Liebe Leserinnen und Leser,

Zusammen mit meiner thailändischen Frau (die seit einem Jahr bei mir in Belgien ist) werde ich das Verfahren zur Familienzusammenführung einleiten, um ihren thailändischen Sohn (jetzt in Thailand) endgültig nach Belgien zu holen.

Hat einer der Leser hier dies getan (vor nicht allzu langer Zeit)?

Das Problem ist, dass der Vater im Ausland ist und daher nicht verfügbar ist. Habe schon irgendwo herausgefunden, dass ein Phor Khor 14 am Amphur beschafft, übersetzt und für die Botschaft legalisiert werden muss. Ist das noch richtig? Und wer muss es unterschreiben?

Regards,

Pascal (BE)

5 Antworten auf „Ein Familienzusammenführungsverfahren einleiten, um den thailändischen Sohn meiner Frau nach Belgien zu bringen?“

  1. Henk sagt oben

    In Ihrem Brief machen Sie nicht deutlich, ob der Vater das Kind anerkannt hat und wie alt es ist.
    Ich selbst habe kürzlich meine Freundin und ihre beiden minderjährigen Kinder in die Niederlande gebracht.
    Alle notwendigen Unterlagen wurden über einen Anwalt an das IND übermittelt. Es lehnte die Vorlage der Erziehungsvollmacht ab und musste erneut beantragt werden, obwohl diese alle Voraussetzungen erfüllte. (Vater hatte die Kinder nie zur Kenntnis genommen). Als das nächste Dokument über die elterliche Sorge eingereicht wurde (dasselbe Dokument), hieß es im IND plötzlich, dass der Vater zur niederländischen Botschaft gehen müsse, um die Erlaubnis zu unterschreiben. Habe dies abgelehnt, weil ich festgestellt habe, dass er keine elterliche Sorge hat. Das IND verschob den Antrag daraufhin und weigerte sich, eine Begründung dafür anzugeben. Am Ende hat alles gut geklappt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Sie genau darauf achten müssen, wie die Situation ist und was Sie brauchen. Da gerät man schnell in ein Tauziehen und gerät leicht in Verlegenheit

  2. Kerl sagt oben

    Machen Sie zunächst deutlich, dass in den Niederlanden und in Belgien unterschiedliche Regeln gelten.
    Der Sohn meiner Frau (Kind aus einer früheren Beziehung) ist derzeit in Belgien – das verlief ganz reibungslos.

    Der leibliche Vater wurde bei uns (nach langer Suche) gefunden und nach einiger gemeinsamer Diskussion hat er mit der nötigen Entschlossenheit kostenlos ein Dokument unterschrieben. Wenn dieser Mann es nicht finden kann, gibt es in Amphur eine Regelung, die dieses Dokument ersetzt

    Die belgische Botschaft verlangt nicht, dass sich der leibliche Vater dort registrieren lässt – Dokumente von thailändischen Institutionen sind mehr als ausreichend.

    Darüber hinaus ist das Verfahren recht einfach.

  3. Langer Johnny sagt oben

    Ich würde Ihnen raten, sich an die belgische Botschaft zu wenden und sich zu erkundigen, welche Dokumente Sie in Ihrem Fall benötigen!

    So haben Sie Informationen aus erster Hand!

    Viel Glück!

    • pascal sagt oben

      Ich habe das bereits getan, aber noch keine Antwort erhalten.

  4. Pieter sagt oben

    Vor ein paar Jahren ließ ich die Tochter meiner Frau in die Niederlande kommen. Wir haben dann zunächst den Nachnamen der Tochter in den Nachnamen meiner Frau geändert. Dies war nicht notwendig, aber auf Reisen nützlich. Füllen Sie dann das Khor-Ror-14-Dokument aus und sammeln Sie Zeugen, die bestätigen können, dass der Vater nicht im Bilde ist. Ein sehr reibungsloser Ablauf und überhaupt keine Probleme mit dem IND. Anders wird es natürlich sein, wenn der Vater auf dem Bild ist und seine Einwilligung verweigert.


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