Leserfrage: Verheiratet mit einem thailändischen Haus in Thailand

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
Stichworte: ,
12 April 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet und möchte ein Haus in Thailand kaufen. Kann ich in den Kaufvertrag etwas aufnehmen lassen, das mich schützt?

  • Wenn meine Frau stirbt, kann ich im Haus bleiben, ohne dass ihre Verwandten Anspruch darauf erheben?
  • dass ich im Falle einer Scheidung etwas verlangen kann?

Danke im Voraus und beste Grüße

Alexander

17 Antworten auf „Leserfrage: Verheiratet mit einer Thailänderin, Kauf eines Hauses in Thailand“

  1. Joop sagt oben

    Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit notarieller Vollmacht, unbedingt in der Gegend, in der Sie wohnen
    und mit nachweislicher Erfahrung in diesen Angelegenheiten und wer an Ihrer Seite ist
    Also finde dich selbst

  2. Dolch sagt oben

    Moderator: Bitte antworten Sie einfach auf die Frage des Lesers.

  3. Hans Boss sagt oben

    Lassen Sie Ihre Frau beim Kauf einen Schuldschein über den gesamten Betrag unterschreiben. Lassen Sie außerdem den Nießbrauch (Nießbrauch) auf der Chanote vermerken, damit Sie das Haus weiterhin bewohnen können, solange Sie leben.

    • Sake sagt oben

      Hans,
      Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber ich glaube, es ist einem Thailänder nicht erlaubt, von einem Ausländer Kredite aufzunehmen, und einem Ausländer ist es nicht erlaubt, einem Thailänder einen Kredit zu gewähren. Geben ist erlaubt. Letztendlich fürchte ich, dass der Schuldschein wertlos ist. Vielleicht weiß es ein anderer Blog-Leser genau, aber das sind die Informationen, die ich dazu habe.

  4. Teun sagt oben

    Die kurze Antwort lautet: Nein. Handeln Sie weiterhin wie oben von Hans Bos angegeben. Das funktioniert einwandfrei, wie ich in der Praxis erfahren habe. Stellen Sie sicher, dass sie auch ein Testament verfasst, in dem sie Sie zum Testamentsvollstrecker ernennt. Wenn Sie möchten, können Sie das Haus auch selbst verkaufen.

    Lassen Sie es von einem guten Anwalt auf Thailändisch und Englisch zu Papier bringen.

    Erfolg.

    • Teun sagt oben

      Die Antwort „Nein“ bezieht sich auf Ihre Frage, ob Sie etwas in den Kaufvertrag aufnehmen lassen können.

  5. Jos sagt oben

    Bitte wenden Sie sich an meinen amerikanischen Freund und Anwalt Khun Pan, 0898977980. Er besitzt neben der amerikanischen auch die thailändische Staatsangehörigkeit. Staatsangehörigkeit. Er wird als Anwaltskanzlei in Ayutthaya bezeichnet und ist zu 100 % zuverlässig. Und wichtig, Erfahrung in ähnlichen Fällen.

  6. Kerl sagt oben

    Ein 30-jähriger Pachtvertrag für das Grundstück, das ohnehin Ihrer Frau gehört (Ausländer können nicht in Ihrem Namen Immobilien (Land) und das Haus (bewegliches Vermögen/Ziegel) kaufen.
    Diese beiden Formeln garantieren Ihnen, was Sie in Ihrer Frage sicherstellen möchten.

    Im Chanot des Grundstücks muss dieser Pachtvertrag eingetragen werden (was es schwierig/unmöglich macht, den Chanot mit Krediten zu belasten).

    Es erfordert zwar etwas Wissen und vor allem Ausdauer von Ihrer Seite, ist aber völlig legal und anwendbar.

    Der Nießbrauch an dem überlebenden Ehegatten kann auch in Dokumenten wie einem Testament zwischen Ihnen als Paar festgehalten werden.

    Und sofern „Vorsicht immer noch die Mutter des Porzellanladens“ ist, ist das nie eine unnötige Angelegenheit.

    Frohe Ostern

  7. Renevan sagt oben

    Wenn Sie im Namen Ihrer thailändischen Frau ein Haus kaufen, müssen Sie beim Grundbuchamt ein Formular unterschreiben, dass das dafür verwendete Geld Ihrer Frau gehört. Dies soll verhindern, dass Sie im Falle einer Scheidung einen Anspruch geltend machen können.
    Sie können der Chanote auf Ihren Namen beim Grundbuchamt einen Nießbrauch hinzufügen lassen. Dies gibt Ihnen das Recht auf den Nießbrauch (30 Jahre oder lebenslang), wenn Ihre Frau stirbt. Wenn Ihre Frau stirbt, werden Sie Eigentümerin, müssen das Haus jedoch innerhalb eines Jahres verkaufen, da Sie aufgrund des Nießbrauchs weiterhin dort wohnen können, aber wer wird in diesem Fall kaufen? Daher ist es besser, wenn Ihre Frau ein Testament macht und es einem oder besser mehreren Verwandten hinterlässt. Die Absicht ist, dass sie es nicht verkaufen, solange Sie leben.
    Jeder nach der Ehe geschlossene Vertrag kann ebenfalls aufgelöst werden, einschließlich des Nießbrauchs. Im Falle einer Scheidung, die von Ihrer Frau aufgelöst wird, ist die Scheidung wertlos.
    Ein Nießbrauch sollte in jedem Landesbüro möglich sein, es gibt jedoch Büros, in denen dies nur für Thailänder möglich ist. Erkundigen Sie sich daher zunächst bei der zuständigen Landesvertretung, ob dies möglich ist.

  8. Jasper sagt oben

    Die Methoden wurden oben bereits beschrieben, aber hier noch eine Warnung: Bauen Sie lieber nicht auf einem Grundstück in der Nähe der Familie oder im selben Dorf. Der Vorlauf ist enorm, und wenn meine Frau stirbt, wird es sehr schwierig sein, das Haus weiter zu bewohnen, selbst wenn ein Nießbrauch oder ein 30-jähriger Pachtvertrag besteht.
    Nach langem Überlegen habe ich mich dafür entschieden, selbst zu mieten. Man kann für wenig Geld schön leben, man kann trotzdem umziehen, wenn man sich langweilt, weniger Sorgen, viel sicherere Alternative und finanziell spielt es keine große Rolle.
    Oder das Grundstück und das Haus müssen natürlich dafür gedacht sein, Ihrer Frau einen unbeschwerten Lebensabend zu ermöglichen, dann würde ich sagen: Machen Sie mit.

  9. Antoine sagt oben

    Eine komplizierte Frage. Entscheidend ist, wie Sie verheiratet sind. Wirklich bei Amphur registriert oder bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat geheiratet? Wenn ja, dann sind Sie rechtsgültig verheiratet und es wird zwischen Vermögen vor und während der Ehe unterschieden. Wenn Sie im Rahmen der Ehe etwas in Thailand kaufen, handelt es sich dabei zu 50/50 um Eigentum, es sei denn, Sie können nachweisen, dass das Geld vor der Eheschließung Ihnen gehörte und bei der Einfuhr deklariert wurde. Im letzteren Fall sind Sie der Eigentümer, es kann jedoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

    Ausländer dürfen in Thailand kein Land besitzen. Es gibt drei Möglichkeiten:
    1. Sie kaufen eine Wohnung in einer Eigentumswohnung und die Immobilie fällt in die Gütergemeinschaft, es sei denn, das Geld aus dem Kaufpreis stammt von Ihnen vor der Eheschließung und wurde korrekt eingetragen.
    2. Ihr Partner oder ein anderer Thailänder kauft Land und Sie schließen einen 30-jährigen Pachtvertrag mit einem Side Letter ab, in dem sich die Vertragspartner feierlich verpflichten, den Pachtvertrag nach 30 Jahren zu verlängern. Sie können das von Ihnen bereitgestellte Geld abschreiben, denn selbst mit dem Nachweis, dass das Geld Ihnen gehörte, können Sie niemals Eigentum am Grundstück und damit am Gebäude erwerben. Im Streitfall im Falle einer Scheidung oder dem Tod eines Partners werden Sie wahrscheinlich den Kürzeren ziehen.
    3. Sie kaufen ein Haus in einer Firma. Je nachdem, wann die Ltd gegründet wurde, muss es drei Gesellschafter geben und die thailändischen Gesellschafter müssen mindestens 51 % besitzen. Aufgrund unterschiedlicher Abstimmungsprioritäten kann der ausländische Aktionär etwa 90 % der Stimmrechte erwerben. Oftmals verfügen die Aktien des ausländischen Aktionärs über 10 Stimmen pro Aktie und der thailändische über eine Stimme pro Aktie. Mit einem von den Thailändern vorab ausgefüllten Anteilsübertragungsformular erhalten Sie den größtmöglichen Überblick über das Eigentum. Auch hier ist der Nachweis des vorehelichen Geldbesitzes und der korrekten Einfuhr entscheidend, ansonsten fällt das Unternehmen dennoch unter die Gütergemeinschaft. Im Falle einer Scheidung oder des Todes des Partners haben Sie die volle Kontrolle über die Immobilie, denn der Verkauf des Unternehmens muss in der Gesellschafterversammlung beschlossen werden, in der Sie 90 % der Anteile besitzen.

    • chris sagt oben

      Von der dritten Option wird dringend abgeraten. Denn die Lösung widerspricht dem Tenor des Gesetzes, dass Ausländer keine Macht über Immobilien haben dürfen.
      Vor einigen Jahren gab es eine Razzia der thailändischen Behörden bei Unternehmen, die in Wirklichkeit nichts unternehmen. Ein großer Teil davon betrifft „Unternehmen“, die lediglich ein Haus vermieten und dieses dann an einen oder mehrere Gesellschafter des Unternehmens vermieten. Das musste vorbei sein ... also: Denken Sie nach, bevor Sie springen.

  10. Harry Roman sagt oben

    Ich weiß nicht, ob das in Thailand möglich ist und einem Richter standhalten wird, insbesondere wenn Ihre Nachbarn = Familie Ihrer Ex-/verstorbenen Frau Sie schikanieren wollen: Bauen Sie eine „Giftpille“ so ein, dass nein man ist daran interessiert, das Haus/Grundstück zu übernehmen.
    In NL hat das super geklappt: Das Grundstück der Schwester (die geistig und körperlich etwas behindert ist) konnte unter der Bedingung genutzt werden, dass in dem zu bauenden Haus immer ein Zimmer für die Schwester frei wäre. Bei einer späteren Scheidung wurde der Wert dieses Hauses vom Richter auf 1,00 € geschätzt.
    Ich kann mir zum Beispiel einen Kredit von .. bis ... über einen beträchtlichen Betrag vorstellen, zum Beispiel 1 % unter dem Privatkredit-Prozentsatz.

  11. Carlos sagt oben

    Die einfachste und günstigste Lösung!
    Was ich natürlich selbst genutzt habe.
    Kaufen Sie ein bezahlbares Haus für weniger als die Hälfte Ihres Vermögens.
    Alles läuft auf den Fall Tirak hinaus. Keine Anwaltsgebühren und Ärger mit Papieren, die sich später mit Hilfe von noch mehr Anwälten und noch mehr Kosten als wertlos herausstellen.
    Und gehen Sie vom ersten Tag an davon aus, dass Sie alles verloren haben.
    Behalten Sie das Bargeld auf Ihren Namen.
    Sie wird dich wegen des Geldes für immer lieben.
    Du liebst deine reiche Frau mit ihrem Haus für immer!
    Und Sie beide geben weiterhin Ihr Bestes, um eine schöne Beziehung zu haben und aufrechtzuerhalten!!

  12. Arno sagt oben

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, kann diese auf Ihren Namen lauten, dann müssen Sie aber in einer Großstadt wohnen!

    Würde mich gerne diesbezüglich erkundigen….

    Viel Glück

    • chris sagt oben

      Ein Kauf im eigenen Namen ist nur möglich, wenn die Mehrheit der anderen Eigentumswohnungen (51 % oder mehr) im Besitz thailändischer Staatsbürger ist. Hat nichts mit Stadt oder Land zu tun.
      Tatsächlich denke ich, dass man in Khon Kaen oder Ubon eher Erfolg haben wird als in Hua Hin, Bangkok oder Pattaya.

  13. Laksi sagt oben

    Lieber Paul,

    Wir haben auch gerade ein neues Haus gekauft und sind am 1. Januar eingezogen.

    Ich komme schon seit langer Zeit nach Thailand und habe bereits ein Haus verloren, aber man lernt.

    Meine Freundin ist die Besitzerin, man hat selbst keine Rechte, alles gute Ratschläge von anderen.

    Wenn sie dich rausschmeißen will, ruft sie die Familie an, die im Haus, sogar im Badezimmer, zum Schlafen kommt
    und mach dir das Leben so elend, dass du gehen wirst.

    Also nur ein Haus, wenn sie eine Hypothek aufnimmt und ich Zinsen + Kapital zahle.
    Bei der Bank erhielt sie 90 % für ein neues Haus oder 60 % für ein älteres Haus. (mit Kunst- und Flugarbeiten)
    Aber die Government Housing Bank ist bereit, ohne viele Garantien angemessene Kredite in Höhe von bis zu 2 Millionen zu vergeben.
    Du musst selbst mehr aushusten.

    Ich habe in Thailand zwei wichtige Dinge gelernt;
    Leihen Sie niemals Geld, sondern geben Sie es umsonst, als Gegenleistung dafür, dass es (irgendetwas) funktioniert, und zwar vorzugsweise in Teilen, zum Beispiel; 4 x 5000 Baht.
    und machen Sie einen Thailänder finanziell von Ihnen abhängig. Wenn ich gehe, wird sie sich ihr Haus nie leisten können.
    Ein eigenes Zuhause ist ihr genauso wichtig wie ihr eigenes Kind.

    Sei Gegrüßt


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website