Leserfrage: Dokument zur Anerkennung eines Kindes

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3. Oktober 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Mein Sohn wurde im Juli 2019 geboren und möchte nun einen niederländischen Pass für ihn beantragen. Ich habe fast alle Dokumente zusammen und lasse sie beim thailändischen Außenministerium legalisieren. Nun fehlt aber noch ein Dokument und das ist die Anerkennung meines Sohnes.

Wer kann mir sagen, wo ich dieses Dokument in Thailand oder in den Niederlanden anfertigen lassen kann? Ich bin nicht verheiratet, aber auf der Geburtsurkunde steht mein Name als Vater.

Regards,

Co

10 Antworten auf „Leserfrage: Dokument zur Anerkennung von Kindern“

  1. Ger Korat sagt oben

    Wo wohnt Co offiziell, denn das ist wichtig für die Anerkennung, das Gleiche gilt für die Freundin (ist sie Thailänderin oder nicht)? Denn wenn Co eine offizielle Aufenthaltserlaubnis für Thailand besitzt, hat er Anspruch auf die Anerkennung seines Kindes in Thailand.
    Und im Text steht auch: Ich habe alle Unterlagen beisammen. Seltsam, wenn Sie wissen, was Sie brauchen und sagen, dass noch etwas anderes benötigt wird, woher bekommen Sie dann Ihre Informationen? Denn das Wichtigste fehlt, ist das Anerkennungsverfahren und alles, was damit zusammenhängt, wie z. B. sowohl die Unverheiratung, aktuelle Auszüge und Beweise als auch das Gerichtsverfahren in Thailand über den thailändischen Kinderschutz und letztendlich die Anerkennungsurkunde über den Amphur mit Hilfe des Gerichtsentscheidung.

  2. Ger Korat sagt oben

    Denken Sie daran, was Sie legalisieren. Sie legalisieren nicht die Dokumente, sondern die (englische) Übersetzung der thailändischen Dokumente. Auch die Legalisierung thailändischer Dokumente ist möglich, allerdings erklärt das Ministerium dann, dass es sich um offizielle Dokumente handelt und man dann nur eine Bestätigung hat

  3. Johan sagt oben

    Dies kann auf zwei Arten erfolgen. Durch einen Richter. Dauert 3 Monate. Ich bin diesen Weg gegangen. Oder heiraten, das war der Rat der niederländischen Botschaft in Bangkok. Sie sind sehr hilfsbereit.

    • Ger Korat sagt oben

      Ratschläge der Botschaft? Sie geben diesbezüglich keinerlei Ratschläge oder raten ihm, wenn es in Ihrem Interesse ist, nicht zu heiraten. Denn welche Nachteile hat man beispielsweise bei der Heirat, man geht die Miteigentumspflicht ein oder nicht und muss dann letzteres und auch des vorehelichen Vermögens umfangreich anmelden. Und wie sieht es mit Ihrer Unterhaltspflicht nach einer möglichen Scheidung, auch in Thailand, oder Ansprüchen auf eventuelle Rentenansprüche oder Reduzierung Ihrer AOW von ledig auf verheiratet aus? Kurz gesagt: Wenn Sie heiraten, gehen Sie nur Verpflichtungen ein und leiden in der Regel auch finanziell, während dies nicht gilt, wenn Sie nicht verheiratet sind. Ich habe das Anerkennungsverfahren mittlerweile zweimal durchlaufen und es kostet insgesamt zwischen 2 Baht und 40.000 Baht. Danach kostet es nichts mehr.

  4. Löwe sagt oben

    Sind Sie mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet? Dann wird das Kind automatisch anerkannt und Ihre Heiratsurkunde dient gleichzeitig als Anerkennungspapier. Lassen Sie auch Ihre Heiratsurkunde übersetzen und legalisieren, bevor Sie sie zur Botschaft bringen. Sie sind noch nicht verheiratet und wollen nicht heiraten? Dann müssen Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen, denn dann muss das Anerkennungsverfahren gerichtlich geregelt werden. Ich habe mich entschieden, dieses Jahr zu heiraten. Der zweite ist viel teurer und nimmt viel mehr Zeit in Anspruch. Das ist natürlich eine persönliche Entscheidung. Viel Glück!

  5. L. Burger sagt oben

    Eine Anerkennung ist nicht mehr erforderlich.
    Wenn Sie bereits alle Papiere haben, sollten Sie das wissen.
    Auf der Geburtsurkunde sind Sie aufgeführt, ist das dann keine Anerkennung?
    Oder möchten Sie manchmal einen DNA-Test als Beweis machen?

    • Das Kind sagt oben

      Ihr Name auf der Geburtsurkunde allein zählt nicht. Die Anerkennung erfolgt vor einem Richter in Anwesenheit von Ihnen und der Mutter + Anwalt + einer ganzen Reihe von Dokumenten über die Mutter (Nachweis, dass sie nicht verheiratet ist).
      Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen und alles kostet viel Geld.

      • Erwin Fleur sagt oben

        Liebes Kind,

        Es ist kein Richter beteiligt (befolgen Sie die Regeln).
        Die Anerkennung erfolgt in den Niederlanden bei den Gemeinden.

        Geben Sie an und fordern Sie Neutralisierungspapiere (oder Internet) an.
        Komm da raus.

        Nicht so schwer. Ich habe darüber schon einmal geschrieben.

        Mit freundlichen Grüßen,

        Erwin

  6. Johan sagt oben

    Ger-korat. Einmal im Jahr hat die Botschaft die Möglichkeit, in Chiangmai einen Reisepass zu beantragen. Dort wurde ich nett empfangen und angesprochen. Die Antragsbearbeitung konnte problemlos und schnell erfolgen. Mir wurde der Rat gegeben, zu heiraten. Dann wird das Kind automatisch auf Ihren Namen lauten .

  7. Ice sagt oben

    Haben Sie die Geburt in NL registriert? In NL können Sie ihn mit schriftlicher Genehmigung der Mutter einfach bei der Gemeinde melden und einen Reisepass beantragen. Sie stehen bereits auf der Geburtsurkunde. Lassen Sie alles für den niederländischen Beamten übersetzen. Wenn Sie es in TH tun möchten, ist es tatsächlich einfacher, in TH zu heiraten.


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