Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine Frage zum Aufenthaltsrecht in Thailand. Der Bruder meiner thailändischen Frau hat vor etwa 25 Jahren ein Stück Land geerbt. Er und seine Schwester bauten auf diesem Stück Land ein Haus. Jeder hat sein eigenes Zuhause.

Nun will er dort ein neues Haus bauen und seine Schwester muss es loswerden! Also wird sie einfach in den Wald geschickt. Meine Frage: ist das möglich?

Vielleicht gibt es jemanden, der das versteht?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Erfüllt:

Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich werde nun einige weitere Einzelheiten zu diesem Thema erläutern.

Das Land gelangte vor 25 Jahren in die Hände des Bruders meiner jetzigen Frau. Ihr Bruder baute dort dann ein Haus, finanziert von seinem Vater. Einige Jahre später zog seine Schwester (nicht meine Frau) in ihr Heimatdorf zurück. Sie hatte eine Zeit lang bei ihren Schwiegereltern gelebt. Sie hatte kein Haus und ihr Vater ließ mit Erlaubnis des Eigentümers, seines Sohnes, ein Haus für sie bauen. Seit nunmehr 20 Jahren lebt sie dort.

Es wurden keine Vereinbarungen über Miete oder Pachtzahlung getroffen. Es wurde nichts bezahlt. Und nun wollen die Kinder dieses Bruders ihm dort ein Haus bauen, deshalb hat er seiner Schwester befohlen, ihr Haus zu verlassen, damit er es abreißen und ein neues Haus bauen kann.

Es geht also um die Schwester meiner Frau. Wir leben dort ein halbes Jahr und die andere Hälfte in den Niederlanden

Regards,

Adri

11 Antworten auf „Leserfrage: Wie sieht es mit dem Aufenthaltsrecht in Thailand aus (Ergänzung)?“

  1. ruud sagt oben

    Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass jemand, der die Erlaubnis erhalten hat, auf einem Stück Land zu leben, nach einer gewissen Zeit Rechte an diesem Stück Land erhält.
    Darüber hinaus könnte man davon ausgehen, dass er für den Bau des Hauses aufkommen müsste, falls er dort jemals die Erlaubnis zum Bau geben würde.
    Aber nein, ich weiß nicht, wie das thailändische Recht funktioniert, und es wird wahrscheinlich vor Gericht geklärt werden müssen.

  2. Gerd sagt oben

    Wenn diese Schwester einfach einen Anwalt konsultiert, kennt sie ihre Rechte in 10 Minuten (und 300–500 Baht) und kann sich beraten lassen, was zu tun ist.

  3. Antonius sagt oben

    Lieber Adrian,

    ist deine Frau die thailändische Schwester. Und bist du auch ein Interessent, weil du auch dort lebst?

    Ich denke, dass dem Bruder nur das Land gehört und wenn es also keine Vereinbarungen/Verträge gibt, hat man kein Standbein. Vor allem, wenn keine Pacht, Miete oder Pacht gezahlt wird/

    Grüße Antony

  4. Eugen sagt oben

    Wenn ich Sie richtig verstehe, hat diese Schwester (Ihre Partnerin?) ihr Haus auf einem Grundstück gebaut, das ihrem Bruder gehörte. Es hängt also viel davon ab, wie alles beim Landesamt beschrieben wird. Pachtet diese Schwester dieses Stück Land von ihrem Bruder? Für wie viele Jahre? Hat sie auch einen Nachweis, dass sie den Bau ihres Hauses bezahlt hat? Oder ist alles auf Thailändisch arrangiert, ohne dass etwas auf Papier steht?

  5. Herbert sagt oben

    Ist der Bruder auf dem Papier der Eigentümer des Grundstücks oder handelt es sich um ein Familienerbrecht? Da gibt es einen Unterschied.

  6. RuudB sagt oben

    Das ist gar nicht so schwierig, wenn Adri nicht verrät, in welchem ​​Jahr seine Frau ihr Haus auf dem Grundstück seines Bruders gebaut hat. Um es schwierig zu machen, schätze ich! Wie auch immer, ich werde es versuchen: Wenn der Bruder damals ein Stück Land geerbt hat, wird es auf seinem Chanoot stehen: Eigentumsnachweis für ein Stück Land. Wenn der Bruder eine solche Chanote vorweisen kann, ist klar, dass er der rechtmäßige Eigentümer und Chef ist. Soweit klar.

    Eine andere als gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist beträgt im thailändischen Recht 10 Jahre! (ThaiCiciCode: Abschnitt 193/10)

    Seine Schwesterfrau Adri baute damals auf diesem Grundstück ein Haus. Wir wissen nicht wann. Adri berichtet das nicht5. Jetzt will Bruder das gesamte Grundstück zurück. Das ist möglich, aber dann muss er sie entschädigen, sofern nicht anders angegeben. Adri meldet das auch nicht.

    Mit anderen Worten: Steht das Haus seit mehr als 10 Jahren auf dem Grundstück des Bruders, hat die Schwester einen berechtigten Anspruch, den sie vor Gericht bestätigen kann. Ist das klug? Das glaube ich nicht, denn jetzt sind die Beziehungen gestört und es kommt zu vielen Konflikten.
    Wenn sie seit weniger als 10 Jahren auf dem Grundstück steht, hat sie weniger Halt, aber die Tatsache, dass sie einmal genauso gut gebaut hat, bedeutet, dass er damals mit diesem Bau einverstanden war. Jetzt kann sie auch vor Gericht gehen, um entweder eine Entschädigung durchzusetzen (was ich empfehle!), oder einen Anspruch auf Bleibeerlaubnis zu erheben (wovon ich ahne!)
    Wichtig ist, zu prüfen, was damals vereinbart wurde, ob es Zeugen gab, ob es auf Papier vorliegt, zum Beispiel als Anhang zum Chanut/Grundstücksamt? Verhandeln Sie die Höhe der Entschädigung, und wenn nicht: Schalten Sie einen Anwalt ein und bringen Sie den Fall vor Gericht.
    Kurz gesagt: Sie muss aufstehen, nicht in den Wald gehen, sondern sich über ihre Rechte informieren!

    • Henk sagt oben

      Ruudb. Du machst einen Versuch, liest aber zunächst nur die Hälfte des Stücks, ein Versuch, wenn wenig klar ist, kann aufgrund der Unwahrheiten nur zu Missverständnissen führen und das hilft niemandem. Adri schreibt, dass der Bruder das Land vor EIN PAAR 25 Jahren geerbt hat Jahre später erscheint die Schwester und nach guter thailändischer Sitte wird nur eine kleine mündliche Vereinbarung getroffen. Die Schwester (kein Eugeen, nicht Adris Partner und es steht auch klar, dass keine Vereinbarungen getroffen wurden oder dass etwas bezahlt wurde). kam nach ein paar Jahren (also sagen wir vor mehr als 20 Jahren) dorthin, um dort zu leben
      In allen oben genannten Dokumenten gibt es nur eines, das Adri helfen könnte und das kommt von Steven (konsultieren Sie einen Anwalt). Der Rest führt Adri nur weiter von zu Hause weg.

  7. Ron sagt oben

    Ich hatte in der Vergangenheit auch einen Streit um Land mit meiner Schwägerin. Wir haben dann einen Termin beim Landamt (kom tee din) vereinbart, wo der Leiter des Landamtes hierzu Stellung genommen hat.
    Im Übrigen kann in einem solchen Streit auch ein Dorfvorsteher (poe yai ban) vermitteln.

  8. Tobias sagt oben

    Das Aufenthaltsrecht ist in thailändischen Vorschriften geregelt. Es wird vom Grundbuchamt auf der Rückseite der Eigentumsurkunde (chanoot) eingetragen. Das Aufenthaltsrecht kann für 30 Jahre oder lebenslang gewährt werden.
    Es kann eine rechtssichere Lösung sein, wenn Sie möchten, dass jemand kostenlos auf Ihrem Grundstück wohnt.
    Für einen Eigentümer, der seine Meinung geändert hat, kann ein gewährtes Wohnrecht Auswirkungen auf die Verkaufsfähigkeit der Immobilie haben.

    https://www.siam-legal.com/thailand-law/the-right-of-habitation/

    Meine Erfahrung zeigt, dass man sich für einen Nießbrauch auch ohne spezialisierte Hilfe eines (teuren) Anwalts an das örtliche Grundbuchamt wenden kann. Ein zuständiger Beamter kann dort auch einen Antrag auf Eintragung eines Wohnrechts bearbeiten. Allerdings kann es vorkommen, dass autorisierte Beamte keine Kenntnis von den im thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch vorgesehenen „Unternehmensrechtsformen“ (Nießbrauch, Oberflächlichkeit, Wohnrecht usw.) haben.

    Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Anfrage „abgelehnt“ wird, weil schnell gesagt wird, dass es aus Unwissenheit oder Unwilligkeit nicht möglich sei, zusätzliche unbekannte Arbeiten auszuführen. Eine Überarbeitung der Position des Beamten, auch unter Einbeziehung der Gesetzesbücher, bleibt schwierig, ohne dass es zu einem Gesichtsverlust kommt.

    Manchmal ist ein gut vorbereitetes, entschlossenes diplomatisches Vorgehen erforderlich 🙂

  9. Hans Struijlaart sagt oben

    Ich denke, es wäre am besten, wenn die ganze Familie zusammenkommt, um zu reden, wenn nötig sogar mit dem Dorfvorsteher, davor haben die Thailänder immer noch einen gewissen Respekt. Beim Vorstellungsgespräch müssen dann auch Vater, Bruder, Schwester, die Ehefrau und die Kinder des Bruders anwesend sein. Familiäre Bindungen seien in Thailand das Wichtigste, heißt es. Nun, ich denke, sie sollten in der Lage sein, hier rauszukommen. Sonst wird es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen und ich fürchte, dass der Bruder oder derjenige mit dem meisten Geld (so läuft das in Thailand) den langwierigen Prozess gewinnen wird. Und dann sind die Beziehungen völlig kaputt, das will niemand, aber dann wird es passieren.

  10. Joost Moree sagt oben

    Liebe Blogger,

    Ich lese jeden Tag Thailand-Blogbeiträge, solange ich sie nicht sofort als Blödsinn/irrelevant überspringe, da ich das Land schon einige Male bereist habe. Bußgeld. Meine Kinder und ihre Kinder folgen meinem Beispiel. Deshalb fühle ich mich beteiligt.

    Oftmals werden in diesem Blog – und die Redaktion lässt dies offenbar immer zu – Fragen komplexer rechtlicher Natur aufgeworfen, mit denen Thailand-Besucher und/oder deren Verwandte und/oder Partner konfrontiert werden, auch wenn sie in ein EU-Land ziehen.

    Ich nenne nur einige.
    – Eine Thailänderin ist mit einem Scheidungsproblem in Belgien. Hier liegt ein sehr komplexes belgisches Zivilrechtsproblem vor;
    – Eigentumskonflikte in Bezug auf Immobilien (eingetragenes Eigentum);
    – Probleme im ehelichen Güterrecht;
    – Erbrechtliche Probleme.

    Die betreffenden Themen werden in diesem Forum mit einer gewissen Regelmäßigkeit angesprochen. Und zu meiner großen Überraschung springt eine große Gruppe Interessierter ein und berät. Mit den kuriosesten Ratschlägen.

    Ich entblöße mich. Ich bin ein ehemaliger Notar. Während eines langen, freundschaftlichen Mittagessens diskutierte ich mit Anwälten, die sich mit Personenschadensrecht befassen, über spannendes niederländisches Erbrecht – eheliches Güterrecht und Sachenrecht. Sie verstehen nicht, wovon ich rede. Und dann reden wir über niederländisches Recht.

    Glauben Sie, dass ein Thailänder in Thailand mit einem niederländischen Partner, der in einen Konflikt gerät, der unter thailändisches Recht fällt, sein Anliegen in diesem Forum einreichen und niederländische/belgische Leser um Rat bitten wird? Nein natürlich nicht.

    Daher glaube ich, dass Rechtsfragen, die durch thailändisches Recht geregelt werden, und Fragen, die Thailänder in der EU betreffen, in diesem Forum nicht behandelt werden. Dafür gibt es schließlich Google oder andere Suchmaschinen!

    Rechtliche Angelegenheiten sollten von Experten auf diesem Gebiet bearbeitet werden. In Thailand. Oder in der EU. Von Superspezialisten. Weil Sie das thailändische Recht nicht kennen. Auch nicht das EU-Recht. Auch nicht das internationale Privatrecht. Sie wissen nichts über Verträge. Auch allgemeine niederländische/belgische Anwälte wissen das nicht. Veröffentlichen Sie Ihr Problem außerdem nicht in diesem Forum, es sei denn, Sie fordern eine Referenz an, weil Sie diese nicht über Google finden konnten.

    Sie werden Schaden nehmen, wenn Sie auf die Ansichten aller möglichen wohlmeinenden Forumsmitglieder weiß Gott welcher Disziplinen hören.

    Im Mittelpunkt des Themas steht die Rechtsfrage, die sich „Erwerb einer Verschreibung“ nennt. Welcher Westeuropäer weiß das eine oder andere? Ganz zu schweigen davon, dass derselbe Westeuropäer eine Vorstellung vom thailändischen Zivilrecht hinsichtlich der Verjährungsfristen hat. Und es geht darum, mit den Dorfvorstehern zu reden!

    Und vergiss nicht! Kein Experte und/oder Profi streckt in diesem Forum sein Bestes, wenn er andere Forumsmitglieder berät. Er tritt sofort in die Berufshaftpflicht ein. Sie lesen also keine Nachricht von einer Fachkraft/Frau. Er schaut hinaus.

    Verbleibende Streichratschläge. Was Ihnen nichts nützt. Was dir schadet.

    Also nicht!


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