekündigt wird!

      Das zweite Zitat widerspricht dem ersten Zitat. Es wäre ratsam, alles sorgfältig zu lesen, bevor Sie einen Kommentar abgeben.

      Siehe hierzu den folgenden Weblink:
      https://www.uwv.nl/particulieren/overige-onderwerpen/internationaal/handhavingsverdrag-naar-welke-landen-kan-uitkering-mee/index.aspx

      Möglicherweise haben Sie die zitierte Antwort auf Frage 6 telefonisch erhalten.

      Das erinnert mich an das IRS. Wenn Sie das Steuertelefon (Ausland) zweimal anrufen, erhalten Sie ebenfalls zwei unterschiedliche Antworten. Und wenn Sie die für Sie beste Antwort auswählen, hat der Prüfer später eine dritte „Lösung“, die in der Regel die richtige (und für Sie ungünstigere) ist!

      FAZIT: Rufen Sie nicht die UWV oder die Steuerbehörden an, sondern stellen Sie Ihre Frage im THAILAND BLOG!

      • Jootje sagt oben

        Guten abend

        Jedenfalls ist es mir jetzt viel klarer.
        Morgen werde ich unsere Details mit einer Erklärung per E-Mail senden.
        Vielen Dank für Ihren Beitrag, insbesondere Lammert de Haan. Wir hoffen, dass unser Thailand-Abenteuer weitergeht und wir mit unseren drei Hunden nach Samui aufbrechen.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Gern geschehen, Joey. Ich freue mich, dass es für Sie jetzt viel klarer geworden ist. Ich freue mich auf die Informationen.

          Dies ist nun die Stärke von Thailand Blog, mit 275.000 Besuchern pro Monat, der größten und unverzichtbaren niederländischsprachigen Thailand-Community. Sie bietet uns immer die Möglichkeit, uns gegenseitig weiterzuhelfen und das sollte auch betont werden!

          HOMMAGE AN DEN JUBELHAFTEN THAILAND-BLOG!


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