Liebe Leserinnen und Leser,

Hat jemand Erfahrung mit der Beantragung einer BSN (Citizen Service Number) für meine thailändische Frau und meine beiden Kinder im Alter von 2 und 11 Jahren (beide außerhalb der Niederlande geboren)?

Ich habe mich wegen einer ganz anderen Frage an meine betriebliche Pensionskasse gewandt; und zu meiner Überraschung wurde mir auch zwischen Nase und Lippen gesagt, dass meine Ehefrau bei der RNI (Registrierung von Nichtansässigen) registriert sei, aber keine BSN habe, sie also keine Partnerrente oder eine Partnerrente erhalten würde, wenn ich jetzt sterbe Witwenrente wegen fehlender Nummer. Es ist zu verrückt, um es in Worte zu fassen, nicht wahr? Komm einfach an deiner Witwe und deinen zwei Kindern zugrunde, du hast keine BSN, also keine Bezahlung! Klingt ein wenig nach der so weit verbreiteten Kindergeld-Affäre.

Ich war mir dessen wirklich nicht bewusst; Ich habe damals sogar meine Ehefrau bei dieser betrieblichen Pensionskasse angemeldet und sogar meine Rente auf ihre Rente übertragen und dann, Jahre später, ist das wie aus heiterem Himmel wahnsinnig in Worte zu fassen.

Ich frage mich, ob ich darauf eine Antwort bekomme, denn ich bin mir sicher, dass ich nicht der Einzige sein werde.

Gruß

Wim

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16 Antworten auf „Leserfrage: Erfahrungen mit der Beantragung eines BSN für eine thailändische Frau und zwei Kinder?“

  1. Janus sagt oben

    Lieber Wim, seltsame Frage. Konnten Sie schon früher Maßnahmen ergreifen? Aber wo wohnst du eigentlich? Wenn Sie in den Niederlanden leben, erhält Ihre Frau nach der Registrierung im BRP eine BSN-Nummer.
    Wenn Ihre Frau als Nichtansässige gemeldet ist, erhält sie ebenfalls eine BSN-Nummer. Suchen Sie einfach bei Google und Sie erhalten alle Informationen: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/privacy-en-persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/hoe-kom-ik-aan-een-burgerservicenummer-bsn

    Allerdings glaube ich, dass Sie in Thailand leben und aufgrund der Teilrente nun eine BSN-Nummer für Ihre Frau wünschen. Dann können Sie eine BSN-Nummer über einen Rni-Schalter beantragen, mal über die SVB, mal bei der Steuer- und Zollverwaltung.

    Jedenfalls spielt das keine Rolle, da Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Ehepartner beim RNI registriert ist. Bitte nehmen Sie Kontakt dazu auf: https://www.rvig.nl/brp/rni
    Mir scheint, dass die Taschengeldsache wenig mit Ihrer Beobachtung zu tun hat, dass Sie nicht wissen, dass Ihre Frau keinen Bsn hat. Ich denke, das liegt eher an Ihnen, denn von Ihnen wird erwartet, dass Sie sich ausreichend gut ausdrücken können, vor allem, wenn Sie sich gründlich vorbereitet haben, als Sie sich entschieden haben, nach Thailand auszuwandern. Trotzdem Erfolg!

    • wim sagt oben

      Jannus, vielen Dank für alle Tipps und Links. Das hilft!
      Ich möchte nur einige Ihrer Kommentare klarstellen:
      – Natürlich habe ich schon gegoogelt..mehrmals..Ich habe einfach nicht das gefunden, was ich zu brauchen glaubte.
      – Meine thailändische Frau wurde Anfang 2007 über das „National Tasks“-Büro im RNI registriert – BSN wurde erst im November 2007 als Nachfolger von SOFI eingeführt... also waren wir einfach zu früh, sonst hätte sie es schon getan das BSN.
      – Die Möglichkeit, nach NL zu reisen und sich dann dort zu registrieren (und dann erhält man automatisch eine BSN), hatte ich bereits geprüft, aber ich fand es etwas teuer.
      – Wie alles hat einen Grund… Ich hatte telefonischen Kontakt mit dem ausländischen Steuertelefon (Heerlen) und wurde von einem mürrischen Beamten beantwortet, der nicht die Absicht hatte, mir auf meinem Weg zu helfen.

      Grüße,
      Wim.

      • johanr sagt oben

        Lieber Wim, vielleicht bist du zu kompliziert. Dies liegt daran, dass die SOFI-Nummer nahtlos auf die BSN-Nummer übertragen wurde. Die Nummer der BSN besteht aus genau den gleichen Ziffern wie die der SOFI-Nummer. Ihre Frau erhielt bei der Registrierung beim RNI eine Sozialversicherungsnummer. Verwenden Sie es als BSN. Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer verloren haben, können Sie diese an einem RNI-Schalter anfordern. Behandeln Sie den Beamten vielleicht ein wenig freundlich. Schließlich bitten Sie ihn um einen Dienst, der Ihnen geholfen hat. Erklärt seine Mürrischkeit.

  2. khaki sagt oben

    Erst letzte Woche hatte ich über Twitter Kontakt mit der Aufsichtsbehörde bezüglich der Frage, ob ich in Zukunft sterben sollte. Ich lebe/melde mich in den Niederlanden, während meine Frau (nicht gesetzlich verheiratet) Thailänderin ist und in BKK lebt/arbeitet. Wenn ich sterbe und ihren Erbanteil hinterlasse, ist die thailändische Partnerin erbschaftssteuerpflichtig. Um diese Erklärung abzugeben, muss sie außerdem über eine BSN-Nummer verfügen. Dies kann von ihr oder mir beantragt werden. Es gibt keine Gültigkeitsdauer!!!!! Deshalb kann ich es ihr schon jetzt vorbereiten, da es für einen Ausländer, der unsere komplexe Steuerkultur nicht gewohnt ist, ohne Hilfe fast unmöglich ist.

    • John sagt oben

      Haki, Sie sagen, dass Ihr Ehepartner bei Ihrem Tod keine Erbschaftssteuer zahlen muss. Ich denke das ist richtig. Aber es scheint mir nicht richtig zu sein, dass sie eine BSN-Nummer benötigt, um eine Steuererklärung einzureichen. Wenn ein beliebiger Afrikaner von Ihnen erbt, muss er oder sie auch Erbschaftssteuer zahlen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass er dafür eine BSN-Nummer braucht! Bitte überlassen Sie dies den Experten, aber das ist etwas, woran auch ein Laie denken kann. (Ich finde !)

    • Adje sagt oben

      Sie benötigen keine BSN-Nummer, um eine Erbschaft zu erhalten. Das wäre nicht gut. Ich gehe davon aus, dass Sie ein Testament haben. Im Todesfall regelt der Notar alles Weitere. Und tatsächlich muss sie möglicherweise Steuern auf die Erbschaft zahlen. Das wird einfach sofort mit der Erbschaft verrechnet. Dafür braucht man aber wirklich keine BSN-Nummer.

      • wim sagt oben

        Schade, ich hatte bereits Kontakt zu dem Notar, das damals mein Testament erstellt hat. Das müssen Sie selbst regeln, denn wenn jemand verstirbt, müssen wir als Testamentsvollstrecker prüfen, ob jemand Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen hat ...wenn es keine BSN-Nummern gibt, läuft auch der Notar fest..kurz im Klartext...dann müssen Sie es selbst organisieren, wir kümmern uns nicht darum..wenn Sie wegen eines Testaments kommen Ein paar hundert Euro, alles ist möglich, aber wenn Jahre später Hilfe benötigt wird, bricht die Zusammenarbeit ab.

  3. khaki sagt oben

    Noch etwas: Schauen Sie nach oben https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/erfbelasting/content/burgerservicenummer-aanvragen-voor-erfgenaam-in-het-buitenland

    • Adje sagt oben

      Kann ich eine Bürgerservicenummer für eine andere Person beantragen, die nicht in den Niederlanden lebt?
      Ja, allerdings muss diese Person schriftlich erklären, dass sie Sie damit bevollmächtigt, für sie eine Bürgerservicenummer zu beantragen. Diese Vollmachtserklärung muss mit einem Datum und seiner Unterschrift versehen sein. Zusätzlich bitten wir um eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses. Diese Informationen senden Sie mit Ihrem Brief.

      Das ist verwirrend: Es bedeutet, dass Sie es für eine andere Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit beantragen können. Nicht für jemanden mit einer ausländischen Nationalität.

  4. Danny sagt oben

    Der Rentenanspruch erlischt sicherlich nicht, wenn keine BSN-Nummer vorliegt. Dann geht es nur noch um die Bewerbung. Ich habe das gerade für ein Familienmitglied arrangiert, das nicht in Ned lebt. Es ist für die Steuerbehörden notwendig. Darüber hinaus kann der Rentner dann auch die einbehaltene Steuer erstattet bekommen. Beispielsweise wurde bei meinem Familienmitglied die Steuer sofort mit der 1. Rentenzahlung nach Beantragung der BSN-Nummer abgerechnet

  5. Hendrik sagt oben

    Lieber Wim,

    Wenn Sie sterben und dies Ihrer Pensionskasse gemeldet wird, erhält Ihre Ehefrau automatisch eine Steuernummer. Zumindest war es bei einem Bekannten von mir so.

    • wim sagt oben

      Hallo Hendrik, danke für deine Antwort. Alle Infos sind willkommen. Ich habe von verschiedenen Leuten gelesen, dass es eigentlich ein Kinderspiel ist, dies zu bekommen, aber ich habe herausgefunden, dass es einfach NICHT ist. Überall, wo ich klopfe, zeigt der Finger darauf … nicht auf uns … auf sie!!!
      Die betriebliche Pensionskasse schickte eine E-Mail … „Fordern Sie es einfach an, Sir … dieser mürrische Beamte in Heerlen schlug vor, an meinen Notar zu schreiben, der mein Testament erstellt hat … eine sofortige Antwort … wir müssen nicht … über die Botschaft gehen, ​​oder konsultieren Sie Ihre Heiratsurkunde bei der Pensionskasse!!… es wird sich herausstellen, dass der Antrag über diesen mürrischen Beamten in Heerlen gestellt werden muss… also Stapel Formulare mit Dokumenten… und ich wurde sofort am Telefon gewarnt… denken Sie daran, Mein Herr, es muss alles in bester Ordnung sein, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Sie werden von vornherein als jemand abgestempelt, der betrügen möchte. Vielleicht ist es für meine Frau einfacher, weil sie bereits beim RNI registriert ist, aber meine beiden (minderjährigen) Kinder müssen den Weg nach „Heerlen“ gehen.
      Nochmals vielen Dank für deine Antwort, Hendrik.. gibt mir etwas Ruhe in dieser Corona-Zeit.. Dachte immer, dass alles gut organisiert ist, aber nicht.. jedes Mal eine Überraschung.

      Grüße
      Wim.

  6. Adje sagt oben

    Eine Witwenrente gibt es nicht. Bei der Partnerrente handelt es sich lediglich um den Betrag, den Sie in den Jahren Ihrer Ehe aufgebaut haben. Erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Pensionskasse, was Ihr Partner im Todesfall erhält, bevor Sie sich mit großem Aufwand für etwas einsetzen, das sich später vielleicht als nichts herausstellt.

  7. Erik sagt oben

    Wim, ich habe den Eindruck, dass man schnell negativ wird, wenn etwas schief geht. Dann wird es Ihnen in Thailand schwer fallen! Alles kann ordentlich arrangiert werden, aber ein wenig Flexibilität ist dringend erforderlich. Schauen Sie hier vorbei und profitieren Sie davon.

    https://www.nederlandwereldwijd.nl und suchen Sie nach Wohn-/Arbeitsplatz, Bürgerservicenummer und BSN-Anträgen usw. Dann werden einige Optionen angezeigt. Einen Vorteil draus ziehen!

  8. Henk Appleman sagt oben

    Meine 2 niederländischen Kinder haben ein BSN erhalten, natürlich hatte ich bereits 1, aber 2 Dinge.
    Der Antragsteller/Stern muss einen wirtschaftlichen Bezug zu den Niederlanden haben, zum Beispiel als Witwe mit Anw-Leistung, ansonsten wird das Finanzamt KEINE BSN ausstellen......so abgelehnt
    Die Kinder erhielten ihre BSN-Nummer ordentlich vom Finanzamt.
    Das ist mir wichtig, weil meine Frau und ich gemeinsam beschlossen haben, den Kindern IHREN Nachnamen zu geben.
    Nach der Registrierung in Den Haag mit den erforderlichen Erklärungen und Nummern sowie der Bürgerservicenummer ist es für den niederländischen Beamten nur ein Knopfdruck und alle erforderlichen Dokumente erscheinen.
    Auch meine Ehe ist in Den Haag eingetragen.
    Aber Sie bekommen eine Bsn für Ihre Frau (wie mir gesagt wurde), wenn Ihre Frau in den Niederlanden lebt (und arbeitet) oder im Ausland eine niederländische Leistung bezieht

  9. Adje sagt oben

    Lieber Wim, ich habe weiter gesucht, um dir möglicherweise helfen zu können.
    Wenn Sie sterben, ist der Notar der Testamentsvollstrecker.
    Wenn es Erben im Ausland gibt, benötigen diese tatsächlich eine BSN-Nummer. (Ich habe zuvor Nein gesagt, aber es stellt sich heraus, dass es nicht richtig ist.)
    Bitte klicken Sie auf den Link, den ich angehängt habe. Hierbei handelt es sich um eine Auskunft eines gesetzlichen Steuerberaters.
    Was ich nicht herausfinden kann, ist, ob Sie für Ihren Partner bereits den BSN beantragen können.
    Möglicherweise können Sie dies mit einer Genehmigung Ihres Partners tun.
    Erfolg damit.
    https://www.plusonline.nl/erven-en-schenken/erfgenamen-in-het-buitenland-hoe-werkt-dat


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