Liebe Leserinnen und Leser,

Folgendes geschieht. Bei einem Notar in den Niederlanden wurde ein Testament erstellt. Der Notar hat dieses Testament in das Testamentsregister eingetragen und mir eine Kopie des Testaments ausgehändigt. Im Testament ist festgelegt, dass niederländisches Recht gilt.
Eine Kopie dieser Erklärung habe ich meinem thailändischen Partner gegeben. Wenn ich jedoch sterbe, ist dieses Testament auf Niederländisch und kann daher nicht von einem Thailänder gelesen werden.

Nun kommt es zu dem Fall, dass ich mit einem ehemaligen Partner in Thailand ein Kind habe. Sowohl mein Kind als auch mein jetziger Partner sind Begünstigte. Jetzt habe ich Angst, dass die Mutter meines Kindes nach meinem Tod alles mitnehmen will und mein jetziger Partner mit leeren Händen dasteht. Mein aktueller Partner ist meinem Ex nicht gewachsen. Mein Ex wird versuchen, bei Polizei und Verwandten alles mitzunehmen und meinen jetzigen Partner mittellos zurückzulassen.

Ich möchte Ratschläge dazu erhalten, wie ich das Testament in Thailand übersetzen und rechtsgültig machen kann und was zu tun ist.

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Jürgen

11 Antworten auf „Leserfrage: Wie übersetze ich mein Testament und mache es in Thailand rechtsgültig?“

  1. Johnny B.G sagt oben

    Nur eine Frage: Wird die Einigung im Todesfall durch das thailändische Gericht erfolgen?

  2. Haben sagt oben

    Ich habe ein Testament in den Niederlanden für meine niederländischen Besitztümer und in Thailand für meine thailändischen Besitztümer. Letzteres habe ich bei Isan Lawyers erstellen lassen, dort arbeiten auch Ebgel sprechende Anwälte. Alles geht an meine thailändische Frau.
    Keiner der Notare hat die Kontaktdaten des anderen, so dass sie im Falle eines Falles die Interessen meiner Frau vertreten können.
    Suchen Sie also nach einer Anwaltskanzlei, in der angemessenes Englisch gesprochen wird, damit sie mit dem niederländischen Notar kommunizieren kann.

  3. Eugen sagt oben

    Ihr in den Niederlanden nach niederländischem Recht erstelltes Testament wird voraussichtlich Ihr Eigentum in den Niederlanden betreffen.
    Wenn Sie Immobilien oder Bankkonten in Thailand haben, lassen Sie am besten von einer Anwaltskanzlei in Thailand ein Testament nach thailändischem Recht in thailändischer Sprache erstellen. In Ihrem Testament wird auch ein verantwortlicher Testamentsvollstrecker bestimmt. Es ist diese Person, die dafür sorgt, dass alles nach dem Willen des Verstorbenen geschieht, wie es im Testament beschrieben wird. Dass einer der Erben oder jemand, der nichts erbt, lauter schreien oder sich beschweren kann, hat damit nichts zu tun.
    Unverbindliche Informationen erhalten Sie unter anderem im Magna Carta-Büro in Pattaya. Für ein Testament werden 7500 Baht berechnet.

    • Harry Roman sagt oben

      Sind Sie sicher, dass eine NL nur die NL-Eigenschaften betrifft?
      Oder gilt einfach, dass der weltweite Besitz eines niederländischen Staatsbürgers unter niederländisches Recht fällt?
      Annahmen sind die Ursache für so manches Missgeschick

  4. Bobs sagt oben

    Ich möchte zunächst wissen, wo Sie wohnen. Das ist ziemlich wichtig.
    Bobs
    [E-Mail geschützt]

  5. Ronald Schütte sagt oben

    Das wird nicht funktionieren/wird nicht funktionieren.

    Ein Testament ist nach thailändischem Recht nur dann gültig, wenn es von einem in Thailand vereidigten Anwalt in thailändischer Sprache verfasst wurde. (Das kann also ein in Thailand anerkannter Farang-Anwalt oder natürlich ein thailändischer Anwalt sein). Für ein gutes Verständnis der Absichten im niederländischen Testament ist die erste Option oft einfach.
    Eine andere Option ist nicht möglich.

  6. Teun sagt oben

    Machen Sie ein thailändisches Testament. Stellen Sie sicher, dass alle Vermögenswerte möglichst auf den Namen Ihres Kindes und Ihres derzeitigen Partners eingetragen sind. Zum Beispiel Ihr Haus im Namen Ihres Partners und Ihr Grundstück im Namen Ihres Kindes.
    Richten Sie etwaige Bankkonten so ein, dass Ihr aktueller Partner und Ihr Kind im Todeszeitpunkt darauf Zugriff haben.
    Bei Banken ist es übrigens nicht sehr formell. Ich habe zum Beispiel weiterhin Zugriff auf ein Konto meines ehemaligen Partners. Die Bank weiß von ihrem Tod, wird aber nichts unternehmen, solange dieser nicht offiziell gemeldet wird.
    Machen Sie bei Bedarf Ihren jetzigen Partner zum Testamentsvollstrecker Ihres thailändischen Testaments.

  7. Ger Korat sagt oben

    Wie kann die Mutter Ihres Kindes alles ertragen? Hat sie Zugang zu Ihren Sachen, Ihrem Geld, Ihrem Haus oder...? Ohne sich darüber im Klaren zu sein, wird es schwierig sein, hierzu Ratschläge zu geben.

  8. Hank Hauer sagt oben

    Lassen Sie ein neues Testament erstellen, wodurch das vorherige ungültig wird. Die meisten Anwaltskanzleien können ein Testament auf Thailändisch erstellen. Dies entspricht dem thailändischen Recht. Kann eine englische Übersetzung angefertigt werden?

  9. Tobias sagt oben

    Die rechtliche Durchsetzung eines niederländischen oder belgischen Testaments in Thailand wird für europäische Erben, die sich berufen fühlen, einen Anspruch geltend zu machen, eine ziemliche Aufgabe sein. Viele behaupten, eine unmögliche Aufgabe zu haben. Administrativ und rechtlich aufwändig, zeit- und kostenintensiv. Für wirklich große (Millionen Euro) mag sich das lohnen, für den durchschnittlichen Nachlass jedoch nicht.

    Willem Elsschot schrieb bereits: „Gesetze und praktische Einwände stehen im Weg zwischen Traum und Tat.“

    Viele entscheiden sich pragmatisch für eine getrennte Nachlassregelung für Vermögenswerte und Güter in der EU und in Thailand. Aus rein rechtlicher Sicht ist das natürlich völliger Unsinn, denn nur der letzte Wille (Testament) ist sowohl in der EU als auch in Thailand rechtsgültig. Ein Blick auf das Datum genügt, um zu erkennen, welches Testament gültig ist und welches verworfen werden kann. Und doch funktioniert es in der Praxis auf wundersame Weise mit zwei getrennten Testamenten. TiT 🙂

    Die verschiedenen Formen des Testaments (handschriftliches Testament, notarielles Testament usw.), die wir in den Niederlanden kennen, gibt es auch in Thailand.

    Der Unterschied besteht darin, dass Sie sich in Thailand an die Stadtverwaltung wenden können, um Ihr letztes Testament in die Tat umzusetzen. Meine thailändische Frau und ich haben unser Testament schriftlich unter einem geschlossenen Umschlag im „Rathaus“/Ampur unseres thailändischen Wohnortes registrieren lassen. Dieses Dokument wird in einem Umschlag dort aufbewahrt und ist nach dem Tod des Erblassers vollstreckbar. Für die meisten relativ einfachen Vermächtnisse (Immobilien, zum Beispiel in Form eines Hauses auf einem Grundstück, und Immobilien, zum Beispiel Ersparnisse in der einen oder anderen Form bei einer thailändischen Bank) ist dies ein sinnvolles, einfaches und kostengünstiges Verfahren. Eine klare, eindeutige Formulierung (auf Englisch) und die Übersetzung ins Thailändische sind natürlich von größter Bedeutung. Unterstützt wurden wir von einem befreundeten pensionierten Thai-Lehrer, der den englischen Text übersetzte.

    Wenn Sie mit dem Nachlass „großen Ärger im Paradies“ erwarten und dies rund um Ihr Grab „regeln“ wollen, ist die Auswahl des letztdatierten Testaments wichtig und auch die Wahl eines notariellen Testaments (in Thailand durch einen Anwalt) ist natürlich zu empfehlen.

    In Thailand gibt es keine „gesetzliche Reserve“ für nahe Verwandte. Sie können Ihren gesamten Nachlass frei aufteilen. Scheint eine Gelegenheit für den Fragesteller Peter zu sein.

    Die Benennung eines „Vollstreckers“ in einem thailändischen Testament ist sehr wichtig. @Peter Ich denke auch, dass das eine Chance ist. Meine thailändische Frau hat mich in ihrem Testament als „Verwalter“ bestimmt und ich sie in meinem. Sie können sicher sein, dass potenzielle Erben den Testamentsvollstrecker mit Respekt behandeln, ob aufrichtig oder nicht 🙂 In Belgien und den Niederlanden ist dies im Erbrecht nicht vorgesehen.

  10. Peter sagt oben

    Als Fragesteller möchte ich mich ganz herzlich für die Antworten bedanken.

    Kann damit weitermachen


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