Leserfrage: Was soll ich zur Steuerbefreiung nach Heerlen schicken?

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
Stichworte: ,
22. Januar 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe hier auf der Website bereits viel zum Thema „Steuerpflichtig in Thailand“ gelesen, habe aber noch einige Fragen zu diesem Thema. Ich selbst wohne in Khon Kaen, bin aber nach der Abgabe vieler Dokumente beim Finanzamt (10 km außerhalb der Stadt) hier in meiner Heimatstadt nun in den Besitz der sogenannten „Gelben Karte“ gelangt.

Leider ist diese gelbe Karte auf Thailändisch, aber ich werde bald versuchen, diese gelbe Karte auf Thailändisch beim Finanzamt in Bangkok gegen eine englische gelbe Karte umzutauschen.

Sollte dies nicht möglich sein, muss ich diese gelbe Karte bei einem Übersetzungsbüro in Bangkok ins Englische übersetzen.

Ich habe auch einen thailändischen Ausländerausweis, der die gleiche Ausweisnummer wie auf der Gelben Karte enthält.

Meine Frage lautet nun wie folgt... welche Kopien soll ich zusätzlich zur gelben Karte und zum thailändischen Personalausweis an die Steuerbehörden in den Niederlanden schicken, um in Thailand steuerpflichtig zu werden und die Lohnsteuer zahlen zu müssen? für meine AOW und meine Rente bei der ABP in den Niederlanden? Wollen Sie damit aufhören?

Muss das alles per Post nach Heerlen geschickt werden oder geht das auch per E-Mail?

Regards,

Hans

25 Antworten auf „Leserfrage: Was soll ich zur Steuerbefreiung nach Heerlen schicken?“

  1. Teun sagt oben

    Sparen Sie sich die Mühe. Sowohl ABP als auch AOW unterliegen den niederländischen Steuerbehörden. Lesen Sie die Steuerakte sorgfältig durch.

  2. Jacob sagt oben

    Hans,

    Was meinst du mit gelber Karte? Ich habe ein gelbes Hausbuch mit meinem thailändischen Ausweis darauf. Wenn Sie einen thailändischen Führerschein besitzen, ist darin auch Ihr thailändischer Personalausweis enthalten. Damals habe ich das Registrierungsbuch des Yelow Huis in thailändischer Sprache per Post verschickt, es war also nicht übersetzt, und ich habe auch meinen Führerschein sowohl in thailändischer als auch in englischer Sprache verwendet. Kein Problem.

    Aber wenn Ihre gelbe Karte etwas anderes ist, würde ich es gerne wissen, weil es für mich nützlich sein könnte.

    Eine AOW-Befreiung erhalten Sie nicht, Sie müssen die Steuer jedoch mit einem vorläufigen Steuerbescheid im Voraus bezahlen. Ich habe es diesen Monat für 2017 erhalten.

    0848702820

    Lassen Sie uns von Ihnen hören

    Ich lebe in der Stadt Khon Kaen und auch in Waeng Yai

    Grüße Jacob

    • ruud sagt oben

      Er meint wahrscheinlich die gelbe Meldebescheinigung beim Finanzamt.

      Zusammen mit dem Zahlungsbeleg sollten Sie meiner Meinung nach in der Lage sein, alle Befreiungen in den Niederlanden (sofern zutreffend) problemlos zu erhalten.

  3. Hans van Mourik sagt oben

    Seltsam das alles…

    Ich habe kürzlich von einem Niederländer gehört, dass er in den Niederlanden von seiner Rente und AOW befreit ist und dass von seiner Rente und AOW keine Lohnsteuer einbehalten wird und dass beide Renten monatlich brutto auf sein thailändisches Bankkonto überwiesen werden.

    Was die gelbe Karte betrifft, so braucht man sie meines Wissens, wenn man in Thailand statt in den Niederlanden steuerpflichtig werden möchte.

    Ich lebe seit etwa 20 Jahren in Thailand, in der Stadt Khon Kaen.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hier haben wir wieder das ewige Missverständnis: „Wenn Sie in Thailand leben, sind Sie von der Steuer auf Ihre AOW-Leistung befreit.“

      Ab dem 1. Januar 2015 gibt es keine Steuergutschriften mehr für den Aufenthalt in Thailand. Übrigens in vielen weiteren Ländern, aber diese Geschichte wurde hier schon so oft erzählt, dass ich sie nicht noch einmal wiederholen werde. Das bedeutet, dass die berechnete Steuer auch die geschuldete Steuer ist.

      Dass die SVB dennoch in vielen Fällen nicht einbehält, liegt daran, dass sie die Steuergutschriften in diesen Fällen falsch ansetzt. Das kann so lange gut gehen, bis das Finanzamt dies bei einer Prüfung entdeckt. Es kann auch eine Zusatzbeurteilung für frühere Jahre geben. Aber dieses Thema wurde vor nicht allzu langer Zeit auch im Thailandblog diskutiert.

      Wenn Sie in Thailand leben, zahlen Sie möglicherweise sogar mehr Steuern auf Ihre AOW-Leistung als die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zusammen, wenn Sie in den Niederlanden leben.
      Sie sind dann die Cash Cow des niederländischen Staates: Sie bekommen kein „Essen“, aber Sie dürfen „Milch“ geben, aber bitte in harten Euro

      Die Betriebsrente ist in den Niederlanden steuerfrei, Sie müssen Ihre staatliche Rente dort aber trotzdem versteuern.

    • NicoB sagt oben

      Der Niederländer, der behauptet, er sei von der Steuer auf seine staatliche Rente befreit, redet Unsinn.
      Der Umstand, dass die SVB die Lohnsteuer nicht einbehält, führt zu der falschen Schlussfolgerung, dass eine Befreiung vorliegt.
      Alle Kommentare oben und unten ansehen.
      NicoB

  4. Tonymaronie sagt oben

    Hans, vielleicht meinst du das gelbe Buch, weil ich keine Karte kenne.

  5. Hans van Mourik sagt oben

    Ich bin mit meiner Jahresabrechnung im Rückstand,
    und ich habe letzten Monat meine Jahresabrechnung für 2015 gesendet.
    Ich habe eine Verschiebung aufgrund von Gesundheits- und Krankenhauseinweisungen erhalten.

    • NicoB sagt oben

      Hans, ich denke du meinst, dass du mit deiner Steuererklärung im Rückstand bist und dass dir dafür eine Fristverlängerung gewährt wurde.
      Nachdem Sie die Steuererklärung nun online abgeschickt haben, wissen Sie bereits, was Sie als Steuerbescheid erwartet.
      NicoB

  6. Lammert de Haan sagt oben

    Dann hast du es nicht richtig gelesen, Hans.

    Am 3. Januar veröffentlichte Hans Bos einen Artikel zu diesem Thema. Sehr lesenswert, das kann ich Ihnen sagen. Es gab 60 Antworten mit Text und Erläuterungen zu Ihrer Frage

    Dort finden Sie auch Links zur Website der Steuerbehörden.

    Ich würde daher mit diesen Berichten beginnen zu lesen:

    https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/belastingdienst-nieuw-formulier-aanvraag-vrijstelling-loonheffing/

  7. Hans van Mourik sagt oben

    Wird es also „richtig“ oder „falsch“ sein?
    dass in meinem Fall, mit einer AOW von der Sozialversicherungsbank (SVB) und einer kleinen Rente von der ABP... es für mich keinen Sinn macht, in Heerlen von der Lohnsteuer befreit zu werden?
    Ich höre so viele verschiedene Geschichten darüber.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hans, wenn ich das so lese, nämlich eine AOW-Leistung und eine ABP-Rente, dann muss man sich fragen, ob das eine Rente ist, die man aus einer Regierungsposition bezieht. Sollte dies der Fall sein, beenden Sie bitte Ihre Bewerbung.

      Gemäß Artikel 18 Absatz 1 des niederländisch-thailändischen Steuerabkommens ist die Abgabe auf Betriebsrenten dem Wohnsitzland vorbehalten, unter Ausschluss des anderen Staates. Wir nennen dies eine „Wohnsitzstaatabgabe“. Wenn Sie also in Thailand leben und eine Betriebsrente aus den Niederlanden beziehen, kann Thailand darauf Steuern erheben.

      Artikel 19 dieses Vertrags behält die Erhebung der Steuer auf staatliche Renten dem Land vor, aus dem diese Rente bezogen wird (eine „Quellenstaatssteuer“). Wenn Sie in Thailand leben, aber eine staatliche Rente aus den Niederlanden beziehen, dürfen nur die Niederlande darauf Steuern erheben.

      Der Vertrag enthält keine Bestimmung über Sozialleistungen. Für Ihre AOW-Leistung gilt niederländisches Recht und Sie zahlen auf diese Leistung in den Niederlanden Steuern.

      Hören Sie auf, sich darüber zu „Küchentischgesprächen“ überreden zu lassen. Das ist wirklich eine sinnlose Aktivität.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Als Ergänzung (obwohl eigentlich nicht einmal notwendig): Lesen Sie die „Steuerakte“, die Erik Kuijpers und ich im Thailand-Blog veröffentlicht haben, und es wird Ihnen völlig klar sein (obwohl das noch nicht der Fall ist).

  8. Hans van Mourik sagt oben

    Ich würde gerne von anderen Lesern hier bei Thailandblog und ihren Erfahrungen hören …

    1. Kann ich jetzt die Steuerbehörden in den Niederlanden nutzen, um Lohnsteuer von meiner ABP-Rente und AOW einzubehalten?

    2. Stellen die Steuerbehörden in Bangkok eine Yellow Card auf Englisch oder auf Thailändisch aus?

  9. Eric Kuijpers sagt oben

    Hans, hier wurde schon einmal gesagt: ABP zahlt auch nichtstaatliche Renten. Sie wissen am besten, ob es sich bei Ihrer ABP-Rente um eine staatliche oder eine betriebliche Rente handelt.

    Sie zahlen in den Niederlanden Lohnsteuer (die mit der Einkommensteuer verrechnet wird) auf AOW und staatliche Rente. Die Niederlande müssen eine Befreiung von Betriebsrenten vorsehen und benötigen hierfür keine Dokumente der thailändischen Steuerbehörden. Darüber wurde viel geschrieben und es gibt jede Menge Tipps, wie man damit umgehen kann.

    Zie ook https://www.thailandblog.nl/lezers-inzending/problemen-heerlen-belastingvrijstelling/

  10. Tonymaronie sagt oben

    JEDER HAT ANSPRUCH AUF EINEN STEUERRABATT, oder glauben Sie wirklich, dass nicht alle SVB-Mitarbeiter die Regelungen zum Steuerabzug kennen, wenn Sie sich alle die Mühe machen würden, die Internetseite zu besuchen? http://www.svb.nl Öffnen Sie es auf Ihrem PC oder an einem anderen Ort und lesen Sie dann sorgfältig die Abzüge der Linea oder fragen Sie direkt beim Finanzamt, was Sie an Einkommensteuer zahlen müssen, und verlassen Sie sich nicht auf die Römer, um zu erfahren, was alles im Zusammenhang mit dieser berühmten Abgabe geschieht Ermäßigung, die Sie einmal zahlen dürfen. Nutzung, und die ABP-Beamtenrente wird immer besteuert.
    Und was die SVB betrifft, da gibt es nebenbei ein Beispiel mit Umlagerabatt und eines ohne Umlagerabatt und es bleibt so unterschiedlich, dass es sich dieses Jahr längst geändert hat.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Unglaublich, so eine Meldung über Steuergutschriften.

      Thailand Blog hat in der Vergangenheit darüber gesprochen. Aber auch neulich im Artikel über die vorläufigen Steuerbescheide für 2017. Darauf legen Erik und ich auch in der Steuerakte großen Wert. Und wie oft müssen Erik und ich von Nachrichten hören?

      Wenn Sie außerhalb der EU, Islands, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins oder auf einer der BES-Inseln wohnen, haben Sie ab dem 1. Januar 2015 keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften. Auch die Auszahlung (eines Teils) der allgemeinen Steuergutschrift an Ihren steuerlichen Partner wurde storniert.

      Aber auch wenn Sie in den genannten Ländern/Inseln leben, müssen mindestens 90 % Ihres weltweiten Einkommens in den Niederlanden versteuert werden und Sie müssen eine Bescheinigung von Ihrer Steuerbehörde erhalten.
      Aufenthaltsland. Das bedeutet, dass die meisten Niederländer, die in/auf den genannten Ländern/Inseln leben, ab 2015 keinen Anspruch mehr auf die Steuergutschriften haben.

      Im Anschluss an denselben Artikel im Thailand Blog wurde auch die Rolle der SVB ausführlich erläutert.

      Und nehmen Sie sich bitte die Zeit, mehr über das Thema „Steuergutschriften und Leben im Ausland“ zu lesen, anstatt uns mit einer solchen Antwort zu langweilen.

      Beginnen Sie mit dem Lesen auf der Website der Steuerbehörden:

      Qualifizierte ausländische Steuerpflicht ab 2015:
      http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/internationaal/fiscale_regelingen/kwalificerende_buitenlandse_belastingplicht/regeling_voor_kwalificerend_buitenlands_belastingplichtigen_vanaf_2015_2/

      Voraussetzungen für einen qualifizierten ausländischen Steuerzahler ab 2015:
      http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/internationaal/fiscale_regelingen/kwalificerende_buitenlandse_belastingplicht/regeling_voor_kwalificerend_buitenlands_belastingplichtigen_vanaf_2015_2/voorwaarden_gekwalificeerd_buitenlands_belastingplichtige/voorwaarden_voor_een_kwalificerend_buitenlands_belastingplichtige_vanaf_2015

      Sie erfüllen die Bedingungen nicht:
      http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/internationaal/fiscale_regelingen/kwalificerende_buitenlandse_belastingplicht/regeling_voor_kwalificerend_buitenlands_belastingplichtigen_vanaf_2015_2/u_voldoet_niet_aan_de_voorwaarden

      Eine Welt wird sich für Sie öffnen. Viel Glück!

      Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

    • Eric Kuijpers sagt oben

      Herr Marony, vielleicht möchten Sie hier lesen:

      https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/misverstand-aow-en-loonbelasting/

      Es wird erklärt, warum Sie eine Steuergutschrift für die Lohnsteuer erhalten können, manchmal jedoch nicht für die Einkommensteuer. Letztlich zählt die Einkommensteuer und Sie haben keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift, wenn… und eines der Länder, in denen Sie keinen Anspruch darauf haben, Thailand ist.

      Das Recht auf eine Steuergutschrift bei Wohnsitz in Thailand ist am 1 abgelaufen. Ich kann es nicht lustiger und schon gar nicht einfacher für Sie machen ...

    • NicoB sagt oben

      Tut mir leid, Tony, deine Antwort, Gedanken und Schlussfolgerungen basieren auf den Angaben auf der SVB-Website.
      Die dort gegebenen Beispiele und Informationen sind nicht repräsentativ für in Thailand lebende Menschen, die staatliche Renten beziehen, und basieren nicht auf der Steuergesetzgebung.
      NicoB

  11. NicoB sagt oben

    Hier sind wir noch einmal: Wenn Sie in Thailand leben, werden AOW- und ABP-Rente (basierend auf einer Beamtenhistorie) immer in den Niederlanden besteuert. Wenn keine Lohnsteuer einbehalten wird, können Sie mit einer Veranlagung rechnen.
    Das ist es, nicht mehr und nicht weniger, wer etwas anderes sagt, weiß nicht, was richtig ist.
    Im Beitrag vom 9. Januar 2017 und den Antworten könnt ihr alles noch einmal nachlesen, ich habe ein paar Fakten erwähnt und damit ist alles gesagt.
    „ Steuern: Die vorläufigen Steuerbescheide für 2017 sind da!
    Von Eric Kuijpers
    Gepostet in Steuern Niederlande, Expats und Rentner
    Schlagworte: AOW, SVB
    9. Januar 2017“.
    Fakt: Aow für Menschen, die in Thailand leben, wird in den Niederlanden immer besteuert, das habe ich schon einmal gesagt.
    Tatsache: Seit 2015 besteht kein Anspruch mehr auf Steuergutschrift.
    Fakt ist: Wenn Sie keine oder nur unzureichende Lohnsteuer einbehalten haben, liegt das in Ihrer eigenen Verantwortung und Sie können daher mit einer Veranlagung rechnen.
    Zusätzlicher Fakt: ABP-Rente, die auf einer Beamtenerfahrung basiert, wird in den Niederlanden immer besteuert.
    NicoB

  12. NicoB sagt oben

    Ein weiterer zusätzlicher Fakt: Wer in Thailand lebt, gilt nicht mehr als inländischer Steuerzahler und hat seit 2015 keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift.
    Es scheint mir also ein vollständiges Bild zu sein.
    NicoB

  13. Jacques sagt oben

    Dieser Punkt wurde schon oft diskutiert und bleibt für viele schwierig. In diesem Blog finden Sie zahlreiche Experteninformationen. Auch dass Beamte im Vergleich zu Nichtbeamten noch immer diskriminiert werden. Was bleibt, ist die weitere Zahlung der Lohnsteuer als ABP-Rentenempfänger. Die nationalen Prämien entfallen, aber das ist der einzige verbleibende Vorteil. Diesen Monat wurde meine ABP-Rente erneut um 15 Euro pro Monat gekürzt. Die Lohnsteuer ist erneut gestiegen und wird für Beamte nicht durch nationale Prämien ausgeglichen, da Sie als Einwohner Thailands davon befreit sind.
    Besser können sie es beim Finanzamt nicht machen.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Ja, Jacques, die Tatsache, dass du diskriminiert wirst, ist ganz und gar deine eigene Schuld. Dann hätten Sie sich in der Vergangenheit nicht dem Bürger unterordnen dürfen. Wären Sie nur zum Lohnsklaven beispielsweise bei Philips geworden und hätten sich in den Dienst der Philips-Aktionäre gestellt. Dann wäre Ihre Betriebsrente nun steuerfrei gewesen.

      Niemand konnte mir jemals das Wie und Warum dieser Diskriminierung zufriedenstellend erklären.

      Das häufigste Argument ist: Der Steuerzahler hat Ihre Rente in der Vergangenheit weitgehend finanziert (den Arbeitgeberanteil an der Prämie). Der Steuerzahler tut dies als Verbraucher einer staatlichen Dienstleistung, unabhängig davon, zu welchen Leistungen Sie beigetragen haben.

      Man vergisst, dass derselbe Verbraucher auch für Ihre Lohnkosten, Gewinnausschüttungen usw. aufkommt, wenn Sie Lohnsklave bei Philips geworden wären.

      „Ja, aber dafür bekommt man ein Produkt in die Hände.“ Aber ist das bei Regierungsprodukten anders? NEIN! Bei den Produkten, die Sie dann erwerben, handelt es sich zum Beispiel um öffentliche Ordnung und Sicherheit, Bildung, Gesundheitswesen oder ganz einfach um einen Auszug aus dem BRP der Gemeinde oder einen Reisepass! Und nicht zu vergessen Ihre AOW-Leistung, die zu 35 % aus Steuermitteln finanziert wird, da die Beitragseinnahmen nicht ausreichen. Meiner Meinung nach sind das alles Produkte, die man durchaus „in die Hände bekommt“.

      Daher kann ich mir keine Erklärung vorstellen, die diese Diskriminierung rechtfertigen würde. Der Bürger = Verbraucher zahlt immer, egal wie man es betrachtet. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um ein Regierungsprodukt oder ein Philips-Produkt handelt!

  14. NicoB sagt oben

    Eine weitere Tatsache: Wenn Sie in Thailand leben und eine Betriebsrente beziehen, können Sie in den Niederlanden eine Steuerbefreiung beantragen und sind in Thailand steuerpflichtig; Ob Sie in Thailand tatsächlich Steuern zahlen müssen, spielt keine Rolle.
    NicoB

  15. Hans van Mourik sagt oben

    Ich möchte allen für ihre Antworten und Informationen bezüglich meiner AOW- und ABP-Rente danken.
    Ich werde daher mein Geschäft einstellen, um...
    die monatliche Lohnsteuer auf meine beiden Renten in den Niederlanden einzustellen, da ich diese nicht mit meinen beiden staatlichen Leistungen geltend machen kann und meine erwähnte „gelbe Karte“ der thailändischen Steuerbehörden für mich keinen Wert mehr haben wird.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website