Liebe Leserinnen und Leser,

Ich würde gerne wissen: Wenn Sie für 8 Monate nach Thailand gehen wollten, könnten Sie dann einfach Ihre Krankenversicherung hier in den Niederlanden behalten? Oder haben die Niederlande kein Abkommen mit Thailand über medizinische Versorgung?

Ich habe mehrere Nachrichten gelesen, in der einen steht „kein Vertrag“ und in der anderen heißt es „ein Vertrag“. Ich würde gerne die richtige Antwort zur medizinischen Versorgung und zum Selbstbehalt der Krankenversicherung in den Niederlanden wissen.

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Herman

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13 Antworten auf „Kann ich meine niederländische Krankenversicherung behalten, wenn ich 8 Monate in Thailand bleibe?“

  1. willem sagt oben

    Solange Sie Ihren offiziellen Wohnsitz in den Niederlanden haben und sich mindestens 4 Monate im Jahr in den Niederlanden aufhalten, können Sie einfach die niederländische Krankenversicherung aufrechterhalten. Allerdings hängt es von Ihrer Versicherung ab, in welchem ​​Umfang diese im Ausland erstattet. Oft geschieht dies nur in Notfällen und/oder in Absprache. Die gesamte geplante Pflege wird dann in den Niederlanden erbracht. Auch die Höhe der Entschädigung ist häufig auf die in den Niederlanden geltenden Sätze beschränkt. Sehen Sie sich bei Bedarf die Plus-Optionen Ihres Unternehmens an. Beginnen Sie mit dem Vergleich von Unternehmen.

  2. Erik sagt oben

    Herman, ich gehe davon aus, dass Sie einmal einen längeren Urlaub in Thailand machen und dann einfach in die Niederlande zurückkehren möchten. Sie sagen also nicht „Zuhause“ und „Job/Sozialleistungen usw.“ und melden sich auch nicht von NL ab.

    Dann sind acht Monate zu lang; mach es sieben. Behalten Sie Ihre Beziehung zu NL und auf jeden Fall Ihren Wohnort bei, dann bleiben Sie in NL gemeldet, zahlen Steuern und Sozialversicherung sowie die Krankenversicherungsprämie in NL und bleiben versichert. Sie behalten dann die Steuergutschrift(en).

    Die Krankenversicherung versichert im Ausland maximal bis zu den NL-Tarifen; Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und schließen Sie bei Bedarf ein Zusatzmodul ab. Und natürlich eine Reiserichtlinie mit Rückführung. Bedenken Sie, dass bei Krankheit und Unfall in Thailand nur die unmittelbar notwendigen Kosten übernommen werden; Größere Operationen werden nur bezahlt, wenn Sie sie in NL durchführen lassen. Zwischen NL und TH besteht kein Abkommen über die medizinische Versorgung; Ihre Krankenversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz, oder? Schau dir das an.

    Gehen Sie nicht jedes Jahr für knapp acht Monate an die TH. Dann stellen sich sicherlich Fragen zu Ihrem Wohnort und Sie können die Krankenversicherung verlieren; Sie werden nicht der Erste sein, der dies erlebt.

    Endlich; Ich weiß nicht, wie hoch Ihr Einkommen ist, aber erhalten Sie eine Leistung? Bitte beachten Sie, dass bei einigen Leistungen eine Höchstgrenze für die Urlaubszeit festgelegt ist und/oder eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich ist.

  3. Google ist dein Freund:
    Gehen Sie für längere Zeit ins Ausland, zum Beispiel im Rahmen einer Weltreise? Dann hängt es von der Dauer Ihrer Reise ab, ob Sie Ihre Krankenversicherung behalten können. Bei Reisen, die kürzer als ein Jahr sind, bleiben Sie nach niederländischem Recht versichert und können Ihre Krankenversicherung behalten.

    Quelle: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzekering/vraag-en-antwoord/hoe-ben-ik-voor-zorg-verzekerd-als-ik-op-vakantie-ben-in-het-buitenland

    • Erik sagt oben

      Peter (Herausgeber), die Rätsel sind noch lange nicht gelöst und dies ist eines davon.

      Diese Weltreise, auf der auch „zum Beispiel“ steht, ausgerechnet von der Landesregierung, wird in diesem Link der SVB etwas anders dargestellt: https://www.svb.nl/nl/wlz/wanneer-bent-u-verzekerd/u-gaat-op-wereldreis-of-gaat-backpacken

      Hier stellt sich die Frage, ob weiterhin eine Versicherungspflicht für das WLZ bestehen bleibt und von diesem Status der Anspruch auf eine Krankenversicherung abhängt. Wenn man beides nebeneinanderstellt, sieht man Unterschiede UND fragt sich, ob ein „normaler“ Urlaub von elf Monaten darin enthalten ist oder nicht.

      Deshalb bin ich bei Hermans Achtmonatsplänen vorsichtig und habe gelesen, dass Willem genauso denkt. Ein Familienmitglied von mir hat eine weniger als einjährige Weltreise gemacht und dies schriftlich bei der SVB eingereicht. Und bekam ein JA, aber mit Bedingungen. Ich werde diesen Rat an Herman weitergeben: Was auch immer Sie verlangen, schreiben Sie es auf Papier!

      • Ger Korat sagt oben

        Die Rätsel sind überhaupt nicht da; Die Versicherung nach dem Pflegegesetz ist noch umfangreicher als die Regelregelung für Auslandsreisen, denn dann können Sie im Rahmen des Pflegegesetzes auch bei einem Auslandsaufenthalt von 1 bis 3 Jahren weiterhin in der Krankenversicherung versichert bleiben. Ihr Angehöriger wurde falsch informiert oder die Auflagen lauten, dass Sie nicht im Ausland arbeiten dürfen, denn dann gilt die Krankenversicherung nur für einen Auslandsaufenthalt von 3 Monaten.
        Wer jedoch ins Ausland reist (im Urlaub und nicht beruflich), ist verpflichtet (!), seine Krankenversicherung für die Dauer von 12 Monaten aufrechtzuerhalten. Diese Informationen stammen von der nationalen Regierung. Sehen Sie sich die Informationen im Link an:
        https://www.nederlandwereldwijd.nl/zorgverzekering-buitenland/reizen

        Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie bei einer 10-monatigen Reise und einer Abmeldung aus der Personenstandsdatenbank der Gemeinde weiterhin Ihre Krankenversicherung aufrechterhalten müssen.

        Die Frist für die Abmeldung von der Gemeinde beträgt 8 Monate, nicht 7, wie Sie schreiben, um sich für Sicherheit zu entscheiden. Die Gemeinde hat anderes zu tun, als jedem zu folgen, genauso wie man nicht für jeden Geschwindigkeitsverstoß ein Bußgeld bekommt. Die Gemeinde muss sich zunächst informieren, Sie bekommen eine Nachricht und können trotzdem antworten und müssen nicht nachweisen, dass Sie ständig (während dieser 8 Monate) weg sind, denn innerhalb Europas ist Reisen ohne Reisepass möglich und wie Können Sie jemals nachweisen, ob Sie in den Niederlanden wohnen oder nicht? Kurzum: Eine Kontrolle durch die Gemeinde ist nahezu unmöglich, kostet viel Zeit usw. und dann ist man nur noch Monate weiter als die 8-Monats-Frist. Und sollte es einmal vorkommen, dass Sie im Ausnahmefall abgemeldet werden, können Sie sich einfach erneut anmelden, ohne dass Sie sich darüber Sorgen machen müssen, denn auch aus steuerlichen Gründen bleiben Sie weiterhin in den Niederlanden ansässig. Eine Abmeldung erfolgt nicht rückwirkend, nur um etwas zu sagen. Darüber hinaus können Sie sich sogar mit einem Aufenthalt von 10 Monaten in BRP registrieren lassen, da Sie 8 Monate buchen und sich am Ende für einen längeren Aufenthalt von 2 Monaten entscheiden und Ihr Ticket verlängern und hier sehen, dass Sie einen Nachweis haben, dass Sie ursprünglich vorhatten zu bleiben Maximal 8 Monate. Bleiben Sie monatelang weg und ändern Sie dann Ihre Absicht. Dies ist die Grundlage, die es Ihnen ermöglicht, auch länger als 8 Monate ohne Abmeldung fernzubleiben. Auf der Straße sieht man Bären, die nicht da sind.

        • Erik sagt oben

          Danke für diesen Link. Das ist klarer als die anderen Links. Mir fehlen ein Datum des Inkrafttretens und ein Veröffentlichungsdatum.

          • Ger Korat sagt oben

            Was ist das für eine Frage? Wenn Sie in den Niederlanden als Kind niederländischer Eltern geboren wurden und daher niederländischer Staatsbürger sind, werden Sie im entsprechenden Gesetzesartikel nicht danach fragen, ob es richtig ist, was die Regierung schreibt, dass Sie Niederländer sind.

            Datum des Inkrafttretens und Datums der Veröffentlichung spielt keine Rolle, es wird von der offiziellen Regierung veröffentlicht und daher können Sie daraus Rechte ableiten, es ist jetzt ohne Datum, daher gilt es jetzt und wenn sich eine Verordnung oder ein Gesetz ändert, wird dies hier und in Veröffentlichungen angepasst anderswo

            Aber ok, wenn Sie auf das Menü klicken, werden Sie beispielsweise auf Folgendes stoßen:
            Auf nederlandworldwide.nl finden Sie alle Informationen der niederländischen Regierung an einem Ort. Für den Fall, dass Sie im Ausland sind. Oder gehen Sie dorthin. The Netherlands Worldwide ist Teil des Außenministeriums

            und dann finden Sie auch:

            Zusammenarbeit
            Wir arbeiten mit diesen niederländischen Regierungsorganisationen zusammen:

            Steuerberater
            CAK
            Exekutivagentur für Bildung (DUO)
            Straßenverkehrsamt (RDW)
            Gemeinde Den Haag
            Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND)
            Logik
            Ministerium für Allgemeine Angelegenheiten (Rijksoverheid.nl)
            Nuffic
            Nationale Agentur für Identitätsdaten (RVIG)
            Kooperationsorganisation Berufsbildung und Wirtschaft (SBB)
            Sozialversicherungsbank (SVB)
            Stiftung für niederländische Bildung im Ausland (NOB)
            Arbeitnehmerversicherungsanstalt (UWV)
            Verband niederländischer Gemeinden (VNG)

  4. Essensliebhaber sagt oben

    Vor Jahren waren wir immer 8 Monate im Jahr in Thailand und waren einfach bei der VGZ versichert. AOW profitiert von SVB. Plötzlich wurde mir gesagt, dass ich von der Krankenkasse abgemeldet worden sei, weil man davon ausging, dass ich ausgewandert sei. Es war sehr aufwändig zu beweisen, dass dies nicht der Fall war. Am Ende stellte sich heraus, dass die SVB Ihnen nur erlaubte, für 6 Monate MINUS 1 Tag krankenversichert zu bleiben. Wir machen das jetzt seit etwa 5 Jahren. Hatte nie wieder Probleme.

    • Das ist also nicht richtig.

      • Erik sagt oben

        Peter, das war die Praxis vor dem BEU-Vertrag NL-TH. Schließlich schrieb Foodlover „vor Jahren“. In diesen Jahren las ich in einem Forum eine Fallstudie zu dieser Situation.

        Feinschmecker, auf der SVB-Seite finden Sie einen Artikel über die zulässige Dauer eines Auslandsurlaubs, wenn Sie eine staatliche Rente und ggf. eine Ergänzungsleistung beziehen.

  5. Peter sagt oben

    Aus der Geschichte von Foodlover geht hervor, dass man bei der Ausreise über den Chip im Reisepass registriert wird. Wie sonst kann ein SVB wissen, wie lange Sie weg sein werden/gehen?

  6. khaki sagt oben

    Ich kann der Geschichte von Foodlover zustimmen. Vor Jahren habe ich auch im SVB-Büro in Breda von der Laufzeit von 6 Monaten gehört. Das sind nun 8 Monate, aber wenn Sie länger als 3 Monate abwesend sind, müssen Sie dies der SVB mitteilen.

    Jetzt frage ich mich, wer das eigentlich macht? Und warum sollte der SVB das wissen? Wie sieht es mit den Datenschutzbestimmungen aus? Aber abgesehen davon, denn das ist hier nicht das Thema, aber vielleicht ein schönes Thema, das man in die Gruppe einbringen kann!

    Haki

    • Ger Korat sagt oben

      Sie müssen keinen Feiertag melden. Auf der SVB-Website wird dies nirgendwo angezeigt. Sie geben jedoch an, wann Sie etwas melden müssen, und der Feiertag ist eindeutig nicht aufgeführt. Wenn Ihr Wohnsitzland weiterhin die Niederlande ist und Sie weniger als 8 Monate ins Ausland gehen, müssen Sie nichts melden. Siehe meine frühere Antwort und den Verweis auf die Website nederlandwereldwijd.nl, hier finden Sie auch die 8-monatige Laufzeit, und SVB ist eine der Organisationen, die an der Regierungsseite teilnehmen.
      Von Beamten und anderen zu hören nützt uns wenig, wohl aber das, was uns die Regierung (einschließlich SVB) schwarz auf weiß erzählt.


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