Kann mir die Eigentumswohnung meiner Mutter in Phuket geschenkt werden?

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Posted in Leserfrage
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7. Januar 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Mutter hat letztes Jahr eine Eigentumswohnung in Phuket gekauft. Die Absicht war, dies auf meinen Namen zu schreiben, aber anscheinend hatte sie bereits alle Papiere unterschrieben und es war ein großer Aufwand, dies doch noch zu ändern. Besteht die Möglichkeit, dass meine Mutter es mir schenkt, ohne dass dafür allzu hohe Kosten entstehen (wie in Belgien)?

Ich bin jetzt seit 2 Jahren in einer Beziehung mit einer Thailänderin und wir fangen an, über Heirat und Kinder nachzudenken. Könnte sie Anspruch auf mein thailändisches Eigentum erheben, wenn wir verheiratet wären? Und was ist mit meinem Eigentum in Belgien? Kann sie es auch beanspruchen, wenn in unserer Beziehung etwas schief geht?

Wenn ja, wie kann ich mich am besten offiziell absichern? Zu Ihrer Information: Wir waren beide nie verheiratet und haben auch keine Kinder.

Bitte Ihren Rat.

Regards,

Jean (BE)

5 Antworten auf „Kann man mir die Eigentumswohnung meiner Mutter in Phuket schenken?“

  1. Stevenl sagt oben

    Deine Mutter kann die Eigentumswohnung auf deinen Namen übertragen, die Kosten sind nicht allzu hoch. Geschieht dies vor Ihrer Ehe, fällt es ebenso wie andere Vermögenswerte, die Sie beide vor der Ehe angehäuft haben, nicht in den gemeinsamen Nachlass.

  2. Andre Korat sagt oben

    Schließen Sie vor Ihrer Heirat einen Vertrag mit einem Anwalt in Thailand ab, der besagt, dass Ihr Eigentum in Belgien und Thailand getrennt bleibt und Ihre Frau das thailändische Eigentum erst nach dem Tod erben kann. Wenn Ihre Ehe gut ist, können Sie Ihr Eigentum in Belgien trotzdem verschenken Kaufen Sie Ihrer thailändischen Frau am besten auch alles für Ihre Ehe. So habe ich es mit einem kanadischen Anwalt in Korat gemacht. Den Vertrag müssen Sie dann bei der Hochzeit in Thailand dem Rathaus übergeben, damit er bei der Hochzeit mit einbezogen wird.

  3. Ja sagt oben

    Nein, Sie müssen die Wohnung von einem thailändischen Anwalt auf Ihren Namen beurkunden lassen. Kostet ca. 1000 Euro. Ich habe das schon einmal erlebt. Ich habe einen guten Anwalt in Phuket, der Ihnen helfen kann.

    JA

    • Stevenl sagt oben

      Dafür ist absolut kein Anwalt nötig. Das geht ganz einfach: „Kaufen“ Sie bei der Mutter, es sind keine Nachforschungen erforderlich.
      Gehen Sie einfach selbst zu DLT.

  4. Jan S sagt oben

    Es ist sehr ratsam, sich zu bedecken. Wie wäre es, wenn Ihre Mutter ein Testament aufsetzen würde, in dem Sie der Erbe sind? Dann vermeiden Sie auch schiefe Gesichter Ihrer thailändischen Familie, weil Sie Ihre Wohnung nicht sofort auf beide Namen eintragen. Nun ja, deine Mutter hat sich so entschieden und du hast jetzt genügend Zeit, deine Frau wirklich kennenzulernen. Hier kostet ein Testament 10,000,= Baht.


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